Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie alle wissen, wir befinden uns jetzt seit Jahren schon im Dauerkrisenmodus, begonnen mit der Coronapandemie, ging es im vorigen Jahr weiter mit dem Ukrainekrieg und seinen Auswirkungen. Aufgrund der Krisensituation gerade im Energiebereich haben wir als CDU-Fraktion im vorigen Jahr die Initiative ergriffen und das Sondervermögen neu ausgerichtet, insbesondere im Hinblick auf die Energiekrise, auf die Unterstützung, die im Bereich der Wirtschaft, im Bereich der Institutionen, Vereine, des täglichen Lebens gebraucht wird. Und im vergangenen Dezember – das wissen Sie auch – haben wir auch auf unsere Initiative noch mal zusätzlich darum geworben, dass 50 Millionen Euro mehr an Aufstockung für unsere kommunale Familie dazukommen. Das war ein ganz wichtiger Beitrag auch für diejenigen, die sich vor Ort engagieren und hier auch um Unterstützung ringen.
Es ist deshalb gut, dass wir dieses Sondervermögen zur Bewältigung der Energiekrise zumindest für einen Zeitraum haben. Es ist noch besser, dass wir es finanziell gut ausgestattet und im Sinne der Vorsicht mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2025 versehen haben. Denn uns allen ist bewusst, dass die Energiekrise und die Auswirkungen des Ukrainekrieges nicht von heute auf morgen beendet sind, sondern das dauert eine Zeit, und wenn man vielleicht im vorigen Jahr noch geglaubt hat, der Ukrainekrieg ist schnell vorbei, dann sehen wir aktuell bei den Geschehnissen, dass es eben leider nicht so schnell vorbei sein wird.
Mit Neugestaltung und Ausweitung des Sondervermögens hinsichtlich der Energiekrise haben wir zum einen das zugrundeliegende Gesetz mit seinen Zweckbestimmungen neugefasst und daraufhin den entsprechenden Wirtschaftsplan neu aufgesetzt. Seither haben wir diesen Wirtschaftsplan in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses auf der Tagesordnung. Wir beraten eventuelle Änderungen und vor allen Dingen in einem Monitoring die Umsetzung der einzelnen Titel in den jeweils zuständigen Ministerien.
Uns als CDU ist es wichtig, dass die Mittel für die Thüringer Wirtschaft und die Thüringer Kommunen auch so effizient und schnell wie möglich dorthin
Viele von uns sind in den Kreistagen, in den Gemeinde- und Stadträten aktiv und dann sehen wir auch vor Ort, wie dringend die Hilfe gebraucht wird.
Ich sehe das insbesondere in meinem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, der immer noch keinen Haushalt hat und der gerade auf die Unterstützung, die Gelder vom Land wartet.
An dieser Stelle begrüße ich ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler des Heinrich-Böll-Gymnasiums in Saalfeld.
Es geht hier eben nicht nur um Themen, die global sind, sondern die auch die Kommunen vor Ort betreffen. Ich habe gesagt, uns als CDU ist es wichtig, dass diese Mittel auch zielgenau dort ankommen, wo wir als Landtag gesagt haben, da werden sie gebraucht.
Wir befürworten die Bemühungen zu einer unkomplizierten Ausreichung sehr, insbesondere was die 50-Millionen-Euro-Unterstützung für die Landkreise und kreisfreien Städte betrifft. Jedoch ist es schon bemerkenswert, dass Rot-Rot-Grün die Ausreichung an die Kommunen jetzt auf einmal über ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren regeln will. Meine Damen und Herren, uns überrascht es, dass das erst jetzt geschieht – viel zu spät.
Das hätte alles viel früher stattfinden können, stattdessen brauchen Sie ein Vierteljahr, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass die pauschale Ausreichung nur über ein Gesetz zu regeln ist. Das müssen Sie mir an dieser Stelle mal erklären und die Vorrednerin von Rot-Rot-Grün konnte das an dieser Stelle auch nicht wirklich.
Meine Damen und Herren, im Monitoring zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit Datum vom 2. März hieß es, dass man sich noch in Abstimmung mit den Kommunen befinde, aber auf der Zielgeraden sei, um die Hilfen schnell an die Kommunen fließen zu lassen. Mit ihrer Trägheit konterkariert die Landesregierung hier den Grundgedanken des Energiesondervermögens.
An dieser Stelle braucht es schnelle Hilfen, damit wesentliche Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge die Krise schadlos überstehen und die Kosten nicht an die Bürger weitergeben müssen.
Der Schwarze Peter wird dabei immer hin und her geschoben, mal ist die Zuständigkeit nicht geklärt, mal gibt es angeblich keinen wirklichen Bedarf und besonders beliebt ist die Ausrede, dass die Zweckbestimmung in dem Gesetz, dem der Wirtschaftsplan zugrunde liegt, zu eng gefasst sei.
Da wir Ihnen natürlich auch dabei immer sehr gut zuhören, liegt Ihnen heute nun auch unser Gesetzentwurf zur Änderung des Energiehärtefallhilfengesetzes vor. Insbesondere die Kriterien der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die auf Wunsch der rot-rot-grünen Koalition bei der gemeinsamen Erarbeitung des letzten Änderungsgesetzes aufgenommen wurden, haben sich in der Praxis als nicht zielführend erwiesen und werden in unserem Entwurf nun gestrichen.
Meine Damen und Herren, Fakt ist, dringend benötigte Hilfen für Kommunen und Schulträger fließen seit Monaten nicht, weil es die Landesregierung nicht auf die Reihe bekommt.
An dieser Stelle sind Sie in der Pflicht, in den verschiedenen Bereichen zu helfen, denn wir – das habe ich an dieser Stelle auch gesagt – haben als Landtag dieses Sondervermögen für die Unternehmen, Institutionen, Vereine und Menschen in diesem Land auf den Weg gebracht und da ist die Landesregierung in der Pflicht, zu unterstützen und die Hilfen so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, und das sehen wir auch in verschiedenen Bereichen, dass die Landesregierung das Ohr nicht an der Masse hat, dass hier nicht auf aktuelle Entwicklungen reagiert wird und da muss ein schnelles Umdenken geschehen, denn das ist einfach ihr Job, zu helfen, vor Ort zu helfen, und das mit der Unterstützung, die notwendig ist.
Wir als CDU-Fraktion haben unseren Job gemacht, wir haben die finanziellen Mittel in den Haushaltsberatungen im Beschluss des Haushalts unsere Ideen für das Land eingebracht und nun ist es eben auch an der Landesregierung,
hier zu unterstützen. Wir fordern Sie auch ganz klar auf: Legen Sie den Turbo ein, unterstützen Sie hier, helfen Sie den Menschen in diesem Land!
Meine Damen und Herren, wir stimmen einer Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss zu und werden hier natürlich auch im Rahmen einer Anhörung noch weitere Anregungen bekommen. Aber uns liegt daran, hier schnell zu handeln, damit die Mittel auf den Weg kommen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste! Leider ist Herr Kemmerich jetzt nicht mehr im Haus oder vielleicht nicht mehr im Saal, im Haus schon noch, aber dennoch auch an ihn gerichtet: Der Atomausstieg wurde am 01.07.2011 durch eine Mehrheit der Fraktionen von FDP und CDU im Deutschen Bundestag beschlossen. So viel zum Punkt Fake News.
Seit mehreren Jahren erleben wir, dass die Gase, die wir zum Heizen eingesetzt haben, bei einem Konzern, der sich Gazprom nennt, eingelagert und zwischengespeichert worden sind. Ein russischer Eigentümer hatte es geschafft, in den zurückliegenden Jahren die maßgeblichen deutschen Gasspeicher zu erwerben. Dieses erfolgte vor dem Hintergrund, der Markt wird es regeln, und die Regelungen haben wir gesehen, Gazprom wurde – was die Speicherkapazitäten angeht – enteignet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern uns, es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass Putins Russland die Ukraine, ein freies und demokratisches Land, mit einem Angriffskrieg überzogen hat, um es in seinen Einflussbereich einzugliedern. In der Folge mussten wir erleben, was eine durch die CDU geführte Bundesregierung verfehlte Energiepolitik – nämlich das Setzen auf vermeintlich billiges russisches Erdgas – nun bedeutet.
Russland hat schon 2021 begonnen, den Export von Erdgas nach Westeuropa und in die Bundesrepublik zu reduzieren. In der Folge stiegen die Preise schon vor Beginn des Ukrainekriegs deutlich an und schnellten im Sommer letzten Jahres auf bisher unbekannte Höhen. Im vergangenen
Jahr haben wir, unter anderem auch mit den Stimmen der CDU, das Corona-Sondervermögen in die Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise und zur Überwindung der Folgen der Coronapandemie gewandelt. Damit sollten Zahlungen zur Erstattung von Mehrausgaben für Betriebswirtschaftsausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund gestiegener Energiekosten geleistet werden. Der Wirtschaftsplan sieht dafür 50 Millionen Euro zur Unterstützung vor. Weitere 50 Millionen Euro stehen zudem als Heizkostenzuschüsse an Träger von Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen frühkindlichen Betreuungsangeboten zur Verfügung.
Aus dem vorgenannten Gesetz und der Veranschlagung im Wirtschaftsplan des Sondervermögens ergeben sich weder für die Kommunen noch für die Schulträger direkte Leistungsansprüche. Hier hat sich eine Schwachstelle im bestehenden Gesetz aufgetan. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir einen Weg schaffen, um auch den zuvor genannten Zahlungsempfängern die erforderlichen Hilfen zukommen lassen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht hierfür vor, dass pauschal nach dem Verteilungsschlüssel der kreislich allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes gezahlt wird. So erreichen wir eine schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokratiearme Ausreichung. Die zur Verfügung stehenden Mittel des Sondervermögens sowie die im Wirtschaftsplan enthaltenen Heizkostenzuschüsse an Kommunen für Sportstätten werden pauschal nach der Anzahl der Schüler, der betreuten Kinder bzw. der Einwohner an Kommunen, an Träger der Schulen in freier Trägerschaft ausgezahlt. Ebenfalls ist dies eine schnelle, zielgerichtete, rechtsichere und bürokratiearme Methode, die verfügbaren Mittel tatsächlich unter die Leute zu bringen.
Der Antrag der CDU verfolgt ein ähnliches Ziel, den Kreis der Zuweisungsberechtigten zu erweitern, und wir sollten beide Anträge im Haushaltsund Finanzausschuss weiter beraten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte und muss nicht alles wiederholen, was meine Kolleginnen und Kol