Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Da ja schon der Kollege Korschewsky als zweiter Part der Fraktion Die Linke angekündigt worden ist, will ich ihm auch gleich das Wort erteilen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns ganz bewusst auch in diese Frage ein Stück reingeteilt, weil aus unserer Sicht heraus natürlich die Frage der Abga
ben eine wichtige Rolle spielt. Ich will es ganz deutlich sagen, auch diese Änderungen, die in den §§ 8 und 9 im Kommunalabgabengesetz vorgenommen werden sollen, nämlich in der Frage „Kurbeitrag“ und „Tourismusbeitrag“, sind aus unserer Sicht heraus wichtige Fragen, die möglicherweise zwischen den anderen Dingen auch untergehen würden, deshalb ist noch mal die Herausgehobenheit auch an dieser Stelle zu sehen.
Ich will zu Beginn ganz klar sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es aus meiner Sicht ein guter Tag für den Thüringen-Tourismus ist, wenn wir diese Entscheidungen heute sowohl zum Tourismusbeitrag als auch zu der Veränderung des Kurbeitrags treffen. Es sind zwei gesetzliche Anpassungen, die diese finanzielle Situation der freiwilligen kommunalen Aufgabe, die der Tourismus im Moment leider immer noch ist – mir wäre es viel lieber, wenn der Tourismus mittlerweile eine Pflichtaufgabe wäre, aber leider ist es nicht so –, die diesen Tourismus als kommunale Aufgabe stärken werden.
Ich will zum Ersten einiges sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage der gesetzlichen Fixierung der Nutzung des Kurbeitrags auch für den ÖPNV. Herr Kellner – er ist jetzt leider nicht im Saal –, ich will nur auf eines hinweisen: Rechtssicherheit gab es auch schon vorher. Auf welcher Grundlage hätten denn sonst die Landräte und Landrätinnen schon agieren können, die Sie ja selbst genannt haben, Frau Enders beispielsweise? Nämlich auf der bisher bestehenden rechtlichen Grundlage. Wir haben es jetzt noch einmal deutlicher gemacht, damit auch tatsächlich Möglichkeit der Nutzung – und hier geht es ja nur um die Möglichkeit einer Nutzung – von allen so gesehen werden kann. Ich glaube, gerade im Hinblick auch auf das Zukunftsprojekt „Thüringer Wald“, insbesondere auch zur Fixierung und Stärkung des RennsteigTickets, dem sich nun – und das will ich ganz deutlich sagen und da spreche ich auch im Namen meiner Kollegin Ina Leukefeld – hoffentlich auch bald die Stadt Suhl anschließt und auch Oberhof, die nämlich genauso an dieser Frage partizipieren, und hoffentlich auch weitere Gemeinden anschließen, kann diese Fixierung einen hohen Beitrag dazu leisten, den Thüringer Wald als grüne Tourismuslunge stärker mit einem nachhaltigen Verkehrsangebot auch an dieser Stelle zu stärken, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will zum Zweiten etwas zum Tourismusbeitrag sagen. Ich glaube, man muss an der Stelle immer noch mal erklären und auch hier, Herr Kellner, haben Sie auf die Anhörung hingewiesen – das ist korrekt – es haben einige auch gesagt, dass dieser Tourismusbeitrag möglicherweise nicht notwendig ist und dass sie ihn auch nicht für gut befinden.
Aber Sie haben eines nicht gesagt, Herr Kellner, dass es auch genauso viele, und ich sage, sogar mehr gab, die gesagt haben, dieser Tourismusbeitrag kann ein wichtiger Beitrag dazu sein, den Tourismus in den Regionen und in den Kommunen zu stärken. Ich will es an dieser Stelle noch mal deutlich sagen: Dieser Tourismusbeitrag, den wir hier einführen, ist keine Pflichtaufgabe; es ist eine Möglichkeit für die Kommunen durch diese Einnahmen, die sie haben, tatsächlich in touristische Infrastruktur investieren zu können. Ich sage es ganz klar: Ich bin bekennender Gegner der Bettensteuer, weil diese Bettensteuer, die erhoben wird, in den ganz normalen Säckel der Steuern einfließt und nur bedingt für touristische Dinge ausgegeben wird. Mit dieser Möglichkeit der Tourismusabgabe, die von allen eingezogen werden kann, die am Tourismus partizipieren, hat man eine zweckgebundene Abgabe, die auch nicht nur wieder in den Tourismus investiert werden kann, sondern investiert werden muss. Davon haben alle etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht nur wenige.
Ich glaube, wenn man diese Abgabe richtig erklärt, diese mögliche Abgabe, diese freiwillige Abgabe, die durch die Kommunen eingezogen werden kann, dann werden die entsprechenden Akteure, die am Tourismus in den jeweiligen Kommunen partizipieren, auch bereit sein, diese mitzutragen. Es ist also ein neues Finanzierungsinstrument in Thüringen, welches den Kommunen ermöglicht, dann Eigenbeiträge für Fördermittelabfragen etc. zu akquirieren und investieren zu können.
Ich sage es auch an dieser Stelle: Nur mit der Investition in den Tourismus werden wir den Tourismus nachhaltig stärken können und – lassen Sie mich das zum Schluss auch noch mal ganz deutlich sagen – als einen wichtigen Wirtschaftsfaktor in Thüringen weiter stärken und noch besser in Stellung bringen in Bezug auf die anderen Tourismusregionen in den deutschen Bundesländern.
Dort, wo der Tourismusbeitrag mittlerweile eingeführt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist gar nicht so weit weg, das ist unter anderem in Sachsen, in Schleswig-Holstein und auch noch in weiteren Bundesländern, ich habe mir das selber auch angeguckt, hat es positive Effekte gebracht. Ja, es hat zu Anfang auch Diskussionen darüber gegeben, aber es hat im Endeffekt, nachdem es mit den Nutzern und mit den Anbietern Gespräche gegeben hat, immer ein Übereinkommen gegeben. Spätestens, wenn tatsächlich gesehen wurde, dass die eingezogenen Mittel für Tourismus auch wieder eingesetzt wurden, war das Verständnis dafür da
Trotz alledem, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich auch der Meinung, dass man auch dieses Mittel durchaus nach einer gewissen Zeit, nämlich nach fünf Jahren, einer Evaluation unterziehen sollte und unterziehen kann. Denn wir müssen tatsächlich schauen: Bringt es etwas? Ich glaube, ja, wir glauben, ja, sonst hätten wir diese Frage hier nicht gestellt. Mit der Frage der Einführung der Tourismusabgabe müssen wir, glaube ich, auch noch einmal darüber diskutieren, ob die Frage der Bettensteuer in Thüringen tatsächlich weiter eine nachhaltige Frage ist oder nicht. Ich glaube, die Bettensteuer wird nicht dazu beitragen, den Tourismus zu fördern. Sie wird eher das Gegenteil bewirken. Die Tourismusabgabe wird dazu beitragen, den Tourismus in Thüringen nachhaltig zu fördern. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, Straßenausbaubeiträge – dieses Wort löst bei vielen schon beim Hören Allergie aus. Straßenausbaubeiträge sind ein konstantes Ärgernis für Thüringer Bürger, für Familien, Rentner, Mittelständler und den gesamten ländlichen Raum.
Sie müssen nicht durch jeden Zirkusreifen springen – spricht sich für eine umfassende Entlastung der Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen aus. Deshalb haben wir bereits im März, also gut zwei Monate vor der Landesregierung, einen entsprechend weitreichenden Gesetzentwurf vorgelegt, der von der vereinigten Altparteienfront abgelehnt wurde.
Dieser Gesetzentwurf ging viel weiter als das jetzt vorliegende handwerklich schlecht gemachte Machwerk, das eine Entlastung der Bürger nur sugge
Während wir den Bürger bereits jetzt entlasten wollten, indem wir eine Vier-Jahres-Frist vorgesehen haben, nach deren Ablauf die Kommunen von der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen absehen können, vertagt diese Landesregierung die Bürgerentlastung auf den 1. Januar 2019. Erst ab diesem Zeitpunkt sollen finanziell gesunde Gemeinden von der Beitragserhebung absehen können. Zwei Dinge fallen einem hier auf: Erstens begründet die Landesregierung dieses Datum mit der Umsetzung der Gebietsreform und verweist auf Kommunen, die ihrer Ansicht nach durch die Gebietsreform auf wundersame Weise gesunden sollen. Hier ist aus unserer Sicht zu sagen, dass wir a) gestützt durch zahlreiche Studien und Untersuchungen diesen Zusammenhang nicht sehen, und b) es in den Sternen steht, ob diese Gebietsreform überhaupt kommt.
Selbst ein gekonnter Sternendeuter oder, anders gesagt, Analytiker wie Prof. Hoff wird keine Mark darauf verwetten, dass Thüringen 2019 in die vorgesehenen Monsterkreise aufgeteilt sein wird. Damit wäre aber die Begründung der Landesregierung für diesen Stichtag hinfällig.
Zweitens stehen 2019 – rein zufälligerweise natürlich – die Landtagswahlen an. Das eine hat natürlich mit dem anderen nichts zu tun. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein vorgezogenes Wahlkampfgeschenk der Landesregierung, doch leider ist es, wie gesagt, eine Mogelpackung. Eine Mogelpackung ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auch, was die Transparenz angeht. So soll die Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen spätestens nach Beendigung der Maßnahme vorliegen. Die AfD war auch hier bereits einen Schritt weiter. In unserem Gesetzentwurf haben wir uns die Forderung des Bundes der Steuerzahler zu eigen gemacht, wonach eine Satzung spätestens drei Monate vor der Entscheidung über die Baumaßnahmen vom zuständigen Gemeindeorgan beschlossen werden muss. Der Bürger hat ein Recht darauf, vorzeitig darüber informiert zu werden, wenn er zur Kasse gebeten werden soll. Daher wollen wir auch eine Informationspflicht der Kommunen festschreiben, die Bürger vor Beginn der Baumaßnahmen über eben diese zu informieren, natürlich auch über die Kostenabschätzung.
Was passiert, wenn es nicht geschieht, sieht man – man möchte es schon sagen – beispielhaft an der Stadt Gera. Hier bemängelt der linke Stadtrat Raubold die fehlende Information der Bürger über die Straßenbaumaßnahmen. Ich zitiere: „In vielen Fäl
len gebe es nicht einmal eine Einwohnerversammlung, auf Anfragen der Bürger werde nicht reagiert oder die Antworten seien nichtssagend formuliert.“ Das alles hätte man nicht, wenn die Linke im Landtag unserem Gesetzentwurf zugestimmt hätte.
Herr Raubold hätte also alles Recht der Welt, sich nicht bei der Geraer Oberbürgermeisterin Hahn, sondern beim Kommunalexperten der Linken-Fraktion…
Nein, Sie haben schon richtig gehört – sondern beim Kommunalexperten der Linkenfraktion, Herrn Kuschel, zu beschweren. Wer weiß, vielleicht hat er es ja hinter seinem Rücken schon gemacht. Unter dem Strich bleibt, die Linke verspricht viel und hält wenig. Der SPD ist dieses wenige schon viel zu viel, und die Grünen kümmern sich nur um ihr Kernklientel offenbar aus den Städten, die es nicht so betrifft. Herausgekommen ist rot-rot-grüner Politmurks großen Stils.
Kommen wir zu Punkt 2. Diese Feststellung trifft auch auf den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zu. Hier hat sich seit der Lesung eine weitere Verschlimmerung ergeben. Es kommt nicht oft vor, dass die von Ihnen eingebrachten Gesetzentwürfe noch schlimmer werden, als sie es ohnehin schon sind. Manchmal geht es eben schlicht und einfach auch nicht anders. Aber Sie schaffen auch das Unmögliche in dieser Koalition, besser gesagt, Sie schaffen es, selbst Schlechtes noch schlimmer zu machen.
Konkret geht es um den Tourismusbeitrag, den künftig jede Gemeinde unabhängig von der Übernachtungszahl erheben kann. Es müsste die rot-rotgrünen Koalitionsfraktionen doch zumindest irritieren, wenn die Vertretung der Gemeinden, die doch angeblich von der Neuregelung profitieren sollen – der Gemeinde- und Städtebund –, die Regelung ablehnt. Zum Beispiel verweist er darauf, dass sich die Öffnung der Erhebungsberechtigung finanziell nicht unbedingt vorteilhaft für die Kommunen auswirken würde. Er erwartet, dass weder die Zahl der abgabeerhebenden Kommunen noch das Volumen des Fremdenverkehrsbeitrags künftig den Tourismusbeitrag erhöhen wird. Der DEHOGA als Vertreter des Gastgewerbes verweist darauf, dass es durch den vorliegenden Gesetzentwurf gerade für den Mittelstand teurer wird, wenn jede Gemeinde einen Tourismusbeitrag erheben kann. Anders gesagt, lehnen sowohl die Vertreter der Gemeinden
als auch die Vertreter des Gastgewerbes – also alle Betroffenen des vorliegenden Gesetzentwurfs – den Gesetzentwurf ab. Das wäre doch ein Grund, dieses Werk zurückzuziehen und noch einmal grundlegend zu überarbeiten.
Aber, Sie verfügen offenbar nicht über den Mut, Ihre eigenen Fehler einzugestehen oder gar zu korrigieren. Wir als AfD haben uns bereits im Innen- und Kommunalausschuss als einzige politische Kraft eindeutig dagegengestellt und lehnen auch jetzt im Plenum den Gesetzentwurf ab. Die Gemeinden profitieren nicht, für den Mittelstand wird es teurer. Beides können und werden wir nicht gutheißen.