(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das habe ich doch noch gar nicht gehört!)
Bereits jetzt sind Ausgaben in Millionenhöhe zu verzeichnen. Angesichts einer Migration, bei der Tausende Schutz Suchende – unter ihnen aber auch viele Schatz Suchende – nach Deutschland kommen, um sich behandeln zu lassen,
ist die Einführung der Gesundheitskarte eine fahrlässige Handlung, bei der die Steuerzahler belastet werden.
Für 2017 schöpft der Bund nun schon den Gesundheitsfonds ab, damit durch die zusätzlichen Ausgaben für die Asylbewerber die Beitragssätze nicht erhöht werden müssen. Der einzige Kompromiss, der eine zweckmäßige medizinische Betreuung gewährleistet und die Kosten nicht explodieren lässt, ist die Betreuung der Migranten in internationalen Ambulanzen. Dort kann der Leistungskatalog festgelegt werden und dort kann eine medizinisch fachmännische Betreuung gewährleistet werden. Sie könnte dort aber in berechtigten Fällen auch abgelehnt werden.
Die Gesundheitskarte belastet nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Krankenkassen und damit langfristig auch noch zusätzlich die Beitragszahler. Zwar ist ein prozentualer Verwaltungskostenzuschlag von 8 Prozent für die Aufwendungen der Krankenkassen vorgesehen, dieser wird aber nur im Eintritt des Behandlungsfalles gezahlt. Die ergänzende Pauschale von 8 Euro pro ausgegebener Karte wiederum ist viel zu wenig, um die bei der Karte entstehenden Ausgaben zu decken. Die Folgen einer solchen Regelung sind klar: Die Krankenkassen erhalten eine viel zu geringe Entschädigung für den Verwaltungsaufwand.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Dann hätten die niemals unterschrieben – die Krankenkassen!)
Die Bereitstellung der Karte ist nämlich mit Aufwand verbunden. Es ist mitnichten so, dass die Gesundheitskarte unbürokratisch wäre, wie die Landesregierung aller Orten erzählt. Im Hintergrund laufen Verwaltungsprozesse ab, die reichlich Geld kosten. Allein die Erstellung eines gesonderten Leistungskataloges hat Tausende Euro gekostet.
Die Karten- und Lesegeräte werden programmiert, Akten angelegt und Versichertenkonten erstellt. Es wurde sogar zusätzliches Personal eingestellt, damit die Meldeverfahren zwischen den Sozialämtern und den Kassen durchgeführt werden konnten. In der derzeitigen Regelung werden diese Kosten aber nicht vollständig durch das Land gegenfinanziert. Das bedeutet, dass die Kassen gezwungen sind, für diese Ausgaben Versichertengelder in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist es den Krankenkassen gar nicht erlaubt, für diese Verwaltungsausgabe der Asylbewerber Versichertengelder einzusetzen. Die Krankenkassen werden mit der Gesundheitskarte in einen rechtsfreien Raum hineinmanövriert. Das hat Methode. Die Landesregierung hat ja letztens gezeigt, was sie von Rechtsstaatlichkeit und ordnungsgemäßem Umgang mit Steuergeldern hält. Die Landesregierung entledigt sich hier eines Problems auf Kosten der Kassen und der Versicherten. Das Sozialgesetzbuch V erlaubt diese zweckwidrige Verwendung von Beitragsgeldern nicht, was zu Rechtsunsicherheit führt.
Doch die Einführung der Gesundheitskarte wird nicht nur die Krankenkassen belasten und den Steuerzahler zig Millionen Euro kosten, sie wird auch Folgen für die Versorgung der GKV-Versicherten haben. Die durchschnittliche Wartezeit für einen Facharzttermin beläuft sich jetzt bereits auf mehrere Wochen, manchmal Monate.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das ist so menschenverachtend!)
Das braucht jetzt auch niemand zu bestreiten. Nicht umsonst wurde im Versorgungsstärkungsgesetz die Eröffnung von Terminservicestellen vorgeschrieben. Für die Migranten ist allerdings zum Beispiel die Traumabehandlung Teil der Leistung der Gesundheitskarte. Man braucht keine Glaskugel, um vorherzusehen, wie sich mit der Einführung der Gesundheitskarte die Wartezeiten beim Psychotherapeuten und Traumatherapeuten verändern werden. Schon vor Jahren hatten wir hier in Erfurt Wartezeiten von einem halben Jahr und länger. Mit der Einführung dieser Karte und alleine dem Umstand geschuldet, dass ein Krankenschein und reichlich diagnostizierte traumatische Störungen vor einer Abschiebung schützen, wird dies zu einer Explosion der Patientenzahl im fraglichen Bereich führen.
müssen. Was ist, wenn die Versicherten über die Landkreisgrenzen oder über die Landesgrenzen hinweg umziehen? Wie stellen Sie sicher, dass die Karten nicht verloren gehen und was passiert mit Karten, die verloren gehen und dann von anderen genutzt werden?
Die Fragen der Mehrfachidentitäten sind ebenfalls nicht geklärt. Es gibt kaum eine effiziente Kontrolle über Leistungen, die auf Steuerzahlerkosten großzügig ausgereicht werden. Und es gibt Ungerechtigkeiten, die offen angesprochen werden müssen. So stehen die GKV-Versicherten mit ihren Leistungsansprüchen bei den Ärzten im Budget, die Inhaber dieser Spezialkarte werden nicht aus dem Budget der Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Das heißt, die GKV-Versicherten erleben am Ende des Quartals das Ende der Gesamtvergütung; Migranten und Inhaber dieser Karte erleben das nicht. Das heißt, die Ärzte können weiterhin
die Asylbewerber und Migranten mit dieser Karte behandeln, während GKV-Versicherte den Quartalswechsel abwarten müssen. Mit der Einführung dieser Karte offenbart die Koalition, für wen sie wirklich Politik macht: Sie macht Politik für 30.000 neuzugezogene Migranten, Asylbewerber und Menschen, die noch nicht so lange hier leben, auf Kosten von 2 Millionen angestammten Thüringern. Ihr sind die Belange der Versicherten egal und sie behandelt die Träger der Selbstverwaltung in einer respektlosen Art und Weise.
Die Krankenkassen vertreten die Interessen von Millionen Versicherten und haben die Beitragssatzstabilität zu wahren. Sie reden hier immer alle von Selbstverwaltung. Jetzt zeigen Sie, was Sie davon halten, wenn Sie die Gelegenheit haben, die Selbstverwaltung zu unterlaufen und ihr Lasten aufzubürden, die die Selbstverwaltung und die Gemeinschaft der Versicherten und Beitragszahler nicht tragen möchten. Die Selbstverwaltung ist Ihnen egal, wenn es um Ihre ideologischen Ziele geht. Das werden Ihnen die Beitrags- und Steuerzahler nicht vergessen. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zunächst einmal eine möglicherweise ideologisch begründete Lüge aus dem Weg räumen. Die Rednerin der AfD hat von Prokrastination – Vertagung – gesprochen. Ich will vor allem an die Menschen sagen, die der Debatte hier lauschen: Die Tagesordnung wird nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags abgearbeitet und zwar immer in der zur Verfügung stehenden Zeit. Es wissen alle, möglicherweise nicht die AfD, dass ein Tag nur 24 Stunden hat und dass das Plenum mittwochs 14.00 Uhr beginnt und freitags gegen 18.00 Uhr zu Ende ist. Mehr Stunden können wir uns nicht backen.
Ich will darauf hinweisen, dass wir im letzten Jahr mal alle auf der Tagesordnung stehenden Punkte abarbeiten wollten und daher im Ältestenrat vereinbart wurde, die Redezeiten aller Fraktionen zu kürzen, damit wir Tagesordnungspunkte, Anträge und Gesetzentwürfe abarbeiten konnten. Die einzige Fraktion des Thüringer Landtags, die dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof klagt, ist die der sogenannten „Alternative für Deutschland“, meine Damen und Herren. Wer gestern Plenum geschaut hat, wird mitbekommen haben, dass uns dieses Spiel mit der Geschäftsordnung,
das der Abgeordnete Brandner hier getrieben hat, über anderthalb Stunden der Zeit gekostet hat, die wir unter anderem auch für Ihre Anträge hätten haben können, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Abgeordneter Zippel, ich bin sehr beeindruckt und sehr dankbar für Ihre Rede, die Sie eben gehalten haben.
Meine Damen und Herren, mit diesem sogenannten Berichtsersuchen will die AfD wieder einmal belegen – was sie immer versucht –, dass die Aufnahme und die Behandlung geflüchteter Menschen mit einem menschenrechtsorientierten Anspruch zulasten der Deutschen gehe – der Steuerzahlerinnen, der Beitragszahlerinnen.
Sie versucht das, indem sie Behauptungen, die Menschen gegeneinander ausspielen sollen, mit einem Fragezeichen versieht und einfach in ein sogenanntes Berichtsersuchen packt. Sie behaupten zum Beispiel in der Neufassung Ihres Antrags, die Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und regulär Versicherten würde passieren, und zwar durch die ungedeckelte Vergütung. Das wurde jetzt auch noch mal versucht mündlich nachzuweisen. Sie behaupten, dass sich Wartezeiten auf Facharzttermine verlängern werden. Sie behaupten, dass Beitragsgelder der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet werden, und Sie behaupten, nein, Sie fordern, dass die sogenannte Besserstellung der Geflüchteten durch eine elektronische Gesundheitskarte wieder zurückgestellt, wieder abgeschafft wird.
Mit der Fragestellung zielen Sie in gewohnter Weise auf das Ausspielen der anderen gegen ein angebliches kollektives Wir, nämlich die Deutschen, die regulär Versicherten. Es wird von höheren Kosten und mehr Verwaltungsaufwand gesprochen und den Dingen,
die ich eben schon vorgetragen habe. Des Weiteren wird gefordert, dass Geflüchtete nur noch während der Bearbeitungszeit ihres Asylantrags Leistungsansprüche auf gesundheitliche Versorgung haben sollen.