Um auf die Bäckereien zurückzukommen, auf die Stehcafés, es ist doch tatsächlich so, dass es gelebte Praxis ist, die man bis jetzt schon hatte, und dass man das jetzt hier querzieht. Ich hatte die Gelegenheit am Wochenende, nachdem ich gesehen habe, dass ich zu dem Punkt hier rede, habe ich dann am Sonntag das Gespräch gesucht, als ich meine Brötchen gekauft habe. Ich muss sagen, Herr Korschewsky, da sind mir eigentlich ganz andere praktische Dinge begegnet. Da wurde sich zuerst gefreut darüber, dass es so eine Änderung geben sollte, dass praktisch die gelebte Praxis auch überführt wird. Aber es wurden dann ganz andere Punkte angesprochen. Da sind wir eigentlich bei den Punkten, die wir in den letzten Sitzungen immer schon diskutiert haben, nämlich beim Ladenöffnungsgesetz. Es wurde diskutiert, dass jetzt ein Großteil der Beschäftigten, die da drin sind, weil es nämlich jetzt auch mehr Kontrollen in Bäckereien mit Stehcafés gibt. Das war mir bis zu dem Zeitpunkt auch nicht so geläufig, dass die auch unter diese Regelung der zwei freien Samstage fallen, obwohl sie eigentlich mehr oder weniger ein CaféBetrieb sind. Auf jeden Fall wurde ausgeführt, dass man jetzt einen Großteil der Beschäftigten auf Teilzeit gesetzt hat, Teilzeitbeschäftigung geschaffen hat. Die Mitarbeiter haben sich darüber bei mir aufgeregt und gesagt, sie müssen jetzt mehr oder weniger zwei Beschäftigungen annehmen, damit sie entsprechend auf ihr Geld im Monat kommen, weil sie nur noch in Teilzeit beschäftigt sind. Das ist ganz gelebte Auswirkung Ihrer Politik, die Sie hier in diesem Land forcieren, und Sie sorgen dafür, dass Menschen in Teilzeit gedrängt werden. Ich weiß nicht, ob Ihnen das so wirklich recht ist. Sie sollten sich das alles noch mal überlegen, ob es nicht wirklich sinnvoll ist, doch noch diese Verordnung, die Sie machen können, die wir auch schon eingefordert haben, die Sie leider abgelehnt haben, einzuführen, denn sie sorgt dafür, dass es vor Ort wirklich viele, viele Missstände gibt. Die Einzige, die in diesem Geschäft, in dem ich war, sieben Tage die Woche steht, ist die Besitzerin, und das schon für drei Monate, weil sie sich das entsprechend gar nicht mehr leisten kann, die Mitarbeiter so einzustellen bzw. die Teilzeitbeschäftigung es ihr gar nicht anders ermöglicht, als dass zum Schluss immer sie im Geschäft steht. Sie machen Menschen
Von daher ist es gut, dass Sie das in diesem Punkt jetzt festziehen. Ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben, ist die Regelung mit dem Spielgeschäft. Darauf will ich gar nicht weiter eingehen. Viel wichtiger finde ich eigentlich die Diskriminierungsregelung, die Sie reingeschrieben haben, wo ich mich frage: Braucht es denn wirklich eine weitere gesetzliche Normierung dieses Sachverhalts, der eigentlich schon über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz normiert ist? Warum muss man das noch mal in ein Gesetz schreiben, wo es doch über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereits die Möglichkeit gibt, wenn man sich diskriminiert fühlt, das entsprechend einzuklagen und das auch mit Rechtsfolgen für den Gewerbetreibenden dann zu vollziehen? Was Sie in dieses Gesetz hier geschrieben haben, ist eine weitere bürokratische Hürde, die sich eigentlich sehr gut einfügt darin, dass Sie es nicht wirklich ernst meinen, gewerbetreibenden Gastronomen Erleichterung im bürokratischen Feld zu ermöglichen, sondern es kommen immer neue Regelungen dazu. Sie hauen immer irgendetwas Neues drauf. Da bringt es auch nichts, Herr Staatssekretär, wenn Sie sich ein Maßnahmepaket Gastgewerbe zurechtschnüren, was im Grunde eine Zusammenfassung von allem ist, was es schon gibt, und dann sagen, wir tun etwas für die Gastronomen, wenn Sie an diesen vielen kleinen Punkten immer neue Hürden aufbauen, die eigentlich überhaupt nicht nötig sind, weil es die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die gesetzlichen Möglichkeiten schon gibt, um Diskriminierungen zu begegnen.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich finde es sehr wichtig und richtig, dass man solche Diskriminierungen nicht zulässt, aber man braucht keine zusätzlichen Regelungen schaffen, wo es schon Regelungen gibt. Wenn ich mir Ihre Regelungen anschaue, finde ich sie doch auch ziemlich inkonsequent, wenn Sie hier nur praktisch Diskriminierung bei ethnischer Herkunft oder Religion reinschreiben. Was ist denn mit Geschlecht, mit sexueller Orientierung, dass man jemanden da vielleicht nicht reinlassen will? Ich finde, das ist sehr kurz gegriffen, das finde ich überhaupt nicht konsequent und durchgehend, das braucht es überhaupt nicht. Wenn Sie sich mal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen, ist darin wunderschön zusammengefasst, was man denn alles nicht diskriminieren sollte und wie man entsprechend dagegen vorgehen sollte. Das braucht es einfach nicht.
eingeführt haben, Bremen und Niedersachsen. In Niedersachsen gab es gerade einmal zwei Fälle, bei denen dieses Gesetz überhaupt zur Anwendung kam. Das Ministerium hat das entsprechend ausgewertet. Eine exemplarische Umfrage im Sommer 2016 hatte in den Städten Hannover, Hildesheim, Göttingen, Hameln und Oldenburg ergeben, dass bisher lediglich in Hannover zwei Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht wurden, davon wurde ein Verfahren bereits wieder eingestellt. Sie schaffen also hier eine Regelung, wo es augenscheinlich überhaupt keinen Regelungsbedarf gibt. Sie sollten sich noch einmal anschauen, wofür man Gesetze macht, dafür scheinbar nicht, wenn es keinen Regelungsbedarf gibt und wenn es anderweitig schon geregelt ist.
Im Übrigen wurde dann in Niedersachsen diskutiert, ob man, wenn es schon keine Fälle gibt, die man in irgendeinem Fall angemeldet hat, ob man nicht praktisch Tester in Discos schickt, ähnlich wie bei Alkoholverkäufen, um zu testen, ob man denn diskriminieren würde. Wenn das dann der Weg ist – und das traue ich Ihnen durchaus zu, dass Sie in diese Richtung gehen –, den Sie einschlagen wollen, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, das würde mich nur noch bestätigen und das werden auch alle Gewerbetreibenden bestätigen, dass Sie augenscheinlich nicht daran interessiert sind, diesen Geschäftszweig, diesen Wirtschaftszweig zu stärken.
Trotzdem sollten wir im Ausschuss zu den vielen Punkten des Gesetzes diskutieren, die ich auch angesprochen habe. Es wirft viele Fragen auf, die wir dann auch in einer Anhörung mit den Betroffenen diskutieren sollten. Dann sollten wir Unternehmer, Unternehmerverbände, betroffene Personen einladen, sollten die befragen, wie denn die jetzige Praxis ist, denn im Zweifel sehe ich durchaus auch die Gefahr in diesem unliebsamen Wettbewerb, den es zum Teil auch gibt, dass es dann Denunziationen geben könnte, dass sich die Frage der Beweislastumkehr stellt, wo man entsprechend Leute dann versucht anzuzeigen, anzuzinken, um ihnen das Leben schwer zu machen. Denn im Zweifel ist es im Nachgang schwer nachprüfbar, gerade weil es meistens Drittfirmen sind, die den Einlass regeln, wo dann Aussage gegen Aussage steht. Es ist schwer nachprüfbar, ob überhaupt so eine Diskriminierung vorgenommen wurde oder ob das irgendwer nur behauptet, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Das ist sehr schwierig. Sie machen hier ein schweres Feld auf. Ich hoffe, wir können durch die Anhörung da noch weitere Einblicke gewinnen und können Sie auch überzeugen, sich zu überlegen, ob es eine weitere Normierung wirklich braucht, wenn es schon eine Regelung gibt. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Änderung des Gaststättengesetzes befasst sich, wie wir bereits gehört haben, mit drei zentralen Punkten: Erstens mit der Angleichung von Sperrzeiten von Spielautomaten, zweitens mit einem Diskriminierungsverbot in Diskotheken und drittens mit dem Verkauf von Backwaren an Sonn- und Feiertagen. Die Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht schätzt, dass es in Thüringen rund 11.200 problematische und pathologische Glücksspieler gibt. Das sind alarmierende Zahlen, vor allem wenn man bedenkt, dass die Zahl der Spielautomaten seit Jahren rückläufig ist. Die Zahl der süchtigen Spieler stieg in den vergangen Jahren trotzdem weiter an. Die Gründe dafür liegen wahrscheinlich nicht allein bei den bisherigen Regelungen, die ein Ausweichen der Süchtigen auf Zeiten nach 1.00 Uhr nachts von den Spielhallen in die Gaststätten ermöglichen, sondern möglicherweise auch über die ständig steigende Anzahl von Online-Glücksspielen, die hier rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Wir Bündnis 90/Die Grünen begrüßen die geplanten Maßnahmen des Landes zur Eindämmung der Suchtrisiken im gewerblichen Stil. Denn uns ist es wichtig, dass die Prävention Schwerpunkt der Sucht- und Drogenpolitik im Bereich des pathologischen Glücksspiels in Thüringen bleibt. Das erreichen wir mit den vorgelegten Änderungen. Das, was mit diesem Gesetz umgesetzt wird, ist auch keine Hexerei, sondern eine Maßnahme, die eigentlich jedem einleuchten sollte. Glücksspielautomaten werden damit gleichbehandelt und das egal, ob sie in einer Spielhalle stehen oder in einer Gaststätte oder in einer anderen Einrichtung.
Der zweite zentrale Bestandteil der Gesetzesänderung ist ein Diskriminierungsverbot beim Zutritt in Diskotheken. Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit belegen, dass es gerade hier noch eine Ungleichbehandlung nach Aussehen gibt und da muss man sich vielleicht nicht unbedingt nur die gemeldeten Fälle ansehen, sondern sich auch tatsächlich einmal in betroffenen Kreisen umhören, die sich nämlich scheuen, solche Anzeigen tatsächlich bei der Polizei abzugeben. Diese Form von Diskriminierung ist entwürdigend, fördert den Frust der Betroffenen, gerade weil es dabei um die Ausgrenzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen geht. Eine solche Form von Diskriminierung fördert die Entstehung von Parallelgesellschaften. Dieser Problematik hat sich die Koalition angenommen und bestärkt damit Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in dem sehr ausführ
lich beschrieben ist, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache oder seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden darf. Vielleicht sollten sich die Kolleginnen und Kollegen der AfD in diesem Zusammenhang das Grundgesetz wieder einmal vornehmen und sie werden merken auf welchen Werten unser Land aufgebaut ist. Diskriminierung und Ausgrenzung, so wie Sie das heute mehrfach bereits unter Beweis gestellt haben, gehören nicht zu unseren gemeinsamen Werten
Zu guter Letzt behandelt der Entwurf die Möglichkeiten, zukünftig über die bisherige Fünf-StundenRegelung an Sonn- und Feiertagen Backwaren auch an die sogenannte Laufkundschaft von Cafès und Bäckereien zu verkaufen. In diesem Zusammenhang sollten wir in den Ausschüssen vor allem in Bezug auf die Arbeitszeiten und Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine intensive Diskussion führen.
Hier geht es uns als Bündnis 90/Die Grünen in erster Linie auch um die Betroffenen, die dort – auch das ist schon erwähnt worden – dann zukünftig an Sonn- und Feiertagen ihre Arbeitszeit verbringen müssen. Vielen Dank und wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft und an den Ausschuss für Soziales. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen, vonseiten der Regierung auch nicht mehr. Dann schließe ich die Aussprache und ich habe unisono den Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft vernommen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen dieses Hauses. Damit ist diese Überweisung beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Entschuldigung, ich höre gerade, die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit war noch beantragt. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist ebenfalls die Zustimmung aus allen Fraktionen. Dazu müssen wir allerdings jetzt noch die Fe
derführung bestimmen. Ich gehe davon aus, dass die beim Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft liegen soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist ebenfalls die Zustimmung von allen Fraktionen des Hauses. Nun kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3797 ERSTE BERATUNG
Gibt es den Wunsch nach der Begründung für diesen Gesetzentwurf durch die Landesregierung? Frau Ministerin Taubert hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen und dessen Kommunen sowie der Thüringer Richterinnen und Richter sind nach § 14 des Thüringer Besoldungsgesetzes und § 4 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Die letzte Anpassung erfolgte zum September 2016. Die Einschätzung der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse bestimmt sich vorrangig nach dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, berücksichtigt aber auch die finanziellen Verhältnisse des Freistaats Thüringen und dessen Kommunen.
Die Landesregierung hat sich daher entschlossen, Ihnen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der – ausgehend vom Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 17. Februar 2017 – eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2017 und 2018 vorsieht. Darin sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge mit Wirkung vom 1. April 2017 um 1,8 Prozent und mit Wirkung vom 1. April 2018 um 2,35 Prozent erhöht werden. Damit werden die prozentualen Tariferhöhungen mit zeitlicher Verschiebung von je drei Monaten auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen. Die Verschiebungen haben keine Auswirkung auf das Niveau der Besoldung und der Versorgung. Es erfolgt dadurch auch keine dauerhafte Abkopplung von der Einkommensentwicklung im Tarifbereich.
Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt ferner, dass der tarifliche Prozentsatz für das Jahr 2017 wegen der Zuführung zur Bildung der Versor
gungsrücklage nach § 64 Thüringer Besoldungsgesetz letztmalig um 0,2 Prozent abzusenken ist. Anstelle des im Tarifbereich im Jahr 2017 vorgesehenen Festbetrags in Höhe von 75 Euro soll für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 die allgemeine Zulage vor der prozentualen Anpassung um einen Sockelbetrag in Höhe von 25 Euro erhöht werden.
Unabhängig von den allgemeinen Anpassungen sollen verschiedene Stellenzulagen zum 1. Januar 2018 einmalig um 10 Prozent erhöht werden. Da diese Stellenzulagen seit 1999 nicht mehr angehoben wurden, ist dies angezeigt. Da das Anpassungsgesetz auf die Besoldung der Jahre 2015 und 2016 aufbaut, wurden diese nach den vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 5. Mai 2015 festgelegten Kriterien geprüft und festgestellt, dass die diesem Gesetz zugrundeliegende Ausgangsbesoldung verfassungsgemäß ist. Eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung für die Jahre 2017 und 2018 ist immer erst im Nachhinein möglich. Die Berechnungen für die Jahre 2015 und 2016 lassen jedoch bereits jetzt die Prognose zu, dass auch die geplanten Anpassungen verfassungsgemäß sind. Der verfassungsrechtlich erforderliche Mindestabstand zum Existenzminimum wird gewahrt.
Die kommunalen Spitzenverbände, die ja mit einer Reihe von Beamtinnen und Beamten ebenfalls von der Regelung betroffen sind, wurden beteiligt. Sowohl der Gemeinde- und Städtebund Thüringen als auch der Thüringische Landkreistag haben keine Bedenken oder Anmerkungen zum Gesetzentwurf. Die Spitzenverbände der Gewerkschaften und Berufsorganisationen äußern im Wesentlichen Kritik an der zeitverzögerten Übertragung des Tarifergebnisses. Der DGB fordert darüber hinaus die Übernahme des Festbetrags von 75 Euro für die unteren Besoldungsgruppen. Die Stellungnahmen des Thüringer Beamtenbunds, des DGB und des Vereins der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen liegen Ihnen zusammen mit einer Gegenäußerung der Landesregierung vor. Den Forderungen der Verbände konnte nicht entsprochen werden.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 bestehen gegen die zeitlichen Verzögerungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Thüringen ist auch nicht das einzige Land, das die Tariferhöhungen zeitversetzt überträgt. Einige andere Länder wollen das Tarifergebnis zum Teil noch mit größeren zeitlichen Verzögerungen als Thüringen übernehmen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, die ihre Anpassungen unabhängig vom Tarifergebnis geregelt haben, erfolgen die Besoldungserhöhungen erst im Monat Juni.
gleich der Bundesländer ansehen, merken Sie, dass diese sehr unterschiedlich sind. Wir wissen, dass wir, seitdem wir nicht mehr einheitlich verhandeln und mit dem Bund zusammen sind, unterschiedliche Entwicklungen haben, und da merken Sie schon, dass wir uns in der weit überwiegenden Anzahl unserer Besoldungsgruppen im oberen Mittelfeld der anderen Bundesländer bewegen. Es ist also nicht so, dass Thüringen ganz am Ende steht. Da haben wir einen Stadtstaat, der aufgrund sehr starker Sparanstrengungen an der Stelle sehr weit hinten liegt, und wir haben auch die Konsolidierungsländer, die an der Stelle etwas machen mussten. Deswegen halte ich es für sachgerecht, dass wir den Mittelweg gewählt haben, der sowohl verfassungsgemäß ist als auch für den Landeshaushalt vertretbar. Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Herr Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist eine gute Nachricht für die Beamten, die Richter, die Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen. Die Anpassung von Besoldung und Versorgung wird Schritt halten mit der Einkommensentwicklung, mit der Erhöhung, die den Tarifbeschäftigten durch die Verhandlungen mit den Gewerkschaften entstanden ist.
Ich bin überzeugt von der vorgeschlagenen Lösung, einerseits, weil sie eine angemessene Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung garantiert, und andererseits, weil sie den finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte – also des Freistaats und der Kommunen – entspricht. Die Ministerin hat vorgetragen, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge zum einen rückwirkend zum 1. April dieses Jahres um 1,8 Prozent und dann noch mal zum 1. April 2018 um 2,35 Prozent erhöht werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt auch, dass der im Tarifvertrag für das Jahr 2017 festgelegte Prozentsatz letztmalig wegen der Zuführung zur Bildung der Versorgungsrücklage nach § 64 des Thüringer Besoldungsgesetzes gegenüber dem Tarifabschluss um 0,2 Prozent abzusenken ist.
Meine Damen und Herren, die prozentualen Anhebungen erfolgen neben dem Grundgehalt auch für den Familienzuschlag, die Amtszulagen sowie für die allgemeine Zulage. Zusätzlich sollen auch die Beträge verschiedener Erschwerniszulagen nach der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung sowie die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung angehoben werden. Die Anwärtergrundbeträge werden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils um 35 Euro angehoben. Zusätzlich wird eine pauschale Erhöhung der allgemeinen Zulage für die unteren Besoldungsgruppen, also A 6 bis A 8, um 25 Euro vorgeschlagen. Die Ministerin hat auch auf Stellenzulagen, die einmalig um 10 Prozent erhöht werden, hingewiesen. Ich will diese hier auch einmal nennen. Es handelt sich um die Zulagen für Beamte im Amt für Verfassungsschutz, um Zulagen für Beamte als fliegendes Personal, Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, Zulagen für die Beamten bei der Feuerwehr, Zulagen für die Beamten bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten und Zulagen für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung.
Meine Damen und Herren, die Regierung sieht mit dem vorliegenden Gesetz eine weitgehende inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten vor. Wegen spezieller Regelungen für die Angestellten, die nicht auf die Beamten anwendbar sind, und spezieller aufgenommener Regelungen für die Beamten, die sich aus dem Tarifergebnis nicht ergeben haben, ist der vorgelegte Gesetzentwurf ein ausgewogener und guter Kompromiss.
Ich will auch noch einmal auf die Kosten zu sprechen kommen. Für den Freistaat wären das in diesem Jahr noch Mehrkosten von 25 Millionen Euro und ab nächstem Jahr von 60,6 Millionen Euro. Auch für die Kommunen beträgt das immerhin 2,8 Millionen Euro noch in diesem Jahr und 6,7 Millionen Euro im kommenden Jahr.