Wir unterstützen das, freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, wir haben jetzt schon ganz viel gehört und ich bin froh, dass wir uns hier in diesem Hohen Hause einig darüber sind, dass wir dieses Gesetz anfassen müssen. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung und natürlich, Frau Baum, sind wir noch lange nicht dort, wo wir eigentlich hinkommen müssen, um dem Ganzen gerecht zu werden. Aber ich bin Ihnen allen sehr dankbar, dass wir zumindest in einer Sprache sprechen und, Frau Meißner, auch an Sie vielen Dank dafür, und klar ist es richtig, ich bin auch kein Mensch, der rückwärtsgewandt ist, sondern nach vorn blickt.
Deshalb, es wurde schon gesagt, wie die Erhöhungen aussehen, wir haben auch in der Koalition über die Zahlen gestritten, aber am Ende ist es ein Kompromiss, den wir hinbekommen haben, und es ist wieder ein kleines Puzzleteilchen, was dazugekommen ist, um den Menschen eine bessere Teilhabe zu ermöglichen. Wir als Bündnis 90/Die Grünen tre
ten natürlich für eine inklusive Gesellschaft auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, gleichberechtigt wohnen, lernen und arbeiten zu können und die Unterstützung zu wählen, die sie brauchen. Dafür ist diese Unterstützung unbedingt notwendig.
Es ist aber auch wichtig, die Gespräche direkt zu führen, das wurde auch schon gesagt. Bei Gesprächen, die wir alle führen, die ich im Wahlkreis, hier im Landtag führe – dort erfahren wir am Konkretesten, wo gerade der Schuh drückt und die Unterstützungen notwendig sind. Und es ist ein Nachteilsausgleich und kein Zuschuss, der irgendwo angerechnet wird, und das ist auch gut und richtig so.
Mein großer Wunsch ist, dass wir das jetzt schnell im Ausschuss behandeln, anhören und das Geld rechtssicher am 01.07. austeilen können. Das ist das richtige Signal und ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich dafür einzusetzen, dass wir dieses Gesetz schnell zu einem guten Ende bringen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Aus der Landesregierung? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Zunächst ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung bestätigt.
Es gibt den Antrag, zusätzlich an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und der fraktionslosen Abgeordneten Bergner und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Damit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
a) Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7464 - ERSTE BERATUNG
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7533 - ERSTE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das sehe ich nicht.
Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU gewünscht? Das sehe ich ebenfalls nicht.
Gut, ich richte mich natürlich nach dem, was der Parlamentarische Geschäftsführer sagt. Bitte schön, Herr Abgeordneter Kowalleck, damit haben Sie das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten vorhin das Thema direkt gewählt, aber gut, wir sind natürlich in Abstimmung und deswegen begründe ich jetzt auch noch mal den Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt. Mit der Erweiterung des Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes um das Themenfeld Energie und der Zuführung weiterer Mittel zum damit verbundenen Sondervermögen noch während des laufenden Haushaltsjahres 2022 sollte schnelle und unbürokratische Hilfe angesichts der Energiekrise ermöglicht werden. Allerdings konnten bisher nicht alle Ziele des Gesetzes erreicht werden. Daraus ergibt sich weiterer Anpassungsbedarf. Insbesondere wurden im Verhandlungsprozess zum Änderungsgesetz abweichend vom ursprünglichen Entwurf der CDU-Fraktion in vielen Bereichen die Kriterien der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung aufgenommen. Sie haben in unserer Begründung gesehen, dass wir auf diese Dinge eingegangen sind. Wie gesagt, wir wollen an dieser Stelle noch mal in die Diskussion treten und
Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf steht im Kontext der Energiepreisentwicklung/-explosion, die wir seit der Zeit im Herbst 2021 zu beobachten haben. Man muss sich mal vergewissern, dass die kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Ukraine das dann sicherlich noch mal befördert hat, aber die Ursachen für die Preisentwicklung liegen weiter zurück. Das hat mit den Füllständen aus dem Jahr 2021 zu tun. Das hat auch mit der Unfähigkeit des von Herrn Habeck geführten Wirtschaftsministeriums zu tun, nicht frühzeitig auf die Gaskrise zu reagieren oder die Füllstände aufzufüllen.
Zurzeit – wenn mir das erlaubt ist und die Reaktion das auch provoziert – feiern wir gerade 63 Prozent Füllstände der Gasspeicher. Normal ist zu diesem Zeitpunkt des Jahres ein Füllstand von ca. 20 Prozent. Die restlichen 43 Prozent hat dieses Land sehr, sehr teuer mit falsch initiierten Einkäufen bezahlt.
Ja, gut, dann gehen wir zurück auf das Jahr 2011, auf den auch durch die Grünen provozierten voreilig und falsch organisierten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Ich denke, das muss man noch mal zum Thema machen, dass wir das weiternutzen, damit nämlich genau das, worüber wir heute eigentlich diskutieren, nämlich Folgen ausgleichen zu müssen, von falschen Entscheidungen im Wege der Energiewende, im Wege der Ausstattung dieser Volkswirtschaft mit energetischen Produkten, auch mit der Leugnung, weiter auf fossile Energien angewiesen zu sein, dass wir das nun zulasten des Steuerzahlers teuer ausgleichen müssen.
Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, nimmt vor, dass das, was längst überfällig war, auch dort ankommt, wo es hingehört, nämlich bei vielerlei betroffenen Institutionen, Kommunen, Schulen, Kindergärten. Hier sind pauschale Lösungen gefun
den. Da kann ich nur in Richtung Finanzministerium sagen, das ist endlich mal einfach bürokratisch und damit auch schnell, aber – noch mal ganz ausdrücklich – längst überfällig.
Wir haben alle die Diskussionen gehört, wir haben Demonstrationen miterlebt, wo die Betroffenen sich wirklich Sorgen gemacht haben, wie sie durch den Winter kommen, erstens mit der Versorgung durch Gas und zweitens bezahlbar, damit die Institutionen auch erhalten bleiben. Insofern holen wir hier nach, was längst überfällig ist. Jetzt ist der Winter rum, wie gesagt, wir erleben, dass er nicht nur mild war, sondern dass sich die Gaslage auch entgegen dieser teilweise panikartigen Vorankündigungen ganz vernünftig entwickelt hat. Das ist nicht nur der milde Winter, das ist auch den normalen Verbräuchen und leider eben auch der Zurückhaltung bzw. den rezessiven Tendenzen in der Industrie geschuldet. Es ist einfach weniger produziert worden. Und für die geringere Produktion und die sich zurückentwickelnde Volkswirtschaft sollte sich keiner feiern. Wir erleben, dass sich große Industrien leider aus Deutschland zurückziehen. Wir haben in Thüringen auch Schließungen, Insolvenzen erlebt, und ich befürchte, das ist noch nicht das berühmte Ende der Fahnenstange, sondern das wird weitergehen. Das ist konjunkturell kein guter Ausblick.
Deshalb ist das nur ein Teil der Vision, die wir hier haben, das jetzt etwas auszugleichen, was diejenigen, die den Ausgleich erhalten, auch nicht verschuldet haben und brauchen, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können.
Zum Gesetzentwurf der CDU, zur Änderung: Ja, wir erleben, dass die Hilfsgelder, die wir gemeinschaftlich hier beschlossen haben, bei den Betroffenen nicht ankommen. Es ist zunächst natürlich mal zu nennen, was ich eingangs gesagt habe, dass die Energiepreisexplosion sich heute nicht mehr so intensiv darstellt, wie wir das vor einem halben Jahr befürchten mussten oder wie sie sich dort abzeichnete. Bitte erinnern Sie sich noch alle, dass letztlich grassierte, dass eine Gaspreisentwicklung oder -explosion von bis zu dem Zehnfachen der Vorjahreswerte zu befürchten war. Wir haben jetzt durch Gaspreisbremsen, aber auch durch Entwicklungen der Märkte teilweise Gaspreise an den Spotmärkten, die unterhalb des Niveaus liegen, das wir zu Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen haben verzeichnen können. Das entspricht ungefähr dem Preisniveau aus dem Herbst 2021.
AKWs abschalten. Das wird die Lage noch mal verschärfen. Wir sehen auf den Märkten, dass wir einen steigenden CO2-Ausstoß haben; das ist durch die Wiederingangsetzung von Braun- und Steinkohlekraftwerken zur Deckung der Stromlücken. Das ist keine gute Entwicklung. Der eigentliche Verursacher von der gestiegenen CO2-Emission ist nicht, wie es häufig behauptet wird, Volker Wissing mit seinen Verkehrswerten, sondern das ist der Strommarkt, und das hat Herr Habeck zu verantworten.
Worum es der CDU hier geht – das ist sehr begrüßenswert –, ist, dass man sagt, wir müssen die Gelder für die betroffenen Unternehmen leichter erreichbar machen, nicht um sie – sagen wir mal – aus dem Fenster heraus zu schmeißen, sondern um den betroffenen Unternehmen wirklich zu ermöglichen, an die Gelder zu gelangen. Ein Fehlerinstrument ist der Begriff der drohenden Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit, was viele Unternehmen bewogen hat, genau diesen Tatbestand nicht in Anspruch zu nehmen, denn wenn sie einen solchen Antrag stellen, ist ihre Bonität im Keller, die Schufa stellt die Ampeln auf Rot und die Kreditwürdigkeit der Unternehmen ist nicht mehr gegeben und damit ist die wirtschaftliche Existenz nicht mehr nur gefährdet, sondern wahrscheinlich aufgelöst. Insofern ist es ein untaugliches Instrument. Wir haben jetzt hier eine mildere Zugangsberechtigung. Man muss auch noch mal sehen, dass man vielleicht in der Diskussion, die wir im Ausschuss führen, darüber sprechen kann, ob die Verdoppelung wirklich das einzig sinnvolle Instrument ist. Man muss eigentlich sehen, wie viel Prozent der Energieeinsatz innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens ausmacht. Es gibt Unternehmen, die bei einer Verdoppelung trotzdem noch von 1 auf 2 Prozent springen, es gibt aber Unternehmen – wie ein Lackierbetrieb im Handwerksbereich oder eine Konditorei, die über den Gasofen ihre Produkte herstellt –, wo die Energie natürlich einen ganz anderen Faktor in der Gewinn- und Verlustrechnung darstellt. Da kann auch eine 50-prozentige Steigerung schon eine große wirtschaftliche Existenz gefährden.
Insofern, eine gute Initiative. Die Initiative der Landesregierung ist überfällig. Insofern werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zunächst von Rot-Rot-Grün sollen Unschärfen in dem Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz ausgeräumt und notwendige Konkretisierungen vorgenommen werden. Denn auf diesem Weg wollen wir eine rechtssichere Auszahlung der Energiehilfen aus dem Sondervermögen an die Anspruchsberechtigten ermöglichen. Dies war und ist durch die gesetzlichen Formulierungen momentan auf Basis von Richtlinien eben nicht immer möglich.
Konkret geht es hier um die Mittel an die kommunale Familie. Da gibt es zum einen die 50 Millionen für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Abfederung der Mehrausgaben aufgrund von Energiepreissteigerungen. Hinzu kommen weitere Millionenhilfen für Schulträger, Sportstätten und Kindertageseinrichtungen. Zusammengenommen ermöglichen wir mit dem Gesetzentwurf die Auszahlung von 87 Millionen Euro.
Das ist im Kern das einzige Ziel von Rot-RotGrün mit diesem Gesetzentwurf, das darin besteht: Rechtssicherheit für die Auszahlung der Energiehilfen an die kommunale Familie.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass mit der Bereitstellung der Hilfen im Sondervermögen immer eine gewisse Erwartungshaltung verbunden ist, können wir nachvollziehen. Ob es aber immer besser ist, wenn wir uns jetzt zum dritten Mal seit Oktober 2022 an das Sondervermögensgesetz, an das Richtungsgesetz setzen, wie von der CDU nun vorgelegt, da bin ich mir nicht sicher. Die letzten Änderungen haben leider nicht zur zielgenauen Ausführung des Gesetzentwurfs beigetragen. Denn es ist oft diese Mentalität von politischer bis hysterischer Ungeduld, die bei der Ausreichung von öffentlichen Mitteln und Hilfen für Probleme sorgt – immer nur schnell und auf den öffentlichen Effekt haschend und sich am Ende wundern, warum Fehler entstehen. Wichtig war am Ende meist nur, dass „CDU“ über dem Gesetz steht. Ob der Gesetzestext im Vollzug umsetzbar ist, hat trotz mehrerer entsprechender Hinweise – auch von uns – oft nicht interessiert.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die vorliegenden Gesetzentwürfe werden im weiteren parlamentarischen Verfahren einen anderen, besseren Weg nehmen, das hoffe ich, und ich beantrage daher die Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.