Beide Registerarten sind von unschätzbarem Wert für die Erforschung und Behandlung von bösartigen Tumorerkrankungen. Wie gesagt, der vorliegende Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP macht einen ausführlichen und meiner Meinung nach auch guten Vorschlag für die Regelung der Krebsregistrierung.
Einen kleinen Schönheitsfehler müssen wir noch bereinigen. Der § 31, der das Inkrafttreten regelt, muss noch einmal angepasst werden, um rechtssicher zu werden. Aber ich denke – habe ich schon gesagt –, wir werden im Ausschuss sicherlich eine gute Lösung finden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst erst einmal vielen Dank für die sehr sachlichen Wortmeldungen hier vorn. Das zeigt, dass wir uns hier im Landtag sehr eindringlich mit
der Lösung von Problemen beschäftigen und dass da im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auch der Forschenden draußen ein gemeinsames Lösungsinteresse besteht.
Vielen Dank, Christoph, dass Du ein bereits vorliegendes Gutachten noch einmal angesprochen hast. Ich will jetzt nicht in jedem Detail darauf eingehen, aber was mich sehr freut, ist, dass man mal sehr dezidiert nachlesen kann – und ich kenne diese Tonalität aus meiner vorherigen Tätigkeit im Gesundheitswesen, wie so ein privater Krankenhausträger auftritt gegenüber den Partnern im Gesundheitswesen. Das kann man und muss man sich vielleicht als KV oder als Krankenkasse noch gefallen lassen. Ich halte diese Tonalität für
im höchsten Maße unangemessen gegenüber der Politik. Ich bin da für Sachlichkeit und nicht für übertrieben Schärfe und – ich will es auch nicht verhehlen – an mancher Stelle Arroganz aus Eigeninteresse – dazu komme ich aber vielleicht noch –, vor allen Dingen, wenn beklagt wird, dass man eigene Anträge habe als Klinikum auf Anerkennung als onkologisches Zentrum.
Ich kann sagen, als Gruppe der FDP sind wir nun sicherlich nicht für einen Krankenhausplan zuständig. Manche schreiben uns das vielleicht zu, aber das ist mitnichten so. Dass bei der Krebsregistrierung in Thüringen Strukturveränderungen notwendig sind, das zeigt die Frage nicht bestandener Förderkriterien mit der Drohung der Krankenkasse, aufgrund dessen ab 01.01.2024 diese nicht mehr auszufinanzieren. Es gibt es auch ein interessantes Prognos-Gutachten aus dem November 2022, was nämlich sagt, dass Thüringen eins der teuersten Bundesländer in der Krebsregistrierung bundesweit ist. Grund dafür sind die fünf Krebsund Registerstellen.
Jetzt schauen wir mal in die Finanzierung, nämlich nach Bundeskrebsregister. Dort ist die Förderung der Krebsregistrierung durch die Kassen durch Fallpauschalen, also je einzelnen Fall, ausschließlich zur Finanzierung der Tätigkeit der Krebsregistrierung nach § 65c und nicht zur Finanzierung der Registerstellen oder weiterer Tätigkeiten der Mitarbeitenden in der onkologischen Versorgung vorgesehen.
Diese Registerstellen sind eine Thüringer Eigenheit. Die gibt es sonst bundesweit nicht, außer noch befristet im Übergang mit zwei Stück in Sachsen. Aber aktuelle Problemlage daraus ist die fehlende Fachaufsicht und man ist abhängig von monetären Interessen einzelner. Das kann vielleicht verdeutlichen, warum man liebend gern bei der alten Struktur bleiben möchte. Das wird auch verdeutlicht bei der Frage der Digitalisierung. Es ist dringend notwendig, weil man weiß, dass die Fallregistrierung in 80 Prozent der Fälle bisher in Papierform erfolgt. Andere Bundesländer haben die digitale Erfassung im Prozess komplett umgesetzt. Es gibt also diese Möglichkeiten.
Da will ich nur eins sagen – das sage ich ganz bewusst auch als Vertreter der Freien Demokraten –, dass ich, wenn ich hier in das Rund blicke, mir nicht vorstellen kann, dass das Gewinninteresse eines privaten Krankenhausträgers über dem Interesse der Patientinnen und Patienten und einer guten Versorgung in Thüringen steht. Insofern freue mich auf die Debatte im Ausschuss und einen schönen Gruß an die Autoren.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur Historie des Krebsregistergesetzes wurde jetzt schon einiges gesagt, in der aktuellen Fassung ist es am 30. Dezember 2017 in Kraft getreten. Das klinische Krebsregister hat im Jahr 2018 seine Arbeit aufgenommen, beispielsweise Daten über Krebsneuerkrankungen in Thüringen zu registrieren und auszuwerten. Es ist in den folgenden Jahren und bis heute dabei an verschiedenen Stellen erkannt worden, das Neujustierungen notwendig sind. Das hat unter anderem zu tun mit dem am 31. August 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten, also der durchsuchbaren Datenbanken, hier wurden neue Aufgaben formuliert, in denen es eben dazu kommen soll, das es eine Zusammenführung gibt von klinischen und epidemiologischen Krebsdaten auf Bundesebene. Das heißt, es bedarf einer entsprechenden Untersetzung im Thüringer KRG.
Schließlich gab es auch die Kündigung des Staatsvertrags über das gemeinsame Krebsregister, dessen langjährige erfolgreiche Arbeit zum 31. Dezember 2022 beendet wurde.
Damit müssen nun die bisher dort erledigten Aufgaben, insbesondere die epidemiologische Krebsregistrierung zukünftig durch das Thüringer Krebsregister fortgeführt werden. Auch hierfür bedarf es umfangreicher Ergänzungen dieses Thüringer Krebsregistergesetzes. Das sind jetzt nur drei Punkte, die Anlass für eine umfassende Novellierung sind. Ich kann sagen, dass wir im Ministerium natürlich auch genau daran gearbeitet haben, nämlich an einem integrierten Krebsregister, das beide Registrierungen bündelt und die IT-Infrastruktur des klinischen Krebsregisters nutzt. Nun ist es kein so einfaches Verfahren, das hat beispielsweise Herr Zippel ja schon ausgedrückt. Und auch wenn man sich das Gutachten des Helios sicherlich genau anschauen muss, aber es zeigt wo überall Fallstricke liegen.
Ja, Sie sagten Gutachten, genau: die Stellungnahme. – Das sind immerhin 20 Seiten und man muss genau schauen, wo bei dieser Zusammenführung Fallstricke liegen können. Für ein Ministerium ist es immer wichtig, die verschiedensten Akteure mit ins Boot zu holen, mit einzubeziehen. Da hat es eine Gruppe leichter, die kann einfach ein Gesetz schreiben, wie es ihr so gefällt. Aber ich bin trotzdem froh, dass die FDP diesen Novellierungsbedarf auch aufgegriffen hat. Ich möchte aus Sicht der Landesregierung sagen, dass
wir glauben, dass es eine geeignete Diskussionsgrundlage ist, auch wenn – und das hat Frau Pfefferlein auch schon gesagt – an einigen Stellen nachgebessert werden muss. Ein Beispiel ist die Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes. Beispielsweise würde ein rückwirkendes Inkrafttreten des Gesetzes, wie es im Entwurf mit wenigen Ausnahmen vorgesehen ist, zum einen in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag, es ist ein Beleihungsvertrag, eingreifen. Zum anderen wären dadurch die bisherige innere Struktur des klinischen Krebsregisters und auch die Obliegenheiten der Meldeverpflichtungen betroffen. Das muss man sich anschauen. Eine andere Regelung – nur als Beispiel – sind die fehlenden Regelungen zur Abrechnung und Erstattung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen, die von den Krankenkassen an ein Register zu entrichten sind.
Ich glaube aber, dass wir mit der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs und den Vorstellungen, die wir als Land haben und die auch hier aus Teilen der Koalition schon benannt werden, da zu einem guten Ergebnis kommen werden. Ich will nur an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen, es gehen keine Daten verloren, diese Daten werden dann natürlich Teil des neu geschaffenen Krebsregisters Thüringen sein und werden dann für Forschung, Auswertung usw. weiter genutzt werden können. Das will ich hier noch mal ganz deutlich herausarbeiten.
Ganz zum Schluss, Herr Montag, weil Sie noch mal die Frage der Beratungsstellen angesprochen haben: Vier von fünf Beratungsstellen werden ja finanziert. Es ist eine Beratungsstelle – in der Einführung hatten Sie das, glaube ich, gesagt –, wo es ein strukturelles Problem gibt. Das werden wir aber auch lösen. Vielen Dank, für die Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich habe vernommen, es ist Ausschussüberweisung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Dann ist der Ausschussüberweisung zugestimmt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8549 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Gegenstand der heutigen Befassung ist der Entwurf eines Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetzes. Ich sage es jetzt nur einmal, aber für viele wird es eher als Landarztquote sozusagen im Kopf sein, aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns hier gemeinsam befleißigen, Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz zu verwenden.
Hintergrund ist – und das ist für viele von Ihnen nichts Neues –, dass die Nachbesetzung von Hausarztsitzen zunehmend schwieriger wird. Sie wissen, Thüringen ist ländlich geprägt. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird in den nächsten Jahren auch weiter ansteigen. Damit einhergehend gibt es natürlich zunehmende Behandlungsbedarfe. Wir haben aber auch einen demografischen Wandel, der vor Ärztinnen und Ärzten nicht haltmacht, das heißt, viele von ihnen werden demnächst in den wohlverdienten Ruhestand treten. Aber dieser erhöhte Behandlungsbedarf und auf der anderen Seite die abnehmende Anzahl an aktiven Ärztinnen und Ärzte könnten die Versorgungssituation perspektivisch verschärfen.
Der Freistaat Thüringen wirkt dieser Entwicklung bereits mit einem Bündel an Maßnahmen entgegen, indem Studierenden, aber auch jungen Ärztinnen und Ärzten verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten werden, beispielsweise für eine Niederlassung oder eine Weiterbildung. Beispielsweise lobt die Stiftung
zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung seit 2009 ein sogenanntes Thüringen-Stipendium für solche Ärztinnen und Ärzte aus, die ihre Weiterbildung in innerer Medizin und Allgemeinmedizin oder in der Augenheilkunde im Freistaat Thüringen absolvieren. Seit Juli 2014 fördert der Freistaat Thüringen außerdem auch für Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum Niederlassungsgründungen, das heißt finanzielle Mittel für die Niederlassung, für die Neugründung oder für die Übernahme einer Praxis oder einer Teilpraxis in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Diese Fördermaßnahmen werden maßgeblich durch die gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Freistaat Thüringen gegründeten Stiftung zur Förderung der ambulanten Versorgung im Freistaat Thüringen getragen, in die übrigens auch Krankenkassen mit einzahlen. Diese Stiftung unterstützt unter anderem bei Famulaturen, bei Blockpraktika oder auch dem praktischen Jahr. Außerdem besteht die Möglichkeit als angestellter Arzt oder Ärztin zunächst in Stiftungspraxen tätig zu werden, sich dort auszuprobieren, um zu sehen, wie das funktioniert, hier mehr finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Diese Stiftungspraxen sind ein sehr erfolgreiches Instrument in Thüringen genauso wie die sogenannten Ärztescouts, also junge Menschen, die an einer Universität unterwegs sind, dort Studierende ansprechen, über die Möglichkeiten informieren, wo beispielsweise Arztpraxen in den nächsten Jahren frei werden, welche tollen Möglichkeiten des Arbeitens und Lebens insbesondere für Familien es in diesen Regionen gibt. Hier nehmen wir zunehmend wahr, dass das ein Ansporn für junge oder angehende Ärztinnen und Ärzte ist, sich damit auseinanderzusetzen, in Thüringen eine Praxis übernehmen zu wollen.
Trotz dieser vielen Maßnahmen, die ich gerade benannt habe, ist es aber auch klar, dass es immer weitere Instrumentarien gefunden werden müssen, um eben insbesondere in ländlichen Gebieten die Zukunft der hausärztlichen Versorgung sicherzustellen. Ich will hier an dieser Stelle auch noch mal kurz ansprechen, weil gestern Herr Voigt gesagt hat, die Landesregierung soll sich darum kümmern, dass in 20 Minuten man einen Termin bekommt. Der Sicherstellungsauftrag für die hausärztliche Versorgung liegt immer noch bei der Selbstverwaltung, also bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Diese Selbstverwaltung hat auch ein großes Interesse daran das weiter umzusetzen. Es gab dazu vor wenigen Jahren auch eine Umfrage …
Ja, darf ich ganz kurz – also noch mal: Wir haben einen Sicherstellungsauftrag. Dafür ist die Selbstverwaltung verantwortlich und die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte will das auch weiter leisten. Aber diese Forderung, die Möglichkeit, das fortzusetzen wird eben auch …
Also noch mal: Die Selbstverwaltung hat ein großes Interesse, genau dies weiter so umzusetzen, aber sie knüpft das an Bedingungen, und das ist wichtig zu wissen. Diese Bedingungen richten sich eben nicht an die Landesregierung, sondern an die Bundesregierung. Da geht es eben um tragfähige Finanzierung, da geht es darum, dass die Budgets abgeschafft werden, dass die Möglichkeiten der Ambulantisierung umgesetzt werden können, dass es eine sinnvolle Digitalisierung gibt, mehr Weiterbildung in Praxen, weniger Bürokratie usw. Das ist wichtig, das müssen wir gemeinsam auch im Blick behalten, denn nur, wenn wir auf der Ebene auch Veränderungen erreichen, werden wir auch eine Zukunft haben für hausärztliche Versorgung, sonst ist es eben nicht attraktiv.
Wir wollen aber dem Bündel an Maßnahmen natürlich als Land trotzdem weitere Initiativen hinzufügen, indem wir die Verfahren zur Zulassung zum Medizinstudium weiterentwickeln und stärker auf den Bedarf ausrichten wollen. Man muss da mal sagen, dass die Studienplatzkapazitäten ja in den letzten Jahren erhöht wurden in Thüringen, also wir haben die Studienplatzkapazität von 260 auf 284 Studienplätze in diesem Bereich erhöht. Wir wissen aber, dass von diesen Studierenden nur ca. 40 Prozent wirklich aus Thüringen sind und – was uns zu denken geben muss – dass von diesen 40 Prozent nur ein Drittel sagt, dass sie in Thüringen bleiben wollen. Das heißt, wir müssen schauen, wie wir beispielsweise die Zulassung so verändern können, dass wir sie mehr und stärker am Bedarf ausrichten. Dazu gibt es Möglichkeiten, es sind aber auch Grenzen gesetzt. Das Hausärztesicherstellungsgesetz ist aber so eine Möglichkeit, Medizinstudierende für eine spätere Tätigkeit in Bedarfsgebieten in Thüringen zu gewinnen und auch für zehn Jahre zu binden. Wir können mit unserem Gesetz jährlich 17 neue Medizinstudierende gewinnen, aber eben nicht nur, dass es am Ende eine Rolle spielt, sich zu verpflichten, in Thüringen zu bleiben, sondern es soll eben auch nach anderen Kriterien geschaut werden als nur der Durchschnittsnote nach dem Abitur, sondern es sollen eben auch andere Kriterien hier mit genutzt werden.
Wir glauben, dass wir mit dieser Vorabquote ein gutes Instrument schaffen können, indem eben sozusagen nicht nur die Note eine Rolle spielt, sondern auch in einem Auswahlverfahren geschaut wird, welche weiteren Kriterien hier durch angehenden Studierenden erfüllt werden. Da geht es um solche Fragen, wie Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz, aber eben auch den Wunsch, tatsächlich Hausarzt oder Hausärztin zu werden. Ich glaube, dass wir über dieses neue Instrument auch die Richtigen für diese wichtige Aufgabe gewinnen können. In diesem Gesetz sind also solche Regelungen festgeschrieben, aber natürlich auch Sanktionen, wenn diese Verpflichtungen durch die Studierenden nicht erfüllt werden.
Wir haben natürlich auch alle möglichen Institutionen und Organisationen dazu angehört. Soweit es geht und die Angehörten einverstanden waren, haben wir das auch mit zur Verfügung gestellt. Es wurden natürlich auch die Ressorts, der Thüringer Normenkontrollrat mit beteiligt.