Protocol of the Session on March 16, 2023

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte und muss nicht alles wiederholen, was meine Kolleginnen und Kol

legen hier am Rednerpult schon gesagt haben, möchte aber die Gelegenheit nutzen, dann doch noch auf den einen oder anderen Punkt einzugehen.

Es ist uns allen nicht neu, dass wir uns mit weltpolitischen Entwicklungen und auch mit deren bundespolitischen Folgen konfrontiert sehen und wir in dieser Konsequenz natürlich dann vor einiger Zeit hier im Hohen Haus mit breiter Zustimmung das Corona-Sondervermögen in ein Sondervermögen umstrukturiert haben, um den gestiegenen Energiepreisen und der Krise daraus entsprechend entgegenzuwirken. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit hier ausdrücklich nicht nutzen, um die große bundes- oder weltpolitische Debatte aufzumachen, wie das die FDP eingangs dieser Debatte versucht hat, sondern tatsächlich eine Möglichkeit diskutieren, hier mit Ihnen für die Kommunen und andere Einrichtungen und Träger in Thüringen Hilfen auf den Weg zu bringen.

Aus diesem Grund sehe ich den vorgelegten Gesetzentwurf der Regierungskoalition auch als ein Ermöglichungsgesetz; ein Ermöglichungsgesetz für die genannten Mittel aus der Umstrukturierung des Errichtungsgesetzes mit dem Auf-den-Weg-Bringen des entsprechenden Wirtschaftsplans. Wie Sie alle wissen, im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren und beschließen wir diesen Wirtschaftsplan in regelmäßiger und – ich denke – konstruktiver Weise immer wieder neu und passen ihn an und so sind dann entsprechend auch die genannten 50 Millionen Euro für Landkreise und kreisfreie Städte dort veranschlagt, entsprechend auch die genannten 12 Millionen Euro für die Schulen, 10 Millionen Euro für Kindergärten, 3 Millionen Euro für die Sportstätten usw. Das brauche ich hier nicht noch mal alles im Kleinen zu wiederholen. Aber allein die Veranschlagung im Wirtschaftsplan ist eben kein direkter Leistungsanspruch, der sich daraus ergibt. Deshalb sehen wir uns – und sicherlich auch die Landesregierung – dann doch mit dem Zuwendungsrecht in einem gewissen Konflikt, weshalb eben dieses Gesetz hier möglichst schnell Abhilfe schaffen soll und wird. Natürlich werden auch in Artikel 2, Sie haben es gesehen, freie Schulen, auch Schulträger staatlicher Schulen entsprechend berücksichtigt. 110 Euro schlagen wir pro Schülerin und Schüler oder für die Kindergärten ebenfalls 110 Euro pro Kind vor. Das können wir alles, sollten wir auch alles – wie gesagt und beantragt – im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren.

Ich möchte aber zum Gesetzentwurf der CDU dann doch noch mal einen Halbsatz verlieren. Sie schreiben hier von außerordentlichen Belastungen – und ich zitiere –„[...] die absehbar ihre wirtschaftliche

(Abg. Müller)

Existenz bedrohen,“ oder – in Nummer 3 – „[...] die absehbar ihre Funktionsfähigkeit bedrohen“ oder – Nummer 5, die im Gesetz geändert werden soll – „[...] die absehbar ihre Existenz bedrohen,“. Das sind vollkommen schwammige Formulierungen. Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Wir kommen da mit einer praktischen Auszahlung in diesem Bereich dann sicherlich auch in den Bereich der Billigkeitsleistungen. Ich frage Sie: Wer soll das alles prüfen? Wie lange soll eine solche Prüfung dauern, ob Zahlungsansprüche bestehen oder Zahlungen geleistet werden können?

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Die Formulie- rung haben wir von Bayern!)

Mit den Formulierungen „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“, die vorher drin waren, sind meiner Meinung nach klare Kriterien im Gesetz verankert und geregelt. Von daher sehe ich so, wie ich unseren Gesetzesvorschlag als Ermöglichungsgesetz sehe, Ihren Gesetzesvorschlag als Verhinderungsgesetz. Und, Herr Kowalleck, Sie haben gesagt: Der Job ist gut gemacht. Ich glaube, mit dem Gesetzentwurf haben Sie den Job eher nicht so gut gemacht. Nichtsdestotrotz bin ich auch der Meinung und bereit, diese beiden Gesetzentwürfe im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren. Vielleicht können wir dort, insbesondere was den CDU-Gesetzentwurf betrifft, noch einiges geraderücken. Ich bitte um Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Aus den Reihen der Landesregierung? Das ist der Fall. Herr Minister Maier, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über ein „Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen“ zur ersten Beratung vor. Ich möchte ganz ausdrücklich sagen: Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf, da er genau dem Zweck dient, wie er sich aus der Bezeichnung seines Artikels 1 ergibt, nämlich zur Vereinfachung der Ausreichung von Leistungen des Landes zur Bewältigung der Energiekrise durch eine pauschale und damit schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokra

tiearme Ausreichung. Ohne diesen Gesetzentwurf wären die im Thüringer Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetz und im Wirtschaftsplan des diesbezüglichen Sondervermögens vorgesehenen Mittel mit Zuwendungsrichtlinien zu unterlegen. Anschließend wären sie dann in einem Bearbeitungs- und vor allem zeitaufwändigen Bewilligungsverfahren unter nachgelagerter Prüfung des Nachweises der zweckgerichteten Verwendung zu gewähren. Der Gesetzentwurf entspricht damit auch ganz eindeutig der Intention der kommunalen Spitzenverbände, die sich ebenfalls für eine pauschale und einfache Ausreichung der Mittel ausgesprochen haben.

Es ist hier schon angesprochen worden: Artikel 1 zum Beispiel, hier geht es um 57,35 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte für die allgemeinen Energiemehrkosten, für erhöhte Heizkosten in ihrer Funktion als Schulträger. Hier werden die Mittel ausgereicht wie im Finanzausgleichsgesetz die Schlüsselzuweisungen ausgereicht werden – also sehr einfach, sehr unbürokratisch. Auch die kreisangehörigen Gemeinden, die ebenfalls Schulträger sind, bekommen durch dieses Gesetz vereinfacht 1,65 Millionen Euro. Die Ausreichung orientiert sich ganz einfach an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, 110 Euro pro Schülerin, pro Schüler. § 3 regelt dann die pauschale Leistung an Kommunen zum Ausgleich der finanziellen Belastung hoher Energiekosten im Bereich der Kindertagesstätten – auch hier wieder sehr einfach: 110 Euro pro betreutes Kind. Schließlich sollen auch die Landkreise Leistungen erhalten: 3 Millionen Euro im Verhältnis der Einwohner der jeweiligen Kommune zur Gesamtbevölkerung des Freistaats. Auch hiervon profitieren die kreisangehörigen Gemeinden insbesondere in ihrer Funktion als Träger von Sportstätten. In § 5 geht es dann um erhöhte Energiekosten für die Hochschulen, auch die werden hier berücksichtigt. Es geht so weiter. Auch die Träger von freien Schulen erhalten über Artikel 2 dieses Gesetz entsprechende Leistungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unter Hochdruck teilweise im Dezember beschlossenen Änderungen des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes um die Erweiterung von Hilfstatbeständen zur Bewältigung der Energiekrise sind aus Sicht der Landesregierung nur dann sinnvoll für eine Entlastungswirkung, wenn sie schnell und unkompliziert bei den vorgesehenen Empfängern ankommen. Diesem Zweck, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird dieser vorliegende Gesetzentwurf vollauf gerecht, indem er eben eine erhebliche Beschleunigung der Mittelausreichung unter Beibehaltung der Vorgaben des Hilfefonds erreicht. Es ist sozusagen ein tech

(Abg. Hande)

nisches Umsetzungsgesetz. Im Vergleich zu einer Bewilligung im Wege des Zuwendungsrechts erleichtert es den Vollzug – sowohl bei den Leistungsempfängern als auch beim Land –, und bindet damit erheblich weniger Personalressourcen. Die Landesregierung, wie ich schon eingangs gesagt habe, spricht sich daher ganz klar für diesen Gesetzentwurf aus und hofft auf eine schnelle Beschlussfassung, weil es insbesondere unseren Kommunen Planungssicherheit gibt. Und das ist meines Erachtens ein ganz herausgehobenes Ziel.

Die CDU-Fraktion hat nunmehr kurzfristig eine viel grundlegendere Änderung des Thüringer Hilfefondsgesetzes vorgeschlagen. Ausweislich der Begründung soll auch damit eine schnellere und unbürokratischere Ausreichung bestimmter Mittel des Sondervermögens erreicht werden, weil diese Ziele bisher nicht hinreichend verwirklicht seien. Im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird angestrebt, die maßgebliche Regelung in § 2 des Hilfefondsgesetzes erheblich auszuweiten und damit die Auszahlungsvoraussetzung grundsätzlich zu verändern. So nachvollziehbar wie es mit dem Blick auf den Mittelabfluss vielleicht erscheinen mag, so weitreichend können die Folgen sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel des Sondervermögens war und ist es, Hilfen in Härtefällen zu leisten. Deshalb wurden gerade im Bereich der privaten Haushalte, Unternehmen und Vereine Bedingungen für die Ausreichung der Mittel formuliert, wobei das Sondervermögensgesetz lediglich die haushaltsrechtliche Ermächtigung schafft, aber selbst keinen Leistungsanspruch begründet. Neben dem richtigen und offensichtlich tragenden Vorrang von Bundesmitteln sind diese Kriterien die, die eine Existenzgefährdung beschreiben. Nun sollen offenbar im Wesentlichen die Begriffe „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“ aus den Vorgaben von § 2 Abs. 2 des Gesetzes entfernt und durch Formulierungen wie „Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz“ oder „Bedrohung der Funktionsfähigkeit“ ersetzt werden. Ob damit ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Formulierung in dem Sinne erreicht werden kann, wie es die CDU in ihrer Begründung ausführt, bleibt zu diskutieren. Denn fest steht eines: Die Situation im Herbst des letzten Jahres, in der wir das Sondervermögen geschaffen und neu ausgerichtet haben, ist anders als die heutige Lage.

Wir haben eine – Stand jetzt – gesicherte Energieversorgung. Die Marktpreise für Energie haben sich stabilisiert, ja, sie sind sogar teilweise deutlich gefallen. Die auf Bundesebene getroffenen Maßnahmen greifen. Das alles sind Gründe dafür, dass der noch Ende des letzten Jahres gesehene Bedarf

für Härtefallunterstützungen in dieser Schärfe nicht mehr besteht und aus vielen Bereichen, auch aus der Wirtschaft, gar nicht mehr gefordert wird. Das ist auch sinnvoll, meine sehr geehrten Damen und Herren. Öffentliche Mittel werden dadurch geschont und für den Fall vorgehalten, dass sich die Situation wieder ändert.

(Beifall SPD)

Wir alle wissen, die Situation ist volatil, die Energiemärkte bleiben volatil und dafür sollten wir eine Reserve vorhalten, denn immerhin läuft dieses Sondervermögen noch bis zum Ende des Jahres 2025.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verwehren uns keiner Diskussion zur Anpassung des Gesetzes – selbstverständlich –, wenn diese im Einklang mit dessen Grundanliegen steht und tatsächliche Verbesserungen mit sich bringt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung hat um das Wort gebeten. Herr Minister Tiefensee, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Ich will in Ergänzung dessen, was Minister Maier vorgetragen hat, einen Punkt herausgreifen, der das Wirtschaftsministerium explizit betrifft, und zwar zwei Sätze im Begründungstext des CDU-Antrags. Ich beziehe mich auf die Begründung zu 1., und hier ist zu lesen: „Auch seien die vom Landtag gesetzten Kriterien zur Ausgestaltung des Existenzsicherungsprogramms sehr eng gefasst. Trotz dieser Erkenntnis, hat es die Regierung unterlassen, dem Landtag einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Gesetzes und zur Lockerung der vorgegebenen Kriterien zu unterbreiten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll diesem Versäumnis begegnet werden.“ Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat kein Versäumnis, die Landesregierung hat aktuell gehandelt.

Ich will ganz kurz, um die Redezeit nicht zu sehr zu verlängern, auf Folgendes hinweisen: Ich bin dem Landtag sehr dankbar, dass er Mitte Oktober das Sondervermögen erweitert hat. Ich bin dem Landtag dankbar, dass der Haushalts- und Finanzausschuss auf der Basis der Kriterien der Existenzgefährdung durch Überschuldung bzw. drohende

(Minister Maier)

Insolvenz 120 Millionen ins Gesetz bzw. in den Wirtschaftsplan geschrieben hat. Mitte Oktober verabschiedet, hat der Freistaat Thüringen zum 1. Dezember das Existenzsicherungsprogramm auf den Weg gebracht. Es gibt kein anderes Bundesland, dass das in dieser Schnelligkeit geschafft hat.

(Beifall SPD)

Oder sollte ich sagen: Es gibt kaum ein Bundesland, das überhaupt eigene Landesmittel in die Hand nimmt, um Unternehmen zu stützen. Es wird viel geredet, viel diskutiert, aber es kommt wenig dabei raus. Minister Maier hat bereits darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz und die Verankerung im Wirtschaftsplan der Situation im Sommer bzw. im Herbst geschuldet waren. Diese Situation hat sich mittlerweile verändert.

Weshalb trete ich noch mal ans Pult? Meine Damen und Herren, parallel zur Verabschiedung des Existenzsicherungsprogramms am 01.12. mit der Freischaltung der entsprechenden Plattform hat der Bund einerseits durch die Ministerpräsidentenkonferenz und andererseits durch das Wirtschaftsministerium angekündigt, für kleine und mittelständige Unternehmen einen Härtefallfonds aufzulegen. Das hat er getan. Wir haben im November als Wirtschaftsministerkonferenz Eckpunkte vereinbart. Bei einer solchen Konferenz ist der Wirtschaftsminister quasi Zuhörender, Mitdiskutant, aber nicht Beschließender. Wir haben diese Eckpunkte auf den Weg gebracht und in der Hoffnung, dass es zum 1. Januar startet, hat das Wirtschaftsministerium am Ende – leider, leider – entschieden, doch einen ganz anderen Weg zu wählen. Aber, meine Damen und Herren, wir sind jetzt mit dem Bund und auch mit dem Haushaltausschuss des Bundestags einig, wie dieses Programm gestaltet werden wird. Ich werde die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses Ende dieser Woche, spätestens Anfang der nächsten Woche darüber unterrichten, was die Ressortabstimmung in unserer Regierung ergeben hat. Wir werden also, meine Damen und Herren – das ist gerichtet an die CDU –, einen Fonds von reichlich 26 Millionen Bundesgeld haben, der mit völlig anderen Kriterien versehen ist. Beispielsweise werden das EBIT und die Absenkung des EBITs eine Rolle spielen, auch die Frage, inwieweit die Energiekosten quotal gestiegen sind usw. Es macht aus diesem Grund keinen Sinn, unsere 120 Millionen von den Kriterien zu befreien, weil wir dann im Laufe der Zeit sehen werden – und da bitte ich dann den Haushalts- und Finanzausschuss, zu gegebener Zeit darüber zu beraten –, ob diese 26,5 Millionen des Bundes ausreichen. Wir gehen davon aus, aber wir wissen es nicht. Die Situation

hat Minister Maier beschrieben, viele Unternehmen brauchen diese Hilfe mittlerweile nicht mehr.

Summa summarum, weil es diese parallelen Verhandlungen des Bundes gegeben hat, hat es keinen Sinn gehabt, an das Existenzsicherungsprogramm oder dessen Kriterien heranzugehen. In der neuen Richtlinie werden Sie drei Komponenten finden, nämlich das Existenzsicherungsprogramm, Hilfen für KMU und Hilfen für energieintensive KMU. Diese Richtlinie wird im Einklang mit dem Bund dieses Problem heilen, das Sie hier vermeintlich sehen. Im Übrigen sage ich einmal mehr: Das Entscheidende wird sein, ob wir uns jetzt auf den Weg machen und Unternehmerinnen und Unternehmer so aufstellen, dass sie im nächsten, spätestens im übernächsten Winter ihre Energieeffizienz gesteigert, ihren Energieverbrauch gesenkt, ihre Energieträger umgestellt haben, damit wir nicht weiterhin flankierendes Steuergeld in Form von Zuschüssen oder Krediten benötigen, um den Unternehmen unter die Arme zu greifen. Das haben wir auf einen guten Weg gebracht, denke ich. Die Diskussion läuft. Es bedarf also, meine Damen und Herren, in diesem Begründungstext keines Fingerzeigs auf die Regierung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um das Wort für die Landesregierung hat Frau Ministerin Taubert gebeten. Bitte.

Es kommt nicht so häufig vor, liebe Schülerinnen und Schüler, es ist ganz selten, dass sich drei Ministerinnen und Minister zu diesem Thema melden.

Der Innenminister hat sehr gut und auch ausführlich und in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Dinge zunächst mal auf den Tisch gelegt. Aber ich möchte den Schülerinnen und Schülern das, was Herr Kowalleck gesagt hat, verbildlichen. Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die CDU einen Mangel heilen möchte. Ich möchte es so formulieren, ich denke, dass Sie alle begeisterte Mathematikschülerinnen und ‑schüler sind, dass Sie mit Sachaufgaben gut betraut sind, und die Aufgabe des Landtags, die an die Landesregierung mit diesem Sondervermögen gestellt wurde, war: Ich habe zwei Blöcke, die passen nicht zusammen, das heißt, die Aufgabe ist nicht lösbar, und ich gebe Ihnen 45 Minuten Zeit, diese Aufgabe zu lösen. Denn auf der einen Seite ist das ein Corona-Sonderver

(Minister Tiefensee)

mögen, ein Vermögen, das nur ganz akute Notlagen absichern sollte und auch noch soll, es ist noch ein Corona-Sondervermögen. Auf der anderen Seite wollte der Landtag, natürlich auch die Landesregierung, Betrieben, Institutionen und letztlich auch Schulträgern helfen, dass man, wenn man zu hohe Energierechnungen hat, die erst einmal bezahlen kann, dass man gut durch das Jahr kommt. Nun muss man wissen, dass die Kommunen nicht insolvent gehen können, deswegen nur bei den Unternehmen. Deswegen hatten wir tatsächlich ein Problem, das nicht so einfach lösbar ist. Herr Kowalleck, es ist nicht so gewesen, dass es hieß: Mach das mal schnell und dann geht das auch. Sie wollten es auch noch unbürokratisch lösen. Wenn ich aber, das wissen wir aus der Coronakrise, einem Unternehmen Geld gebe, habe ich Rahmenbedingungen geschaffen, wann darf der Wirtschaftsminister oder die TAB das auszahlen. Das müsste ich auch auf die Kommunen übertragen. Das heißt, ich hätte sagen müssen, welche Kommune hat im Jahr 2022 definitiv seine Energierechnung nicht bezahlen können, und da wären wir zu dem Schluss gekommen, es wäre keine gewesen – also eine nicht lösbare Aufgabe.

Ich möchte einen Hinweis zu dem Gesetzentwurf geben, den die CDU jetzt eingebracht hat. Herr Tiefensee hat schon mal sehr plastisch einiges besprochen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir im Finanzausschuss im öffentlichen Teil zum Sondervermögen einen Antrag eines Abgeordneten hatten, der nach einem Wortprotokoll gefragt hat. Der Abgeordnete hatte nicht umsonst nach dem Wortprotokoll gefragt, sondern ich interpretiere jetzt mal, mutmaße, dass er auf die Abgeordnetenrechte abgestellt hat. Und wenn Sie jetzt so, wie das Gesetz mit allen Mängeln, die Herr Tiefensee aufgegeben hat, nämlich, wir müssen jetzt Einzelprüfung, wir können keine Pauschalprüfung machen, nichts geht mehr, sondern es muss eine absolute Einzelprüfung stattfinden mit Verwendungsnachweisprüfung usw.: Wir wissen momentan noch gar nicht, welche Abgrenzung Sie möchten, das müssen Sie bitte noch darlegen. Aber achten Sie bitte darauf, dass die Rechte der Abgeordneten im Thüringer Landtag nicht dadurch noch mal mehr eingeschränkt werden. Beachten Sie die Urteile, zumindest das Urteil von Mecklenburg-Vorpommern zu dem Sondervermögen, das dort beklagt wurde. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön, Sie haben das Wort.

Liebe Kollegen, sehr geehrte Ministerin und Minister! Ich freue mich, dass wir heute, auch gerade für unsere Besucherinnen und Besucher, so eine Erklärstunde haben, wie Gesetze entstehen und wie sie zum Schluss dann auch Wirkungen entfalten,

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Kann nicht schaden!)

deswegen freue ich mich auch, dass die drei SPDMinister augenscheinlich hier Ausgang ans Pult hatten.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Großartig war das!)

Mal schauen, ob sich vielleicht jetzt auch noch weitere Kollegen hier mit beteiligen wollen.

Insgesamt ist es gut, wenn wir hier so intensiv darüber diskutieren. Von daher will ich hier auch noch mal drei Punkte festmachen. Ich will noch mal erinnern, und das wurde in der Runde auch schon getan, wie dieses Sondervermögen zustande gekommen ist. Wir haben hier im Oktober relativ zügig und vor allen Dingen auch immer unter dem Vorhalt, wir wären nicht schnell genug als Parlament, damit die Regierung endlich handeln kann, dieses Gesetz beschlossen und dann ist erst mal relativ wenig passiert.