ten Naturmonuments gesprochen. Das Ministerium betonte damals, dass die extensive Nutzung der Flächen weiterhin möglich bleiben soll. Um es mit anderen Worten zu sagen: Zukünftig soll laut Lippenbekenntnissen des Ministeriums alles so bleiben, wie es bisher war. Doch genau dafür ist überhaupt kein Gesetz notwendig; das Grüne Band entlang des Todesstreifens ist bereits jetzt die Heimat zahlreicher geschützter Arten, dieses Band ist heute schon die Verbindung zahlreicher Biotope und Naturschutzgebiete. Darüber hinaus finden Sie entlang des ehemaligen Todesstreifens zahlreiche regionale Bildungsangebote. Staatssekretär Möller hat auch dazu im Dezember letzten Jahres bereits ausgeführt und berichtet. Es gibt bereits jetzt Gedenktafeln und Gedenkstätten Naturschutz am Grünen Band und das Gedenken um den Todesstreifen wird schon heute organisiert. Bereits jetzt ist knapp die Hälfte des Gebiets unter Naturschutz gestellt. Auch der Rest ist durch ergänzende Regelungen geschützt. Herr Gruhner hat in seinem Beitrag ausgeführt, welche Gebiete hier schon unter Naturschutz gestellt worden sind. Seit Jahren wird im Rahmen freiwilliger Maßnahmen die Natur so künstlich erhalten und das Gedenken aufrechterhalten. Dazu gehört nicht nur ehrenamtliches Engagement, sondern auch die extensive Flächenbewirtschaftung durch die Eigentümer.
Die Biotope des Grünen Bandes haben sich aufgrund der Arbeit der Waldbesitzer und Landnutzer so gut entwickelt. Aber das ist Ihnen nicht mehr gut genug, deshalb spricht die Regierungskoalition jetzt herablassend von einem „Flickenteppich“. Aber dieser Flickenteppich ist Ausdruck der vielfältigen Anstrengungen zahlreicher Initiativen und Akteure. Es entspricht einer Gutsherrenart, wenn das jetzt alles nicht mehr gut genug sein soll, denn, wie reden Sie immer so schön: vielfältig und bunt. Die Flecken – das sollte Ihnen eigentlich entgegenkommen, wenn es vielfältig und bunt ist.
In Ihrem Gesetzentwurf fehlt der Regelungsbedarf, Sie geben keinen Grund an, wofür dieses Gesetz notwendig sein soll. Sie sagen, Sie wollen das Grüne Band weiterentwickeln. Doch was genau wollen Sie denn weiterentwickeln? Herr Staatssekretär Möller, Sie hatten gerade davon gesprochen, dass Sie die Erinnerungskultur weiterentwickeln wollen. Wir hatten hier vorhin gerade eine Debatte über die deutsche Leitkultur, da gab es schon widerstreitende Meinungen. Jetzt wollen Sie die Erinnerungskultur weiterentwickeln. Ja, welche Erinnerungen wollen wir denn weiterentwickeln, wohin wollen wir sie weiterentwickeln? Das ist eine schöne Frage, dazu können Sie gern noch ausführen. Es wird auch durch das Gesetz zum Beispiel kein einziges Pfauenauge oder auch kein Rotkehlchen zusätzlich geben, Herr Kobelt, wenn Sie das Gesetz verabschieden.
Aus dieser Region jetzt ein Naturmonument zu machen, ist sehr fraglich. Wenn Sie Naturschutz wollen – den gibt es schon. Wenn Sie Erinnerungen wollen – auch die gibt es schon. Der Thüringer Waldbesitzerverband lehnte das Gesetz auch deswegen zu Recht ab. Der Geschäftsführer, Wolfgang Heyn, sagte – ich darf zitieren –: Wir brauchen kein Gesetz. Er fügte hinzu: Es ging bislang auch ohne. – Genau aus diesem Grund weisen auch die anderen Bundesländer kein solches Naturmonument aus, weder Sachsen noch Brandenburg noch Mecklenburg-Vorpommern. Ebenso wird das auch in Sachsen-Anhalt nicht als vordringliche Sache erachtet. Sie stehen mit diesem Projekt also völlig allein in dieser Republik.
Was Sie nun verklausuliert umschreiben, sind die neuen Zugriffsrechte der Verwaltung. Das bezwecken Sie mit dem Gesetz. Es wird mit diesem Gesetz nicht mehr und erst recht keinen besseren Tier-, Natur- und Artenschutz geben, aber es wird mehr Durchgriffsrechte geben. So wird dann auch in § 5 festgehalten, dass die Abstimmungen mit den Eigentümern nur noch über die öffentlichen Auslegungen erfolgen müssen. Wenn das bedeutet, dass die Mitbestimmungsrechte zukünftig so aussehen wie bei der Errichtung von Windkraftanlagen, dann werden die Eigentümer völlig entmündigt. Man gibt der Verwaltung schon mal Prokura, damit sie sich auf Flächen austoben können.
Wer die Frist zur Informationsauslegung verpasst, hat eben Pech gehabt. Sie lasten sozusagen mit diesem Gesetz dem Eigentümer die Bringschuld auf, und Sie haben einiges mit den Flächen vor. Es drängt sich der Verdacht auf, dass dieser Gesetzentwurf auch eine große Arbeitsbeschaffungsmaßnahme darstellt. Es sollen in den nächsten zwei Jahren nicht weniger als knapp 4 Millionen Euro investiert werden. Anstatt alles so zu lassen, wie es ist, wird Unmut in der Region geschürt. Statt die Anwohner vor Ort ihre Arbeit machen zu lassen, stellt man jetzt über 4 Millionen Euro bereit, um irgendwelche Pseudomaßnahmen durchzuführen.
Sie selbst haben in Ihrer Begründung zum Gesetzestext geschrieben – ich zitiere: „Eine KostenNutzen-Analyse wurde nicht durchgeführt.“ Das heißt, wir investieren hier mal ins Blaue und hoffen, es wird alles gut werden. Tolle Kalkulation! Ich kann es nur noch mal wiederholen: Was Sie heute hier beginnen, geht in die falsche Richtung. Natur geht meiner Meinung nach anders. Es mag eine Randnotiz sein, aber das alles ist Ausdruck der Umweltpolitik der Grünen.
Der SuedLink wird übrigens mit dem Grünen Band auch nicht verhindert, auch wenn Sie das jetzt hier mehrfach in Ihren Reden betont haben. Das ist Ihre Art von Schutzpolitik. Sie sperren die Eigentümer
von der Nutzung aus, Sie konservieren Flächen und schaffen theoretisch Urwälder. Darin stehen dann riesige Windkraftanlagen mit 1.000 Tonnen schweren Betonsockeln – und das mitten im Wald. Sie verbieten die vorsichtige Nutzung vor Ort, aber schlagen 30 Meter breite Schneisen durch die Region und lassen riesige Anlagen die Vogelwelt schreddern, weil sie nämlich teilweise in Vogelzugrouten stehen.
Nein, das wollen wir alles nicht. Die AfD-Fraktion lehnt solche Vorhaben ebenso ab wie Ihre gesamte sogenannte Umwelt- und Klimapolitik, welche aktuell zulasten der Umwelt und zulasten der Menschen geht. Das machen wir nicht mit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Gruhner, wir waren auch überrascht über diesen Ordner, den wir alle bekommen haben. Alle, die im Umweltbereich tätig sind, sind – glaube ich schon – des Lesens einer CD mächtig. Es hätte uns vollkommen gelangt, wenn wir die CD als Grundlage bekommen hätten. Aber die Landtagsverwaltung hat gesagt: Es geht nicht, es muss in Papierform gedruckt werden.
Die Landtagsverwaltung konnte den Druck doch niemals leisten, das musste dann das Umweltministerium leisten, dies zu drucken und auch noch darzustellen. Aber Herr Gruhner, Sie können als CDUFraktion auch ganz viel Geld sparen und viel Papier, wenn Sie im Haushaltsausschuss mal anfangen würden, richtig zu arbeiten und nicht auf Zeit zu spielen und auf das Verfassungsgericht aus zu sein und Fragen zu stellen, ob denn, warum der Ansatz im Haushalt denn so bleibt, wie er ist.
(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Es ist Auf- gabe der Opposition, die Ausgaben im Haus- halt zu kontrollieren!)
Das sind Fragen, Frau Schulze, die Sie sich vielleicht selber beantworten können. Sie spielen da nur auf Zeit und Sie versuchen, über solche Sachen Protokolle zu verlängern und alles. Das kostet auch sehr viel Zeit, kostet auch sehr viel Papier. Da sollten Sie in den nächsten 14 Tagen mal in sich gehen.
Vielleicht kommen wir dann wieder zu einer sachlichen Haushaltspolitik zurück, die wir nämlich nach dem Wahlergebnis am Sonntag bitter nötig hätten – wir alle, würde ich mal sagen –,
dass wir sachlich miteinander umgehen und über die Inhalte reden und nicht über irgendwelche Geschäftsordnungstricks hier versuchen, Gesetze zu behindern oder zu machen.
Gut, das war nur das Thema „Papier“. Ich wollte das nur mal erwähnt haben, weil wir ja eigentlich über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ reden möchten.
Herr Staatssekretär ist schon darauf eingegangen; einer der Initiatoren war Dr. Kai Frobel. Gemeinsam mit Hubert Weiger ist er 1989 auf die Idee gekommen, dieses Grüne Band zu schützen, und sie haben sich auf den Weg gemacht und haben Menschen von Ost und West eingeladen, um darüber zu reden, wie man denn das Grüne Band jetzt dauerhaft schützen kann. Das war ja der Todesstreifen, darüber brauchen wir nicht zu reden. Sie waren damals in der Veranstaltung ganz überrascht, dass aus dem ostdeutschen Gebiet über 400 Menschen an dieser Veranstaltung teilgenommen haben. Das war 1989, noch vor der deutschen Einheit. Sie haben sich gefreut, dass es von den Menschen so viel Interesse an dem Grenzstreifen gab, und das hat sich dann auch weitergeführt. Gerade beim Grünen Band waren wir als Thüringer immer Vorreiter. Da muss man – das habe ich schon zur Erwiderung der Regierungserklärung gesagt – auch Dr. Sklenar danken. Sonst war er im Umweltbereich eher abwägend, aber beim Grünen Band war er immer Spitze. Das muss man einfach so sagen. Wir waren die Ersten, die es übernommen haben. Wir haben ein Leitbild erarbeitet und jetzt sind wir die Ersten, die umsetzen wollen, das Grüne Band zu einem Naturmonument zu machen. Das ist doch nur logisch und das ist gut so für Thüringen und das gibt uns eine große Chance voranzukommen. Genauso wie mit dem Hainich könnte das auch ein Motor für den Tourismus sein.
Wir müssen nur aufpassen, das ist auch ganz klar, wir dürfen keine neuen Beschränkungen machen wollen. Darauf ist Herr Kießling schon eingegangen. Die Waldbesitzer haben große Ängste. Sie haben Angst, dass sie dann wieder enteignet werden, dass sie ihr Land nicht betreten dürfen und so was alles. Wir sind da im Prozess, das will keiner. Aber wir müssen ihnen ihre Ängste nehmen und ihnen
sagen, dass sie weiter den Zugang haben, dass ihr Land weiter ihres bleibt. Das ist ganz wichtig, weil es gerade in diesem Bereich auch zu DDR-Zeiten schon ganz andere Erfahrungen gab. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir da sehr sensibel mit den Menschen reden, vor Ort gehen und auch die Menschen fragen, wie sie damit umgehen wollen. Das müssen wir wirklich alle zusammen machen und nicht versuchen, irgendwas abzutun. Nein, die Befindlichkeiten sind da und wir müssen sie annehmen und müssen darüber reden und müssen uns auch Zeit nehmen.
Ich meine, ich würde mich auch freuen, wenn mit diesem Gesetz SuedLink verhindert werden könnte. Rein theoretisch wird das wohl sehr fraglich, ob das geht oder nicht, das müssen wir diskutieren und wir werden nach allen Wegen suchen, um das vielleicht doch noch zu schaffen. Das ist das eine, aber Zeit müssen wir uns für dieses Gesetz trotzdem nehmen. Es ist sehr weitgehend und es ist für die Menschen in der Region sehr emotional zu sehen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir uns darüber auch mit den Menschen unterhalten und unterhalten wollen, wie das ist. Unabhängig davon, was dann im Naturschutz geschützt wird oder nicht, auf alle Fälle sind viele Flächen des Grünen Bandes bereits geschützt – darauf hat Herr Staatssekretär bereits hingewiesen –, aber das Grüne Band ist immer schützenswert und es ist mir egal, ob da was Neues oder was Altes oder was dazu kommt, es ist einfach schützenswert, was da ist, und es ist einmalig, leider geschaffen durch eine ehemalige Grenze. Aber wir müssen es uns bewahren und wir müssen es uns erhalten. Das sind wir unseren Nachkommen auch schuldig. Auch mit dem Todesstreifen – auch das muss sichtbar sein, das hat Herr Kobelt auch schon angesprochen mit der Erinnerungskultur. Ich glaube, wir tun gut daran, jetzt wieder Vorreiter zu sein und das so umzusetzen. Beim Naturschutzgesetz, Herr Gruhner, das Naturschutzgesetz, da warten wir schon jahrelang darauf, also haben wir jahrelang darauf gewartet, dass die CDU es mal umsetzen würde – das haben Sie genauso nicht geschafft wie das Wassergesetz. Uns ist es lieber, dass wir jetzt ein neues Gesetz zum Naturmonument machen, als dass wir auf das neue Naturschutzgesetz warten, was viel tiefgründiger überarbeitet werden muss, wo viel mehr Aufgaben auf uns zukommen und die Zeit dann sicherlich etwas dahinlaufen würde. Das wollen wir wiederum auch nicht, weil es schon in einen zeitlichen Rahmen passen muss, dass wir dieses Naturmonument ausweisen. Es ist sicherlich wichtig.
Worauf ich noch kommen soll: Die SPD-Fraktion könnte sich auch vorstellen, dass die Stiftung Naturschutz Träger dieses Naturmonuments wird. Daüber können wir aber doch noch innerhalb unserer Beratungen reden, ob es nun elf Menschen sein müssen, da haben wir schon Verhältnisse in den
Naturlandschaften, da mussten andere Naturlandschaften schon mit weniger Personal auskommen und leisten auch sehr hervorragende Arbeit. Darüber müssen wir reden. Aber das ist ein Ansatz des Ministeriums, das ist in Ordnung, und wir schauen mal, wie das Parlament damit umgeht und wie wir Lösungen dafür suchen.
Ich bitte deshalb auch, dieses Gesetz an den Infrastrukturausschuss und an den Umweltausschuss zu überweisen, federführend natürlich an den Umweltausschuss, damit wir da weiter beraten können. Die einzelnen Sachen, die von Herrn Gruhner und Herrn Kobelt angesprochen wurden, können wir da sicherlich im Detail noch beraten. Und ich bitte darum, inhaltlich zu reden und nicht nur irgendwelche fiktiven Sachen zu erfinden. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, dass die ehemalige innerdeutsche Grenze wie kaum ein anderes Gebiet geeignet ist, um als Nationales Naturmonument ausgewiesen zu werden, da sie eben in besonderer Weise die historische Dimension mit ökologisch sehr sensiblen und wertvollen Lebensräumen vereint. Deshalb bin ich froh, dass mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ein Wunsch des Koalitionsvertrags umgesetzt wird und wir auf Basis eines Gesetzes in die Debatte gehen.
Herr Gruhner, Ihre Aussage, dass Ihnen die Verordnung lieber gewesen wäre, auf Basis eines Naturschutzgesetzes, worin es das Nationale Naturmonument gibt, kann ich nicht teilen. Ich gehe schon davon aus, dass im Thüringer Naturschutzgesetz das Nationale Naturmonument auftauchen soll – ganz klar, zur Beschreibung. Es ist ja auch Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn wir das tun. Aber nichtsdestotrotz ist gerade bei den sehr unterschiedlichen Sichten auf dieses Vorhaben, das Grüne Band zum Nationalen Naturmonument zu machen, der Gesetzentwurf genau der richtige Weg, mit einer breiten öffentlichen Beteiligung die ganzen Vorbehalte, die es auch gibt, auszuräumen und deutlich zu machen, was wir hier wollen, nämlich Natur schützen und die Eigentümer, die Flächennutzer bei dieser ganzen Entwicklung mitzunehmen, damit es auch die Widerstände, die es in der Vergangenheit schon gab, in Zukunft nicht mehr gibt. Und wie gesagt, dazu braucht es das transparente Gesetzgebungsverfahren. Das ist allemal besser als ein Verordnungsentwurf, auf den
wir als Abgeordnete am Ende keinen Einfluss mehr haben. Ich glaube, dass wir so auch die größtmögliche Zustimmung in der Bevölkerung für das Vorhaben gewinnen können.
Meine Damen und Herren, das Nationale Naturmonument ist in Thüringen sehr lang, das ist vorhin schon angesprochen worden. Es hat 6.500 Hektar Fläche, so wie es jetzt in den Karten beschrieben ist, und reiht sich, wenn das Gesetzgebungsverfahren durch ist, in die Reihe der Nationalen Naturlandschaften Thüringens ein. Es hat einen ähnlichen Schutzstatus durch Gesetz wie der Nationalpark Hainich, das heißt, es ist dann wirklich eine der geschützten Perlen der Thüringer Natur. Ich will in dem Zusammenhang sagen, dass es von der Fläche her, wenn man die 6.500 Hektar sieht, sicherlich ein sehr kleines Schutzgebiet ist, verglichen zum Beispiel mit dem Naturpark Thüringer Wald mit 200.000 Hektar, da haben wir ein wesentlich größeres, aber
von der Wertigkeit her sicherlich schon auch auf einer Ebene zu sehen, auch mit Biosphärenreservaten und mit dem Nationalpark, die auch noch mal einen höheren Schutzstatus als die Naturparke haben.
Ich will in dem Zusammenhang auch sagen, dass die Eigenschaft des Nationalen Naturmonuments sein wird, dass es sich in mehreren Nationalen Naturlandschaften befindet. Das ist schon auch eine gewisse Besonderheit, weil es losgeht beim Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal, es quert das Biosphärenreservat Rhön, geht durch den Naturpark Thüringer Wald und den Naturpark Schiefergebirge. Wir haben also eine Breite an Nationalen Naturlandschaften, die auch mit dem Grünen Band zusammenwirken. Ich wünsche mir, dass wir im Gesetzgebungsverfahren dieses Zusammenwirken der Nationalen Naturlandschaften mit dem Nationalen Naturmonument noch ein Stück weit besser beschreiben und dass wir uns auch mit der Frage beschäftigen, wie die Zusammenarbeit mit den Naturschutzgroßprojekten am Grünen Band, nämlich das im Eichsfeld und das in den Landkreisen Hildburghausen-Sonneberg, künftig geregelt werden kann.
Wir haben klare Aussagen zum Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan. Das hat der Staatssekretär vorhin vorgestellt. In den Naturschutzgroßprojekten gibt es einen Pflege- und Entwicklungsplan, an dem die Regionen sehr lang gearbeitet haben, bei dem es sehr heftige Auseinandersetzungen gegeben hat und der Freistaat Thüringen zum Beispiel im Bereich des Naturschutzgroßprojekts Lange Berge-Steinachtal-Rodachtal mit der Landgesellschaft dann zum Glück die Eigentümer überzeugen konnte, dass man ihnen nicht in das Eigentum eingreifen will, dass man mit ihnen gemeinsam
etwas bewegen will, und wobei viel Vorfeldarbeit geleistet wurde. Ich glaube, gerade da ist es wichtig, darauf aufzubauen, damit wir wirklich breite Rückendeckung für diesen Gesetzentwurf bekommen. Da kann man von dem lernen, was in der Vergangenheit geleistet wurde, und insgesamt eine Arbeit aus einem Guss machen, wenn alle Beteiligten mit eingebunden werden. Das wünschte ich mir, dass das noch ein bisschen intensiver beschrieben wird, denn ich denke, nur so kommen wir zum Erfolg.
Meine Damen und Herren, ganz besonders wichtig ist mir, dass wir auch auf den Biotopverbundcharakter noch mal intensiver eingehen. Das Grüne Band hat die Chance, als europaweite grüne Linie gerade denjenigen Arten, die Waldstrukturen brauchen, eine Ausbreitung zu ermöglichen in Bereichen, wo es sonst solche Strukturen nicht gibt. Dieser Biotopverbundcharakter ist durch die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit in einigen Bereichen unterbrochen worden. Ich glaube, auch das wird ein Punkt sein, bei dem wir in dem Zusammenhang noch mal gucken müssten, wie man diese Unterbrechung beenden kann. Da muss man nicht jedes mal eine neue Grünbrücke über die Autobahn bauen, da kann man auch gucken, was ein Umgehungskorridor sein kann. Aber, ich glaube, auch solche Fragen sollten eine Rolle spielen, weil das Grüne Band eben zuallererst auch für Tiere ein Verbund sein soll, um sich von A nach B fortzubewegen, wo wir es ihnen sonst in unserer Kulturlandschaft oft nicht so leicht machen.
Ich will zu ein paar Punkten des Gesetzentwurfs noch etwas sagen, und zwar vor allem zu § 6, den Verboten. Das ist ja ein Bereich, der im Vorfeld schon sehr intensiv diskutiert wurde. Da gibt es Dinge, bei denen ich mir wünsche, dass wir vielleicht noch ein bisschen deutlicher werden. Die Frage „Leitungsbau“ hat heute schon eine große Rolle gespielt. Ich gebe zu, ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn man eine unterirdische Leitung unter dem Grünen Band verlegt, ohne dass man jetzt die Oberfläche angreift, das keine Auswirkungen auf das Grüne Band hat. Wenn durch Leitungen viel Strom fließt, entsteht Strahlungsbelastung auf die Umgebung, die sich in Form von Wärme, aber auch in Form von elektromagnetischer Auswirkung ergibt. So etwas hat Wirkung. Ich habe Fischerei studiert. Fische orientieren sich zum Beispiel am Magnetfeld, was ihre Wanderungen angeht. So ein Erdmagnetfeld ist nicht so stark, dass es durch so eine Leitung nicht massiv beeinträchtigt würde. Nicht nur Fische orientieren sich so. Es gibt eine ganze Reihe von anderen Lebewesen, die durch solche Felder hinlänglich gestört werden. Deshalb wünschte ich mir, dass wir hier auch noch mal darüber reden, ob diese Formulierung nicht noch ein bisschen geschärft werden kann. Das würde uns sicher guttun und die Natur auch besser schützen.