Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die manifesten Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung des Rundfunks; es sollen auch, weitergehend, alle mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates verhindert werden.“ Fundstelle ist Bundesverfassungsgerichtsentscheidung Band 121, Seite 53. Man sieht, keine AfD-Erfindung. Also, Frau Mitteldorf, wenn Sie gleich Ihre Bingo-Karten sortiert haben und hier noch einmal nach vorne kommen, müssen Sie nicht auf uns rumhacken, sondern das sind Ausführungen und Feststellungen eines Richters am Bundesverfassungsgericht. So wenig wie der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts allerdings den Ausführungen des Richters Paulus im Rahmen des ZDFUrteils gefolgt ist, so wenig tut es der nun vorliegende Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch. Wir müssen also davon ausgehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, auch in Gestalt des Deutschlandradios – und wenn man sich das Programm anschaut, braucht man sich nicht groß zu verbiegen, es ist tatsächlich so –, wesentlich Regierungsrundfunk und damit auch Beute der Staatsparteien und nichts anderes als ein Staatsfunk ist. Und das geht mit uns nicht! Wir wollen nach wie vor eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Systems und lehnen daher das Herumdoktern an Symptomen – auch wenn das jetzt der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein sollte – ab. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Brandner. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3528 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Vielen Dank. Damit mit Mehrheit angenommen. Enthaltungen frage ich aber auch noch ab. Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Und nun bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben, wer gegen den Gesetzentwurf ist. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Vielen Dank. Mit Mehrheit also angenommen. Enthaltungen frage ich auch noch mal ab, aber sehe keine, sodass ich damit diesen Tagesordnungspunkt schließe.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3597 ERSTE BERATUNG
Frau Pelke, wurde mir signalisiert, möchte den Gesetzentwurf gern einbringen. Dann haben Sie das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, heute diesen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen einbringen zu dürfen. Um der parlamentarischen Debatte nicht vorzugreifen, möchte ich bei der Einbringung nur kurz einige wenige Schwerpunkte benennen.
Das Thüringer Sportfördergesetz ist in seiner derzeitigen Fassung von 1994. Es ist seitdem nicht verändert worden und deshalb in die Jahre gekommen und muss jetzt aus unserer Sicht überarbeitet werden. Es gibt beispielsweise Begrifflichkeiten, wie die in den §§ 8 und 9 definierten kommunalen Sport- und Spielstätten-Leitpläne bzw. -Rahmenleitpläne, die längst durch den Begriff „Sportentwicklungsplanungen“ abgelöst worden sind. Dann werden bei den Durchführungsbestimmungen beispielsweise in § 10 und bei den Zuständigkeitsübertragungen in § 17 Exekutivermächtigungen für das Sozialministerium ausgesprochen, obwohl, wie wir alle wissen, die Ressortzuständigkeit für den Sport seit fast zweieinhalb Jahren nicht mehr im Sozialbereich liegt. Und bei den Fördervoraussetzungen spiegelt sich verständlicherweise noch nicht die in den letzten Jahren verstärkt geführte Diskussion um einen dopingfreien Sport und die entsprechenden Festlegungen in den einschlägigen WADA- und NADA-Codes wider.
Aus diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass bereits im technisch redaktionellen Bereich ein nicht unerheblicher Novellierungsbedarf für das Thüringer Sportfördergesetz besteht. Weiteres ergibt sich aus Gesetzesbestimmungen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erkennbar nicht funktioniert haben. Ich meine dabei insbesondere die Regelungen zur Landessportkonferenz in § 4, denn die Landeskonferenz ist ihrer eigentlich zugedachten Funktion nie wirklich gerecht geworden. In der kommunalen Praxis haben sich zudem die in § 14 getroffenen Bestimmungen zur unentgeltlichen Nutzung von Sport- und Spielanlagen, auf die wir immer sehr stolz gewesen sind, als Regelfall faktisch leider nur allzu oft zum Ausnahmefall entwickelt. Auch die schon genannten kommunalen Sportentwicklungsplanungen haben vor Ort eigentlich nie
den Stellenwert erlangen können, der ihnen ursprünglich vom Landesgesetzgeber zugewiesen worden ist.
Sie sehen also: Beim Thüringer Sportfördergesetz besteht umfassender inhaltlicher und auch technisch redaktioneller Novellierungs- und Modernisierungsbedarf. Dieser Aufgabe haben wir uns als Koalitionsfraktionen gestellt. Wir haben dem Landtag den Entwurf für ein modernes, ein zukunftsorientiertes, ein zukunftsfähiges Sportfördergesetz vorgelegt. In ihm werden die genannten Bestimmungen präzisiert, sie werden neu justiert, sie werden völlig neu formuliert oder wie beispielsweise der § 4 komplett gestrichen. Auch an vielen anderen Stellen gibt es zumindest redaktionelle Nachschärfungen. Der Umfang des Änderungsbedarfs und des Änderungsvorhabens ist dabei so beträchtlich, dass wir uns für eine komplette Neufassung des Thüringer Sportfördergesetzes entschieden haben.
Der entsprechende Gesetzentwurf liegt nun vor Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich freue mich sehr auf eine gemeinsame parlamentarische Beratung in erster Lesung im Interesse des Sports und auch auf die Fairness entsprechend des Sports in der Diskussion. Herzlichen Dank!
Danke schön. Damit eröffne ich die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Grob für die CDU-Fraktion das Wort. Herr Abgeordneter.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Sportfreunde! Ich habe bei Ihrem Eingangsstatement, Frau Pelke, schon genau zugehört. Im Großen und Ganzen sind wir uns im Sport immer einig gewesen. Dass Sie jetzt die Sichtweise haben, das überarbeiten zu müssen, finde ich auch sehr gut. Ich bin aber nicht ganz sicher, ob es nicht gerade die CDU-Fraktion war, die das eingebracht hat. Bereits im September 2015 hat die CDU-Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes eingereicht. Auf Bitten der Koalitionsfraktionen ruhte dieser nun mehr als ein Jahr im Bildungsausschuss, bis Rot-Rot-Grün nun endlich im März 2017 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dass die Regierungskoalition mehr als eineinhalb Jahre brauchte, um sich eine Position zu unserem Gesetzentwurf zu erarbeiten, zeigt deutlich, dass Rot-Rot-Grün dem Thüringer Vereins- und Verbandssport und seinen aktuellen Problemstellungen nicht die notwendige Aufmerksamkeit einräumt,
oder sei es dem geschuldet, dass die Synopse der Novellierung des Sportfördergesetzes vom LSB noch nicht ganz fertiggestellt war.
Es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein anderes Verfahren gewünscht hätten. Wir wollten fraktionsübergreifend über den CDU-Gesetzentwurf sprechen und am Ende der Diskussion gern zu einem gemeinsamen fraktionsübergreifenden Vorschlag kommen. Diese Hoffnung keimt immer noch in mir, aber wir werden es sehen. Der Interessengleichklang und die Gemeinsamkeit auf dem Gebiet des Sports war im Übrigen in den letzten Legislaturen immer breiter Konsens im Thüringer Landtag und das kam auch immer gut an. Der nun durch den LSB erarbeitete und durch die Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf gleicht dem CDU-Gesetzentwurf in weiten Teilen. Auch das zeigt, dass eine inhaltliche Annäherung durchaus möglich gewesen wäre. Interessant ist jedoch nicht nur, was im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen steht, sondern auch was dieser im Vergleich zum Entwurf unserer Fraktion weglässt. Das im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün nicht Enthaltene lässt sich im Wesentlichen in zwei Komplexe zusammenfassen: Die durch uns vorgesehenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Freistaat und dem Landessportbund Thüringen wurden gestrichen. Diese sollten mit Verankerungen gemeinsamer Zielstellungen und Verpflichtungen und darauf aufbauend konkret messbarer Kriterien Grundlage künftiger Sportförderung sein. Dabei ist es für uns als CDU-Fraktion unverzichtbar und unstrittig, dass im Rahmen einer solchen Ziel- und Leistungsvereinbarung die sportfachliche Autonomie und Eigenverantwortung des organisierten Sports gewahrt bleibt. Wer im Sport verankert ist, der weiß, dass die Fachverbände diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen gegenüber dem LSB festgeschrieben haben und die auch jährlich vorlegen müssen, und der weiß auch, dass es eine wichtige Grundlage ist, um die Arbeit der einzelnen Fachverbände und hier des LSB genauestens darzulegen. Damit soll der großen sozialen, gesundheits- und bildungspolitischen sowie wirtschaftlichen Bedeutung des Thüringer Vereins- und Verbandssports für das gesellschaftliche Leben im Freistaat Thüringen Rechnung getragen werden. Es ist übrigens auch eine Art Werbung für den Sport, solche Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Öffentlichkeit darzulegen.
Die im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün vorgesehene Abschaffung der Landessportkonferenz ist für uns in keiner Weise nachzuvollziehen. Frau Pelke stellte dabei auf die wenigen Sitzungen ab, die vorgenommen worden sind. In unserem Gesetzentwurf ist nachzulesen, dass die zumindest einmal im Jahr zu beraten haben. Wenn wir das Gesetz lesen, werden die Einladungen vom für den Sport zustän
digen Ministerium ausgesprochen. Dann müssen wir uns fragen, warum die Ministerien diese Landessportkonferenz nicht einberufen haben.
Im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün wird – habe ich schon gesagt – die Abschaffung von den Landessportkonferenzen vorgesehen. Ganz im Gegenteil: Anstatt diese abzuschaffen, ist es ein Gebot der Zeit und der Vernunft, diese zu erhalten und gar zu stärken, um so die Aktivitäten des Landessportbundes bei der Entwicklung des Breiten- und Leistungssports, beim Kampf gegen Doping und beim Kinderschutz transparent darzustellen und mit der Erwartungshaltung der Thüringer Öffentlichkeit abzugleichen und gemeinsam zu besprechen. Die Möglichkeit der institutionalisierten Kommunikation zwischen Vertretern des organisierten Sports, Vertretern der Politik aus Legislative und Exekutive und Vertretern der Antidoping Beratungsstelle, des Opferhilfevereins und des Instituts für Sportwissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und des Kinderschutzbundes ist aus unserer Sicht unabdingbar, um die notwendige Transparenz und, damit verbunden, die gegenseitige Akzeptanz zukunftsfähig zu sichern. Das ist eine zwingende Voraussetzung, um für sportfachliche Autonomie und Eigenverantwortung des organisierten Sports ein zukunftsfähiges Fundament zu sichern.
Meine Damen und Herren, auch die, die hier im Sport verankert sind, wissen um den Kinderschutz, wissen um die Dopingverfolgung und wissen aber auch, dass unsere Übungsleiter überprüft werden – ob das das polizeiliche Führungszeugnis oder das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ist, um diese Sache sicherzustellen. Hundertprozentig kann man es nie, aber das sind einfach Gebote, die wir auch im Sport eingeführt haben, um unsere Kinder zu schützen. Hier machen wir einfach den Strich drunter und sagen: Nein, brauchen wir nicht!
Ich sage es Ihnen hier klar und deutlich: Wer die bisher im Sportfördergesetz verankerte Landessportkonferenz streicht, nimmt dem Sport ein wichtiges Transparenzinstrument und stellt so mittelfristig die Autonomie des organisierten Sports infrage. Wenn ich im Vorfeld dieser Debatte einmal nachgeschaut habe – ich hoffe, dass ich es dabei habe –, da habe ich noch den „Maßnahmeplan des Landessportbunds Thüringen e. V. im Kampf gegen Doping“, und zwar wurde das im Hauptausschuss 2007 beschlossen. Ich darf zitieren. In Punkt 2 ging es darum, die Verpflichtungserklärung abzugeben, und da war wortwörtlich geschrieben: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt Sportlerinnen und Sportlern Substanzen weitergegeben, zugänglich gemacht, rezeptiert oder appliziert oder Methoden angewandt, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.“ Das war der Maßnahmeplan von 2007.
2016 ist er natürlich überarbeitet worden. Da steht dieses verbindend nicht mehr drin. Nur noch: „Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko [...] dar“, also Sachen, die normal auch jeder andere Sportler akzeptieren muss, und die Erklärung steht nicht mehr da, die im Vorfeld gegeben wird, sondern: „Ich kenne die einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere den WADA- und den NADA-Code an. [...], demzufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist.“ Also nur das Anerkennen, was sowieso im Gesetz steht. Es ist nicht eine Verpflichtung schon, dagegen vorzugehen, wer früher mit Doping Umgang hatte.
Wer die Landessportkonferenz streicht, nimmt den Kampf gegen Doping und Sicherung des Kinderschutzes – beides Aufgaben des Sports, die erst in den letzten Jahren eine ganz neue Dimension erreicht haben – ebenso nicht ernst, wie es im Interesse des Sports notwendig ist. Diesen Kurs wird die CDU-Fraktion nicht mittragen.
Also, ich weiß nicht, wie es dir geht, lieber Herr Höhn, aber mir schreibt das niemand auf. Ich habe noch Verbindungen zur Basis im Sport.
Die von mir eben dargestellten Punkte, die wesentlich den Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün und dem von unserer Fraktion ausmachen, werfen folgende Fragen auf: Welche Ziele und Interessen verfolgt Rot-Rot-Grün mit einem derartigen Gesetzesvorstoß wirklich?
Wir wollen den Thüringer Sport und den Landessportbund stärken, wir achten die Arbeit der tausend Ehrenamtlichen im Sport, egal ob das Vereinssport oder als Trainer, Übungsleiter oder als Kampf- oder Schiedsrichter ist – wir achten das, was täglich durch die Vereine und Fachverbände geleistet wird.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen meiner Fraktion auch noch einmal ganz herzlich bei allen Akteuren des Thüringer Sports für ihre tolle Arbeit zu bedanken.
Bei der Frage, wie die Nutzung der Sportstätten durch unsere Sportvereine und Sportfachverbände zukünftig geregelt wird, sind wir mit Rot-Rot-Grün in der Zielstellung einig, aber nicht im Weg. Das einfache Streichen des Zusatzes „in der Regel“ bei der
unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten – § 13 Abs. 2 Ihres Gesetzesvorschlags – löst das Problem nicht im Geringsten. Ganz im Gegenteil: Durch diesen Vorschlag entstehen neue rechtliche Probleme und Fragen im Zusammenwirken mit den Kommunen und im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Wenn wir in die Praxis schauen, Sie hatten in Ihrem Gesetzentwurf drin, dass diese Sportstätten grundsätzlich kostenfrei genutzt werden. Ich bin aber auch in der Regel ein Freund, der „in der Regel“ sagt, weil vor Ort alles unterschiedlich ist. Sie wissen, man kann jetzt eine Stadt wie Jena beispielsweise nicht mit meinem Heimatort Kieselbach vergleichen. Der Bürgermeister in Kieselbach weiß, wer im Verein ist, wer dort Sport treibt und was er daran hat, die Jugendlichen und die Kinder im Sportverein zu unterstützen, aber auch mit der unentgeltlichen Nutzung den Erwachsenensport da zu fördern.
Ich weiß nicht, weil ich die Arbeit nicht habe in Jena, wie das in Jena oder in Erfurt oder in anderen großen Städten gehandhabt wird. Deswegen war die Regel für uns ein wichtiges Instrument, um darüber zu diskutieren, wie wir es für jeden – dem Sport entsprechend – gut machen können. Sie wissen auch, wenn – wie Sie schreiben – bei Sportveranstaltungen Entgelte erhoben werden: Haben Sie sich einmal überlegt, wenn in der 2. Kreisklasse zwei Mannschaften gegeneinander spielen und Sie gehen am Sonntag oder am Samstag zum Sportplatz, dann bezahlen Sie halt 1,50 Euro oder 2 Euro für den Eintritt und somit ist die Frage offen: Entgelt bezahlt – also Nutzung der Sportstätte ist erlaubt zu veranschlagen. Also, jetzt könnte der Bürgermeister sagen, wem der Sportplatz gehört: Ich berechne euch mal 200 Euro für die Nutzung des Sportplatzes. Wäre das das, was wir wollen? Was passiert denn? Im Grunde genommen wisst ihr genau, dass mit den 1,50 Euro oder 2 Euro der Schiedsrichter bezahlt werden muss, das eine oder andere wieder angeschafft werden muss. Das wissen wir doch, wie das vor Ort passiert. Wir sprechen doch hier nicht davon, wenn Rot-Weiß Erfurt in der 3. Liga spielt. Davon sprechen wir nicht. Wir sprechen von der Praxis und da ist es wichtig, dass wir zusammensitzen und hier etwas finden, was jedem in der Richtung gerecht wird. Es muss natürlich auch gerecht sein, das wisst ihr auch, dass die Kommunalaufsichten den Gemeinden immer wieder Anforderungen aufdrücken, angefangen von Gewerbesteuern bis hin zur Friedhofssatzung oder sonst etwas, wo die die letzten Gelder holen müssen. Wir müssen auf der einen Seite die Kommunen in Schutz nehmen können und den Sport vor allen Dingen auch, dass dort nicht Ausuferungen kommen, wie ich zum Beispiel bei der Sitzung des Fachverbandes Schwimmen mitbekommen habe, die gar keinen Wettkampf mehr durchführen können, weil sie die Schwimmhalle nicht anmieten können, weil sie das Geld dafür nicht haben. Das sind so zwei Un
terschiede, die wir irgendwo unter einen Hut bekommen müssen. Deswegen heißt es für uns, zusammenzusitzen und hier die richtige Lösung zu finden.
Wir favorisieren nach wie vor den Weg der Ergänzung der Regelung zur Nutzung der Sportstätten im Sportfördergesetz um eine Verordnungsermächtigung für das zuständige Fachministerium – hier rede ich nicht von dem Sozialministerium, sondern wir haben immer von dem Fachministerium geredet; wir wissen, dass sie immer mal wieder wechseln, Wirtschaftsministerium, Sozialministerium und jetzt ist es Bildungsministerium, deswegen reden wir von dem Fachministerium –, da nur so auf die speziellen Bedingungen vor Ort im Interesse aller Beteiligten – nämlich des Sports und der Kommunen – eingegangen werden kann. Das ist eine wichtige Sache. Die von mir eben dargestellten Punkte, die wesentliche Unterschiede zwischen dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün und dem von unserer Fraktion ausmachen, werfen folgende Fragen auf – jetzt rede ich wieder von den Zielen und Interessen der Rot-Rot-Grünen bei diesem Gesetzesvorstoß: Ich kann nur sagen, das vorliegende Gesetz ist ein Rückschritt zum bisher gültigen Gesetz.
Die konkreten Aktivitäten des Landessportbunds bei der Entwicklung des Breiten- und Leistungssports, beim Kampf gegen Doping und beim Kinderschutz werden intransparenter und die Öffentlichkeit bleibt hierbei – und das kann man deutlich erkennen – stärker außen vor.
Da der Gesetzesvorschlag der regierungstragenden Fraktionen jedoch nahezu eins zu eins der Überarbeitung gleicht, die der Landessportbund selbst als Ergebnis seiner Arbeitsgruppe „Sportverein Kommune“ vorgenommen hat, ist dies mehr als verständlich. Der Landessportbund hat darüber in seinem eigenen Newsletter im Juli 2016 berichtet. Hier hat sich Rot-Rot-Grün sprichwörtlich vor den Karren spannen lassen, nicht im Sinne des Vereins- und Verbandssports und nicht im Sinne eines funktionierenden Miteinanders mit den Gemeinden und den Kommunen, sondern im Sinne einzelner Lobbyisten im Landessportbund.
Meine Damen und Herren – und jetzt spreche ich konkret die Sportfreunde an –, nehmen Sie die Chance zur Überweisung an die Ausschüsse wahr, lassen Sie uns darüber reden, lassen Sie uns verhandeln, lassen Sie uns nachfragen, lassen Sie uns die verantwortlichen Leute, die Vereine zur Anhö