Zum anderen ist aber auch eine ideelle Wertschätzung unbedingt notwendig. Genau deshalb bedaure ich auch den zeitlichen Verzug, den die Debatte mit sich gebracht hat. Es ändert zwar de facto nichts am Lohn, aber hier könnten trotzdem Zweifel der Beamten entstehen, ob man ihre Leistung, ihre Arbeit entsprechend auch würdigt und wertschätzt. Bereits im April war der Jahresüberschuss aus dem Vorjahr 2016 bekannt und auch die Steuerschätzung, die im Mai dann veröffentlicht wurde, war absehbar mit klarem Ergebnis, dass der Freistaat sich eine zeitgleiche Übernahme leisten kann. Daher weiß ich auch nicht so richtig, warum die Übernahme hier am Anfang blockiert wurde. Andere Bundesländer hatten da weniger Bedenken und brauchten scheinbar auch nicht so lange für die Prüfung.
In den meisten Bundesländern wurde die Anpassung bereits durch die Parlamente beschlossen, teilweise schon im April und manche sogar auch mit höheren Abschlüssen. Bei solch einer guten Finanzlage, wie sie Thüringen derzeit erlebt, hätte man sich ein schnelleres Entgegenkommen wün
schen können, aber das ändert natürlich nichts daran, dass die Übernahme nun doch erfreulicherweise zum 1. Januar erfolgt und die Beamten zum 1. Oktober mit einer Nachzahlung des I. Quartals rechnen können. Die ursprünglichen Anpassungspläne sind ja bereits zum 1. Juli realisiert. Daher können wir als CDU dem Entwurf mit dem entsprechenden Änderungsantrag auch zustimmen. Unsere Beamten haben das verdient. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die Beamtinnen in Thüringen können sich freuen, denn diese rot-rot-grüne Koalition hält ihr Versprechen ein und übernimmt die Tarifergebnisse des öffentlichen Diensts zum 1. Januar 2017 und dann noch einmal mit einer weiteren Erhöhung ab Januar 2018. Die Zahlen sind berichtet worden. Sie sind bekannt, von daher brauche ich sie an dieser Stelle nicht noch einmal zu wiederholen.
Das ist nicht selbstverständlich, denn die Vorgängerregierungen haben gezeigt, dass man bei den Beamtinnen nicht zeitgleich mit den Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Erhöhung der Besoldungsanpassung durchführen muss. Immer und immer wieder wurden die Beamtinnen gerade von der CDU in der Vergangenheit vertröstet. Dabei stellt sich die CDU hier immer selbst als die Partei dar, die sich ausschließlich für die Belange der Beamtinnen in Thüringen einsetzt. Doch die Realität sah stets anders aus. Statt Unterstützung und mehr Geld im Januar gab es das Geld erst im September oder die Erhöhung fiel prozentual niedriger aus.
Sie merken es selbst, liebe Kolleginnen von der CDU, Anspruch und Wirklichkeit passen bei Ihnen einfach nicht zusammen. Doch damit ist jetzt Schluss, denn wir als rot-rot-grüne Koalition senden ein eindeutiges und positives Signal an die Thüringer Beamtinnen.
Ihr seid uns mehr wert als bloße Versprechungen oder lobende Worte in Sonntagsreden. Wir machen ernst und setzen die Besoldungsanpassung zeitgleich mit der Tariferhöhung der Angestellten um. Unsere Koalition hat sich diese Entscheidung beileibe nicht leicht gemacht, aber wir haben die Anhörung im Ausschuss als Grundlage dafür genommen, diese Entscheidung zu fällen. Dort ist vor al
lem eins klar geworden: Die Beamtinnen waren die Vertröstungen der Vorgängerregierungen einfach leid. Sie wollten auch endlich einmal eine zeitgleiche Besoldungsanpassung miterleben. Durch die positive Konjunktur und gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen können wir dieser Forderung auch ohne schlechtes Gewissen und auf solider haushalterischer Basis nachkommen. Ich bedanke mich deshalb noch einmal ausdrücklich bei den Verbänden. Die Kritik ist nicht immer einfach gewesen. Sie war manchmal auch etwas pauschal, aber vielleicht auch notwendig.
Das ist gelebte Demokratie und Mitbestimmung, so wie wir uns das als rot-rot-grüne Koalition vorstellen und auch vorleben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unsere Koalition hat allein damit im finanzpolitischen Bereich zwei elementare Weichen für Nachfolgeregierungen gestellt. Zum einen ist es die zeitgleiche Umsetzung der Tarifergebnisse mit der Besoldungsanpassung und zum Zweiten ist es aber auch der ausgeglichene Haushalt, mit dem diese Umsetzung möglich wurde. Wir nehmen keine Schulden auf, um den Beamtinnen die gerechtfertigte Besoldungsanpassung zukommen zu lassen. Wir finanzieren das alles aus einem ausgeglichenen Haushalt.
Und noch einmal für die Damen und Herren auf den Oppositionsbänken: Wir von Rot-Rot-Grün haben damit die Verschuldungsspirale Thüringens gestoppt. Das ist eine nachhaltige und generationengerechte und -übergreifende Politik für alle Menschen in Thüringen, die wir hier betreiben. Ich kenne die Scheinargumente aus der Opposition zur Genüge. Wir haben eben wieder einmal etwas dazu gehört. Da wird auch in diesem Fall immer wieder das Haar in der Suppe gesucht, und wenn es nicht zu finden ist, dann ist die Suppe zu kalt – oder ähnliche Haarspaltereien. Mein Lieblingsargument ist, dass wir als Koalition das alles nur deshalb haben umsetzen können, weil die Konjunktur so hervorragend läuft. Dazu sage ich nur: Schauen Sie mal ein bisschen über den Tellerrand.
Andere Bundesländer, die von einer ähnlich guten Konjunktur profitieren, setzen die Tarifergebnisse beileibe nicht zeitgleich für Beamte um. Immerhin 7 von 16 Bundesländern nehmen keine gleichzeitige Anpassung vor. Auch hier befinden wir uns mittlerweile bei den anderen Bundesländern in guter Gemeinschaft. Das bedeutet wiederum, dass wir hier in Thüringen gut gewirtschaftet haben und unserer Verantwortung für die Beamten gerecht werden. Auch zukünftig werden wir unserem Anspruch gerecht werden und uns für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats einsetzen. Ich bitte Sie um Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer auf der Tribüne oder am Livestream, heute ist ein guter Tag für die Bediensteten im öffentlichen Dienst in Thüringen.
Im Thüringer Landtag steht heute das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018, in Drucksache 6/3797, zur Abstimmung. Gerade im Hinblick auf den bundesweiten Wettbewerb um qualifiziertes Personal einerseits und auf die demografische Entwicklung andererseits ist es erforderlich, dass sich der öffentliche Dienst in Thüringen weiter zu einem attraktiven Arbeitgeber entwickelt und seinen Bediensteten die entsprechende Wertschätzung vermittelt. Diese entsprechende Wertschätzung ist mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und den durch die Koalition eingebrachten Änderungsanträgen gelungen.
Der öffentliche Dienst in Thüringen hat sich aufgemacht, sich weiter zu einem attraktiven Arbeitgeber zu entwickeln. Ich sage aber auch ganz klipp und klar: Wer von einer rot-rot-grünen Landesregierung und den sie stützenden Koalitionären verlangt, dass sie die Versäumnisse im öffentlichen Dienst, die unter der Hauptverantwortung der CDU geschahen, sozusagen durch Schalterumlegen schlagartig zum Guten verändert, fordert Unmögliches. 25 Jahre Totalversagen der CDU lassen sich nicht in zweieinhalb Jahren ausgleichen, trotz redlichen Mühens von Rot-Rot-Grün.
Wenn die CDU in Vorlage 6/2706 mitteilt, dass den Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren zur Haushaltskonsolidierung viel abverlangt wurde, gesteht sie ein, dass Gewerkschaften und Verbände den Nagel auf den Kopf getroffen haben, als sie immer wieder beklagten, dass Beamtinnen und Beamte als Sparschweine herhalten mussten.
Die CDU hat das Thema der Verteilung der Lasten eben nicht beherrscht und trägt die maßgebliche Verantwortung für die vielen Baustellen im öffentlichen Dienst. Die von mir genannte Vorlage ist sozusagen das politische Eingeständnis der Fehler
Im Gesetzgebungsverfahren haben sich nicht nur die Koalitionäre in einem parlamentarischen Verfahren bewegt und sich sehr intensiv mit den Beiträgen der Anzuhörenden beschäftigt. Heute stehe ich durchaus mit einer gewissen Genugtuung vor Ihnen und darf zu einer Forderung sprechen, die ich als Gewerkschafter immer mitvertreten habe und sehr engagiert die zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses gefordert habe. Auch die inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses habe ich gefordert. Im parlamentarischen Verfahren, aber auch in den Diskussionen davor habe ich erkennen müssen, dass im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Systeme Tarifrecht und Beamtenrecht mit der dazugehörigen Besoldung auch Auffassungen vertreten werden, dass die Dinge eben nicht vergleichbar sind und demzufolge auch nicht gleich übertragbar sind.
Genau diese Diskussion macht es schließlich aus, dass wir heute von einer zeitgleichen Übertragung sprechen und die Landesregierung sich eben nicht auf die inhaltsgleiche Ebene bewegt hat. In anderen Teilen hat die Landesregierung Dinge geregelt, die der inhaltsgleichen Übertragung rechnerisch nahekommen, wenn ich an die Hebung der allgemeinen Stellenzulage denke. Ich will diesen einen Satz etwas genauer ausführen, weil ich in den Anhörungen auch die Kritik zur Kenntnis genommen habe.
Erstens: Streng genommen arbeitet eine Beamtin/ ein Beamter nicht, er dient. Und er wird auch nicht bezahlt, sondern besoldet. Korrekt gesagt wird ein Beamter für seine Dienste von seinem Dienstherren amtsangemessen alimentiert. An dieser Stelle wird schon klar, dass ein Vergleich zwischen Beschäftigten, also angestelltem Personal, mit verbeamtetem Personal nicht einfach ist.
Zweitens: Beim Angestellten wird das Gehalt in der Tarifverhandlung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ausgehandelt. Dabei wird auch gern mal das Verhandlungsmittel Streik eingesetzt. Beim Beamten ist Streik ausgeschlossen. Hier muss der Arbeitgeber, der hier Dienstherr heißt, die Höhe der Besoldung selbst festlegen. Dabei muss er allerdings verfassungsrechtlichen Vorgaben folgen und amtsangemessen alimentieren. Selbstverständlich ist der Tarifabschluss für die Beschäftigten ein wichtiger Anhaltspunkt für eine Besoldungsanpassung.
Drittens: Es gibt auch noch mehr Dinge, die zu beachten sind. Ich denke zum Beispiel an die verschiedenen Zulagen, die man sich mal genau anschauen muss, ob das alles noch zeitgemäß und vor allem gerecht ist oder geändert werden muss.
henden Unterschiede zwischen Ost und West, Unterschiede, die für mich unerträglich sind, 27 Jahre nach der Wende. Auch an dieser Stelle wird klar, dass ein Vergleich zwischen Beschäftigten, also angestelltem Personal, und verbeamtetem Personal nicht einfach ist.
Meine Damen und Herren, die von Gewerkschaft und Opposition – übrigens egal, wer gerade regiert oder Opposition ist – immer geforderte Eins-zueins-Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten geht also streng genommen gar nicht. Dazu sind die Systeme viel zu unterschiedlich. Man müsste für eine exakte Gleichbehandlung entweder alle Angestellten verbeamten oder eben das Beamtentum abschaffen. Ich gehe allerdings davon aus, dass bei einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses immer nur die Prozente und Einmalzahlungen sowie der Zeitpunkt der Erhöhung gemeint sind. Interessanterweise kam es mir als aktivem Gewerkschafter nie in den Sinn zu fordern, die Kröten, die die Arbeitnehmer aus den Tarifverhandlungen schlucken mussten – zum Beispiel die 0,75 Prozent, die ein Angestellter für die Zusatzrente VBL mehr zahlen muss, inzwischen sind es im Osten schon 4,25 Prozent –, in irgendeiner Form auf die Beamten zu übertragen. Das kam mir nie in den Sinn. Auch eine Angleichung der Pensionshöhe an die gesetzliche Rente habe ich nie mitgedacht und sie ist wohl auch gar nicht gemeint. Aus Sicht der vier hier gerade dargestellten Argumente kann es lediglich darum gehen, das Tarifergebnis so gut wie möglich zu übertragen, näherungsweise sozusagen. Und hier muss ich sagen, dass die von der Finanzministerin vorgeschlagene Besoldungsanpassung für die Jahre 2018 und 2019, die dann vom Kabinett beschlossen wurde, dieses Ergebnis in sich trägt und verfassungsmäßig nicht zu beanstanden ist.
Zuhören heißt aber auch, sich in der Koalition sehr ernsthaft mit den Beiträgen von Anzuhörenden auseinanderzusetzen und in den Änderungsanträgen zueinanderzufinden. Das ist der Koalition in dem heute zu beratenden Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 überaus gut gelungen.
Zu einigen ausgewählten Regelungen und auch Einzelbeiträgen von Anzuhörenden will ich mich nun äußern. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass Beamte, die als Fachlehrer an der Thüringer Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule eingesetzt werden, den gleichen Gefahren und Beanspruchungen unterliegen wie die Beamten im Einsatzdienst der Feuerwehr. Beispielsweise haben wir in unserem Änderungsantrag auf die Ausbildung in der Brandsimulation und Atemschutzübungsanlagen abgestellt. Aus Sicht
der Koalitionäre ist es daher gerechtfertigt, diese Zulage auch an die Lehrkräfte zu zahlen, die die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes theoretisch und praktisch unterweisen. In einem weiteren Antrag haben sich die Koalitionäre darauf verständigt, die Anpassung der Besoldung der Beamten und der Versorgungsempfänger zeitgleich mit der Tariferhöhung auf die übrigen Beschäftigten zu übertragen.
An dieser Stelle will ich stellvertretend für andere Gewerkschaften und Verbände auf die Stellungnahme in der Anhörung zu den Änderungsanträgen des Deutschen Gewerkschaftsbundes eingehen. Zitat aus Zuschrift 6/1156: „Wir begrüßen auch sehr die geplanten Änderungen im Zulagensystem, wonach die Zulagen für den Justizvollzugsdienst und die Fachlehrer/innen an den Landesfeuerwehrschulen erhöht werden sollen. Weil dadurch Unterschiede im Zulagensystem, die sachlich nicht begründet werden können, reduziert werden, tragen die geplanten Änderungen zu mehr Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Gruppen von Beamtinnen und Beamten bei. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass die vorliegenden Änderungsanträge der Regierungsfraktionen durch den Landtag beschlossen werden. Der Änderungsantrag der Landtagsfraktion der CDU sieht zwar auch eine zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses, aber keine Verbesserungen im Zulagensystem, vor. Die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen gehen daher deutlich weiter.“
Damit ist zum Antrag der CDU auch alles gesagt. Und Frau Floßmann, Sie müssen es hier nicht so darstellen, als wenn die CDU der Motor dieser Geschichte gewesen wäre, was wir heute hier beschließen. Wir haben hier ein parlamentarisches Verfahren gemacht, sind auf die Anträge der Anzuhörenden eingegangen und wir haben sie auch zu einem guten Ende geführt. Sie sind aus meiner Betrachtung lediglich aufgesprungen.
Im Widerspruch dazu, was Sie ausgeführt haben, steht die Ausführung des Fraktionsvorsitzenden der CDU, der uns für höhere Personalausgaben kritisiert – heute Vormittag, Herr Mohring. Ja, die Ausgaben werden steigen und wir tun das. Sie sind ein Wolf im Schafspelz und drehen die Wahrheit um, wie Sie das im Leben brauchen. Das ist aus meiner Sicht unseriös.
Damit ist aber auch gesagt, dass sich die Koalitionsfraktionen auf einen dritten Antrag verständigt haben, der die Justizvollzugszulage und die Zulage für Beamte in psychiatrischen Krankenanstalten an die Polizei- und Feuerwehrzulage angleicht. Damit hat die Koalition eine jahrelange Forderung der zuständigen Fachgewerkschaft umgesetzt.
Dort, wo Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten. So zumindest kann man es einigen Zuschriften entnehmen, die sich mit dem Gesetzentwurf zum Thürin
ger Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 beschäftigt haben. Die Anzuhörenden tragen in Teilen vor, auszugsweise seien hier der DGB, die GDP und die GEW genannt, dass alle Beteiligten, also die Landesregierung und die Koalition, mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen die unteren Einkommensgruppen benachteiligen würden, weil der Mindestbetrag von 75 Euro für die unteren Einkommensgruppen nicht übernommen wurde. Wir haben uns mit diesem Element des Tarifvertrags intensiver beschäftigt und folgende Vergleiche angestellt:
Wir haben eine Beamtin in A 6, Stufe 1, ledig, kinderlos, mit einer Beschäftigten in E 6, ebenfalls Stufe 1, ledig, kinderlos, verglichen. Wir haben das Grundgehalt nach Beamtenbesoldung, die allgemeine Stellenzulage mit dem Entgelt und ein Zwölftel der Jahressonderzahlung in 2016 und 2017 gegenübergestellt und die jeweilige Erhöhung im Tarifergebnis errechnet. Das Brutto der Beamtin steigt um 64,28 Euro und das der Beschäftigten um 89,19 Euro, also um rund 25 Euro mehr. Jetzt könnte man denken, die Argumentation der Anzuhörenden greift. Vom Brutto haben wir nunmehr Lohnsteuer, Solidarzuschlag und private Krankenversicherung, 50 Prozent, abgezogen – in der privaten Krankenversicherung wurden 250 Euro in Ansatz gebracht. Im Ergebnis steigt das Netto des Beamten um 45,46 Euro. Bei der Beschäftigten haben wir ebenfalls Lohnsteuer und Solidarzuschlag abgezogen und damit das sozialversicherungspflichtige Brutto ermittelt. Davon haben wir Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, den Arbeitgeberanteil zur VPL haben wir ebenfalls in Abzug gebracht. Das Netto der Beschäftigten steigt um 36,69 Euro, das sind rund 8,80 Euro weniger als bei dem Beamten. In diesem Einzelfall stellt der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsanträgen der Koalition die Beamten sogar besser, als das Tarifabkommen es vermittelt. Für den Beamten und den Beschäftigten ist es natürlich exakt genauso.
Der Vergleich einer Beamtin, A 6, Stufe 1, verheiratet mit zwei Kindern, mit einer Beschäftigten, E 6, Stufe 1, ebenfalls verheiratet mit zwei Kindern, liefert mit dem Berechnungsweg, wie gerade dargestellt, folgendes Ergebnis: Rundgerechnet, also die Centbeträge auf volle Euro gerundet, steigt das Brutto der Beamtin um 71 Euro auf 2.609 Euro, das der Beschäftigten um 89 Euro auf 2.498 Euro. Auch hier könnte man denken, dass die Argumentation der Anzuhörenden wegen einer Benachteiligung der Beamtin greifen könnte. Das Netto der Beamtin steigt aber um 49 Euro auf 1.966 Euro und das Netto der Beschäftigten nur um 36 Euro auf lediglich 1.619 Euro. Auch in diesem Fall, meine Damen und Herren, stellt der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsanträgen der Koa