Wir haben natürlich auch alle möglichen Institutionen und Organisationen dazu angehört. Soweit es geht und die Angehörten einverstanden waren, haben wir das auch mit zur Verfügung gestellt. Es wurden natürlich auch die Ressorts, der Thüringer Normenkontrollrat mit beteiligt.
Ich will noch auf einen Aspekt hinweisen, der in Thüringen neu ist, aber der auch bundesweit etwas Einmaliges ist, nämlich dieses Gesetz wurde auch mit dem Jugend-Check beim TMBJS erprobt. Der Check wurde erprobt und das erste Mal angewandt. Der Jugend-Check ist ein Instrument zur wissenschaftlichen Gesetzesfolgenabschätzung, das auf Bundesebene umgesetzt wird. Was aber in Thüringen ganz neu ist, ist, dass parallel auch junge Thüringerinnen und Thüringer miteingebunden werden bei der Einschätzung des Gesetzentwurfs und deren Perspektiven also miteingebracht werden können, die ja noch mal ganz andere sind, aber trotzdem wichtig und zu berücksichtigen in solch einem Gesetzentwurf.
Es ist immerhin ein dreiseitiges Ergebnispapier vorgelegt worden, in dem sich sowohl befürwortende als auch kritische Stimmen wiederfinden. Zum Beispiel wurde diskutiert, ob der Mangel an Hausärztinnen und
Hausärzten gerade in ländlich geprägten Gebieten ein Ergebnis der den Schulnoten im Vergabeverfahren für Medizinstudienplätze beigemessenen großen Bedeutung sei. Das sollten wir uns weiter anschauen. Ich finde es aber ein sehr gutes Instrument. Noch mal herzlichen Dank an das TMBJS, das dies ermöglicht hat.
Die Hinweise und Anregungen wurden natürlich im Gesetzentwurf soweit es geht aufgenommen. Mit dem Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz können dann für das Wintersemester 2024/2025 die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit entsprechend Ärztinnen und Ärzte in Thüringen auch ausgebildet werden entsprechend der Bedarfe, die wir hier in Thüringen haben. Es ist ein langfristiger Beitrag für die
Aufrechterhaltung der Versorgungsstrukturen, insbesondere in ländlichen Räumen. Wir wissen, dass andere Länder etwas Ähnliches auch schon erprobt haben und dort positive Erfahrungen sehen. Ich bin mir sicher, dass das in Thüringen auch so sein wird, und bitte Sie um Unterstützung, um eine konstruktive Diskussion im Rahmen der Ausschussbefassung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, wir sehen den Gesetzentwurf nicht so rosig. Ich glaube, das haben Sie aus unserer Pressemitteilung auch schon entnehmen können, weil dieser Gesetzentwurf nichts anderes als ein Placebo ist. Placebo warum? Sie schaffen nicht einen Studienplatz mehr.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das haben wir ja auch vor zwei Jahren schon gemacht!)
Ich komme gleich darauf – Sie greifen noch nicht mal das eigentliche Problem der ambulanten Versorgung hier auf, das ist das der Grundversorgung mit Fachärzten, wo wir den erheblichen Fachkräftemangel und demnächst durch Altersabgänge auch eine Angebotsreduktion haben.
Auf Antrag der FDP wurde dann gemeinsam der Landtagsbeschluss zum Ausbau der Ausbildungskapazitäten verabschiedet, mehr Medizinstudienplätze zum Semester 2021/2022, von 260 auf 286. Sie wissen, dass die Anpassung im Bereich der Zahnmedizin und der Pharmazie nicht möglich war aufgrund der baulichen Begrenztheit, die brauchen ja Labore. Wir wissen auch, man kann nicht von heute auf morgen mit einem Federstrich ein neues Haus hinsetzen. Wir wissen alle, wie lange das dauert, Sie müssen Personal einstellen usw.
So hätte ich mir doch ein Stück weit mehr Kreativität gewünscht bei der Frage, wie man ein solches Ausbildungs- und Kapazitätsproblem lösen kann. So geht es aus meiner Sicht nicht, vor allen Dingen nicht dann, wenn man weiß, dass sich schon 38 Prozent aller Approbationen, die durch das Landesverwaltungsamt ausgestellt werden, auch tatsächlich in Thüringen niederlassen. Wie Sie da mit einer Maximalquote von 10 Prozent, die ja bereits unterhalb der eigentlichen Bleibequote ist, ein Problem lösen wollen, kann ich nicht erkennen.
Also müssen wir doch mal ein Stückchen weiterdenken: Wie können wir denn möglicherweise sofort und ad hoc Ausbildungskapazitäten schaffen? Es nimmt Sie sicherlich nicht wunder, dass genau zu dieser
Fragestellung ein Antrag, ein Lösungskonzept der Freien Demokraten dem Landtag bereits vorliegt. Die Lösung ist, wenn man sich ein Beispiel an Sachsen nimmt. Dort werden Studienkapazitäten an EU-Universitäten durch die KV – wir wollen, dass es zukünftig durch das Land passiert – bereitgestellt, das heißt, die Kapazitäten werden finanziell abgegolten. In Sachsen ist es, glaube ich, in Pécs, das gibt es aber auch in Budapest, in Split, Varna – überall gehen ja Studentinnen und Studenten aus Deutschland hin und nehmen in Anspruch, was in Deutschland nicht möglich ist, weil wir die Kapazitäten nicht haben. Lauterbach spricht allein in der Humanmedizin von 5.000 fehlenden Studienplätzen. Die gehen dorthin, werden sofort ausgebildet und stehen dann schnellstmöglich der Versorgung zur Verfügung, wie wir beispielsweise in Sachsen sehen, wo es 24 Ärztinnen und Ärzte gibt, die jetzt zukünftig im ländlichen Raum in Sachsen tätig werden können.
Das ist eine pragmatische Lösung, die sofort kostengünstig Studienplatzkapazitäten bereitstellt. Das wollen wir aber nicht nur in der Humanmedizin, das wollen wir auch in der Zahnmedizin und in der Pharmazie, also letzten Endes entlang der ganzen Versorgungs- und Tätigkeitskette, wo wir Probleme haben.
Aber wo liegt ein weiteres Problem, das Sie mit dem Gesetzentwurf noch gar nicht lösen, sondern wo Ihnen dieser Landtag schon eine Hausaufgabe mitgegeben hat? Ich weiß, Sie können es vielleicht gar nicht mehr hören, aber da steht das Stichwort „Niederlassungsförderung“, und zwar Niederlassungsförderung mit einer klaren Tendenz, dass man die Versorgungsfrage der sogenannten Mitversorger, die Mitversorgungseffekte mitdenkt. Das ist ein ganz innovativer Ansatz. Ich habe ein bisschen Befürchtung, nicht nur, dass Sie seit zweieinhalb Jahren eine blöde Verordnung nicht angeglichen bekommen oder umgesetzt bekommen, obwohl der Landtag das beschlossen hat, sondern ich habe ein bisschen Sorge, wie Sie das möglicherweise machen, dass Sie das nämlich nicht bis 45.000 Einwohner machen, damit Mitversorgereffekte eintreten, sondern möglicherweise gestaffelt, dass Sie möglicherweise den aktuellen Versorgungsgrad mit in den Blick nehmen, damit man eine Kapazität überhaupt zugesprochen bekommt, eine finanzielle Förderung, obwohl das kontraproduktiv ist, denn wir müssen froh sein, dass der Arzt, der will, sich jetzt niederlässt, wo wir wissen beispielsweise bei 110 Prozent Versorgungsgrad, dass in den nächsten drei, vier Jahren fünf oder sechs Hausärzte und Fachärzte aufhören in der Region. Das ist prospektiv und nicht konservativ im leider schlechten Sinne, einfach die Zahl der Studienplätze, die man hat, umzulabeln mit einer Landarzt- oder einer Hausarztquote und am Ende das Problem der Lösung nicht einen Schritt weitergebracht hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen hier im Plenum, wie Sie ja wissen, ist das meine erste Legislatur hier als Parlamentarierin und ich bin niedergelassene Fachärztin in Erfurt. Und als Ärztin ist man
eigentlich in diesem Kontext, man hat ein Problem, man muss handeln, es muss schnell gehen. Ich habe hier im Laufe der letzten Jahre gelernt, dass manche Dinge einfach auch Zeit brauchen, das ist nicht immer nur eine schöne Erfahrung, sondern manchmal auch eine schmerzhafte. Insofern bin ich froh, dass wir heute endlich über dieses Hausärztesicherstellungsgesetz sprechen können, und bin auch fasziniert, wie Herr Montag einfach noch mal komplett den Bogen geschlagen hat, weil, glaube ich, der kürzeste Teil war jetzt eigentlich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich glaube aber, dass wir uns im Prinzip einig sind. Die Fragen drängen, also das habe ich auch aus der Rede meines Vorredners mitgenommen, und vielleicht ist es insbesondere wichtig, dass wir heute hier auch wirklich noch mal diesen Fokus auf die grundlegende Frage der ambulanten Versorgung legen. Denn wir haben in den letzten Jahren immer ganz viel immer über stationäre Versorgung gesprochen, wir haben über Krankenhausplanung gesprochen etc., das auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie, die uns ja alle sehr herausgefordert hat. Und ich möchte hier einfach noch mal auch Danke sagen, denn wir haben in dieser Coronazeit, wir haben als Thüringer in unserem Bundesland eine der niedrigsten Mortalitätsraten gehabt. Wir haben das dank unserer guten stationären Versorgung, dank der effizienten Versorgung gehabt, aber wir haben es eben auch insbesondere dank der ambulanten Versorgung gehabt. Die vielen Praxisteams im niedergelassenen Bereich, die haben da die Fahne hochgehalten und deswegen dafür noch mal ein großes Dankeschön.
Doch das eine sind Krisenzeiten, wo man quasi jede Reserve mobilisiert, wo sich alle verausgaben, das andere ist der ambulante Routinealltag. Ich denke, da sind wir uns einig, da haben wir schon am Anfang der Legislatur, dass gerade für diesen ambulanten Routinealltag Gefährdung droht, und da gebe ich meinem Vorredner recht, sie droht eben nicht nur im Hausärztebereich, sie droht auch im Fachärztebereich. Wir haben deshalb damals ganz bewusst miteinander gerungen in der Formulierung und haben gesagt, wir wollen nicht nur die Koppelung an unterversorgte Gebiete, ein unterversorgtes Gebiet darf auch mal eine kleinere Stadt sein, das ist durchaus möglich, aber wir wollen eben auch hier ein Hausärzte- oder Fachärzte- – auch ein Hausarzt ist ja ein Facharzt für Allgemeinmedizin –, wir wollen also hier auch eine
Facharztregelung, weil wir sehen, dass es durchaus Engpässe geben kann in der Zukunft, sei es bei den Augenärzten, Rheumatologen, wem auch immer. Deswegen denke ich, dass wir hier wirklich auch noch einmal ausführlich darüber reden müssen, wie wir vielleicht eine Erweiterung im Gesetzestext anstreben können, uns zu ertüchtigen, um einfach hier noch diesen Aspekt auch wirklich vollumfassend reinzubringen, um damit die medizinische Versorgung für alle Bürger flächendeckend in der Zukunft lösen zu können.
Ein weiterer Aspekt, der mir persönlich auch noch wichtig ist: Ich finde es sehr gut, dass die Vertragsstrafen hier auch schon gut klar definiert sind, aber natürlich sollten wir auch über mögliche Härtefälle reden. Es kann ja durchaus passieren, dass ein junger Mensch aufgrund außergewöhnlicher Belastungen eben nicht seinen geschlossenen Vertrag erfüllen kann. Auch hierüber sollten wir uns noch mal verständigen. Das Gleiche, wenn es um praktikable, möglichst bürokratiearme, möglichst kurze Verfahren geht. Es gibt aus anderen Bundesländern hier Erfahrungen, inwieweit man vielleicht auch Aufgaben zur Kassenärztlichen Vereinigung verlagert, um einfach hier die Effizienz reinzubringen und kurze Wege anzustreben.
Mich hat gerade bewegt, was Herr Montag sagte, weil er ja viele Themen vermengt hat. Deswegen vielleicht hier noch mal einen Aspekt, den ich herausheben möchte: Als wir damals diesen Auftrag an die Landesregierung gegeben haben, uns diesen Gesetzentwurf zu erarbeiten, haben wir auch über Studienplätze gesprochen. Wir haben über diese Erhöhung der Studienplätze gesprochen, wir haben über diese 10 Prozent
gesprochen, die wir leider nicht in allen Bereichen – also bei Pharmazie etc. gab es die Gebäudeprobleme, die wir jetzt aber auch angehen und die wir lösen werden. Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal herausstellen, Herr Montag: Wir haben es abseits dieser 10 Prozent geschafft, in unserem Bundesland weitaus mehr Studienplätze zu schaffen. Und zwar haben wir noch über 100 Studienplätze zusätzlich geschaffen.
Und wenn Sie davon sprechen, dass wir als Deutsche an ausländischen Fakultäten Studienplätze blockieren sollen, und wir haben im eigenen Bundesland die Möglichkeit, Studierende zu fördern – und das tun Gemeinden wie zum Beispiel Meiningen, die ein Stipendium ausgereicht haben, damit auch Studierende an einer privaten Hochschule studieren können –, dann sollten wir doch erst mal fragen: Was haben wir für Ressourcen in unserem eigenen Land? Wir sollten auch wirklich mal herausheben, dass wir als Bundesland Thüringen wirklich vorangehen.
Wir haben nämlich einen Zuwachs bei unseren Medizinstudienplätzen, womit wir wirklich Bundesspitze sind. In diesem Sinne möchte ich schließen. Ich glaube, es gibt zu diesem Thema viel zu diskutieren. Ich beantrage für meine Fraktion, dass wir das im Fachausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und auch im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft tun. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal gilt es festzuhalten: Wir haben ein strukturelles Fachkräfteproblem im Gesundheitssektor. Ich will noch mal darauf eingehen. 2040 werden wir 15 Prozent mehr Mediziner benötigen als vorhanden sind, und da ist noch nicht einmal von den Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern die Rede, wo wir von einem Mehrbedarf von 25 Prozent ausgehen. Von daher ist der Handlungsdruck allen bekannt und er ist auch nachvollziehbar.
Wir sind jetzt an einer Stelle, an der wir uns vor allen Dingen Gedanken darüber machen müssen, wie wir zur Steuerung von Medizinabsolventen kommen und nicht mehr nur darüber reden, wie wir mehr Studienplätze schaffen, sondern auch, wie wir es schaffen, die jungen Absolventen dahin zu bekommen, wo wir sie brauchen. Ich bin landauf, landab im Land unterwegs und überall, wo ich in unterversorgten Regionen mit den Menschen rede, ist immer die große Frage: Warum wollen die Leute nicht zu uns? Wir haben kein Versorgungsproblem in den großen Städten, in bestimmten Bereichen. Es ist auch da manchmal etwas eng, aber nicht so strukturell grundsätzlich, wie wir es im ländlichen Raum haben. Um genau diese Fragestellung zu lösen, haben wir hier im Thüringer Landtag die Landesregierung damit beauftragt, diese Landarztquote einzuführen.
Jetzt muss ich sagen, dass das ja nur dreidreiviertel Jahre gedauert hat. Wir haben Ende 2019 als CDUFraktion den Antrag hier eingebracht. Anfang 2020 wurde er beschlossen. Da muss ich wirklich einfach mal festhalten, dass, wenn jemand eine Hausaufgabe bekommt und er sie erst dreidreiviertel Jahre später abgibt, gilt sie üblicherweise als nicht abgegeben und als Hausaufgabe nicht erledigt. Ich denke, der Thüringer Landtag wird das heute nicht so streng handhaben, Frau Ministerin, mit Ihrer Vorlage. Aber ich möchte
doch betonen, dass es, für die Vorlage dieses Gesetzes dreidreiviertel Jahre zu brauchen, schon ein klein Wenig an – ich will nicht sagen Arbeitsverweigerung – Missachtung des Beschlusses des Landtags grenzt, denn wir haben diesen Antrag hier damals fraktionsübergreifend beschlossen. Ich habe auch gerade noch mal dargelegt, wie wichtig es war, dass wir in diesem Bereich tätig waren. Dass wir es jetzt endlich geschafft haben, dass dieser Antrag hier liegt, ist – ich will nicht sagen erfreulich – zumindest doch längst überfällig gewesen, da, wie gesagt, die Notwendigkeit da ist.
Es ist klar: Gut Ding will Weile haben, aber man kann es mit diesem Spruch dann doch auch übertreiben.
Ich will an einer Stelle noch mal ergänzen, wo uns Ihr Vorschlag auch nach dieser langen Zeit immer noch zu kurz springt, denn gerade zum Beispiel für den Bereich der Zahnärzte wäre es wichtig gewesen, auch hier tätig zu werden, da in diesem Bereich ein noch höherer Altersdurchschnitt vorhanden ist. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass der Fachbereich der Zahnärzte der einzige ist, der von 2004 bis 2021 Stellen verloren hat. Das verschärft die Lage umso mehr. Auch hier merken wir die Probleme vor allen Dingen im ländlichen Raum. Deswegen wäre es dringend notwendig gewesen, dass wir hier junge Menschen früh für eine Zukunft, ein Leben auf dem Land begeistern. Die Quote ist da sicherlich für die Landärzte oder für die Hausärzte ein guter Schritt, doch, wie gesagt, es mangelt nicht nur an Humanmedizinern, sondern auch an Zahnärzten und Pharmazeuten. Maßnahmen, die diese Zukunft unterstützen, sind da nicht nur willkommen, sondern sie wären dringend notwendig. Es drängt also gewaltig. Ich kann nur hoffen, dass es für die nächsten Maßnahmen im Gesundheitswesen nicht wieder fast vier Jahre braucht, sonst haben wir tatsächlich nicht nur ein kleines Problem im Freistaat.
Alles in allem hätte mit Ihrer Maßnahme, die Sie jetzt vorgelegt haben, mühelos auch eine Niederlassungsrichtlinie für Zahnmedizin und Pharmazie eingeführt werden können. Diese Chance haben Sie leider verpasst. Deswegen, muss ich sagen, kann man dieses Gesetz vor allen Dingen damit bilanzieren: zu spät, zu wenig und leider nur Mittelmaß. Der Thüringer Landtag hat sich das vor dreieinhalb Jahren, vor vier Jahren hier anders vorgestellt, aber um daran noch zu arbeiten – die Vorredner haben das auch dargelegt, wir
werden daran noch intensiv im Fachausschuss arbeiten müssen –, wird natürlich auch die CDU-Fraktion mit für die Überweisung an die Ausschüsse stimmen. Wir müssen dort versuchen, die Versäumnisse und Fehler aufzuarbeiten und im entsprechenden Gesetz zu beheben. Hätten Sie sich unseren Antrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Thüringen, den die CDU-Fraktion eingereicht hat, vorher mal angeschaut, hätten Sie sicherlich viel daraus lernen können. Es lohnt sich also manchmal auch, vorher auch einen Blick in CDU-Anträge zu werfen. Das ist immer ein lohnenswerter Blick. Dann wäre es vielleicht auch noch etwas schneller gegangen. Vielen Dank.