Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Poppenhäger, ich habe mich zu spät gemeldet, eigentlich hat der Minister in der Debatte hier das letzte Wort. Aber Herr Kellner hat ja ein paar Fragen gestellt und er hat ein Anrecht auf eine Antwort. Auch die Öffentlichkeit soll unsere Position mitnehmen, damit nicht irgendwelche Dinge in der Debatte offenbleiben.
Herr Kellner hat ein bisschen kritisiert, wir verlagern eine Auseinandersetzung bzw. einen möglichen Konflikt auf die kommunale Ebene, indem wir den Gemeinden eine Entscheidungskompetenz zuweisen,
die sie bisher nicht haben. Noch einmal zur Klarstellung: Bisher müssen alle Gemeinden – unabhängig von ihrer finanziellen Leistungskraft – rückwirkend bis 1991 für alle beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen Straßenausbaubeiträge auch noch in einer vorgeschriebenen Höhe erheben. Das heißt, das Ermessen ist dort ganz stark eingeschränkt. Wir öffnen das jetzt und schaffen ein tatsächliches Ermessen. Dabei sind wir immer im Spannungsfeld: Einerseits fordern sowohl die CDU, die kommunalen Spitzenverbände als auch die Öffentlichkeit von uns, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Kommunale Selbstverwaltung stärke ich, indem ich den Gemeinden mehr Kompetenz zur eigenen Entscheidung zuordne. Von daher werten wir – und auch ich persönlich – das jetzige Vorhaben von Rot-Rot-Grün als einen Beitrag zur Stärkung von Selbstverwaltung.
Jetzt wurde von Herrn Kellner die These aufgestellt: Die Mehrzahl der Kommunen war mit der jetzigen Regelung einverstanden und will gar keine Veränderung. Die Fakten sprechen etwas anderes. Als 2011 durch die damalige Regierungskoalition das Straßenausbaubeitragsrecht fortgeschrieben wurde – nämlich mit der Pflicht, dass jede Gemeinde auch rückwirkend bis 1991 Beiträge zu erheben hat –, gab es 292 Gemeinden, die noch gar keine Satzung erlassen hatten, also ein Drittel hatte noch gar keine Satzung. Das heißt, wenn Ihre These stimmen würde, dann hätten sie alle schon eine Satzung haben und auch erheben müssen. Die Mehrzahl dieser Gemeinden hat nicht aus freien Stücken eine Satzung erlassen, sondern weil wir als Gesetzgeber – das heißt insbesondere CDU und SPD damals – das von den Gemeinden gefordert haben. Insofern gehen wir und auch ich persönlich davon aus, dass einige Gemeinden sehr froh sind, dass sie das künftig selbst entscheiden können, weil sie über einen langen Zeitraum von über 20 Jahren Ausbaumaßnahmen realisiert und finanziert haben, ohne zunächst eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung in Erwägung zu ziehen. Wenn sie das gemacht hätten, hätten sie vor der Ausbaumaßnahme – zumindest während der Ausbaumaßnahme oder in unmittelbarer Nähe des Abschlusses – eine entsprechende Satzung geschaffen. Insofern ist Ihre These nicht ganz richtig. Ich gebe Ihnen recht, dass es immer einige Gemeinden geben wird, die sagen: Wir haben das jetzt vollzogen. Aber auch da müssen wir darauf verweisen, dass wir eine Regelung für die Zukunft schaffen. Die Probleme, wenn wir das rückwirkend mit einer Stichtagsregelung realisiert hätten, wären größer als bei der jetzigen Regelung gewesen.
Dann haben Sie gefragt: Was ist denn jetzt Leistungsfähigkeit? Da wurden Bedenken geäußert. Hier darf ich nur richtigstellen: Es gab Bedenken in der Anhörung, ob die Definition der Leistungsfähigkeit in einer Verordnung – nämlich in der Gemein
dehaushaltsverordnung – ausreicht oder ob wir nicht die Kriterien in das Gesetz aufnehmen müssen; das prüfen wir zurzeit. Es gab aber keine Hinweise, dass „Leistungsfähigkeit“ nicht definiert ist. Was „leistungsfähig“ ist, ist in der Gemeindehaushaltsverordnung definiert. Die Vertreterin des Oberverwaltungsgerichts hat diesbezüglich gesagt, dass sie eher davon ausgeht, dass der Gesetzgeber im Gesetz seinen Willen äußern muss, weil die Gemeindehaushaltsverordnung in die Zuständigkeit der Landesregierung fällt und damit die Landesregierung sozusagen bestimmt und nicht der Gesetzgeber. Das ist aber ein akademischer, verfassungsrechtlicher Streit, den wir noch mal prüfen müssen. Daran scheitert aber das Vorhaben nicht. Es ist keinesfalls so, wie Sie beschreiben, dass Unklarheit bestünde, was finanzielle Leistungsfähigkeit ist. Um das zusammenzufassen: Finanziell leistungsfähig ist eine Gemeinde immer dann, wenn sie einen beschlossenen Haushalt hat und im Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit kein Fehlbetrag ausgewiesen ist, sondern ein Überschuss. Dann gilt sie als leistungsfähig. Das Letzte, was Sie gesagt haben, war, die Gemeinden würden mit dieser Entscheidungskompetenz nicht umgehen können. Dazu verweise ich erst einmal auf die Erfahrungen in den Bundesländern, die dieses Ermessen haben. Das ist Sachsen, das ist das Saarland und neuerdings auch Niedersachsen. Dort können die Gemeinden entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben. Es sind keinerlei Informationen bekannt, dass es dort zu unüberwindbaren Auseinandersetzungen gekommen ist, sondern es hat im Regelfall zu einer Befriedung beigetragen. Man vernimmt aus diesen Ländern kaum noch wahrnehmbare Bedenken gegen die Praxis der Erhebung oder Nichterhebung von Straßenausbaubeiträgen. Im Übrigen müssen jetzt alle Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, die in der Haushaltssicherung sind, das sind über 100 – also nahezu jede siebte/achte Gemeinde ist in der Haushaltssicherung –, auch schon Entscheidungen des Gemeinderats, des Stadtrats hinnehmen, der zur Haushaltskonsolidierung einen Beitrag leistet. Das ist nicht einfach. Da geht es um Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer, da geht es um die Höhe der Kindertagesstättengebühr, da geht es um die Höhe der Straßenreinigungsgebühren bis hin zur Friedhofsgebühr oder zur Hundesteuer. Das sind alles Auseinandersetzungen, die vor Ort geführt werden müssen, aber auch da ist meine ganz persönliche Wahrnehmung: Jede Verwaltung, die dort einen offenen, transparenten Dialog führt, wird auch auf Verständnis stoßen. Es zahlt niemand gern für eine erbrachte Leistung. Das ist so, aber zum Schluss gab es immer eine Verständigung. Die Mehrzahl der Gemeinden, die in der Haushaltssicherung sind, setzen die dort getroffenen Maßnahmen auch um. Insofern ist das jetzt eine geübte Praxis, nicht etwas völlig Neues, dass wir den Ge
meinden irgendwie ein Instrument übertragen würden, was sie vor völlig neue Herausforderungen stellt. Es ist klar, es muss ein Dialog vor Ort geführt werden, aber es zeichnet Selbstverwaltung aus, dass vor Ort diskutiert und entschieden wird. Danke.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich zunächst bei meinen drei Vorrednern für die sehr engagierte Darstellung des Sachstands und den doch weitgehend sehr sachlichen Vortrag bedanken. Herr Poppenhäger hat das schon hervorgehoben. Der Vortrag war nicht ganz von der Hand zu weisen. Man kann durchaus darüber debattieren, weil es für das, was von Ihnen eingebracht wurde – seien es die drucktechnischen Mängel unserer Vorlage, Herr Kellner, die Ihnen das Lesen ein bisschen erschwert haben, sei es auch inhaltlich das, was Herr Kuschel hier zum Besten gegeben hat –, die Ausschussarbeit gibt. Es gibt offensichtlich erheblichen Redebedarf. Herr Kellner hat gesagt, er hätte noch eine halbe Stunde länger reden können. Das wäre im Ausschuss auch problemlos möglich gewesen. Deshalb fragen wir uns ganz ehrlich, warum ist das jetzt schon wieder im Plenum? Warum ist das denn nicht nach der ersten Lesung, so wie wir das von AfD beantragt hatten und so wie es auch normalerweise parlamentarischen Gepflogenheiten entspricht, an den Ausschuss überwiesen worden, um dann da sachlich über denkbare Mängel unseres eigentlich sehr guten Gesetzentwurfs zu sprechen und auch drucktechnische Sachen zu erörtern. Auch ein guter Gesetzentwurf, wie er vorliegt, meine Damen und Herren, kann besser gemacht werden. Dazu hätte natürlich beigetragen, wenn wir das an den Ausschuss überwiesen hätten. Aber ich vermute mal, dass in diesem konkreten Fall nicht nur dogmatisch-ideologische Führungskader der Linken ihr Süppchen gekocht haben, sondern dogmatisch-ideologische Führungskader der gesamten Altparteien haben hier ihr Süppchen gekocht und haben gesagt: Nein, AfD-Anträge bringen wir nicht in den Ausschuss. Da verstoßen wir einmal gegen parlamentarische Gepflogenheiten. Wenn letzteres so wäre, Frau Rosin, sie ist gerade nicht da, müsste Frau Rosin dann nochmal zwei Plätzchen nach rechts rücken, denn bei uns gibt es keine dogmatisch-ideologischen Führungskader. Bei uns wird das alles basisdemokratisch diskutiert.
Da käme sowas wie hier in diesem Parlament nicht vor. Wir haben jetzt über den Gesetzentwurf gesprochen. Der Gesetzentwurf ist sehr gut. Er hätte möglicherweise im Ausschuss noch verbessert werden können, das ist nicht geschehen. Wir sehen erhebliche Erleichterungen und Verbesserungen für Thüringer Bürger vor. Wenn Sie von den Altparteien unseren Gesetzentwurf heute niederstimmen, schaden Sie damit Thüringen und den Interessen der Thüringer Bürger und Steuerzahler. Das sollten Sie sich überlegen. Vielen Dank.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3596 in zweiter Beratung
in namentlicher Abstimmung ab. Ich eröffne die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben? Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Es sind 88 Abgeordnete anwesend, 76 Stimmen wurden abgegeben. Mit Ja stimmten 7 Abgeordnete, mit Nein stimmten 69 Abgeordnete (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD abgelehnt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und schlage Ihnen vor, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten. 13.25 Uhr setzen wir die Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 7 fort.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung des Thüringer Landtags fort und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3684 ERSTE BERATUNG
Ich frage die Landesregierung, ob sie das Wort zur Begründung wünscht. Bitte schön, Herr Staatssekretär Maier.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes zur ersten Lesung vor. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs der Landesregierung sind drei Punkte:
Erstens: Es werden Abschaltzeiten – wohlgemerkt Abschaltzeiten – für Geldgewinnspielgeräte in Gaststätten eingeführt, welche den Sperrzeiten des Thüringer Spielhallengesetzes entsprechen. Ich möchte ausdrücklich betonen, es werden keine Sperrzeiten für Gaststätten eingeführt, sondern es werden Abschaltzeiten für Geldgewinnspielgeräte eingeführt.
Bisher galten Sperrzeiten nur für Spielhallen. Nach der Schließung dieser konnten Spieler allerdings an Automaten in Gaststätten weiterspielen. Im Sinne des Spielerschutzes musste also eine Lösung gefunden werden, um diese Ausweichbewegung zu unterbinden. Diese Regelung setzt darüber hinaus eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung des Spielerschutzes um.
Zweiter Punkt: Bäckereien und Konditoreien unterliegen dem Thüringer Ladenöffnungszeitengesetz. In diesem Zusammenhang konnten Bäckereien und Konditoreien zwar an Sonn- und Feiertagen während fünf zusammenhängender Stunden Backwaren auch an Laufkundschaft verkaufen, danach aber nur noch an Kunden eines angeschlossenen Cafés. Mit der Änderung des § 6 des Thüringer Gaststättengesetzes wird es nunmehr ermöglicht, auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten unter anderem Backwaren an Laufkundschaft im Rahmen der gastronomischen Einrichtung zu verkaufen. Wir haben uns in diesem Zusammenhang natürlich genau vor Augen gehalten, ob es negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerinteressen gibt. Wir sind zu der Auffassung gelangt, da das Café sowieso geöffnet hat, sind diese nicht negativ betroffen, weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowieso anwesend sind.
Drittens: Es wurde im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfs geprüft, inwieweit mit den Mitteln des öffentlichen Rechts der Benachteiligung von Menschen in der Gesellschaft aktiv begegnet werden kann. Im Ergebnis dieser Prüfung soll diskriminierenden Handlungen, die sich aus der ethnischen Zugehörigkeit oder Religion eines Gasts ergeben, wirkungsvoll gesetzgeberisch entgegengewirkt werden. Dies ist auch in dem Entwurf ausführlich dargelegt. Aus diesem Grund wurde in § 10 des Thüringer Gaststättengesetzes ein Ordnungswidrigkeitstatbestand aufgenommen. Diskriminierende Handlungen insbesondere beim Einlass in Diskotheken können nunmehr mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 10.000 Euro belegt werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne die Aussprache. Als Erstem gebe ich Herrn Abgeordneten Korschewsky, Fraktion Die Linke, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eigentlich ein wichtiges Gesetz, denn in Gaststätten gehen sicherlich viele Leute gern. Wir reden hier im Übrigen nicht über umgekippte Nudeln an Sonntagen oder sonst irgendetwas,
sondern wir reden tatsächlich über wichtige Fragen, die mit dem Gaststättengesetz in Zusammenhang zu bringen sind. Der Kollege Maier hat schon sehr ausführlich gesagt, dass es drei Punkte sind.
der Wirtschaftsausschuss, alles okay. Dann kann nichts mehr schiefgehen. Dann sind die umgekippten Nudeln auch nicht mehr das Schlimmste an der Stelle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich über die drei ausgeführten Punkte des Kollegen Maier einige wenige Worte sagen. Zum einen wollen wir einige Anpassungen im Bereich des Glücksspiels vornehmen, die sicherstellen, dass die für Spielhallen festgelegten Sperrfristen künftig auch im Gastgewerbe greifen, sofern diese Glücksspielautomaten vorhalten.
Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das im Hohen Hause meiner Meinung nach eigentlich unstrittig sein dürfte, denn immerhin geht es hier – und wir haben schon häufiger zu der Frage gesprochen, sowohl im Glücksspielgesetz als auch im Lotteriegesetz – um Prävention und Ausbremsung von Spielsucht mit ihren oft schrecklichen Folgewirkungen für die direkt betroffenen Personen, aber auch für Familien und Freunde.
Der vorliegende Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, schließt hier zu Recht eine Regelungslücke, die es Spielsüchtigen bisher erlaubt hat, von der Spielhalle direkt in die Kneipe um die Ecke zu wechseln und somit das eigentliche Schutzbegehren, welches vorhanden ist, zu unter
wandern. Hier wird nun ein Riegel vorgeschoben. Ich glaube, aus unserer Sicht heraus ist das an dieser Stelle ausdrücklich zu begrüßen.
Ein zweiter Punkt thematisiert auch in Thüringen immer wieder berichtete Probleme von Diskriminierungsfällen, insbesondere beim Einlass in Diskotheken. Auch darauf ist Kollege Maier schon eingegangen. Künftig soll klar sein, dass ein Ausschluss von Personen, der ausschließlich aufgrund von rassistischen Kriterien erfolgt, als Ordnungswidrigkeit zu werten und auch zu verfolgen ist. Das bedeutet nicht, dass vermeintlichen Gewalttätern Vorschub geleistet wird. Ein kürzlicher Vorfall am Musikpark Erfurt, wo etwa 40 vermutlich stark alkoholisierten und offensichtlich gewaltbereiten Personen aus dem Hooligan-Milieu der Einlass verwehrt wurde, würde auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf weiterhin gesetzeskonform sein. Die entscheidenden Merkmale sind hier
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Hooligans sind ja auch keine Rasse. Was erzählen Sie denn für einen Unsinn?)
das habe ich mir gedacht, dass genau das aus Ihrer Richtung heraus kommt. Ich will es mal deutlich sagen: Das ist genau die Qualität, die Ihnen zusteht. Nichts anderes ist an dieser Stelle dazu zu sagen.
Diese Kriterien sind Ausschlusstatbestände und sollten es auch in Zukunft bleiben. Allein die Tatsache, dass ein Mensch von dunkler Hautfarbe ist oder aber ein Kopftuch trägt, wird vollkommen – und ich sage, vollkommen – zu Recht als Diskriminierung gebrandmarkt, meine sehr geehrten Damen und Herren.