Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ja, ich gebe meiner geschätzten Kollegin Frau Dr. Klisch recht, und ich bin ein bisschen länger in diesem Parlament, aber für
manche gehen auch manche Dinge zu langsam und daran gewöhne ich mich auch ganz schwer, aber ich bin froh, dass wir heute dieses wichtige Gesetz diskutieren: das Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz. Ich muss noch mal gucken, weil ich da immer so einen kleinen Zungenbrecher reinbekomme, aber ich glaube, der Name hat den Inhalt, worum es geht, schon gut umrissen. Es soll in Thüringen um die zukünftige hausärztliche Versorgung besonders im ländlichen Raum gehen. Das ist nämlich dringend geboten, denn in Thüringen wird die Nachbesetzung der behandelnden Hausarztsitze zunehmend schwieriger. Das ist ein bekanntes Problem. Die Ursache liegt einerseits darin, dass ein Drittel der praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzte inzwischen um die 60 Jahre oder älter ist. Andererseits sinkt die Einwohnerzahl unseres Bundeslandes kontinuierlich bei einem stetig steigenden Durchschnittsalter. Und ältere Menschen, aber nicht nur die brauchen die wohnortnahe medizinische Versorgung. Das bedeutet vor allem erst einmal, dass ausreichend hausärztliche Praxen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund ist diese Gesetzesinitiative der Landesregierung dringend geboten, denn auf Grundlage dieses Gesetzes wird künftig ein Teil der Medizin- und Studienplätze auch jungen Menschen zur Verfügung stehen, die jenseits der Bestnoten andere Kompetenzen und den Willen mitbringen, sich der verantwortungsvollen Herausforderung der Arbeit als Hausärztin oder Hausarzt auf dem Land zu stellen. Inzwischen haben etliche Bundesländer die sogenannte Hausarztquote bereits, auch Bundesländer, die nicht eine solche schwierige Gemengelage in der Demografie haben wie wir. Deshalb ist es gut, dass wir diese Regelungen auch in Thüringen so schnell wie möglich auf den Weg bringen.
Der Zugang zum Medizinstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena soll künftig einem zugegeben nur kleinen Teil der Studierenden zur Verfügung stehen, die über ein aufwendiges Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten. Die Aufnahme des Studiums ist dann an eine vertragliche Verpflichtung gekoppelt, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und einer sich unmittelbar anschließenden Weiterbildung zur Fachärztin oder Facharzt eine hausärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre dort in Thüringen aufzunehmen, wo sie zu diesem Zeitpunkt einen besonders öffentlichen Bedarf haben. Diese Verpflichtung einzugehen ist heutzutage für junge Menschen eine große Verpflichtung, bedeutet es doch, sich vor der Aufnahme des langjährigen Studiums für eine lange Zeit nach diesem Abschluss zu binden und das, ohne genau zu wissen, wo sie denn im ländlichen Raum eingesetzt werden. Diesen jungen Menschen, die eine solche Verpflichtung dennoch eingehen, möchte ich hier heute im Voraus schon meine große Hochachtung aussprechen.
Um in dieses Auswahlverfahren zu kommen, müssen Bewerberinnen und Bewerber die besondere fachliche und persönliche Eignung ebenso nachweisen wie die Motivation. Auch eine positive Prognose für einen Erfolg im Studium und für die spätere Berufstätigkeit im hausärztlichen Bereich müssen beurteilt werden. Alles in allem ist es kein leichter Auftrag für die Auswahlkommissionen, aber auch für die Bewerberinnen und für die Bewerber. Nicht umsonst standen in den Stellungnahmen der Fachgremien immer wieder diese Auswahlkriterien im Fokus, ebenso häufig übrigens wie die Länge der Verpflichtung, in Thüringen zu praktizieren, und die Länge der Wochenarbeitszeit. Dafür stand im ersten Entwurf noch die Verpflichtung zu 40 Arbeitsstunden pro Woche. Der Vollzeitbegriff wurde dann im Gesetz gestrichen und um die Formulierung in den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen ergänzt und da die Aufnahme der Tätigkeit in Vollzeit im Grundsatz erläutert. Doch gerade dieser Passus trägt einem wichtigen Konflikt Rechnung, dass nämlich viele junge Hausärztinnen und Hausärzte auf ein besseres Zeitverhältnis in Privat- und Arbeitsleben Wert legen und deshalb nicht vorausgesetzt werden kann, dass sich junge Menschen in der Phase der Familiengründung nach dem Studium auf eine Vollzeittätigkeit einlassen werden.
Immerhin spielen in den Kriterien, einen Studienplatz im Zuge der Landarztquote zu ergattern, auch solche Kompetenzen wie eine bereits abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium und anerkannte Dienste und ehrenamtliche Tätigkeiten im Freiwilligendienst eine wichtige Rolle.
Zum Gesetzentwurf wurden viele Expertinnen und Experten um Stellungnahmen gebeten. So sind etliche Anmerkungen in diese Änderungen aufgenommen worden. In den Zuschriften wird ganz deutlich, wie wichtig die Expertisen der Organisationen und Berufsvertretungen sind. Damit konnten manche Passagen geschärft werden. Auch in die für die praktische Umsetzung notwendige Rechtsverordnung gingen wertvolle Hinweise ein.
All den Genannten, die sich hieran beteiligt haben, mein herzliches Dankeschön an der Stelle. Wir werden diese Anregungen natürlich auch mit in die Diskussion nehmen. Ich hoffe, dass es dann zügig zu einer dazugehörigen Rechtsverordnung kommt und dass dieses Gesetz bald in Kraft treten kann. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, alle Ereignisse haben eine Vorgeschichte. Es wurden in den 90er-Jahren bundesweit nicht nur Studienplätze reduziert. Noch viel schlimmer: Es wurden Gesetze gegen die Ärzte und gegen die Leistungserbringer erlassen. Böswillig wurde sogar von einer „Ärzteschwemme“ gesprochen. Nun rächt sich diese Politik und die Not ist groß. Bereits im Oktober 2020 erfolgte ein Landtagsbeschluss unter der Drucksachennummer 7/1829, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, eine Haus- und Facharztquote von 6 Prozent in von Unterversorgung betroffenen und bedrohten Gebieten einzuführen. Nun bekommen wir – sage und schreibe mehr als drei Jahre später – endlich einen Gesetzentwurf der Landesregierung
vorgelegt. Allerdings entspricht die Haus- und Facharztquote von 6 Prozent lediglich 17 von insgesamt 286 Studienplätzen. Diese Quote erscheint uns halbherzig und viel zu wenig in Anbetracht der völlig unzureichenden medizinischen Versorgungssituation im ländlichen Bereich. In sechs Jahren wird es also erstmalig 17 neue Hausärzte in ganz Thüringen auf dem Land geben. 30 Prozent der Hausärzte sind aktuell über 60 Jahre alt. Sie werden sich in absehbarer Zeit in den Ruhestand begeben und in der Versorgung fehlen. Im Gesetzentwurf finde ich keine Analyse und Gegenmaßnahme zu weiteren wichtigen Gründen des Hausärztemangels, wie Überbordung der Praxen mit Bürokratie, Bestrafung mit Honorarentzug bei Nichtteilnahme an digitaler Quartalsabrechnung – auch so vergrault man ältere Kollegen in den Ruhestand, in den vorzeitigen Ruhestand –, Sanktionen und Regresse, Nichtanpassung der Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ, und vor allem die unsägliche Budgetierung. Seit 30 Jahren werden ambulant tätigen Ärzten 20 Prozent ihrer erbrachten Leistungen nicht vergütet, das ist hochgradig leistungsfeindlich, frustrierend und ungerecht. Diese Budgetierung führt vor allem auch zu einer Leistungseinschränkung in der Patientenversorgung. Seit Jahren fordern wir als AfD in unseren Anträgen und Gesetzesvorlagen die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Abschaffung dieser Ungerechtigkeit starkzumachen – bisher ohne Erfolg. Die Folgen sind Investitionsstau in den Praxen und fehlendes Praxispersonal. Die Praxen verlieren ihren ideellen Wert, sie können nicht mehr im Alter verkauft werden, die wirtschaftlichen Risiken sind unkalkulierbar. Wer will sich da noch als Hausarzt oder Facharzt niederlassen und dann noch auf dem Land? Denn zu allem Verdruss kom
men noch zusätzlich die sich zunehmend verschlechternden Infrastrukturprobleme des ländlichen Raumes hinzu – fehlende Schulen, Krankenhäuser, Apotheken, ÖPNV, Kultur- und Freizeitangebote und noch mehr. Das zieht doch die Ärzte schwerlich auf das Land, dahin, wo sie als Hausärzte besonders gebraucht werden. Dieser Gesetzentwurf wird nicht in der Lage sein, die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, wir als Thüringer Landtag hatten uns auf den Weg gemacht, bei gesundheitspolitischen Themen gemeinsam auch einiges anzupacken. Und, lieber Christoph Zippel, es war im Herbst 2020. Zugegebenermaßen ist der jetzt drei Jahre her, aber wir dürfen uns doch bitte schön daran erinnern, dass auch gerade das Gesundheitsministerium zu dieser Hochphasenzeit der beginnenden Pandemie wirklich mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung alle Hände voll zu tun hatte, wir uns Sorgen
machen mussten, dass nicht die Krankenhäuser überfüllt werden, dass auch die ambulante Versorgung gestärkt wird. Dass in dieser Situation vielleicht nicht die Antragsbeschlusslage des Thüringer Landtags immer als oberstes auf dem Schreibtisch liegt, ist klar. Das ist das eine.
Dazu kommt wirklich auch noch, dass wir uns hier in einem sehr rechtlich differenzierten Bereich befinden, wo auch das Gesundheitsministerium beteiligt ist, das Wissenschaftsministerium beteiligt ist, weil es eben für die Hochschule, für unser Universitätsklinikum Jena Verantwortung trägt, und auch das Justizministerium. Dann ist das Bild auch der Hausaufgabe, finde ich, ein ziemlich schräges und falsches, weil auch die dann mit einbezogen und eingebunden sind, die es erbringen müssen, dass auch die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und daneben auch die Uni Jena mitgedacht und mitgewirkt haben, und das dauert eben manchmal etwas Zeit, wenn es so eine Teamleistung ist.
Aber deswegen ist es doch schön, dass wir am Ende jetzt dieses Produkt haben – immer mit der Ruhe, wir können das auch im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren –, dass wir jetzt diesen Gesetzentwurf vorliegen haben und auch damit einen Baustein haben, um Grundversorgung in Thüringen zu steigern. Wenn wir uns die Weiterentwicklung nämlich anschauen, dann ist doch klar, dass ein hoher Handlungsdruck besteht. Dann lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam dieses Gesetz auf den Weg bringen, dieses Gesetz an den Ausschuss überweisen, um es dort intensiv und rasch zu beraten, weil – ich habe das, glaube ich, gerade dargestellt, es einen guten Beteiligungsprozess jetzt schon gegeben hatte und dass es in dieser Qualität vorgelegt wird, weil das Handlungsziel für uns alle sollte es sein, dass ab dem Wintersemester im nächsten Jahr diese Hausarztquote greift.
Das wurde schon mehrfach ausgeführt, dass Menschen, die dann sich bereit erklären, in Thüringen eine hausärztliche Praxis zu besetzen und dort auch in unterversorgten Gebieten bzw. dort, wo eine gewisse
Unterversorgung droht, dann die Grundversorgung absichern. Das ist doch ein total sinnvoller und guter Weg, den wir machen müssen.
Es wurde ja auch schon darauf hingewiesen – ich möchte das aber trotzdem das noch mal rausschärfen –, was für Fördermöglichkeiten wir bereits schon haben, um die ärztliche Versorgung gerade im ambulanten Bereich zu stärken. Da ist die Stiftung zur Förderung ambulanter medizinischer Versorgung in Thüringen, die mit verschiedensten Programmen in verschiedensten Studienphasen auch ganz konkret unterstützt. Da ist die Landesärztekammer Thüringen, die ganz konkret mit einem Mentorenprojekt unterstützt. Die Kassenärztliche Vereinigung selbst hat fachärztliche Weiterbildung unterstützt oder auch in der Fachrichtung der Allgemeinmedizin, die auch schon angesprochen worden ist. Es gibt darüber hinaus auch noch ein gemeinsames Projekt vom Thüringer Gesundheitsministerium und mit besagter Stiftung, wo auch bei Neugründungen von Praxen dort ordentlich Geld bezuschusst wird und den Menschen unter die Arme gegriffen wird, wenn sie bereit sind, Thüringen im ambulanten Bereich hausärztlich, fachärztlich zu versorgen. Die Thüringer Aufbaubank bietet Kredite an oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau kann da auch noch unterstützend wirken. Ich glaube, im Instrumentenkasten ist wirklich viel da.
Ich möchte hier auch mal das Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Ärztescouts loben, wo ganz gezielt daran gearbeitet wird, wie wir Menschen aus dem Uniklinikum Jena, die dort ihr Studium im Bereich der Medizin erfolgreich abschließen, dafür gewinnen können, auch in Thüringen niedergelassene ambulante Versorgung zu machen. Das muss doch unser Weg sein. Es geht doch darum, dass die Leute das gern machen, gern hier leben, weiter ihre Praxis führen oder eben den Mut haben, eine neu zu besetzen, um dort auch Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Da ist das okay, wenn wir das vertraglich sichern, aber das ist auch ein total guter Weg, dass man das mit einem Auswahlgespräch macht, dass es dort wirklich personenkonkrete Gespräche mit Leuten geben wird, die interessiert sind, unter diese Quote dann zu fallen und das Studium zu beginnen. Wenn das vernünftig und gut geführt wird, sollte man dann auch wirklich in der Lage sein, die Leute zu erkennen und zu identifizieren, die mit einer hohen Leidenschaft und gern dann die medizinische Versorgung hier in Thüringen stärken. Dabei hilft es wirklich immer, wenn wir Thüringen so darstellen, wie es ist, nämlich ein tolles Bundesland, wo wir auch stolz sein können auf das, was geleistet wird, und uns freuen, dass einerseits Menschen hierbleiben und auch im Bereich der Medizin mit tun oder aber Leute zu uns kommen, ihren Weg nach Thüringen finden und dort auch die Versorgung sichern. Das Hausärztesicherstellungsgesetz ist auch ein Baustein dafür. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will nur auf eine Sache eingehen, weil es noch mal wichtig ist, das zu betonen. Lieber Ralf, du machst einen ehrenwerten Job, das Ministerium immer wieder zu verteidigen, das ist nicht leicht, das verstehe ich, aber das ist deine Aufgabe. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, du solltest mal über den Argumentationskanon, den du da verwendest, nachdenken, weil ich ganz ehrlich glaube, irgendwann nach einigen Jahren ist das Thema „Corona“ als Ausrede für das Sozial- und Gesundheitsministerium ausgelutscht und die werden das nicht mehr akzeptieren.
Ich muss ganz ehrlich sagen, das wird an so vielen Beispielen als Argument angebracht. Die Ministerin hat das schon beim ganzen Thema „Landeskrankenhausplanung“ angebracht. Da ertragen wir das ja schon unter größten Schmerzen, aber mit Verlaub, drei Jahre für vier Seiten Gesetzestext und dann Corona und die Abstimmung mit den anderen Ressorts als Argumentation anzubringen – meinetwegen soll sie die anderen Ministerien auch noch mit reinziehen und sagen, die können es auch nicht, hat auch die Abstimmung so lange gedauert – ist einfach eine Frechheit.
Corona da immer wieder als Argumentation anzuführen, lasse ich Ihnen, lasse ich dir hier im Haus nicht mehr durchgehen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Man kann ja hier eine Meinung sagen, aber trotzdem gab es Corona!)
Ich hätte mich zurückgehalten, Herr Zippel, wenn Sie nicht wieder die Krankenhausplanung angesprochen hätten. Deswegen muss ich es noch mal an der Stelle sagen: Ja, das ist ein Argument, ich muss es wirklich deutlich voranstellen. Viele Dinge, die sicherlich in fünf Jahren gut zu leisten gewesen wären, muss ein Gesundheitsministerium in zweieinhalb Jahren leisten. Es ist wirklich aus Respekt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen bei mir im Haus. 50 Prozent waren mit Coronabewältigung beschäftigt. Sie können sich nicht vorstellen, welche Aufgaben daran hängen, was alles beachtet, gemacht, umgesetzt, geleistet, gesteuert, bewertet usw. werden musste. Das ist Ihnen wahrscheinlich überhaupt nicht klar, deswegen sind, glaube ich, Praktika wirklich angebracht, das auch zu leisten, aber ich will das im Sinne der Kolleginnen und Kollegen an
Was den Krankenhausplan angeht, waren es eben nicht wir, die gesagt haben, wir verschieben den Krankenhausplan, sondern …
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nordrhein-Westfalen hat es auch hinbekommen, warum nicht Thürin- gen?)
Herr Zippel, weil die eine andere Krankenhausplanung haben. Die ist nicht gleichlautend mit unserer. Unsere Krankenhausplanung – das hat gestern ihr Fraktionsvorsitzender wieder falsch gesagt – wäre am 31.12.2022 ausgelaufen, also vor neun Monaten – nach der ursprünglichen Planung. Nicht zwei Jahre hängengelassen, sondern neun Monate – und dass wir es verlängert haben, war ein Antrag der Krankenhäuser.