Protocol of the Session on June 2, 2017

führen will. Damit haben wir uns natürlich positioniert zur Wichtigkeit erstens der Entnahmekrankenhäuser und natürlich auch zur Wichtig- und Wertigkeit der Transplantationsbeauftragten, die im Übrigen seit der letzten Änderung des Transplantationsgesetzes auch gesetzlich festgeschrieben sind. Das ist ja ein ganz wesentlicher Punkt gewesen. Aber schon vor der gesetzlichen Festschreibung haben die Beauftragten auch entsprechend gearbeitet. Wichtig ist mir an diesem Punkt, deswegen haben wir diesen ersten Absatz unter Ziffer I so formuliert, weil wir – Herr Kubitzki ist schon darauf eingegangen – bereits im Sozialausschuss darüber die Informationen des Ministeriums bekommen haben. Das war, wenn ich mich recht entsinne, im März auf Antrag der CDU, wo noch einmal deutlich gemacht worden ist, wie sich die Thüringer Verordnung zu diesem Thema zusammensetzen soll; da ist der Zeitplan erwähnt worden, da ist im Prinzip alles gesagt worden. Ich bin schon der Meinung, dass alles das, was mit dieser Verordnung und den Inhalten zu tun hat, genau die Wünsche und Forderungen des CDU-Antrags abdeckt. Demzufolge ist aus unserer Sicht dieser Antrag nicht mehr nötig.

Lassen Sie mich noch zu Punkt II sagen, dass wir in unserem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen die Landesregierung bitten, ein Bündnis zu unterstützen, das aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und weiteren Akteuren, natürlich auch der Politik und Vertretern der Gesellschaft, der Stiftungen, der Betroffenen zusammengesetzt werden muss, um ein Netzwerk zu bilden. Das ist von Herrn Kubitzki ganz deutlich gesagt worden, um die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende weiterzuentwickeln. Genau darum geht es, Ängste zu nehmen, Leute aufzuklären, Leute zu überzeugen im Hinblick auf ihre eigene und persönliche Entscheidung und natürlich auch Entscheidungen im Hinblick auf Angehörige. Zum Zweiten wollen wir das auch alles in der Öffentlichkeit tun und den Tag der Organspende intensiv nutzen, um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, aber eben auch nicht nur diesen Tag; es gibt eine ganze Reihe von Veranstaltungen, ich gehe davon aus, dass das Ministerium darauf nachher auch noch eingehen wird. Denn wir müssen mit diesem sensiblen Thema auch so umgehen, dass wir vermitteln, dass wir Ängste nachvollziehen können, dass wir Probleme nachvollziehen können, aber dass wir auch sagen: Wir möchten uns an diesem Punkt positionieren und Menschen überzeugen, Organspendeausweise zu haben.

Lassen Sie mich noch auf eines eingehen, was Frau Herold angesprochen hat. Ich glaube, diese Emotionalität – jeder ist ein Mensch und die Frage Patienten- und Ärztebeziehung ist dann sicherlich auch eine sehr problematische und eine emotionale, das entschuldigt keine Manipulation, das entschuldigt das alles nicht. Aber ich glaube schon,

wenn ein Arzt einen sterbenskranken Menschen, der möglicherweise durch eine Organspende gerettet werden könnte, über lange Jahre begleitet und für ihn da ist, dann gibt es eine emotionale Bindung, die kann man nicht wegreden. Damit soll überhaupt nichts entschuldigt werden, aber es ist einfach festzustellen, dass dieses nicht einfach ein Thema ist, bei dem man sagen kann: Mein Gott noch mal, dann muss man funktionieren und muss Entscheidungen treffen. Das, glaube ich, ist ein bisschen zu einfach gedacht. Deswegen wissen wir sehr wohl um die Wichtig- und Wertigkeit der Transplantationsbeauftragten und wir wissen genau, dass wir uns diesem Thema noch intensiver widmen müssen und dass Aufklärungsarbeit und Überzeugungsarbeit die wesentlichen Punkte im Interesse der Menschen sowohl derer, die geben, als auch derer, die nehmen, sind. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordneten Zippel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Erlauben Sie mir, bevor ich in das Thema einsteige, kurz einige Gäste ganz besonders zu begrüßen. Ich möchte insbesondere zum heutigen Tagesordnungspunkt auf der Besuchertribüne begrüßen Herrn Egbert Trowe, den stellvertretenden Vorsitzenden Lebertransplantierter Deutschland e. V. und auch Mitglied im Stiftungsrat Deutsche Stiftung Organtransplantation, außerdem Hans-Jürgen Frost, Koordinator Ost der Lebertransplantierten Deutschland e. V.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Die beiden Herren sind ganz besonders herzlich willkommen.

Lassen Sie mich bitte auch noch eine dritte Person ganz herzlich begrüßen, und zwar Herrn Alexander Brick. Er ist beratendes Vorstandsmitglied der Lebertransplantierten Deutschland e. V. Ich möchte ihn deswegen separat begrüßen, denn wir haben heute schon von dem Zeitungsartikel in der TA und dem Interview gehört, er war einer von den beiden Personen, die interviewt wurden, und ich möchte Ihnen an der Stelle einfach mal sagen, Herr Brick, der Bericht, den ich heute lesen durfte, hat mir bald die Tränen in die Augen getrieben, als ich ihn lesen durfte. Vielen Dank für diese Offenheit.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Jetzt zu unserem Antrag. Ich muss sagen, ich hatte eigentlich gehofft, dass wir bei diesem Thema etwas gemeinschaftlicher vorgehen können, aber ich habe das Gefühl gehabt, dass die Vorredner alle ein klein wenig am Thema vorbei gesprochen haben, denn der ganze Schwerpunkt unseres Antrags, das Transplantationsbeauftragtenwesen, war kaum Teil dieser Beiträge, sondern Sie haben sich, das ist auch Ihr gutes Recht, auf Ihren Alternativantrag konzentriert, der aber wiederum selbst am Thema vorbeigeht, aber darauf werde ich noch eingehen.

Ich will zunächst einmal – das scheint mir besonders nötig – unseren Antrag vorstellen und das ganze Thema, was Anlass dieses Antrags war. So ist der bundesweite Tag der Organspende, der am Samstag, den 3. Juni, stattfinden wird, der besagte Anlass. Die zentrale Veranstaltung findet dieses Jahr auf dem Domplatz in Erfurt statt. An der Stelle natürlich auch die herzliche Einladung an alle, sich dort sehen zu lassen und dort teilzunehmen. Dieser Tag soll auf die Wichtigkeit, auf die Lebenswichtigkeit des Themas „Organspende“ aufmerksam machen. Denn Organspenden retten Leben, das ist Tatsache, und daran führt kein Weg vorbei.

Vor wenigen Tagen gab es eine aktuelle Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation, wonach 2016 in Thüringen 28 Organspender, aber 339 Patienten auf der Warteliste standen. Zuvor hatten wir noch 34 Spender. Wir sehen also sowohl eine Diskrepanz bei den auf der Warteliste Befindlichen als auch bei den Spendern und zusätzlich noch eine Abnahme in Thüringen. Wir haben es hier mit einer paradoxen Situation zu tun. Laut Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen 81 Prozent der Deutschen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber. Dennoch sinkt die Zahl der Organspenden. Als Hauptgrund für diese Diskrepanz gelten, und wir haben es jetzt in der Debatte schon gehört, unter anderem auch die Skandale der Vergangenheit, die Vertrauen zerstört haben. Aber nicht nur dies allein ist der Grund, die Themenlage ist sicherlich um einiges komplexer. Nicht zuletzt sollte wichtigstes Ziel deshalb sein, Vertrauen zurückzugewinnen. Die Transplantationsbeauftragten sind genau hierfür immanent wichtig. Das ist genau das, was Sie als Koalitionsfraktion leider nicht in Gänze verstanden haben, dass eben diese Zweifel, die viele Leute in der Bevölkerung haben, teilweise durch diese Transplantationsbeauftragten abgefangen werden. Die Rolle des Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus und an der Schnittstelle zwischen Patient, Spender, Empfänger und allen, die daran teilnehmen, ist dermaßen wichtig, dass diese Rolle gestärkt werden soll, deshalb auch unser heutiger Antrag.

Das Transplantationsgesetz 2012 hat die Transplantationsbeauftragten etabliert, sie sind eben Ver

(Abg. Pelke)

trauenspersonen für alle Beteiligten. Sie leisten in den Entnahmekrankenhäusern unverzichtbare Aufgaben. Sie identifizieren zum Beispiel potenzielle Spender; sie organisieren Organspenden. Die Abläufe in den Krankenhäusern werden koordiniert. Die Mitarbeiter in den Häusern werden über das Thema unterrichtet. Die Spender werden an die DSO, an die Deutsche Stiftung Organtransplantation, gemeldet und vor allem werden Gespräche mit Angehörigen geführt, der Wille des Verstorbenen für oder gegen eine Organspende erfragt bzw. diese Entscheidung von den Hinterbliebenen eingeholt. Die Breite dieser Aufgabe ist meiner Ansicht nach in der Debatte bisher noch deutlich zu kurz gekommen.

Die Transplantationsbeauftragten sind direkt der ärztlichen Leitung des Krankenhauses unterstellt, in der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und unterliegen keinen Weisungen. Genau dafür brauchen sie den entsprechenden Freiraum in den Krankenhäusern, damit sie diese Aufgabe unabhängig erfüllen können. Zu diesem Zweck hat der Bundesgesetzgeber mit dem Transplantationsgesetz auch Öffnungsklauseln für die Länder geschaffen. Die Länder können die Stellung der Transplantationsbeauftragten in eigenen Ausführungsgesetzen regeln. Mögliche Inhalte dieses Ausführungsgesetzes sind zum Beispiel nähere Angaben zur genauen Qualifikation des Transplantationsbeauftragten, aber eben auch Rahmenbedingungen zur Ausübung seiner Tätigkeit. Einige Bundesländer haben bereits derartige Landesausführungsgesetze erlassen, die Mehrzahl der Bundesländer ist diesen Weg gegangen. Hier, muss man einfach sagen, hinkt Thüringen hinterher.

Das Argument der Landesregierung, eine Verordnung ist auf dem Weg, darin wird alles geregelt, ein Gesetz ist unnötig, ist uns allen bekannt. Aber geht man nach ihren Ankündigungen im Ausschuss, wird eben nicht alles geregelt und es gibt außerdem einige andere Aspekte, auf die ich noch eingehen möchte. Vor dem Wichtigsten drücken Sie sich nämlich in Ihren Regelungen, vor genauen Festlegungen zur Freistellung des Transplantationsbeauftragten, und das ist das eigentliche Problem. Es ist klar geworden, dass der Transplantationsbeauftragte besonders die Freiheit im Klinikum oder im Krankenhaus haben muss, seiner Tätigkeit nachzugehen, und deswegen muss die Freistellung verbindlich geregelt werden. Der Umfang der Freistellung des Transplantationsbeauftragten sollte sich da nach der Größe des Entnahmekrankenhauses richten, das ist Ihr Vorschlag. Was heißt das aber konkret? Wir sagen, es sollte spezieller und gezielter werden. Deshalb wollen wir uns am bayerischen Gesetz als Vorbild orientieren, einer verbindlichen Regelung, die die Stellenanteile, die für die Tätigkeit des Transplantationsbeauftragten freizustellen sind, genau aufschlüsselt. Das bayerische Trans

plantationsgesetz, woran wir uns anlehnen wollen, sagt, dass für unter zehn Betten 0,1 Stelle für den Transplantationsbeauftragten freigelenkt werden soll, bis hin zu einer kompletten Stelle bei mehr als 90 Betten, sodass sich der Transplantationsbeauftragte dann komplett mit diesem Thema beschäftigen kann. Ich fürchte, vor solchen konkreten Festlegungen drücken Sie sich, somit sind Konflikte vorprogrammiert. Die Krankenhäuser hätten dann keine Planungssicherheit, der Transplantationsbeauftragte keine Rechtssicherheit. Ganz abgesehen davon, dass das keine arbeitnehmerfreundliche Regelung ist. Ich bin überrascht, dass die Landesregierung, die sonst so versessen auf feste Personalschlüssel und starre Vorgaben ist – ich erinnere hier an die Debatte um die Krankenhausplanung –, sich diesem Weg verweigert. Wir bauen hier mehr oder minder eine goldene Brücke, die Sie aber nicht begehen wollen.

Ein weiterer Grund, warum wir das Gesetz einer Verordnung vorziehen, ist der, dass es sich um eine größere Transparenz handelt. Das größte Problem, das haben einige Redner vor mir auch schon dargestellt, ist das Problem des Vertrauensverlusts bei der Organspende. Vertrauen holen wir aber nur durch erhöhte Transparenz und durch Offenheit zurück. Der gesetzliche Weg, das Gesetz, ist der transparentere Weg. Der Landtag ist der richtige Ort, um über ein solches Thema zu reden und es zu beschließen, und – mit Verlaub – nicht das Hinterzimmer – das ist nicht negativ gemeint – im Ministerium.

(Beifall CDU)

Hier kann man auch Fehler ausbügeln, die ich eben auch benannt habe. Deshalb schließen wir uns dem Appell der Bundesarbeitsgemeinschaft „Transplantation und Organspende“ und der Betroffenenverbände an, umgehend die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten eben in einer verbindlichen gesetzlichen Regelung, in einer transparenten Regelung, einer handfesten Regelung zu schaffen und nicht über die von Ihnen angedachte und angekündigte Rechtsverordnung, die auch jetzt einfach schon zu lange auf sich warten lässt.

(Beifall CDU)

Die Forderung unseres Antrags lautet, dem Landtag bis zum 31.10.2017 ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz vorzulegen. Das Gesetz soll die Belange der Transplantationsbeauftragten umfassend regeln, insbesondere Regeln für die Freistellung der Beauftragten, den Zugang zu den Stationen der Krankenhäuser, Weiterbildungsmöglichkeiten. Es ist am bayerischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes orientiert. Die personelle Integrität und Würde der Organspender muss hier im Zentrum stehen. Und so gelingt es im besten Fall, verloren gegangenes Ver

trauen wieder zurückzugewinnen. Die Verbesserung der Organspenderzahlen sollte unser gemeinsames Ziel sein, daher ist auch eine kurzfristige Umsetzung in Gesetzesform notwendig. So viel zu unserem Antrag.

Nun darf ich mich noch etwas äußern zu dem Alternativantrag, den die Regierungskoalition vorgelegt hat.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kubitzki, Frau Pelke, Frau Pfefferlein, Sie wissen, ich schätze Sie als fachliche Kollegen sehr, aber ich muss ganz ehrlich sagen: Der Alternativantrag, den Sie dieses Mal vorgelegt haben, verdient den Antrag „Alternative“ schichtweg nicht.

(Beifall CDU)

Denn eine Alternative würde bedeuten, dass Sie zumindest in die ähnliche Stoßrichtung gehen, dass Sie verstanden haben, was die Intention unseres Antrags war, und wirklich sagen: Nein, wir wollen einen anderen Weg gehen. Wir sagen, wir haben uns in unserem Antrag mit dem Transplantationsbeauftragtenwesen auseinandergesetzt. Ihr Antrag betrifft letztlich ein ganz anderes Thema – kein falsches Thema, ich will das gar nicht in Abrede stellen, aber Sie haben schlichtweg einfach den alten Antrag vom letzten Jahr noch mal aufgewärmt, der nicht schlecht war, es war ein CDU-Antrag.

(Beifall CDU)

Ich habe beide Anträge hier, den vom letzten Jahr und den von diesem Jahr, und ich musste mir auf beide Anträge draufschreiben, welcher der alte ist, welcher der neue ist, weil sie sich so ähnlich sind, dass man sie fast gar nicht unterscheiden kann.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Abge- schrieben!)

Also es gehört für einen Alternativantrag meiner Ansicht nach noch mehr dazu, als nur einen guten Antrag, den wir alle im letzten Jahr gemeinsam beschlossen haben, noch mal aufzuwärmen, um ein paar Änderungen zu ergänzen. Aber das reicht nicht aus, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Ein Grundproblem dieses Alternativantrags ist noch eines: Und zwar richtet er sich ausschließlich auf Appelle. Appelle sind richtig, Appelle sind wichtig, Appelle sind gut und wir waren letztes Jahr auch einig, dass es Zeit war für einen gemeinsamen Appell. Aber mal ehrlich: Wenn wir jedes Jahr zum Tag der Organspende immer wieder neue Appelle erlassen und es verbessert sich nichts an den Zahlen – und wir haben die Zahlen nun gesehen –, dann wird damit auch nichts besser. Deswegen ist

es Zeit für handfeste Entscheidungen, die Appelle sind nicht mehr genug. Deswegen unser Antrag: Wir wollen diesbezüglich von der Landesregierung endlich Entscheidungen sehen.

(Beifall CDU)

Deswegen fiel es der CDU-Fraktion schwer, sich zu diesem Antrag zu positionieren, zu Ihrem – ich sage es halt trotzdem – Alternativantrag. Wir werden uns an dieser Stelle bei Ihrem Antrag enthalten. Er enthält de facto nichts Falsches – so fair muss man sein –, aber er ist schlichtweg ein Aufwärmen eines alten Antrags, dem wir gemeinschaftlich vor einem Jahr schon zugestimmt haben. Lassen Sie uns weitere Schritte gehen, lassen Sie uns nicht auf dem Stand vom letzten Jahr stehen bleiben. Das letzte Jahr war gut, aber wir haben gesehen, es ist nicht viel besser geworden. Wir müssen endlich aktiv werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Lieber Herr Zippel, meine Kollegen haben das schon mehrfach heute gesagt: Wir haben das Thema „Organspendebereitschaft/Transplantationsbeauftragte“ letztes Jahr im Plenum behandelt, im Ausschuss und die Betonung liegt auf: ausführlich behandelt. Das Ministerium hat dazu berichtet. Ich finde es gut, immer wieder darauf aufmerksam zu machen. Sie haben auch das gute Recht, dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen, um die Bereitschaft zur Organspende zu steigern. Laut aktuellen Studien fühlt sich die Bevölkerung durchaus gut informiert, aber ist weiterhin skeptisch. Das wurde auch schon mehrfach gesagt. Obwohl sich die Menschen erstaunlich gut in Sachen Organspende auskennen, besitzt nach wie vor nur eine Minderheit tatsächlich einen Organspendeausweis und spendet im Fall der Fälle Organe. Das kann uns natürlich nicht zufriedenstellen, aber ich sage hier auch, Herr Zippel, das wird auch ein Gesetz zu den Aufgaben der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern nicht lösen. Außerdem wissen wir alle, die im Gesundheits- und Sozialausschuss zugehört haben, dass die Verordnung zum Krankenhausgesetz auf dem Weg ist,

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Seit wann denn? Seit zwei Jahren?)

und Herr Kubitzki hat es auch gesagt. Zu Ihrem Blick nach Bayern will ich sagen, dass es dort nicht

(Abg. Zippel)

nur das Gesetz war und ist, was die dortige Regierung als Maßnahmen ergriffen hat. Auch in Bayern wurden breite Bündnisse aufgestellt und gegründet, um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Es braucht nicht nur Ärztinnen und Ärzte, nicht nur die Stiftung Organtransplantation, es braucht auch die Zivilgesellschaft. Dafür ist unser Alternativantrag gedacht. Es braucht die Kirchen, auch die Unternehmen, auch die jungen Menschen in ihren Gremien. Aus diesem Grund haben wir als Koalition heute einen eigenen Antrag eingereicht, der die Landesregierung bittet, genau dieses anzugehen und ein solches Bündnis für Thüringen auf den Weg zu bringen. Ich lade die CDU-Fraktion herzlich dazu ein, sich dabei zu beteiligen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es braucht ein breites Bündnis aus vielen Akteurinnen und Akteuren, die aus meiner Sicht nicht nur im Gesundheitsbereich zu suchen sind. Ein gutes Beispiel möchte hier auch noch mal sagen und ich habe Ihnen einen Flyer mitgebracht. Die Uniklinik Münster hat eine Kooperation mit einem Reisebüro. Da besteht eine Informationsbereitschaft, die einem natürlich nicht als Erstes einfallen würde, aber die ich durchaus für sinnvoll halte. Einen guten Anfang macht die Veranstaltung am kommenden Samstag hier in Erfurt, das wurde auch schon erwähnt. Am Tag der Organspende wird auf dem Domplatz mit Musik und Betroffenen, mit Expertinnen und Experten und Vertreterinnen und Vertretern aus Politik darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig die eigene Entscheidung zur Organspende ist.

Aber ich will noch etwas Wasser in den Wein gießen. Ob nun Gesetz oder Verordnung oder Bündnis – wann entscheidet sich ein Mensch dafür, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen oder nach dem Tod eines nahen Verwandten Organe zu spenden? Ich glaube, das tut jemand vor allem nach der Abwägung aller Pro- und Kontraargumente. Die Politik und die Akteure im Gesundheitsbereich oder auch andere gesellschaftliche Gruppen können also nur dafür sorgen, dass die Pro- und Kontraargumente verfügbar sind, dass sie aufgearbeitet sind und Menschen zur Verfügung stehen, die als Expertinnen und Experten in diesem Bereich gelten. Die Menschen sind sehr wohl bereit, ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden. Das sagen zumindest die soeben angesprochenen Studien. Die wesentliche Voraussetzung dabei ist aber das vollkommene Vertrauen in das System der Organspende, in die Transplantation und die Wertschätzung für die Organspende selbst.

Ich bitte Sie daher, diesem Alternativantrag zuzustimmen. Ich habe es am Anfang erwähnt, Herr Kubitzki und Frau Pelke haben es gesagt: Wir haben ausführlich im Ausschuss darüber diskutiert, das Ministerium hat berichtet. Deshalb brauchen wir