Und diese Forderung ist nicht nur eine Forderung der Landesregierung. Nein – das ist auch eine Forderung der EU. Die Kommission hat nämlich jetzt ein Papier vorgelegt und in diesem Papier steht, dass die EU innerhalb kürzester Zeit ein europäisches E-Government-Portal etablieren will. Und zwar soll sich der Spanier irgendwann elektronisch ummelden können. Wenn der Spanier – sagen wir mal aus Barcelona – nach Erfurt wandern möchte, dann möchte er seinen Umzug elektronisch mit der Verwaltung organisieren – oder eine Kfz-Anmeldung etc. Das geht aber nur, wenn Sie in der Fläche gesehen kommunale Strukturen bereitstellen, die in der Lage sind, diese Qualität abzudecken. Deshalb ist es einfach wichtig und das zeigt auch, dass genau dieser Ansatz richtig ist: zuerst Gebietsreform – weil die Leute, die nicht freiwillig mitmachen, die müssen natürlich gezwungen werden – und anschließend eine Verwaltungs- und Funktionalreform. Das ist grundrichtig und da braucht man auch gar nicht zu debattieren. Ich habe Ihnen die theoretischen Grundlagen genannt.
Nein, das ist nicht einschläfernd. Sie haben gesagt: Wenn wir Servicebüros in den Kommunen etablieren, dann können wir die kommunale Behörde gleich beibehalten. Dabei verkennen Sie, dass wir mit einem Servicebüro Personalkosten einsparen. Die Sparkassen machen das übrigens auch. Beispielsweise hat die Sparkasse in Buttstädt momentan nicht mehr die fachlichen Experten vor Ort sitzen, um Bürger im Bereich „Wertpapieranlagen“ irgendwie zu beraten. Das heißt, im Land sitzen die Generalisten, in der Zentrale sitzen die Spezialisten. Jetzt ist es schon so, dass die Sparkassen beispielsweise einen Service über Videotelefonie anbieten können, indem der Bürger mit einem Spezialisten in der Zentrale kommunizieren kann, ob er Wertpapiere anlegen möchte oder nicht. Das zeigt Ihnen eigentlich ganz deutlich das Potenzial von Servicebüros und wie man Personalkosten einsparen kann.
Punkt 3: Wir müssen uns auch vor Augen halten: Wir haben eine Pensionswelle, sagen wir mal in fünf, sechs, sieben, acht Jahren. Mit den Pensionierungen – also mit den Verwaltungsmitarbeitern, die in Pension oder in Rente gehen – haben wir natürlich auch eine Chance, langfristig Personal abzubauen. Deshalb müssen wir bis zu diesem Zeitpunkt die Organisation auf der Kommunalebene so transformieren, dass wir auf die Leute, die dann in Pension gehen, nicht mehr angewiesen sind. Wenn wir es nicht schaffen, müssen die Stellen neu besetzt werden und schon hat der Steuerzahler wieder für die nächsten 35 Jahre jemanden an der Backe, der bezahlt werden muss. Deshalb sollten wir die Chance wahrnehmen und die Herausforderung annehmen. Ich wünsche der Landesregierung sehr viel Erfolg bei der zukünftigen Herausforderung, die Gebietsreform und auch die Verwaltungsreform mit Erfolg durchzuführen und anzugehen.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir damit die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt, sodass wir direkt über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/3935 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Die kommen aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit mit Mehrheit angenommen.
Herr Krumpe bemerkt, dass er mit den Koalitionären gestimmt hat. Das stellen wir gern noch mal fest.
Mieterstrommodelle als Baustein der Energiewende Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3936
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir vor Beginn der Debatte ein paar Worte zur Begründung im Namen der Abgeordneten von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu sagen. Wir haben uns als Koalition eindeutig darauf geeinigt, dass wir eine Energiewende hin zu 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2040 wollen. Dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag vereinbart. Zu diesem Ziel werden wir Schritt für Schritt Maßnahmen ergreifen, um das auch in dieser Legislatur umzusetzen und festzulegen.
Erlauben Sie mir, ganz kurz ein paar Punkte zu nennen, die schon in diese Richtung gehen, bei denen wir klar sagen können, Rot-Rot-Grün wartet nicht, sondern handelt. Wir haben hier aus dem Landtag heraus mehrere Initiativen gestartet. Die erste war, dass wir gesagt haben, die öffentliche Hand hat eine große Vorbildwirkung und wir beauftragen die Landesregierung, dafür zu sorgen, dass die Landesimmobilien – es sind immerhin über 1.000 Landesimmobilien und auch weitere Dächer von Landesgesellschaften – dahin gehend überprüft werden, ob Photovoltaik auf den Dächern gebaut werden kann.
Mittlerweile liegt ein Konzept vom Infrastrukturministerium vor. Mein herzlicher Dank geht an Frau Keller, dass sie das unmittelbar umgesetzt hat. Das Ergebnis ist, dass 50 Prozent der Dächer dafür geeignet sind und in den nächsten vier Jahren mit Photovoltaik ausgerüstet werden. Wir können, glaube ich, recht stolz darauf sein, dass wir aus dem Landtag heraus diese Initiative schon gestartet haben. Im Weiteren haben wir für die Landesimmobilien festgelegt, dass für weitere Neubauten und Umbauten vorbildliche Energiestandards gelten, also über die gesetzlichen Standards hinaus. Dort zeigt die erste Evaluation, dass dies konsequent gemacht wird, dass alle neuen Projekte, die noch nicht gebaut sind oder in der Ausführungsplanung waren, so umgesetzt werden, dass wir mehr auf Energieeinsparung setzen, dass Neubauten sogar CO2-neutral gebaut werden. Dieses Modell haben wir auch auf die Schulbauförderung übertragen. Die Antragsteller haben jetzt die Möglichkeit, einen Zuschuss zu bekommen, um besonders energiesparende Schulen zu bauen.
Der nächste Schritt wird sein, dass wir hier ein umfassendes Klimagesetz beschließen, das sich gerade im Kabinettsdurchlauf befindet, und bei dem wir hier dann beschließen, dass es eine Gültigkeit bis 2040 hat. Unser Ziel ist ganz klar, damit auch den Koalitionsvertrag einzuhalten.
Eine weitere Möglichkeit für Energieeinsparungen und erneuerbare Energien ist das Engagement für Mieterstrom. Deswegen haben wir den Punkt heute auf die Tagesordnung gesetzt, damit wir darüber diskutieren können, wie Photovoltaik noch weiter ausgebaut werden kann und nicht nur einzelne oder viele Eigenheimbesitzer davon profitieren, sondern auch die Mieter, die zumeist noch nicht die Möglichkeit haben, auf erneuerbare Energien zu setzen.
Deswegen freue ich mich, dass wir heute in die Debatte kommen, welche Möglichkeiten wir sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene sehen, wenn sich auch der Bundestag derzeit mit dem Mieterstromgesetz beschäftigt. Ich freue mich auf die Debatte und auf Ihr Interesse an dem Thema und Ihre Beiträge. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich zuerst ganz herzlich bei den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag bedanken und erstatte sehr gern einen Sofortbericht.
Zunächst einmal das Technische vorneweg: Mieterstrom ist nach Definition des Bundeswirtschaftsministeriums Strom, der in einem BHKW, also Blockheizkraftwerk oder einer Photovoltaikanlage zum Beispiel auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und dann an Letztverbraucher in diesem Wohngebäude geliefert wird. Der vor Ort nicht verbrauchte Strom wird ins Netz zur allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet. Der Mieterstrom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem Mietobjekt produziert und muss nicht über öffentliche Netze geleitet werden. Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannte Konzessionsabgabe.
Um es nichttechnisch zu formulieren und auf den Punkt zu bringen, könnte die Formel auch lauten: zu Hause mit Klimaschutz Geld sparen. Durch die niedrigen Nebenkosten kann ein Vermieter die Attraktivität seines Mietobjekts steigern, das ist das
Zweite, und können gewerbliche Mieter eine bessere CO2-Bilanz ausweisen. Der Mieter kann sich dabei frei entscheiden, ob er verfügbaren Mieterstrom beziehen oder einen anderen Stromanbieter wählen will.
Um es mit Leibniz auszudrücken: In der besten aller Welten funktioniert das so, dass der Vermieter in eine hauseigene Anlage investiert, damit die Attraktivität seiner Immobilie erhöht, der Mieter auf Wunsch CO2-freien Strom tatsächlich bezieht, der wiederum günstiger ist als der ortsübliche Stromtarif, weil Konzessionsabgaben entfallen. Das heißt, Mieterstrom leistet einen Beitrag zur dezentralen Energiewende, ist ökologisch und vor allen Dingen sozial, weil er sogar noch günstiger ist als der reguläre Strom. Damit können vergünstigte Strompreise für Mieterinnen und Mieter erzielt werden. Gerade diejenigen, die entsprechend davon profitieren können, haben mit Sicherheit auch ein Interesse, dass wir, was die Modelle betrifft, vorankommen.
Der dritte Aspekt, der dazugehört und genannt werden sollte, ist, dass man ein Stück weit mit Mieterstrommodellen die Energiewende auch in die Städte trägt. Die Energiewende findet ja, wenn wir uns Bioenergieanlagen oder Windkraftanlagen oder Wasserkraft anschauen – übrigens auch Photovoltaik –, vor allen Dingen im ländlichen Raum statt. Mieterstrom gibt die Möglichkeit, in den Städten zu profitieren.
Lassen Sie mich zu einzelnen Fragen des Antrags näher ausführen. Ich beginne gern mit dem Punkt a zum Potenzial und zur weiteren Entwicklung von Mieterstrommodellen in Thüringen. Mieterstrom ist nach Auffassung der Thüringer Landesregierung ein wichtiger Baustein der Energiewende – noch mal: eine dezentrale, ökologische und soziale Möglichkeit, die Energiewende zu ergänzen. Deswegen ist die Förderung von Mieterstrommodellen auch fester Bestandteil der Thüringer Energiepolitik – im Übrigen schon seit November 2016, als wir „Solar Invest“ auf den Weg gebracht haben und seitdem durchaus viele Anfragen bekommen haben.
Ein Ansatzpunkt ist, dass wir den Ausbau der Photovoltaik weiter unterstützen wollen. Während weltweit Photovoltaik geradezu boomt, sind die Ausbauzahlen in der Bundesrepublik deutlich zurückgegangen. Wir können aber nicht darauf verzichten, wenn wir die von Roberto Kobelt genannten Ziele bis 2040 erreichen wollen, tatsächlich bei der Photovoltaik zuzulegen. Wir tun das bei den Landesimmobilien, wir wollen das genauso bei Mieterstrom. Deswegen wollen wir alle Anstrengungen unternehmen, um hier vom Fleck zu kommen.
Wir schaffen mit Mieterstrom neue Anwendungsfelder und neue Einsatzmöglichkeiten für die Photovoltaik und fördern diese entsprechend. Mit Mieterstrommodellen erschließen wir gerade in den Städten neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik.
Wir wollen den Erfolg der Energiewende dadurch fördern, dass möglichst viele Menschen einbezogen werden und damit auch profitieren können. Somit tragen wir auch ein Stück weit zur sozialen Ausgewogenheit der Energiewende bei. Die Landesregierung hat frühzeitig erkannt, welche Chancen im Bereich „Mieterstrommodelle“ liegen. Deswegen haben wir als eines der ersten Bundesländer bundesweit ein Förderprogramm aufgelegt.
Wenn wir die Entwicklung auf Bundesebene betrachten, dann können wir feststellen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten von Prognos zu Mieterstrom, zu seinen Potenzialen und zu seiner Wirtschaftlichkeit bestätigt im Übrigen die Förderpolitik der Thüringer Landesregierung. Denn das Prognos-Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums kommt eindeutig zu dem Ergebnis: Ohne Förderung können die meisten Mieterstrommodelle auf Basis einer Photovoltaikanlage noch nicht wirtschaftlich rentabel betrieben werden. Das heißt, ohne Förderung wird das Potenzial von Mieterstrom nicht ausgeschöpft.
Auch das ist ein Ergebnis der Studie: Das Potenzial für Mieterstrom ist erheblich. Auf der Basis des Zensus 2011 für Gebäude- und Wohnungsbestand in Deutschland untersucht die Studie unter anderem die Gebäude für Mieterstrom. Nicht alle Gebäude sind tatsächlich für die Produktion von Mieterstrom geeignet. Einschränkungen ergeben sich zum Beispiel aus der Anzahl der Wohnungen, aufgrund der Eigentumsverhältnisse oder aufgrund der Beschaffenheit des Daches. Aber die Studie nimmt ein bereinigtes Maximalpotenzial für Mieterstrom von bundesweit 367.000 geeigneten Gebäuden an. Für Thüringen übertragen bedeutet das, dass etwa 11.000 Gebäude in Thüringen für Mieterstrom geeignet sind. Die Landesregierung will dieses Potenzial nutzen.
Zu Punkt b, wo der Antrag darauf abzielt, zum aktuellen Stand nach den Debatten im Bundesrat sowie zu den Auswirkungen und Potenzialen für Thüringen Auskunft zu geben: Dazu kann ich berichten, dass bei der weiteren Etablierung von Mieterstrom künftig auch die Förderung von entsprechenden Projekten durch den Bund helfen kann. Der Bund hatte sich zunächst mit der Förderung von Mieterstrommodellen und mit dem Erlass einer entsprechenden Verordnung nach dem EEG schwergetan. Die Länder – auch wir als Land Thüringen – haben ihn mehrfach, auch über den Bundesrat, aufgefordert, endlich eine Förderung für Mieterstrom zu schaffen. Erst das bereits erwähnte Prognos-Gutachten zum Mieterstrom brachte uns hier einen Schritt weiter. Das Gutachten wies nach, dass eine Förderung für Mieterstrom unentbehrlich ist. Es kam im Übrigen auch zu dem Ergebnis, dass die bislang im EEG vorgesehene Förderung durch Reduzierung der EEG-Umlage Nachteile hat.
Eine solche indirekte Förderung kann nämlich im Hinblick auf die verschiedenen Anlagengrößen nicht ausreichend differenzieren und führt bei kleinen Anlagen zu einer Unterförderung, bei großen zu einer Überförderung. Der Bund hat sich deswegen für eine direkte Förderung entschieden, die nach Aussage des Gutachtens zielgenau und steuerbar ist. Eine solche direkte Förderung erfolgt in Form eines Zuschlags für den im Mieterstrommodell genutzten PV-Strom. Im Übrigen, kurz erklärt: Der Unterschied zum Landesprogramm „Solar Invest“: Wir fördern investiv, der Bund fördert in Form des Zuschlags für den im Mieterstrommodell genutzten PV-Strom. Dieser Förderzuschlag errechnet sich dabei aus der normalen EEG-Vergütung, die die Anlage für ins Netz eingespeisten Strom erhalten hätte. Davon abgezogen wird ein einheitlicher Abschlag von 8,5 Cent pro Kilowattstunde. Dadurch werden auch die Kostenunterschiede verschiedener Anlagengrößenklassen aufgegriffen.
Zu Punkt c, zur Inanspruchnahme des vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz aufgelegten Förderprogramms „Solar Invest“, berichte ich wie folgt: Die Mieterstromförderung in Thüringen erfolgt im Rahmen des Förderprogramms „Solar Invest“. Wir haben zwei Bausteine, einmal lokale Speicher und zum Zweiten die Verbindung zu reinen Mieterstrommodellen. An Förderanträgen zu reinen Mieterstrommodellen hat es bislang 15 an der Zahl gegeben. Das ist eine Bilanz, die sich durchaus sehen lassen kann, auch verglichen mit dem Stand der Förderung in anderen Bundesländern. Dabei ist auch zu bedenken, dass Mieterstrommodelle relativ neu und noch nicht durchgängig bekannt sind. Da kann dann eine Förderrichtlinie auch die Funktion haben, mögliche Antragsteller mit diesem Fördertatbestand bekannt zu machen. Auch nach Einführung der Bundesförderung soll es die Förderung durch „Solar Invest“ weiter geben. Insgesamt ist „Solar Invest“ mit über 500 Anträgen eines der Förderprogramme, das beide Bestandteile, nämlich Mieterstrom und Unterstützung von lokalen Speichern, enthält, was zeitgemäß ist und stark angenommen wird.
Die Förderung des Bundes und die des Landes können gut nebeneinander stehen, weil sie unterschiedliche Fördertatbestände haben. „Solar Invest“ fördert – noch mal zur Präzisierung – investive Maßnahmen zur Anlage eines Mieterstrommodells. Im Bund wird die Förderung des laufenden Betriebs geplant. Der Fördernehmer wird sich dann für eine der Förderungen entscheiden müssen, um eine beihilferechtlich problematische Doppelförderung zu vermeiden. Damit leisten wir einen Beitrag insgesamt im Land und im Bund, sich lokal zu entscheiden und die Energiewende insbesondere im Bereich Photovoltaik zu unterstützen. Gerade „Solar Invest“ für das Land Thüringen ist als Programm dezentral, ökologisch und sehr sozial angelegt, so
dass wir hoffentlich hier das Potenzial, das auch die Prognos-Studie aufgezeigt hat, intensiv nutzen können. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1? Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und auch die AfD. Wunderbar. Herr Harzer, Sie auch? Dann also alle. Damit eröffne ich zugleich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags. Als Erste hat Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Damen und Herren! Jetzt am Nachmittag, wo die Sonne scheint, ist genau der richtige Zeitpunkt, um diesen Antrag hier zu besprechen und ihn auch zu begrüßen. Ihr Bericht, Frau Ministerin, hat vollumfänglich gesagt, dass wir hier auf einem Weg sind, die Erneuerbaren zu stärken und den Erneuerbaren auch Möglichkeiten zu erschließen, soziale Aspekte mit anzudenken. Ich sage auch noch einmal mit Blick auf die CDU: Das war eine tolle Leistung im Bund und ich bin froh, dass wir zu dieser Regelung gekommen sind, Herr Gruhner und meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU. Mit dieser Gesetzesnovelle will der Bund nämlich grundsätzlich dem Ausbau regenerativer Energien zu neuem Schwung verhelfen. Mieterstrom kann Impulse für den weiteren Zubau von Solaranlagen setzen und Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligen. Das ist ein nicht zu unterschätzender sozialer Aspekt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Punkt spare ich mir die ergänzenden Dinge, die hier in der Förderung des Stroms beinhaltet sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich plädiere für diesen ersten Schritt, aber bitte darum – und verweise hierbei auf die Pressemitteilung des Deutschen Mieterbundes –, diesen als ersten Schritt zu werten, die Gebäudeeigentümer unserer 11.000 Gebäude darauf aufmerksam zu machen, dass es diese Möglichkeiten gibt, und einen Piloten vielleicht zu bewerben, damit wir es öffentlich machen. Aber wir sind in der Pflicht, dieses weiterzuentwickeln. Ich darf hier drei, vier Punkte heute in die Debatte mit einbringen, die mir wichtig sind.
Es gibt noch keine Gleichstellung von Eigenstrom zum Mieterstrom. Ich denke, das sollten wir beobachten und darauf weiterhin in den Debatten eingehen.
Die Chance auf Quartierslösungen, die vor allem über den städtebaulichen Aspekt sehr wichtig sind – Frau Ministerin hat es erwähnt, nicht auf jedem Dach kann man eine Solaranlage bauen. Ich denke hier vor allem an historische Gebäude, ich denke aber auch an Gebäude mit einer Nordausrichtung. Diese Gebäude und deren Eigentümer sind benachteiligt. In Quartierslösungen können wir mehr Mieter und mehr Akzeptanz erreichen und mehr Wohnungsunternehmen mit einbeziehen.