Protocol of the Session on February 23, 2017

(Beifall CDU)

Ich kann es Ihnen nicht anders sagen, Herr Minister: Das reiht sich ein in eine ganze Reihe von anderen Gesetzgebungsverfahren – Vergabegesetz ist nur als Beispiel genannt –, wo Sie einfach auf der Bremse stehen. Deswegen haben wir in unserem Antrag von Ihnen einen Bericht abgefordert. Wir erwarten, dass Sie darüber informieren, wie erstens der Prozess – den wir in der Beteiligungskultur durchaus interessant fanden, das will ich Ihnen durchaus zugutehalten – jetzt im Sachstand im Ministerium ist. Zweitens haben wir Eckpunkte vorgelegt, an denen deutlich werden soll, dass Hochschulautonomie, Mitwirkungsprozesse, Innovation, Studien- und Arbeitsbedingungen und Kooperation in der Thüringer Hochschullandschaft von uns anders gesehen werden als Ihr erster Arbeitsstand, den Sie im Internet über die Werkstattgespräche formuliert haben.

Die Unterschiede werde ich nachher in meiner Rede noch einmal deutlich machen, aber ich würde mir wünschen, wenn Sie ernsthaft in den inhaltlichen Diskurs einsteigen würden. Die Erfahrung nach der Großen Anfrage, die wir über Wissenschaftspolitik hier in diesem Rund gemacht haben, lehrt mich aber, dass Sie ausbüchsen, wenn es um die inhaltliche Diskussion zu Hochschulen geht – Sie nicht persönlich, Herr Minister – aber diese Koalitionsfraktionen. Die werden dann am Ende wieder ablehnen, weil sie nicht gewillt sind, in der Sache zu diskutieren. Das finde ich offen gestanden befremdlich, schändlich und in gewisser Weise auch enttäuschend, weil: Diesen wissenschaftspolitischen Diskurs brauchen Sie bei den Fundamentaländerungen, die Sie im Thüringer Hochschulgesetz vorhaben. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU und den Bericht über die Ergebnisse des Thüringer Hochschuldialoges. Für die Landesregierung erteile ich Minister Tiefensee das Wort.

Ich möchte mich noch einmal korrigieren. Der Sektempfang findet bei Feininger statt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Mit Män- nern?)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerin. Wir haben zu später Stunde zwei Tagesordnungspunkte – einmal den Antrag der CDU und zum anderen das Begehren, über den Hochschuldialog zu diskutieren. Ich will versuchen, mich kurzzufassen.

Ich fand es interessant, Herr Professor Voigt, dass Sie mit derart starken Vokabeln hier aufgetreten sind. Ihnen müssen tatsächlich die Inhalte ausgehen, wenn Sie einen Prozess, den Sie ja mitverfolgt haben, derart abqualifizieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt will ich Ihnen deutlich machen, dass Sie absolut nicht auf der Höhe der Zeit sind und dass Ihre Forderungen – ich will es auch nachweisen –, wir sollten etwas vorlegen, wir sollten informieren über etwas, dass Sie noch nicht wüssten, völlig an der Realität vorbeigehen.

Ich will es systematisch so fassen: Ich habe mich jetzt gerade erkundigt und will auch beide Dinge in meiner Rede zusammenfassen, sodass ich zunächst auf den Antrag eingehe. Wir sollen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Hochschulgesetz vorlegen und Sie schlagen auch einige Eckpunkte für dieses Hochschulgesetz vor. Interessant ist, wenn man im Februar 2017 nach dem gesamten Vorlaufprozess – den Sie loben, wie ich vernommen haben – heute fordert, wir sollen ein Hochschulgesetz vorlegen und zuvor erarbeiten. Das finde ich interessant, weil man dann eigentlich den gesamten Prozess negieren oder verschlafen muss. Es ist immer wieder deutlich geworden: Wir werden im Wintersemester 2017/18 das neue Hochschulgesetz in Kraft setzen

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habt ihr schon 2015 gefordert!)

und das hat den entsprechenden Vorlauf.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Verschlafen!)

Als Erstes also: Sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass ein Hochschulgesetz erarbeitet und vorgelegt wird. Zweitens: Sie machen Vorschläge, was in diesem Hochschulgesetz stehen soll, obwohl Sie persönlich und die Fraktion, aber auch eine breite Öffentlichkeit über Monate hinweg die Möglichkeit gehabt und genutzt haben, Vorschläge dazu zu machen. Sie lesen, welche Vorschläge gemacht worden sind, machen Sie sich zum Teil zu eigen und fügen einige hinzu, die nicht realisierbar sind.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Lä- cherlich! Wir haben vor zwei Jahren schon vorgelegt!)

(Abg. Prof. Dr. Voigt)

Das ist nicht auf der Höhe der Zeit. Das ähnelt eher einem Plagiat oder einem „Ich bin es gewesen, der hier diese Vorschläge gemacht hat!“, weil im Februar 2017 eingereicht. Das verfängt nicht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Dritte: Ich finde einige Ihrer Vorschläge – ich greife mal zwei heraus – höchst interessant. Da steht zum Beispiel, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Medizinischen Hochschule nur auf den medizinischen Bereich anwenden sollen, obwohl klar ist und aus der Diskussion im Vorlauf deutlich wurde, dass das nicht geht, dass die Regularien über die Kompetenzen beispielsweise eines Senats oder Hochschulrats natürlich nicht nur für medizinische Hochschulen und für das UKJ gelten würden, sondern übertragen werden müssen. Sie haben auch noch einen sehr interessanten, wenn nicht sogar absonderlichen Vorschlag, dass wir nämlich darauf hinwirken sollen, dass mit unserem Hochschulgesetz das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden soll. Das zeugt, mit Verlaub, nicht von Sachkenntnis. Wie kann ein Landesgesetz ein Bundesgesetz ändern? Wir können allenfalls versuchen, über das Bundesgesetz hinaus in unserem Landesgesetz Dinge zu verankern, die wir uns im Bundesgesetz gewünscht hätten. Aus diesem Grund, sowohl Vorlage eines Gesetzes, Terminierung als auch die inhaltlichen Vorschläge, darf ich nur raten, einen solchen Antrag abzulehnen.

Jetzt haben Sie im ersten Teil Ihres Antrags etwas aufgegriffen, was zu Tagesordnungspunkt 33 gehört, nämlich die Frage, wie wir über den Hochschuldialog berichten können. Auch das finde ich wiederum interessant, wo wir doch ein Berichtsersuchen aus dem November 2016 hatten, dem wir mit einem umfangreichen Bericht am 25.11. unter der entsprechenden Drucksache nachgekommen sind – termingerecht. Lesen bildet! Man kann also dort die Fragen beantwortet finden, die Sie unter Punkt I in Ihrem Antrag stellen.

Aus diesem Grund: Der Antrag ist meiner Ansicht nach obsolet. Aber das Schlimme ist, Herr Prof. Voigt, dass es auf der einen Seite so ist, dass Sie hier am Pult den Prozess loben, auf der anderen Seite den Pappkameraden aufbauen, wir würden säumig sein, wir würden nichts Entsprechendes vorlegen, wo Sie genau wissen, dass es mir um einen breiten Beteiligungsprozess ging, der jetzt nach den drei Phasen in das reguläre Verfahren eines Referentenentwurfs, Anhörung zwischen den zwei Kabinettsbefassungen und einer regulären Anhörung nach Einbringung in den Landtag mündet.

Deshalb, fernab von diesem Antrag, möchte ich in aller Kürze noch einmal skizzieren, was wir in Vorbereitung des Referentenentwurfs auf den Weg gebracht und durchgeführt haben: Mir ist es wichtig, deutlich zu machen, dass die Art und Weise, wie

wir dieses Hochschulgesetz novellieren wollen, für mich nicht nur im Inhaltlichen, sondern auch in der Vorgehensweise ein Markenzeichen unseres Hauses sein soll oder ist. Wir wollen vor der Einbringung eines Referentenentwurfs in das Kabinett eine breite Öffentlichkeit beteiligen, da meine Erfahrung ist, dass es ungleich schwerer ist, in einer Phase, wo der Referentenentwurf quasi schon vom Ministerium in Stein gemeißelt ist, seine Änderungswünsche, seine Kritiken, seine Hinweise einzubringen.

Drei Phasen: Auftaktveranstaltung im Januar 2016 im Augustiner-Kloster, wo alle Beteiligten, die in irgendeiner Weise betroffen sind, über den Prozess und die inhaltliche Zielrichtung informiert worden sind. Entscheidend war, deutlich zu machen, worin die Notwendigkeit für die Novellierung des Hochschulgesetzes besteht. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist der eine Teil. Der andere ist, wir diskutieren über Kompetenzen, über Zusammensetzungen von Hochschulgremien, wir kümmern uns um die Frage, wie wir die Arbeitsbedingungen in den Hochschulen verändern können. Dinge, wie Familie und Beruf, Behinderte, Gleichstellung, spielen eine Rolle. Die Frage der Zivilklauseln, die Einbeziehung der Studierenden haben auf der Agenda gestanden. Das haben wir im Januar 2016 – Herr Prof. Dr. Voigt ist mit dabei gewesen – der Hochschulöffentlichkeit vorgestellt.

Dann gab es in der zweiten Phase sieben Dialogforen, 700 Mitglieder der Community, der Gesellschaft haben wir direkt erreicht, an sieben Hochschulstandorten ist in verschiedenen thematischen Untergliederungen über alles diskutiert worden, was überhaupt relevant sein könnte für die Novellierung eines Hochschulgesetzes, Livestream, Möglichkeit für die Community, sich zu beteiligen weit über die Hochschulen hinaus. Das haben wir zusammengefasst und sind nicht schuldig geblieben, jetzt zu einzelnen dieser Problematiken, zu einzelnen Alternativvorstellungen Stellung zu beziehen.

So sind wir dann in der dritten Phase in sogenannte Werkstatt- und Expertengespräche gegangen, zwei haben stattgefunden; die Fraktionen waren eingeladen, nicht alle sind gekommen. Dort sind wir anhand der einzelnen Punkte durchgegangen, was die Auffassung des Ministeriums ist. Das ist noch nicht der in den juristischen Text gegossene Vorschlag, sondern es sind die Eckpunkte, die sich dann juristisch im Gesetz finden werden.

Das ist unsere Vorgehensweise gewesen. So haben wir auf die unterschiedlichen Alternativen unsere Vorschläge gesetzt: Wie setzt sich der Senat zusammen? Welche Befugnisse hat er? Wie steht er zum Hochschulrat? Wie können wir beispielsweise den Einfluss der Studierenden durch Studienkommissionen geltend machen? Wie ist das mit den Promotionsrechten an Fachhochschulen und der

(Minister Tiefensee)

gleichen? All diese Vorschläge haben wir zusammengefasst, wir haben sie intensiv mehrstündig wiederum mit Experten diskutiert. Jetzt sind wir dabei, den Referentenentwurf zu schreiben und vorzulegen, den wir noch im ersten Halbjahr in das Kabinett bringen werden. Dann kommen die regulären Befassungen und im Wintersemester 2017/2018 werden wir den Landtag so weit damit befasst haben, dass er in der zweiten Lesung das novellierte Hochschulgesetz verabschiedet. Dann tritt es entsprechend zum Sommersemester 2018 in Kraft.

Sie sehen also: Mit einem breiten, mir am Herzen liegenden Beteiligungsprozess, mit einer klaren Positionierung des Ministeriums in der Sache, mit einer weiteren Diskussion zwischen den Kabinettsbefassungen und dem Landtag ist allem Genüge getan, was man sich nur denken kann. Zumindest meine ich das. Ich lade Sie weiter ein, diesen Dialog mitzutragen, mit zu befördern, Ihre Ideen einzubringen, damit wir – das ist das Ziel – zu einer Stärkung der Hochschulen, zu einer Stärkung der Autonomie der Hochschulen, zu einer Wettbewerbsfähigkeit, Profilierung, Internationalität und Vernetzung der Hochschulen über unser Land hinaus kommen, damit der Hochschulstandort Thüringen noch mehr an Anziehungskraft gewinnt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Die anderen nicht?

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Doch!)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir auch!)

Kann ich davon ausgehen, dass alle Fraktionen die Fortberatung zum Sofortbericht wollen? Dann kann ich feststellen: Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags der Fraktion der CDU. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU und zu dem Bericht der Landesregierung. Als erster Redner hat Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke, das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die wenigen Zuschauerinnen und Zuschauer noch auf der Tribüne und ich weiß, dass auch noch ein paar Leute die Debatte trotz der späten Stunde am Livestream verfolgen. Ich hätte mir aber vielleicht auch noch eine größere Aufmerksamkeit bei der Größe dieses Reformthemas gewünscht, will mich aber zunächst bedanken bei Herrn Minister Tiefensee für den Überblick sowohl über den ersten Einblick in das,

was die CDU mit dem Antrag vorgelegt hat, und die erste Bewertung, aber vor allem für den Hochschuldialog, den wir als Rot-Rot-Grün im September 2015 initiiert haben und der dann, wie ich finde, auch hervorragend durch Ihr Haus umgesetzt wurde. Da gilt auch noch mal der Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Wissenschaftsministerium, die an diesem Prozess mitgewirkt und diese Foren erst möglich gemacht haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde, Herr Voigt, ich habe nämlich vorhin bei der Einbringung wirklich kein Lob gehört, im Gegenteil, das war eher eine Schmähung, wie Sie den Hochschuldialog hier abgekanzelt haben. Dabei war er aus unserer Sicht und aus meiner Sicht und auch aus Sicht vieler Beteiligter ein Erfolg für eine gelebte Beteiligungskultur. Wir haben ein Jahr lang in drei Phasen mit wirklich allen Hochschulangehörigen statusübergreifend intensiv über ein zentrales Reformprogramm diskutiert und es ist eben keine Reform, wie Sie sagen, die man mal eben über Nacht schreibt. Wir wollen nämlich keine Fortführung des Status quo mit ein paar kleinen Verbesserungen. Wir wollen eine grundlegende Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes, damit wir endlich über eine demokratische, soziale und offene Hochschullandschaft in Thüringen sprechen können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn Sie sagen, dass ernsthaft die Diskussion gesucht werden müsste, dann würde ich noch einmal die Frage stellen: Wo waren Sie denn im letzten Jahr? Ich habe Sie nur bei einem Regionalforum gesehen, das war in Jena. Darüber hinaus habe ich Sie und Ihre Fraktion bei keinem der anderen Regionalforen wahrgenommen, wo wir ernsthaft bei jedem Regionalforum drei Stunden und bei den Werkstattgesprächen bis zu sechs Stunden über die Themen diskutiert haben. Dort war die ernsthafte Diskussion möglich und dort ist sie geführt worden. Da ist es dann Ihr eigenes Verschulden, wenn Sie nicht daran teilnehmen wollten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch wenn Sie sagen, die Eckpunkte liegen nicht vor. Doch, die liegen vor, die liegen nämlich schon seit Ende letzten Jahres vor. Das sind nämlich nicht einfach nur Ergebnisdokumentationen. Die Themenpapiere, die dort vorliegen, sind die Eckpunkte dessen, was verändert werden soll. Dort sind konkrete Vorschläge des Ministeriums gemacht, die dann natürlich jetzt noch im Haus geprüft werden, wie sich das dann rechtlich umsetzen lässt. Darüber hinaus gab es auch noch in der Ergebnisdokumentation der Werkstattgespräche die Bewertung seitens derjenigen, die an den Foren teilge

(Minister Tiefensee)

nommen haben. Insofern lässt sich dort auch sehr gut ablesen, was die Eckpunkte der Gesetzesnovelle sind.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was sind denn die Eckpunkte?)

Dann will ich zum Antrag kommen. Ich habe das Gefühl, aber es kann auch, wie gesagt, daran liegen, dass Sie bei den meisten Regionalforen nicht da waren, dass Sie einfach ignorieren, was dort von den Statusgruppen – und zwar wirklich übergreifend – gesagt wurde. Da haben Sie dann wirklich nur den selektiven Blick und wollen so ein bisschen nach dem Motto „beim Hochschulgesetz ist eigentlich alles gut außer ein paar Kleinigkeiten“ das Ganze angehen. Sie behaupten nämlich beispielsweise vor allem mit Blick auf die Hochschulstrukturen, auf die Governance, dass sich dort alles im Wesentlichen bewährt hätte. Wie diese Strukturen aber wirken, will ich einmal kurz mit einem Zitat von dem Hochschuldialogforum in Weimar hervorheben. Da zitiere ich Herrn Prof. Schmidt-Oberländer, Prodekan der HFM, der Folgendes gesagt hat: „Struktur darf daher aus unserer Sicht Mitwirkung nicht verhindern. [...] In den 90er- und Nullerjahren bis zur Einführung der neuen Hochschulstruktur waren Senat und Konzil die Gremien, die für die Hochschule der Identifikationspool waren. Im Senat wurden die wichtigen und wegweisenden Entscheidungen getroffen und das Konzil wählte die Hochschulleitung.“ Jetzt kommt es: „Ich konnte seither beobachten, dass durch die Einführung des Aufsichtsgremiums Hochschulrat unter einer beträchtlichen Anzahl meiner Kollegen bezüglich der Möglichkeiten der Mitwirkung zunehmend Resignation bzw. Frustration einkehrte. Ein Kollege, ein künstlerischer Leuchtturm, der Senatsdebatten entscheidend mitgeprägt hatte, bat uns Kollegen sogar schriftlich darum, ihn nicht mehr in den Senat zu wählen. Schließlich bewarb er sich aus Weimar weg. In einer Strukturkommission hart errungene Vorschläge werden zwar im Senat bestätigt, können aber jederzeit vom Präsidium oder dem Hochschulrat verändert werden.“ Das ist keine Meinung, wenn Sie es jetzt abbügeln wollen mit, naja, das sind jetzt hier vielleicht irgendwie die Studierenden, die haben das ja schon immer gefordert. Nein, das war eine Meinung eines Hochschullehrenden, und die hatten wir in ähnlicher Art und Weise auf allen Hochschuldialogforen. Es zeigt sich, dass sich die Hochschulgovernancestrukturen eben nicht in der Art und Weise bewährt haben, wie Sie in Ihrem Antrag darstellen.

Darüber hinaus sind wir zunächst erst mal der Meinung, dass wir dem, was vorgebracht wurde, nämlich beispielsweise die Vorschläge, dem Senat wieder weitgehende Entscheidungskompetenzen zuzusprechen und den Hochschulrat weitgehend zu einem beratenden Gremium zu machen, vollumfänglich zustimmen können. Ich sage ja auch nicht, dass es den externen Blick nicht braucht. Aber es

muss doch tatsächlich die Frage gestellt werden, welche Entscheidungskompetenzen und wirklich weitgehenden Entscheidungskompetenzen diejenigen haben, die direkt durch die Hochschulangehörigen oder die Hochschulmitglieder gewählt werden. Insofern begrüßen wir die Vorschläge, die ausgehend von dem Hochschuldialog zur Ausgestaltung der Hochschulentscheidungsstrukturen auf Senatsebene gemacht wurden, und begrüßen auch, dass jetzt nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Medizinischen Hochschule Hannover, sondern darüber hinaus auch die Entscheidung aus Baden-Württemberg zur differenzierten Ausgestaltung des Senats eine Rolle spielen soll.