Ich meine, wir müssen doch nur mal auf die Fakten schauen, ich will es noch mal darlegen: Naturpark Thüringer Wald – 1990 ausgewiesen, Naturpark Thüringer Schiefergebirge – 1990 ausgewiesen, Naturpark Kyffhäuser – 2008 ausgewiesen, Naturpark Südharz – 2010 ausgewiesen, Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal – 2012 ausgewiesen, Biosphärenreservat Rhön – 1990 ausgewiesen, Biosphärenreservat Thüringer Wald – 2001 vergrößert, Gründung, Stärkung und Ausbau des Nationalparks Hainich seit 1997,
der seit 2011 zum UNESCO-Welterbe zählt, Ausweisung flächendeckender Naturschutzgebiete entlang des Grünen Bands, Gründung der Stiftung Naturschutz in Thüringen, die allein in unserer Regierungszeit 257 Naturschutzprojekte gefördert hat.
Die Liste, die ich jetzt aufgeführt habe, ist nicht einmal vollzählig. Aber sie zeigt doch – und das ist auch richtig so –, dass Naturschutz in diesem Land zu allen Zeiten oben auf der Agenda steht. Und wir wollen auch, dass das so ist, wir wollen, dass das weiter so geht. Aber bitte erwecken Sie nicht den Eindruck, als seien Sie die Ersten, die in diesem Land damit anfangen!
Es gibt den schönen Satz oder die schöne Wendung – den Satz kann ich Ihnen nicht ersparen, weil ich finde, das muss man Ihnen und Ihrer grünen Partei schon noch mal ins Stammbuch schreiben, wenn Sie genau diesen Eindruck, den ich gerade beschrieben habe, hier immer erwecken: Als die Grünen noch mit Steinen geschmissen haben, hat die Union in Deutschland längst das erste Umweltministerium eingeführt. Ich finde, das ist die Wahrheit über Umweltpolitik in Deutschland und die müssen Sie sich in Ihr Stammbuch schreiben!
Meine Damen und Herren, Naturschutz ist eine wichtige Aufgabe in Thüringen und ich glaube, wir sind uns alle einig, dass Naturschutz in Thüringen zur DNA unseres Freistaats gehört. Intakte Natur bedeutet in Thüringen in seiner gesamten Vielfalt auch Heimat und Identität, das macht dieses Land aus. Was wäre unser Land ohne all unsere Naturschätze? Naturschutz bedeutet aber in der Tat auch Wirtschaftsfaktor – denken wir nur mal an den Tourismus. Der Tourismus in diesem Land wäre nicht denkbar, wenn er nicht sozusagen auf der schönen Landschaft aufbauen könnte. Naturschutz bedeutet auch, Arbeitgeber zu sein. Naturschutz bedeutet ebenso, Ideengeber für die Wissenschaft zu sein, denn viele technologische Erfindungen bauen letztlich auf dem auf, was Natur ganz natürlich vorhält. Deswegen ist Naturschutz nicht nur von politischer Rahmensetzung abhängig und erfolgreich, sondern er lebt vor allem ganz entscheidend von dem Engagement, das viele Leute hier einbringen. Deswegen hat es uns umso mehr verwundert, dass Sie sich in Ihrer Regierungserklärung beispielsweise zur Jagd gar nicht geäußert haben. Wir finden schon, dass das eine Betrachtung wert gewesen wäre – auch Jagd ist Naturschutz. Das sagen wir ganz klar.
Deshalb wollen wir Sie fragen: Haben Sie aus den Augen verloren, dass beispielsweise der Landesjagdverband Thüringen eine anerkannte Naturschutzvereinigung nach dem Thüringer Naturschutzgesetz ist?
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber der bewaffnete Arm der Umweltbewegung!)
Wir fragen Sie: Welchen Stellenwert messen Sie tatsächlich unseren Jägerinnen und Jägern bei, wenn die Jäger in Ihrer Regierungserklärung nicht einmal wenigstens vorkommen?
Deswegen will ich Ihnen noch mal auf die Sprünge helfen. Die Jagd ist ein fester Bestandteil der nachhaltigen Bewirtschaftung im ländlichen Raum. Sie ist in unseren Kulturlandschaften für Natur- und Artenschutz sowie für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft immens wichtig. Insbesondere – das will ich
unterstreichen – erhält sie die Funktionen des Waldes und seine biologische Vielfalt mit aufrecht. Deswegen noch einmal: Jagd ist Naturschutz. Es ist bedauerlich, dass Sie sich dazu nicht geäußert haben.
Zum Naturschutz leistet aber auch die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag. Die gesellschaftlichen Leistungen im Naturschutz, in der Landschaftspflege, die unsere Landwirte tagtäglich erbringen, sind von unschätzbarem Wert. Sie wären natürlich auch ohne Agrarförderung nicht möglich. Sie haben das Thema gestreift – das will ich schon sagen. Aber ich sage Ihnen an dieser Stelle auch: Legen Sie endlich Ihren Generalverdacht gegen die Landwirtschaft beiseite. Hören Sie mit der Gängelung der Landwirte auf. Sie haben es nicht verdient, denn sie betreiben auch intensiven Naturschutz. Ich will nur die Stichworte „Filteranlagen auf Schweineställen“ oder „Tierbesatzobergrenze“ nennen. All das sind Beispiele, an welchen Stellen Sie tatsächlich gängeln. Deswegen die herzliche Bitte: Legen Sie die ideologischen Scheuklappen an dieser Stelle beiseite.
Und weil wir gelegentlich den Eindruck haben, dass Sie mit den Landwirten hier auf Kriegsfuß sind, ist es wiederum gut, dass wir heute von Ihnen nichts gehört haben zur Umschichtung von der ersten zur zweiten Säule im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik, wie es beispielsweise Ihre Mitstreiter in Europa und im Bund fordern – denn natürlich brauchen wir starke, wirtschaftlich gesunde Betriebe, um auch eine langfristig nachhaltige, tierbezogene und flächendeckende Landwirtschaft im Freistaat aufrechterhalten zu können. Das kann eben nur über eine starke erste Säule der Agrarförderung sichergestellt werden. Umweltziele, Naturschutzmaßnahmen und Landschaftspflege, die durch Landwirte realisierbar sind, müssen vorrangig in der zweiten Säule – das wissen wir –, über das KULAP und vertragliche Regelungen statt über gesetzliche Auflagen und zusätzliche Anforderungen umgesetzt werden. Deswegen noch mal: Gut so, dass Sie hier nicht eingreifen, gut so, dass Sie zu diesem Thema auch nichts gesagt haben.
Meine Damen und Herren, die Ministerin hat vom Grünen Band gesprochen und sie hat ausgeführt, dass sie das Grüne Band zum Nationalen Naturmonument machen möchte.
Ich will an dieser Stelle zunächst sagen, dass wir es durchaus bedauerlich finden, dass Sie in der Frage, wie wir in diesem Land den Schutz einzelner Gebiete und Objekte in der Zukunft gestalten wollen, den Konsens aufgekündigt haben.
In der Vergangenheit wurde diese Frage immer zunächst breit in Ausschüssen im Konsens diskutiert. Ich erwähne das deswegen, weil Sie es als Koalition gewesen sind, die vor wenigen Monaten unsere Initiative zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes nicht einmal in die zuständigen Fachausschüsse überweisen wollten. Hier haben Sie klar den Konsens aufgelöst.
Deswegen muss man ganz klar sagen: Sie reden immer von Beteiligung, tatsächlich entpuppt sich das alles als Pseudobeteiligung.
Wir haben in unserem Gesetzentwurf klar gesagt, dass wir im Thüringer Naturschutzgesetz das Nationale Naturmonument als zusätzliche Schutzkategorie verankern wollen und dass wir danach per Rechtsverordnung klären, welche konkreten Gebiete und Objekte tatsächlich in Thüringen geeignet sind,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Nationale Naturmonu- ment als Kategorie gibt es doch schon!)
die auch diesen Schutzstatus bekommen sollen, denn – das muss man auch mal konstatieren – es gibt mit Sicherheit noch weitere Objekte und noch weitere Beispiele, die es wert wären, dass wir sie entsprechend würdigen. Ich nenne nur mal zwei Beispiele: der Bohlen bei Saalfeld als größtes nationales Geotop
und die Barbarossahöhle am Kyffhäuser als einzigartige und seit 1865 öffentlich zugängliche Gipshöhle.
Als der Bundesgesetzgeber gesagt hat, wir wollen diese Schutzkategorie verankern, auch in den Landesgesetzen, wollte er eigentlich, dass wir auch kleinere Flächen mit berücksichtigen und dass wir auch kleinere Flächen herausgehoben unter Schutz stellen. Insofern sind wir der Auffassung, dass Sie an dieser Stelle eigentlich den zweiten vor dem ersten Schritt tun, weil es natürlich wenig Sinn macht – und das muss man schon hinterfragen –, wenn Sie hier ein eigenes Gesetz für das Grüne Band machen. Es wäre besser gewesen, wenn wir unserem Vorschlag gefolgt wären, dann hätten wir einen sauberen ordnungsrechtlichen Rahmen gehabt, der es ermöglicht hätte, hier auch weiter über zusätzliche Beispiele zu sprechen und diese auch zu verankern.
Dann haben wir in unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes auch gesagt, dass es natürlich unserer Philosophie entspricht, Mensch und Natur immer zusammenzudenken.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja genau der Grund – Naturmonument!)
Genau deswegen wäre es uns wichtig gewesen – auch das haben Sie ohne Ausschussberatung abgewiesen –, dass wir eine entsprechende Schutzklausel für Land- und Forstwirtschaft verankern, denn gerade am Grünen Band muss weiterhin ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben. Deswegen noch einmal: Wir sind der Überzeugung, unser Weg wäre ordnungsrechtlich der sauberere gewesen.
Ich will Ihnen durchaus zugestehen, dass es zunächst erst mal richtig klingt – vor allem in der Theorie –, wenn man sagt, man möchte eine Brücke zwischen Naturschutz und der Erinnerung an das SED-Unrecht bauen. Das ist zunächst in der Theorie richtig. Mal nur am Rande: Da hätten Sie erst mal bei der Wahl Ihres Koalitionspartners aufpassen sollen. Aber das wirklich nur am Rande.
Was man noch einmal mit in die Gedanken einbeziehen muss, ist: Wenn wir hier zu Recht an SEDUnrecht erinnern wollen, dann müssen wir auch darüber nachdenken und gehörig aufpassen, dass wir nicht diejenigen erneut enteignen, die unter der SED-Diktatur einmal enteignet wurden – gerade in diesen Landstrichen. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Thema
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gibt es doch gar nicht! Das will niemand!)
und deswegen sagen wir: Wir müssen aufpassen bei diesem Thema. Lassen Sie uns das deswegen auch sehr konzentriert anschauen!
Dann will ich noch ein Weiteres in Erinnerung rufen. Schon heute sind 30 Prozent der Fläche des ehemaligen Grenzstreifens als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Schon heute sind 64 Prozent der Flächen des Grünen Bandes Natura-2000-Gebiete. Es liegen drei Biosphärenreservate in diesem Bereich und ein Nationalpark. Das heißt also: Wenn man über die Fra