Protocol of the Session on June 1, 2017

Und ich glaube, dass ich auch in meinem Verhalten gegenüber der AfD-Fraktion bisher an keiner Stelle den Eindruck erweckt habe, Sie mit Methoden zu behandeln, wie sie in Nordkorea gang und gäbe sind, und ich beabsichtige auch nicht, das künftig zu tun.

Sehr geehrte Damen und Herren, durch den Abgeordneten Blechschmidt ist bereits auf die wesentlichen Aussagen, die wir als Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf ausdrücken wollen, eingegangen worden, denn er hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 13. Februar 2008 zitiert, das als ein Grundsatzurteil zur 5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen zu bewerten ist. Das Urteil lautete damals: Eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist verfassungswidrig, weil ein Verstoß gegen grundlegende Demokratieprinzipien vorliege. Vor diesem Hintergrund sind auch in Thüringen die entsprechenden Sperrklauseln weggefallen. Die Hauptargumente des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Urteil von 2008 – und hier zitiere ich noch mal das Zitat, das auch vorhin schon gegeben wurde –: „[Es] liegt ein Eingriff in den vom Prinzip der Wahlrechtsgleichheit geforderten gleichen Er

folgswert jeder Stimme beim Verhältnisprinzip vor“, da „die Stimmen solcher Wähler, die für Listen gestimmt haben, die keine 5% der abgegebenen Stimmen erreicht haben, bei der Zusammensetzung der Kommunalvertretung nicht berücksichtigt [werden].“

Meine Damen und Herren, Herr Minister Hoff hat das Wort. Ich bitte, die Gespräche, die hier zwischen den Rängen stattfinden, nach draußen zu verlegen.

„Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden [kommunalen Vertretungsorgane] rechtfertigt den Eingriff nicht“, da die politische Wirklichkeit einen Notstand bei Fortbestehen der 5-Prozent-Sperrklausel ebenso wie in anderen Bundesländern nicht erkennen lässt, denn „anders als beim deutschen Bundestag [...] und beim Thüringer Landtag [...] ist das Institutionengefüge der ThürKO nicht auf eine von der Volksvertretung gestützte ‚Regierung‘ einerseits und eine sie ablehnende ‚Opposition‘ andererseits angelegt“.

Damit hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof aber auch deutlich gemacht, dass die 5-ProzentKlausel in der Kommunalwahl abgeschafft werden kann. Aber die Differenzierung in eine von der Volksvertretung gestützte Regierung einerseits und eine sie ablehnende Opposition andererseits war für ihn das Kriterium, wo er jenseits der Kommunalwahl bei Landtagen und beim Bundestag zu einer anderen Einschätzung gekommen ist. Damit ist auch klar, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof zumindest im Jahr 2008 davon ausgegangen ist, dass für die Wahlen zum Landtag eine klassische Sperrklausel nicht nur nicht unzulässig ist, sondern er hat sie explizit für zulässig erklärt und dafür auch die verfassungsrechtliche Begründung gegeben.

Zu dieser verfassungsrechtlichen Begründung mag man eine politisch unterschiedliche Einschätzung haben. Es ist mit Sicherheit kontrovers zu diskutieren, ob diejenigen Einschätzungsvorgaben, die für die Väter und Mütter des Grundgesetzes vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Weimarer Republik maßgeblich waren, heute, viele Jahrzehnte nach Bestehen der Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie, die die Zeit der Weimarer Republik um ein Vielfaches überholt hat, noch zugrunde zu legen sind. Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat zumindest im Jahre 2008 gesagt, dass er unabhängig davon diese Begründung sieht. Diese Begründung des Verfassungsgerichtshofs ist für uns die Maßgabe der Einschätzung,

(Vizepräsidentin Jung)

dass an dieser Sperrklausel festgehalten werden sollte. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Redemeldung – nein?

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir wollten nur namentliche Abstimmung beantragen!)

Es wurde Ausschussüberweisung beantragt. Dazu wollen Sie eine namentliche Abstimmung beantragen?

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Geht nicht!)

Das geht ja gar nicht – Ausschussüberweisung geht nicht in namentlicher Abstimmung.

Wir stimmen jetzt über die Überweisung der Drucksache 6/3939 an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Stimmenthaltungen? Es gibt keine. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die Ausschussüberweisung der Drucksache 6/3940 ab. Da wurden dieselben Ausschüsse beantragt, zunächst die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Abgeordneten des Hauses. Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen über die Ausschussüberweisung der Drucksache 6/3940 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Mitglieder des Hauses. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und ich schließe die heutige Plenarsitzung. Wir sehen uns morgen 9.00 Uhr wieder.

Ende: 19.00 Uhr