Protocol of the Session on September 28, 2017

Ach so, Enthaltungen, Entschuldigung. Ich lerne noch. Danke, Herr Fiedler, für den Hinweis.

Ich schließe die Beratung für heute und auch diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ (Thürin- ger Grünes-Band-Gesetz – ThürGBG –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4464 ERSTE BERATUNG

(Minister Lauinger)

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung des Antrags? Herr Staatssekretär Möller, ich erteile Ihnen das Wort.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Da hätte An- ja ja mal da sein können!)

Das wäre sie wahrscheinlich auch gern.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kai Frobel, einer der Empfänger des Deutschen Umweltpreises in diesem Jahr, hat kürzlich auf einer Veranstaltung mit Mario Goldstein auf einer Multivisionsshow zum Grünen Band gesagt: „Die Welt schaut auf Thüringen.“ Und ich habe so gedacht: Ja, aber in Thüringen merkt es kaum jemand. Wenn wir heute über die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument reden, dann knüpft das am Koalitionsvertrag der drei regierungstragenden Parteien an. In diesem Koalitionsvertrag steht der kurze Satz: „Wir werden das Grüne Band als Nationales Naturmonument ausweisen.“ Dieser Satz steht im Kapitel 4.2 des Koalitionsvertrags, das eigentlich dem Thema „Naturschutz“ gewidmet ist. Aber im Zusammenhang mit dem Grünen Band ausschließlich von Naturschutz zu reden, wäre natürlich viel zu kurz gesprungen. Wir würden eine einmalige Chance verstreichen lassen. Ich denke, dieser Satz muss in einen größeren Kontext eingebettet werden und so umschreibt der Koalitionsvertrag ja auch schon in seiner Präambel unsere Verantwortung für die Aufarbeitung des SED-Unrechts und enthält darüber hinaus im Kapitel 6.1 umfangreiche Ausführungen zu Gedenkstätten, Erinnerungskultur und Aufarbeitung. Ich denke, dieser Kontext ist es, der die Menschen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze geprägt hat. Die damit verbundenen, zum Teil schmerzhaften Erinnerungen an mitunter schicksalhafte Begebenheiten sind es, die bei Einzelnen Emotionen von zum Teil ungeahnter Intensität auslösen können und deren Verständnis heute teilweise droht verloren zu gehen.

Diesen Kontext hat auch der Thüringer Landtag aufgegriffen und in seiner 69. Sitzung am 8. Dezember 2016 den Beschluss gefasst, die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument auf den Weg zu bringen. Diesem Beschluss folgend hat die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die in der umfangreichen Landtagsdebatte vorgetragenen Aspekte aufgegriffen hat. Der Gesetzentwurf hat folgerichtig zwei wesentliche Schwerpunkte. Das ist erstens: Wir wollen die ehemalige innerdeutsche Grenze, den ehemaligen Todesstreifen als erlebbaren, lehrreichen und mahnenden Erinnerungsort bewahren und weiterentwickeln. Damit verbunden ist auch die Förderung der Erinnerungskultur und damit verbunden ist auch die Weiterentwicklung der bereits

bestehenden Einrichtungen zusammen mit den Akteuren vor Ort.

Der zweite Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs ist der Schutz, der erst in der Folge der Teilung Deutschlands entstandenen Arten- und Lebensraumvielfalt im Bereich des nunmehr lebendigen Grünen Bandes. Dazu gehören auch die Weiterentwicklung dieser Vielfalt, die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und die sanfte touristische Erschließung, alles zusammen mit den Landnutzern, insbesondere mit den Landwirten und auch den Waldeigentümern vor Ort.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen geht mein allererster Dank auch an all diejenigen, die sich entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze schon langjährig – zum überwiegenden Teil ehrenamtlich – für den Aufbau der Erinnerungskultur eingesetzt haben und sich aktiv in die Erarbeitung des aktuellen Gesetzentwurfs eingebracht haben. Darüber hinaus danke ich auch der Thüringer Staatskanzlei, insbesondere Frau Kulturstaatssekretärin Dr. Winter, die sich stets für eine gleichrangige Stellung der Erinnerungskultur im Gesetzentwurf starkgemacht hat. Ebenso gilt mein Dank all denjenigen, die mit der friedlichen Revolution schon früh die sich auftuende Chance erkannt haben und sich dann sehr schnell für den Erhalt des Grünen Bandes, häufig verbunden mit viel privatem Engagement, eingesetzt haben.

Es ist mir eine Freude, dass ein derart wegweisendes Engagement honoriert wird. So geht mein Dank an dieser Stelle noch einmal ganz besonders an Frau Inge Sielmann, Herrn Dr. Kai Frobel und Herrn Prof. Dr. Hubert Weiger, die Anfang September von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für ihr Engagement stellvertretend für viele andere den Deutschen Umweltpreis erhalten haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dieser Preis wird Ende Oktober in Braunschweig durch den Bundespräsidenten überreicht. Ich glaube, das zeigt die hohe Wertschätzung dieses Engagements und das zeigt auch die hohe Wertschätzung des Gegenstands dieses Engagements, nämlich des Grünen Bandes. Das Grüne Band ist etwas, was weit über Thüringen hinaus wirkt und das zeigt auch die Vergabe des Deutschen Umweltpreises in diesem Jahr.

Mein Dank geht aber auch an alle Akteure, die schon im Jahr 1998 ein gemeinsames Leitbild zum Grünen Band hier in Thüringen erarbeitet haben. Dieses Leitbild ist 1998 im damaligen Umweltministerium federführend von Dr. Sklenar erarbeitet worden und ist für uns heute noch maßgebend. Die Kernpunkte dieses Leitbildes waren damals: Natur hat Vorrang; ein einzigartiger, durch die Teilung Deutschlands sich entwickelt habender Naturraum

(Vizepräsidentin Marx)

soll erhalten und weiterentwickelt werden; ein Teil deutscher Geschichte soll sichtbar und begreifbar bleiben, wirtschaftliche Potenziale sollen auch unter dem Tourismusaspekt genutzt werden; die komplizierten Eigentumsverhältnisse sollen geklärt und geordnet werden; die künftige Landnutzung soll nachhaltig, konfliktfrei und im Konsens mit den dort lebenden Menschen gestaltet werden.

Das waren die Kernpunkte eines Leitbildes, welches schon 1998 hier in Thüringen erarbeitet wurde. Zur Umsetzung des Leitbildes sollen die Instrumente der Landentwicklung, Maßnahmen zur Biotopentwicklung sowie Schutzgebietsausweisungen herangezogen werden; auch daran knüpfen wir mit dem Gesetzentwurf an.

Ich habe bereits am 8. Dezember 2016 dem Hohen Haus umfangreiche Ausführungen zu den Rahmenbedingungen, Zielen und Verfahrensabläufen zum Gesetzgebungsverfahren vorgetragen. Das will ich nicht alles wiederholen, sondern mich auf einige wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs konzentrieren. Wir reden bei dem Grünen Band Thüringen über 763 Kilometer Länge. Herr Lauinger hat neulich zu mir gesagt: Was, wirklich, in Thüringen 763 Kilometer? Ja, tatsächlich, 763 Kilometer ehemalige innerdeutsche Grenze hat Thüringen und das ergibt für das Nationale Naturmonument eine Fläche von 6.500 Hektar. Das Nationale Naturmonument wird zukünftig auf der einen Seite durch die Landesgrenze und auf der anderen Seite im Wesentlichen durch den Verlauf des ehemaligen Kolonnenweges begrenzt. Es wird etwa 50 bis 200 Meter breit sein auf, wie gesagt, 763 Kilometer Länge.

Und was wollen wir auf diesen 6.500 Hektar tun? Wir wollen zunächst einmal, dass vorhandene und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zulässige Nutzungen von den Gesetzesregelungen zum Schutz des Grünen Bandes unberührt bleiben. Entgegen aller anderslautenden Gerüchte hat das, was im Moment dort passiert, auch mit dem Gesetz und mit der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument Bestandsschutz. Wir wollen, dass die oftmals in ehrenamtlicher Tätigkeit entstandenen Erinnerungsorte selbstverständlich erhalten und weiterentwickelt werden. Die Arbeit, unter anderem der Grenzmuseen, soll in bewährter Art und Weise fortgesetzt und womöglich auch noch gestärkt werden. Wir wollen, dass die der guten fachlichen Praxis entsprechende land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie auch eventuell fischereiliche Nutzung beibehalten werden kann. Und selbstverständlich – ich sage das hier noch mal in aller Deutlichkeit – wird allen Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Zugang zu ihren Grundstücken im Grünen Band weiterhin ohne jede Einschränkung gestattet sein.

Und selbstverständlich sollen Natur- und Erinnerungsorte im Grünen Band, insbesondere für die Besucher aus der Region und auch für überörtliche Touristen, erlebbar und begreifbar bleiben. Aber darüber hinaus wollen wir auch ein Mehr. Wir wollen die touristische Erschließung verbessern, sodass die touristische Wertschöpfung in der Region erhöht wird. Wir wollen die Erinnerungskultur und die Bildungsarbeit vor Ort stärken und weiterentwickeln. Und wir wollen zusammen mit den Landnutzern das Grüne Band durch extensive Nutzungsformen noch wertvoller und attraktiver machen, wir wollen den Biotopverbund vervollständigen und stärken.

Und eines kann ich Ihnen versichern: Das Nationale Naturmonument Grünes Band Thüringen wird nicht unter einer Käseglocke verschwinden. Genau das Gegenteil wird der Fall sein: Natur- und Zeitgeschichte des Grünen Bandes rücken deutlich näher an unsere Gesellschaft heran. Das zentrale Element aller weiteren Tätigkeiten am Grünen Band wird der sogenannte Pflegeentwicklungs- und Informationsplan sein. Das ist der zukünftige Fahrplan für eine abgestimmte Entwicklung entlang des Grünen Bandes. Er wird festlegen, wo wir Zeit und Geld – und wenn die Finanzministerin jetzt hier wäre, würde ich sagen: natürlich in Abhängigkeit von den haushalterischen Möglichkeiten – für die weitere Entwicklung investieren werden. Dieser Plan ist zwingend breit abzustimmen. Das heißt, die Akteure vor Ort, die Bevölkerung vor Ort, die kommunalen Gebietskörperschaften, die Träger der öffentlichen Belange sind umfangreich in seine Erarbeitung einzubeziehen. Es wird ein Plan von der Region für die Region sein. Seine Erstellung wird daher auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Er soll aber spätestens in fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes fertig sein. Die Thüringer Landesregierung wünscht sich, dass dieses bedeutsame Projekt durch die dort lebenden Menschen gemeinsam gestemmt wird, und wir wollen sie, nicht zuletzt mit diesem Gesetz, dabei unterstützen.

Und dann sage ich auch noch, was wir nicht wollen: Wir wollen keine trennenden Grenzen mehr, wir wollen auch keine grüne Grenze. Deshalb enthält der Gesetzentwurf unter anderem auch kein Betretungsverbot, sondern lediglich einen Appell, möglichst auf den Wegen zu bleiben. Wir wollen auch keine Anordnung von oben, deshalb werden Maßnahmen auf den Flächen des Grünen Bandes ausschließlich mit der Zustimmung der jeweiligen Eigentümer und Nutzungsberechtigten durchgeführt werden. Wir wollen auch nicht, dass die Erinnerungslandschaft am Grünen Band zukünftig maßgeblich beeinträchtigt oder maßgeblich beschädigt wird, deshalb müssen sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zukünftige Infrastrukturplanungen und Bauvorhaben im Bereich des Grünen Bandes, wie zum Beispiel neue Gewer

(Staatssekretär Möller)

begebiete, neue Verkehrswege oder Stromtrassen, aber auch Abgrabungen und Ablagerungen an dem neuen Schutzstatus messen lassen. Und um auch das noch mal klar zu sagen: Es ist kein Verbot für neue Verkehrswege und neue Stromtrassen, aber natürlich wird durch das Grüne Band, durch die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument der sogenannte Raumwiderstand erhöht und das muss dann in den Planungen entsprechend berücksichtigt und abgewogen werden. Wir wollen ebenfalls nicht, dass sich die Arten- und Biotopvielfalt und damit die landschaftliche Erlebnisqualität verschlechtern und deshalb wird bestehendes Grünland im Grünen Band dauerhaft geschützt werden und weder dessen Umbruch noch eine Aufforstung erlaubt sein.

Was ist bisher geschehen? Bereits im August 2016 haben wir den Kontakt zu den Landrätinnen und Landräten der neun beteiligten Landkreise und zur Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach gesucht. Wir haben die Erinnerungsorte, die Naturschutzvereine, die Nutzerorganisationen und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Es gab Kontakte mit dem einzubindenden Bundesumweltund dem Bundesverkehrsministerium sowie den anderen Bundesländern, die Anteile am Grünen Band haben. Auch alle Ressorts haben umfangreich mitgearbeitet. Die vorgebrachten Hinweise, Ergänzungsvorschläge und Forderungen wurden so eingearbeitet, dass wir nun einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen können. Diesem hat das Kabinett zugestimmt und seine Zuleitung an den Thüringer Landtag beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen stellt sich der besonderen historischen Verantwortung für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Die Schutzkategorie „Nationales Naturmonument“ bietet die einmalige Chance, grüne Brücken zu schlagen: vom Todesstreifen zur Zeit der Teilung Deutschlands hin zum Erinnerungsort und zum Ort des Gedenkens an die Opfer des SED-Unrechts, vom Todesstreifen hin zur Lebenslinie für bedrohte Lebensräume, selten gewordene Tier- und Pflanzenarten. Wir wollen Erinnerungskultur und Naturschutz zusammen weiterentwickeln, nicht als Selbstzweck, sondern zum Vorteil für die Menschen vor Ort. Das Grüne Band Thüringen verkörpert einen elementaren Abschnitt der deutschen und europäischen Teilungsgeschichte. Es ist heute Teil eines internationalen Biotopverbundsystems, dem European Green Belt, dem 12.500 Kilometer langen Grünen Band Europas. Das Grüne Band Europas reicht vom Eismeer im Norden Norwegens bis zum Schwarzen Meer an der Grenze zur Türkei. Es verläuft durch 24 europäische Staaten, 16 davon sind Mitglied der Europäischen Union, und Schirmherr des Grünen Bandes Europa ist die Weltnaturschutzorganisation.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Sachen „Grünes Band“ war Thüringen stets Vorreiter. Ein Meilenstein war das im Jahr 1998 verabschiedete und eingangs zitierte Leitbild für das Grüne Band Thüringen. Die Flächenübertragung an die Stiftung Naturschutz gut zehn Jahre später im Jahr 2009 war ein weiterer Meilenstein. Nächstes Jahr sind wiederum fast zehn Jahre ins Land gegangen – ausreichend Zeit, diesen Prozess durch eine vollständige Unter-Schutz-Stellung abzurunden. Nun werden Sie sich als Gesetzgeber mit unserem Gesetzentwurf befassen. Erfahrungsgemäß, nach dem Struck’schen Gesetz, verlässt kein Gesetzentwurf den Landtag so, wie er ihm zugeleitet wurde. Aber ich bin mir sicher, dass die gute Vorbereitung des Gesetzes Früchte tragen wird. Ich hoffe, dass es schnell in Kraft treten kann, sodass wir mit den Menschen vor Ort 2018 den nächsten Meilenstein feiern und die weitere Entwicklung in Angriff nehmen können.

Der Nationalpark Hainich, ebenfalls durch Gesetz ausgewiesen und demnächst zwanzig Jahre alt, zeigt eindringlich, welche regionalen Wertschöpfungschancen möglich sind. Ich bin mir sicher, auch das Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ kann eine solche Erfolgsgeschichte werden. Lassen Sie uns also eine Chancendiskussion führen. Nun ist es an uns, diese Chance mit beiden Händen zu ergreifen. Packen wir es gemeinsam an. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung. Als Erstem erteile ich dem Abgeordneten Gruhner von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, keine Angst, ich habe jetzt nicht vor, hier jede Karte einzeln zu besprechen, die dieser Ordner enthält. Aber lassen Sie mich zunächst vorab in aller Freundlichkeit bemerken: Ich würde mir wünschen, dass insbesondere und gerade das Umweltressort vielleicht nicht gleich einen halben Wald fällt, wenn wir Gesetzentwürfe beraten.

(Beifall CDU)

Insbesondere dieses Ressort hat eine Verantwortung für die Nachhaltigkeit. Insofern wäre es gut, wenn wir im Zeitalter der Digitalisierung vielleicht künftig auf digitale Karten zurückgreifen könnten. Das nur als freundliche Anmerkung.

(Zwischenruf Möller, Staatssekretär: Ändern Sie die Geschäftsordnung!)

(Staatssekretär Möller)

Wenn jemand anderes verantwortlich ist, sollten wir das auch da klären, aber wie gesagt, wir müssen keine Wälder fällen, wenn wir über Umweltthemen reden.

Gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Adams?

Herr Kollege Gruhner, würden Sie die langjährige Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag, Protokolle und Drucksachen überhaupt nicht mehr als Papier, sondern grundsätzlich nur noch als Dateiformat vorzuhalten, unterstützen und dies insbesondere mit Blick auf die jetzt umfangreichen Protokolle zur Haushaltsanhörung mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit uns beim Präsidium des Thüringer Landtags beantragen?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Kollege Adams, herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Nun reden wir über das Grüne Band und nicht über die Geschäftsordnung des Landtags.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie gerade kritisiert!)

Ich kann verstehen, dass Sie gewisse Probleme haben, was Protokollfragen betrifft in dieser Zeit. Allerdings sollten wir die Dinge über die Geschäftsordnung dort beraten, wo sie hingehören, aber nicht bei so einem wichtigen Thema, wenn wir über Naturschutz reden. Das ist auch ein Anliegen von Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Papier oder PDF?)

Wie gesagt, jetzt beruhigen Sie sich doch wieder. Wir sind uns doch einig, dass wir ressourcenschonend arbeiten wollen. In der Tiefe kann man das doch besprechen.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Jung?