Protocol of the Session on June 22, 2017

Die einschlägigen Verbände sind nicht geeignet dazu, vernünftige Umweltpolitik zu machen. Kehren Sie zurück zu einer wissensbasierten Umweltpolitik! Hören Sie auf, im Märchenbuch zu lesen! Bei vernünftiger, ideologiefreier Umweltpolitik – das wissen

Sie – können Sie jederzeit auf mich zählen. Um diese Dinge sollten Sie sich wirklich kümmern. Ich habe jetzt so einen Flyer, der mir dieser Tage zugeflogen ist, ENL-Projekte – wie das alles funktioniert. Es funktioniert leider nicht. Es funktioniert die Abrechnung nicht. Es funktioniert die Ausschreibung nicht. Es haben Sie Leute angeschrieben aus Mittelthüringen. Ich kenne Ihre Antwort darauf. Sie haben es nicht geprüft, was da Fakt ist. Ich könnte Ihnen aber all das, was darin steht, bestätigen. Es funktioniert nicht mit der Aufbaubank, wie wir uns das wünschen.

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Aber da sit- zen Sie ja nicht!)

Das bedarf wirklich intensiver Nachfrage und Nachkontrolle und Nachjustieren, damit es etwas Vernünftiges wird. Um ein ENL-Projekt zu kriegen, muss man alles Mögliche machen – die Antragskizze schreiben, dann kommt der Beirat, der sich das anschaut, dafür gibt es ein Punktesystem. Dann wird gesagt, der und der kriegt das Projekt. So weit schön und gut, aber man muss natürlich auch nachweisen, dass man das Eigentum hat, wo man das machen will, oder zumindest die Genehmigung hat von dem, was man machen will. Stimmt es? Es ist so. Nun soll es ein genehmigtes Projekt vom BUND geben, die Waldwege im Possen, wenn es stillgelegt ist, herzurichten in einem Umfang von 900.000 Euro. Da bleibt für die anderen nicht mehr viel übrig.

Ich frage jetzt mal den Staatssekretär, ob er das weiß – das ist sein Eigentum, der Forst –, ob die das genehmigt haben, dass das dort passiert. Wenn das nicht genehmigt ist, was ist das dann für ein Projekt? Wie funktioniert das? Das meinte ich vorhin: Befreien Sie sich aus dieser Umklammerung. Es gibt so viele Sachen, die wir für die Umwelt machen können. Es hilft uns nichts, das alles wegzubügeln in einer arroganten menschenverachtenden Art, wie Sie es im letzten Plenum hier bezüglich der Kläranlagen gemacht haben.

(Beifall CDU, AfD)

Das hat mir absolut missfallen, das war wirklich nichts. Wenn Sie das nicht ändern, dann werden Sie von den Menschen nicht verstanden. Dann hätte ich Ihnen geraten, dem Antrag der AfD letztens zuzustimmen, die 3-Prozent-Hürde einzuführen. Denn das wird am Ende das Ergebnis sein, wenn Sie mit den Menschen weiter so umgehen.

(Beifall CDU, AfD)

Lassen Sie das sein mit dieser Wildnisgeschichte am Possen, kehren Sie zurück zu einer vernünftigen Umweltpolitik im Sinne von Thüringen! Thüringen hat das nämlich verdient. Schönen Dank und alles Gute, Frau Ministerin.

(Beifall CDU, AfD; Abg. Gentele, fraktionslos)

Herr Abgeordneter Kummer, Fraktion Die Linke, hat das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Egon Primas, als Forstpolitiker der CDU hat man es schon nicht leicht. Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung ist nun schon seit zwei Legislaturen Vorreiter in Sachen Biodiversitätsstrategie, Waldstilllegung und neuerdings sogar in Sachen Waldwildnis. Was die Thüringer Landesregierung in der letzten Legislatur unter CDU-Führung vorgenommen hat, 5 Prozent Wald aus der Nutzung zu nehmen, war in Umsetzung der Bundesbiodiversitätsstrategie. Das, was diese Landesregierung fortgeschrieben hat, ist ebenfalls in Umsetzung der Bundesbiodiversitätsstrategie, 5 Prozent Wald aus der Nutzung zu nehmen, ein klares Ziel einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung. Wenn man sich das ansieht, was sonst noch auf Bundesebene los ist – aktuell Diskussionen zum Beispiel im Freistaat Bayern, CSUgeführt. Ministerpräsident Seehofer möchte einen neuen Nationalpark im Frankenwald ausweisen. Eine Sache, die natürlich, weil angrenzend die Thüringer Säge- und Papierindustrie ist, unmittelbare Auswirkungen auch auf den Freistaat Thüringen hat, unmittelbare Auswirkungen auf die Holzversorgung unserer holzverarbeitenden Industrie hat. Eine Geschichte klar von der CSU vorangetrieben, mit der wir arbeiten müssen. Dann gibt es natürlich Unverständnis zum Beispiel vom Waldbesitzerverband, die ihm gegenüber geäußert wird. Sie müssen agieren und wir erhalten dann einen solchen Antrag, in dem drinsteht, dass wir zügig die 5-Prozent-Stilllegung in Thüringen umsetzen sollen.

Meine Damen und Herren, ich habe damit ein Problem, weil sich für mich Forstwirtschaft nicht wie in der Überschrift des CDU-Antrags nur aus einem Gleichgewicht von Ökonomie und Ökologie darstellt, sondern Forstwirtschaft muss nachhaltig sein. Da gehört der soziale Faktor mit dazu – ein wichtiger Anspruch, den wir auch im Waldgesetz an den Staatsforst in besonderer Weise stellen. Eine Waldstilllegung braucht eine intensive Abwägung. Für mich gehört dazu, dass in dem Zusammenhang über naturschutzfachliche Belange nachgedacht wird. Und, Herr Primas, das verträgt sich nicht mit der Aussage, dass Flächen genommen werden sollen, wo der Holzeinschlag bereits erfolgt ist. Das Thüringer Waldgesetz

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU)

ja –, Herr Primas, verbietet Kahlschläge. Das heißt, die übliche Forstbewirtschaftung – bei Thü

ringenForst ist, dass man alle fünf bis zehn Jahre auf die Fläche geht und im geringen Maß eingreift, um die Bestandsstabilität nicht zu gefährden und eine nachhaltige Nutzung des Zuwachses zu generieren. Das heißt, wir haben auf allen Flächen einen relativ hohen Vorrat, was uns auch durch die Bundeswaldinventur beschieden wurde. Dementsprechend gibt es keine Flächen, die beräumt sind, wo die Natur sich dann frei entwickeln kann. Wenn ich eine Fläche beräume, dann sehen wir es auf den Kyrill-Flächen, welche Probleme daraus resultieren. Dann habe ich nämlich den Waldcharakter verloren und dann wächst zuallererst einmal die Brombeere und alles mögliche andere und ich habe massive Schwierigkeiten, eine solche Fläche in der nächsten Zeit wieder zu Wald werden zu lassen. Diese Zielvorgabe passt auf keinen Fall. Das hat auch nichts mit einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu tun.

Meine Damen und Herren, was wollen wir mit dem Stilllegungsziel im Koalitionsvertrag? Ich unterteile das mal in zwei Punkte. Der erste Punkt, das 5-Prozent-Flächenziel innerhalb dieser Legislaturperiode umzusetzen. Was war für mich Anlass, ein solches Ziel zu unterschreiben? Der Anlass war das Verhalten des früheren Umweltministers Jürgen Reinholz. Jürgen Reinholz hat in der Öffentlichkeit verkündet, welche Waldflächen er stillgelegt hat, unter anderem eine Fläche Brandesbachtal.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Kannst du nicht warten, bis er wieder da ist?)

Dann müssten wir die Sitzung noch ein Stückchen vertagen, Herr Mohring.

Wie gesagt, Brandesbachtal hat er als stillgelegt verkündet. Was dann aber in der nächsten Verwaltungsratssitzung von ThüringenForst offensichtlich nicht erfolgte, war, dass die Fläche entsprechend abgeschrieben wurde. Das hätte sich aber gehört. Die Fläche befand sich im Besitz von ThüringenForst und ThüringenForst ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Die müssen eine Bilanz erstellen. Und in dieser Bilanz muss ich darstellen, auf welchen Flächen ich wirtschafte. Wenn ich eine Fläche aus der Bewirtschaftung nehme, hat eine Sonderabschreibung zu erfolgen. Das erfolgte nicht. Also war die Fläche nicht aus der Nutzung genommen. Die Öffentlichkeit war nur veralbert. Das ist ein Punkt, wo ich gesagt habe, das darf uns nicht wieder passieren. Wenn Stilllegung ernst gemeint ist, dann muss sie sich auch rechtlich abgesichert und real in der Umsetzung befinden. Das ist für mich ein Punkt, bei dem ich sage, das ist das Ziel beim Koalitionsvertrag gewesen.

Wie sichere ich das Stilllegungsziel ab? Da ging es mir – das muss ich dazu sagen, offensichtlich gibt es da auch unterschiedliche Sichtweisen, über die noch geredet werden muss – nicht vor allem in erster Linie darum, dass in dem Wald bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dann keine Kettensäge mehr

(Abg. Primas)

zum Einsatz kommen darf, weil das gar nicht die Frage ist. Wenn ich aus bestimmten Gründen in einem Wald noch eingreifen muss, Gründe, die dem Naturschutz dienen, wenn ich zum Beispiel eine Moorrenaturierung in einem Wald durchführe und ich sage, ich muss in dem Moor noch Bäume rausnehmen, bevor die Wiedervernässung des Moores dazu führt, dass Bäume dort nicht mehr wachsen können, dann ist das eine Frage des Naturschutzes, dann dient es einem künftigen Stilllegungskonzept. Wenn ich in einen Wald aus Verkehrssicherungsgründen noch eingreifen muss, wenn ich in einen Wald noch eingreifen muss, um zu verhindern, dass der Borkenkäfer sich auf Nachbarwälder ausbreitet, die nicht im Eigentum des Freistaats Thüringen stehen, dann sind das alles aus meiner Sicht legale Ziele, die sich mit einer Stilllegung vereinbaren lassen. Wichtig ist die vertragliche Sicherung. Und diese vertragliche Sicherung haben wir bei den Nationalen Naturerbeflächen gegeben.

Ich weiß nicht, wer es vorhin angesprochen hat, dass die Deutsche Bundesstiftung Umwelt zum Beispiel, dass die Naturschutzstiftungen Geld verdienen würden mit den Nationalen Naturerbeflächen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das hat kei- ner gesagt!)

Wer sich die Vertragsgestaltung des Bundes mal ansieht, die ist so stringent, dass, wenn aus den Eingriffen, die noch durchgeführt werden nach einem Managementkonzept, das wissenschaftlich begleitet ist, das auch vom Bund abgenickt wurde, das im Sinne der Stilllegung erfolgt, Überschüsse entstehen, diese an den Bund abzuführen sind. Da kann keiner Gewinn machen.

Dementsprechend sind diese Flächen klar mit einem Stilllegungsziel versehen, vertraglich gesichert, und das hat Festigkeit ähnlich einer Naturschutzgebietsverordnung. Das ist für mich ein hoher Wert, den diese Flächen haben. Die Frage wird sein, wie die anderen Stilllegungsflächen in einer ähnlichen Qualität gesichert werden können. Dazu müssen wir uns auch noch verständigen. Das ist auch eine Geschichte, meine Damen und Herren, die Zeit braucht.

Ich will zu einem zweiten Punkt kommen. Das ist die Frage der Großflächigkeit von Stilllegung. Da ist der Punkt, dass im Koalitionsvertrag drei Suchräume stecken, wo insbesondere großflächige Stilllegungen erfolgen sollen. Das ist auf der einen Seite das Biosphärenreservat Vessertal. Im Biosphärenreservat Vessertal sind zusammen über 1.000 Hektar der Nutzung dauerhaft entzogen, aber sie liegen nicht am Stück. Das heißt, Herr Müller hatte vorhin die 1.000 Hektar beschrieben als Zielstellung für großflächige Stilllegung. Das geht im Vessertal nicht, denn man hätte die Biosphärenreservatsverordnung ändern müssen und dann hätte es das Einvernehmen der Kommunen nicht mehr

gegeben. Deshalb wird es also eine über 1.000 Hektar große Stilllegungsfläche im Vessertal nicht geben.

Es ist der Bereich Inselsberg/Wartburg im Koalitionsvertrag mit benannt worden und es ist der Bereich Hainleite/Possen im Koalitionsvertrag mit benannt worden. Ich kann zumindest sagen, dass wir im Bereich Hainleite/Possen eine von allen Seiten anerkannte großflächige Stilllegung im Bereich der westlichen Hainleite der DBU-Fläche haben. Das bestreitet niemand. Es sind aber drei Stilllegungsflächen, drei großflächige Stilllegungsflächen, die wir mindestens ausweisen wollen. Ich sehe die Hohe Schrecke als großflächige Stilllegung auf jeden Fall noch und wir haben mit der DBU-Fläche im Pöllwitzer Wald auch eine Fläche, die weit über 1.000 Hektar groß ist. Da sind einzelne Flächen drin, die noch in Zukunft eine Bewirtschaftung im Sinne des Naturschutzes erfordern; Heideflächen, die frei gehalten werden sollen, im Moorstandort. Das habe ich vorhin schon als Beispiel erwähnt. Aber deshalb blieben trotzdem noch weitere 1.000 Hektar für eine Stilllegung übrig. Wir müssen jetzt klären, wo von dem Suchraum abgewichen werden kann, um die Ziele des Koalitionsvertrags zu erfüllen. Auch das muss gründlich überlegt sein, auch das braucht seine Zeit.

Ich will auch eines dazu sagen, Herr Primas: Was ich nicht haben möchte, ist, dass wir perspektivisch eine Stilllegung von weit über 26.000 Hektar haben. Dementsprechend muss ins Auge gefasst werden, welche anderen Stilllegungsnotwendigkeiten es in der Zukunft noch geben wird. Dazu gehört zum Beispiel, wenn man ein Biosphärenreservat Südharz betrachtet, dass man auch für ein Biosphärenreservat Südharz eine verpflichtende Kernzone von 3 Prozent hätte. Und diese verpflichtende Kernzone müsste aus der Nutzung genommen werden. Das müsste sich in einem Stilllegungskonzept widerfinden. Frankenwald hatte ich vorhin schon gesagt. Wenn da irgend etwas im Plan ist, müsste auch so etwas mit Berücksichtigung finden. Das sind die Dinge, die gründlich abgewogen werden müssen, weshalb Ihr „zügig“ in Ihrem Antrag aus meiner Sicht nicht geht.

Ich will noch zu dem Punkt kommen, dass die sozialen Aspekte eine Rolle spielen müssen, dass die Nachhaltigkeit eine Rolle spielen muss. Ja, ich habe – Frau Becker hat es vorhin schon angesprochen – eine Anfrage gestellt, wie viel Wald ThüringenForst bewirtschaften kann, ohne dass es dabei Wirtschaftseinschränkungen gibt, weil die Diskussion sehr intensiv war, die da besagte: Wir reden über 5 Prozent Flächenstilllegung bei ThüringenForst, auf den anderen 95 Prozent kann ja normal gewirtschaftet werden. Das Waldgesetz sagt dem Staatswald nicht umsonst zu, dass er eine besondere Rolle bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben hat. Diese besondere Rolle führte dazu, dass offen

sichtlich von den rund 200.000 Hektar, die ThüringenForst hat, nur noch reichlich 70.000 Hektar ohne Schutzgebietsauflagen übrig geblieben sind, wobei dabei nicht im Fokus ist – das konnte das Infrastrukturministerium nicht ermitteln –, wie viele Flächen davon unter Stromleitungen liegen, wo wir also wissen, darunter kann ich noch Weihnachtsbäume züchten, aber keine normalen hiebreifen Bäume für eine Stammholznutzung. Also auch diese über 70.000 Hektar werden es am Ende nicht sein, sondern noch weniger.

Das erklärt übrigens auch, warum ThüringenForst nicht wie ein Privatwaldbesitzer zum Beispiel oder auch mancher Kommunalwald am Jahresende einen Überschuss von über 100 Euro pro Hektar erwirtschaften kann – eben weil gerade diese anderen gesellschaftlich gewollten Zielstellungen in den vergangenen Jahren in den Staatswald gelegt worden sind und dementsprechend ThüringenForst viele andere Aufgaben auf diesen Flächen zu erfüllen hat. Und das müssen wir auch bei der künftigen Finanzierung der Forstanstalt berücksichtigen.

Wir müssen es aber auch berücksichtigen, wenn wir in der Abwägung bezüglich des nachhaltigen Vorgehens bei der Versorgung unserer Holzindustrie mit Rohstoffen sind. Und ich sage mal: Zur Lösung des Gesamtproblems müssten wir wahrscheinlich in Thüringen auch in den Fokus nehmen, dass der Holzverbrauch insgesamt reduziert werden müsste. Ich habe da heute früh beim Umweltinformationsgesetz zum Papierverbrauch des Landtags noch einiges gesagt. Ich glaube, es gibt viele Stellen, wo man den Holzverbrauch noch reduzieren kann. Das wäre ein großes Stück auf dem Weg zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft und zur Realisierung all der Wünsche, die wir an ThüringenForst haben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat Staatssekretär Sühl das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der CDU-Fraktion bezieht sich auf das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, aufbauend auf dem von der bisherigen Landesregierung verfolgten 25.000-Hektar-Ziel mindestens 5 Prozent des Waldes in Thüringen dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen. Die Landesregierung ist sich bewusst darüber, dass eine Aufgabe der forstwirtschaftlichen Nutzung konfliktträchtig ist, denn an unsere Wälder werden vielfältige und zunehmende gesellschaftliche Ansprü

che bezüglich der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion gestellt. So sind bereits heute auf rund 65 Prozent der Staatswaldfläche der Landesforstanstalt naturschutzrechtliche, wasser- und bodenschutzrechtliche Bestimmungen oder standörtliche Gegebenheiten bei der Bewirtschaftung unserer Wälder zu beachten. Moderne, nachhaltige Forstwirtschaft hat vor diesem Hintergrund das Ziel, dauerhaft und optimal die vielfältigen ökonomischen, ökologischen und sozialen Leistungen des Waldes zum Nutzen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen sicherzustellen, ohne dabei die Leistungsfähigkeit der Wälder zu überfordern. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass durch die naturnahe Waldbewirtschaftung die Wälder seit der politischen Wende naturnäher, stabiler, vorratsreicher und leistungsfähiger geworden sind. Dies wird durch die Ergebnisse der Bundeswaldinventuren eindrucksvoll untermauert.

Was aber fehlt, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind unberührte Bereiche, in denen die ökologischen Gesetzmäßigkeiten ohne Einfluss durch eine menschliche Bewirtschaftung direkt wirken können und in denen Bäume auch flächig in Alters- und Zerfallsphasen übergehen können, die in Wirtschaftswäldern nur gering vertreten sind. Deshalb haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt – aufbauend auf dem von der vorangegangenen Landesregierung verfolgten Ziel –, die Aufgabe der forstwirtschaftlichen Nutzung auf 5 Prozent der Waldfläche in Thüringen in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Dieses 5-Prozent-Ziel des Koalitionsvertrags geht dabei auf die im Jahr 2007 verabschiedete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung zurück. Diese hat sich darin unter anderem das Ziel gesetzt, dass bis 2020 der Flächenanteil der Wälder in Deutschland mit natürlicher Waldentwicklung 5 Prozent der Waldfläche betragen soll. Bereits die Thüringer Vorgängerregierung hatte dieses Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aufgegriffen und in Form der in der Koalitionsvereinbarung von 2009 enthaltenen Zielstellung, 25.000 Hektar Wald für die Förderung der Artenvielfalt und des Biotopverbunds unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, politisch verankert. Weitergehend hat der Thüringer Landtag im Dezember 2011 dieses Ziel per Beschluss bestätigt und es auch in die Präambel des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst aufgenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wo stehen wir aktuell? Bezogen auf die Sollgröße von 26.187 Hektar haben wir bereits 17.964 Hektar oder fast 70 Prozent erreicht. Wir sind uns einig, dass ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Eigentümers keine Privat- oder Kommunalwaldflächen einbezogen werden. Der Festlegung

(Abg. Kummer)

im Koalitionsvertrag entsprechend wollen wir großflächige Stilllegungsobjekte in den Bereichen Wartburg/Inselsberg und Hainleite/Possen etablieren. Im Bereich des Biosphärenreservats Vessertal/Thüringer Wald sollen unter Bezug auf den mehrjährigen Dialogprozess im Zusammenhang mit der Erweiterung des Biosphärenreservats über die neue Kernzonenkulisse hinaus keine weiteren Flächen aus der Nutzung genommen werden. Und, meine Damen und Herren, wir wollen Waldflächen des Nationalen Naturerbes in die Stilllegungskulisse einbeziehen.

Die Waldflächen des Nationalen Naturerbes spielen deshalb eine wichtige Rolle, da gemäß den geltenden Rahmenvereinbarungen für den Lebensraum Wald das übergeordnete Ziel darin besteht, Waldbestände möglichst schnell einer natürlichen Entwicklung zuzuführen. Der künftige Wald soll sich dabei an der potenziell natürlichen Vegetation orientieren und wird in Leitbildern festgelegt. Sobald die angestrebten Waldbilder erreicht sind, werden keine Eingriffe mehr vorgenommen. Wälder, die bereits naturnah sind, werden daher sofort aus der Nutzung genommen. In naturfernen Wäldern können in einem befristeten Übergangszeitraum noch naturschonende waldbauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Naturfläche sowie zur Gewährleistung des Forstschutzes umgesetzt werden. Insofern, meine Damen und Herren, ist es unstrittig, diese Wälder in die Überlegungen zur Bestimmung der 5-Prozent-Erfüllungskulisse einzubeziehen. Bezüglich der Fragen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Waldflächen des Nationalen Naturerbes eingerechnet werden und ob eine Entschädigung für die Landesforstanstalt denkbar ist, dauern die Abstimmungen in der Landesregierung noch an. Ich gehe aber davon aus, dass wir zeitnah zu einem Abschluss kommen werden und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Staatssekretär. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Ich sehe auch keine Wortmeldung mehr. Ich schließe damit die Beratung und wir kommen zu Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU. Frau Abgeordnete Tasch?

Wir beantragen namentliche Abstimmung.

Es ist namentliche Abstimmung für den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/3903 beantragt.

Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung.

Hatten alle die Gelegenheit, ihre Karte abzugeben? Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Ich darf Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt geben. Es wurden 72 Stimmen abgegeben: mit Ja stimmten 30, mit Nein 42 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU mit Mehrheit abgelehnt.