Verstehe, wer will! Mit gesundem Menschenverstand und einer rationalen Betrachtung der Gefahren für die innere Sicherheit und den sozialen Frieden im Lande hat eine solche ideologiegetriebene Politik nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Schließlich wollen wir die Arbeit unserer Ermittlungsbehörden durch eine Ausweitung der DNSAnalyse stärken. Heute sind Ermittlungsbehörden die Hände gebunden, wenn Sie kriminologisch wichtige Merkmale, wie die biografische Herkunft, also die Zuordnung der Herkunft zu Europa, Afrika, Ostasien, Ozeanien oder Amerika, nicht erheben dürfen.
Ein besonders schreckliches Beispiel, wohin das geführt hat, war der Sexualmord an der Freiburger Studentin Maria L. im Herbst 2016. In diesem Fall gab es früh die Vermutung, dass der Täter ein Flüchtling sein könnte. Wären die vorhandenen DNA-Spuren in Bezug auf Haar und Augenfarbe ausgewertet worden, wäre es möglich gewesen, den Kreis der potenziellen Täter deutlich früher einzugrenzen. Eine DNS-Analyse wäre ein probates Mittel, um einem Pauschalverdacht gegen alle Männer in einer bestimmten Region entgegenzuwirken. Diese müssen heute wie im Fall Maria L. zu einer DNS-Reihenuntersuchung vorstellig werden.
Für die Ausweitung der DNS-Analyse spricht ihre Genauigkeit. Die biografische Herkunft kann ebenso wie zum Beispiel die Augenfarbe mit einer Genauigkeit von weit über 90 Prozent zutreffend ermittelt werden. Kriminalisten wissen hingegen, dass nur jede zweite Zeugenaussage zutrifft. Zudem kommt eine DNS-Analyse auch nur in Betracht, wenn es für die Tatortspuren eines unbekannten Tatverdächtigen keinen Personentreffer in der bereits bestehenden DNS-Analysedatei – DAD – gibt.
Im Übrigen werden Augen-, Haar- und Hautfarbe schon heute bei strafrechtlichen Ermittlungen, bei Zeugenbefragungen oder bei der Auswertung der Videoanalysen erhoben. Eine Ausweitung der Analyse dürfte also im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte keinen Einwänden begegnen. Sind diejenigen, die eine Ausweitung der DNS-Analyse vorschlagen, Rassisten? Dann müsste man schon die Kommission der rechtsmedizinischen kriminaltechnischen Institute in Deutschland, die sich für die Erweiterung der DNS-Analyse ausgesprochen haben, dazuzählen.
Oder – das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg. Dieses einzige Bundesland mit einem grünen Ministerpräsidenten hat im Februar dieses Jahres eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet, die derzeit allerdings in der Versenkung der Ausschüsse verschwunden ist, weil es der rot-grünen Mehrheit nicht gepasst hat. Es wäre zu wünschen, dass diese Initiative von der Thüringer Landesregierung unterstützt wird. Allerdings muss die biografische Herkunft ein Bestandteil dieser Initiative sein, was sie – nachdem die Grünen in BadenWürttemberg auf die Barrikaden gegangen sind, nicht mehr ist.
Politische Korrektheit geht halt bei Ihnen vor innerer Sicherheit. Für uns dagegen ist klar: Unser Programm heißt Realität und wir tun alles, um die Arbeit unserer Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zu stärken, damit unsere Heimat vor Kriminalität und Terrorismus bestmöglich geschützt ist. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen hier im Thüringer Landtag, die Landesregierung hatte heute an diesem Plenartag mehrfach die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir in Thüringen davon ausgehen können, dass wir in einem besonders sicheren Teil eines besonders sicheren Landes, nämlich der Bundesrepublik Deutschland und hier in dem Teil des Freistaats Thüringen, leben. Es gibt keinen Grund, nicht aufmerksam zu sein, es gibt aber noch weniger Gründe, Panik zu verbreiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eine gut aufgestellte Polizei und richtig ist es, dass wir eine aufmerksame Polizei haben, die konsequent alle Mittel einsetzt, die ihr gegeben sind. Dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir sie tatkräftig unterstützen, so wie es diese rot-rot-grüne Landesregierung tut, die erstmals seit vielen Jahren wieder mehr Polizeianwärter einstellt, und das ist auch richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im letzten Tagesordnungspunkt hat die AfD mit Verve argumentiert, dass Sie nicht auf jeden Fall bereit ist sicherzustellen, dass Opfer von Kriminalität, hier rassistischer Kriminalität, rassistischer Überfälle, auch am Tag der Verhandlung vor einem Gericht noch da sein können, um ihre Zeugenaussage zu machen oder als Opfer die Genugtuung zu erleben, dass der Täter auch verurteilt wird. Da haben Sie gesagt, das wollen Sie nicht unbedingt haben, das sei Ihnen überhaupt nicht so wichtig. Einen Tagesordnungspunkt später sagen Sie, wichtiger aber wäre es, besondere Nachteile für Nichtdeutsche zu haben und sie deshalb vor allen Dingen schnell abzuschieben, meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne dass die Gründe oder gar Hemmnisse für die Abschiebung, wie sie international so auch festgelegt sind – die möchten Sie weghaben. Ich glaube, dass eines sehr deutlich wird, dass dieser Gedanke, den man in zwei aufeinanderfolgenden Debattenpunkten bringt, von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit trieft.
Dieser Antrag ist ein weiterer Baustein, dieses zu dokumentieren, und deshalb werden wir ihn ablehnen.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat Frau Staatssekretärin Albin das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Antrag will die Fraktion der AfD die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für ein Sicherheitspaket einzusetzen. Abschiebehaft für alle vollziehbar Ausreisepflichtigen ohne Ausnahmeregelungen, mehr DNA-Analyse, mehr Abschiebungen, das sind die wesentlichen Punkte eines solchen Sicherheitspakets.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ausländerrecht und Asylgesetz wurden auch vor dem Hintergrund sicherheitspolitischer Debatten in den letzten beiden Jahren mehrfach verschärft. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das im Oktober 2015 in Kraft trat, wurden Albanien, Kosovo sowie Montenegro als sogenannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Zugleich wird seit dieser Gesetzesnovelle Personen, die abgeschoben werden sollen, der Termin ihrer Abschiebung nicht mehr genannt. Mit dem Asylpaket II vom März 2016 wurde unter anderem ein beschleunigtes Verfahren für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden normiert. Der Familiennachzug wurde für viele Geflüchtete für eine bestimmte Zeit ausgesetzt und derzeit befindet sich – der Abgeordnete Herrgott hat hierauf bereits hingewiesen – der Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht im Gesetzgebungsverfahren. Mit diesem Gesetz soll die Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige erweitert werden, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer oder die innere Sicherheit ausgeht. Auch soll die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von vier auf zehn Tage erweitert werden. Eine vertiefte Bewertung der Regelung der Asylpakete und des derzeit auf Bundesebene diskutierten Gesetzentwurfs muss ich an dieser Stelle nicht vornehmen, die Position meines Hauses hierzu dürfte hinlänglich bekannt sein. Feststeht aber, in weniger als zwei Jahren wurden bedeutsame Einschnitte im Ausländerrecht und im Asylrecht vorgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung ist der Auffassung, dass es vordringlich ist, die Fluchtursachen zu beseitigen und die Voraussetzungen zu schaffen, dass Menschen in ihren Heimatländern vor Krieg, Hunger und Verfolgung geschützt sind. Und wenn Geflüchtete bei uns leben, sollten unsere Anstrengungen auf der erfolgreichen Integration liegen. Denn wer gesellschaftlich gut integriert ist, ist weit
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die von der Fraktion der AfD geforderte Ausweitung der DNA-Analyse ist derzeit Thema im Bundesrat. Die hierzu notwendigen Änderungen des Bundesrechts, die den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts tangieren können, wird die Landesregierung kritisch begleiten. Die Wiedereinführung der Strafbarkeit von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen schließlich, für die die Fraktion der AfD eintritt, war gerade im Februar 2017 auf Initiative der Bayrischen Staatsregierung Thema im Bundesrat. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag mit den Stimmen Thüringens abgelehnt.
Und der vorliegende Antrag der AfD gibt keinen Anlass, dies nunmehr anders zu sehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Ja, das Wort zum Sonntag will ich mir nicht entgehen lassen hier am Freitag Abend. Ich muss noch mal auf Herrn Adams zurückkommen. Der hatte ja TOP 21 – da geht es um das angeblich so wichtige Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechter Gewalt – verglichen mit dem TOP 22, wo es darum geht, auf unseren Wunsch hin Kriminalität und Terror in Deutschland besser zu bekämpfen. Da haben wir ja auch die Zahlen gehört. Also bei TOP 21 war die Relevanz dieses Antrags aus Sicht der Rot-RotGrünen kaum zu übertreffen, bei einem Zahlenvolumen von null, bei null Fällen von Anfang 2015 bis zumindest Februar 2017. Da haben Sie uns verkauft, also das müsste unbedingt geregelt werden, auch wenn das null Fälle sind. Jeder fühlt das ein bisschen anders, diese Fälle, deshalb müsste das geregelt werden. Dann kommen wir zu TOP 22, wo der Kollege Henke wunderbar statistisch untermauert, Hunderte, Tausende von Fällen aufzählt, die tatsächlich passiert sind. Diese Hunderte und Tausende von Fällen, die hat dann sogar Frau Berninger einräumen müssen, die hat das dann zwar ein bisschen erklärt und hat gesagt, dass das alles damit nicht so richtig was zu tun hat, das wären immer die jungen Männer, die so was machen und so, das wäre dann wohl nicht so schlimm, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber jedenfalls bei diesem Tagesordnungspunkt, über den wir gerade reden, geht es um nachgewiesene Hunderte, Tausende
von Fällen. Da stellen Sie sich hin und tun so, als wenn das keine Relevanz hätte. Das müssen Sie den Leuten da draußen erklären, warum
null Fälle in zweieinhalb Jahren so wichtig sein sollen. Hunderte und Tausende Fälle in einem Jahr aber keiner Regelung bedürfen. Das wird kein Mensch verstehen. Herr Adams, interessant war dann nur noch, dass Sie hier vorn stehen und so ein bisschen vor sich hin haspeln, von Tuten und Blasen offenbar gar keine Ahnung haben, aber dann gemerkt haben, dass da keiner klatscht. Und dann ziehen Sie natürlich dieses Lieblingswort von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, da werden Pawlow‘sche Reflexe auf Ihrer Seite wach und es war auch tatsächlich so. Einmal „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und die rot-grünen Mädels tanzen auf den Tischen.
Also da muss ich sagen, Herr Adams, das haben Sie gut hinbekommen. Bei mir klappt das nicht so, trotzdem wünsche ich Ihnen einen schönen Abend und ein schönes Wochenende. Vielen Dank.
Es reicht eben nicht, wenn man nur von Tuten und Blasen Ahnung hat, man sollte auch von den Fakten was wissen und möglicherweise auch zuhören, wenn andere hier reden. Ich habe nicht von Hunderten und Tausenden Fällen gesprochen und dass es alles junge Männer sind und es damit entschuldbar wäre, sondern ich habe von den Faktoren gesprochen, die beeinflussen, dass in der Statistik der Polizeilichen Kriminalität, der PKS, nicht deutsche Tatverdächtige überproportional häufiger auftauchen als deutsche Tatverdächtige. Das hat mit den Faktoren, die ich genannt habe, zu tun. Daraus hier zu machen, ich hätte von Hunderten, Tausenden Fällen krimineller junger Männer gesprochen, ist infam, das weise ich strikt zurück. Wenn wir hier von
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit reden und Ihnen da gleich der Zahn tropft, Herr Brandner, dann merkt man direkt danach beim Redebeitrag hier, wenn sie von rot-grünen Mädels sprechen und damit ganz deutlich wieder mal demonstrieren, was für ein Sexist Sie sind.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3783. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Herr Abgeordneter?
Es ist namentliche Abstimmung beantragt und ich bitte die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung.
Hatten alle Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben. Es wurden 72 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 8, mit Nein 64 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 5). Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3783 abgelehnt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und die heutige Plenarsitzung und wünsche allen einen guten Nachhauseweg und einen schönen Abend.