Herr Abgeordneter Brandner, es gibt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kobelt. Lassen Sie diese zu?
Nennen Sie mir einen Grund, warum ein Abgeordneter des Thüringer Landtags nach sechs Jahren in diesem Haus einen Rentenanspruch von zurzeit etwa 1.300 Euro hat, demgegenüber aber in den neuen Bundesländern, oder nicht mehr ganz so neuen Bundesländern, die Durchschnittsrente für Frauen bei etwa 825 Euro liegt und die für Männer bei 1.000 Euro, und das am Ende des gesamten Berufslebens, also nachdem jahrzehntelang eingezahlt worden ist. Viele Thüringer würden den Anspruch, den Sie hier nach ein paar Jahren erwerben, nicht einmal nach hundert Jahren Einzahlen erwerben. Das ist die Wahrheit und das muss den Leuten draußen gesagt werden. Nennen Sie mir einen Grund, warum das so sein muss. Es gibt keinen Grund, deshalb muss das geändert werden. Es ist mehr als unverständlich, warum sich die Abgeordneten auch des Thüringer Landtags die Privilegien gönnen, zum einen nicht in die Rentenversicherung einzuzahlen und zum anderen ohne jeglichen Beitrag aus Steuergeldern luxuriöse Abgeordnetenrenten zu kassieren. Mögen die Abgeordneten auch nicht der Versicherungspflicht unterliegen, so ist es kein Grund, sich aus der Verpflichtung zu solidarischem Verhalten – gerade von den Linken hört man das öfter mal – herauszustehlen. Gerade wir Abgeordneten tragen die Verantwortung für die Finanzierungsgrundlagen und die Funktionalität des Rentensystems und machen ja auch die gesetzlichen Vorgaben dazu. Diese machen wir und stehlen uns dann durch die Hintertür heraus. Das können Sie den Menschen draußen nicht erklären. Ich bin eigentlich ein bisschen traurig darüber, dass die
Meine Damen und Herren, Ihre Politik der Altparteien führt dazu, dass auf Kosten der Rentner, der Beitrags- und Steuerzahler seit Jahren – Stichwort „versicherungsfremde Leistungen“, ich komme nachher noch dazu – eigennützig Schindluder getrieben wird, ohne sich den Konsequenzen für die eigene Altersversorgung stellen zu müssen. „Konsequenzen“ heißt auch: abgesenktes Rentenniveau. Nun wurden und werden natürlich von den Nutznießern dieses Systems – wir haben es ja gehört – zahlreiche Scheinargumente angeführt, um diese unsoziale Schieflage zu kaschieren und zu erklären, warum es Abgeordneten unmöglich sein soll, an der Rentenversicherung teilzunehmen. Doch keines dieser Argumente ist stichhaltig. Im Gegenteil, diese Argumente sind aus meiner Sicht verlogen. Sie müssten also einfach dem Gesetz zustimmen und schon zahlen die Abgeordneten regulär in die Rentenversicherung. Das ist doch genau das, womit Sie draußen wahrscheinlich den Bundestagswahlkampf betreiben werden: soziale Gerechtigkeit, alle in die Rentenversicherung, keine Ausnahmen. Hier können Sie den ersten Schritt machen. Sie können zeigen, wie ernst Sie zu nehmen sind. Wenn Sie dagegen stimmen, wissen alle Leute draußen: Sie labern gern, aber Sie handeln nicht.
Sie von der Altparteienmehrheit in diesem Haus möchten die Privilegien erhalten und lehnen es deshalb ab, als Gleiche unter Gleichen behandelt zu werden. Das ist ein klassisches Beispiel für ein solch unsoziales Verhalten, das unterstreicht, wie weit Anspruch und Wirklichkeit bei Ihnen, bei den Altparteien, auseinanderklaffen.
Ein klassisches Beispiel dafür ist auch Frau Siegesmund, die der Debatte schon mal vorsorglich ferngeblieben ist. Sie kennen ja den Rentenskandal Siegesmund. Nachdem sie Ministerin geworden war, saß sie allein deshalb noch ein Jährchen länger im Parlament, um sich demnächst an den üppig sprudelnden Versorgungströgen laben zu können. Äußerst bemerkenswert auch das Verhalten der so sozialen Linken, die heute und bei der zweiten Lesung beweisen können oder schon widerlegt haben, was ihnen an sozialer Gerechtigkeit liegt und wie ernst sie das nehmen, oder ob sie das nur als Schlagwort benutzen und damit draußen – hoffentlich erfolglos – auf Stimmenfang gehen. Denn wenn Sie die Macht haben, liebe Linke, etwas zu verändern, dann vergessen Sie ganz schnell, was Sie
vorher gesagt haben. Stichwort – Artikel 54 Verfassung ist es, glaube ich – „automatische Diätenerhöhung“ – jahrzehntelang gepredigt. Sobald Sie die Möglichkeit haben, das zu ändern, hört man nichts davon. Sie brechen also sehr schnell Ihre Versprechen, sobald Sie merken, dass Sie die umsetzen müssen. Genau das unterscheidet Sie von uns. Wir werden – ich bin schon darauf gespannt, wenn wir hier einmal die Mehrheit stellen,
wenn Sie dann wieder diese Anträge einbringen. Sie werden sich wundern, wir werden den Anträgen dann zustimmen. Wir bleiben bei unserem Wort, was wir heute hier gegeben haben, meine Damen und Herren.
Es ist auch noch gar nicht so lange her, dass die Linken und die Grünen im Bundestag das luxuriöse Abgeordnetendasein und die Abgeordnetenrenten auch angeprangert und widersprochen haben. Inzwischen haben sich alle da bequem eingerichtet und möchten davon nichts mehr hören. Das ist peinlich, meine Damen und Herren. Wir kennen es. „Trennung von Amt und Mandat“ ist auch so ein Thema von Ihnen übrigens, was wir aufgenommen hatten. Plötzlich war keine Rede mehr davon. Alles vergessen? Ich glaube, wenn die Linke von Reichtum für alle spricht, meine Damen und Herren, dann meint sie damit alle Abgeordneten, aber nicht die Menschen draußen. Herr Blechschmidt, können Sie abends noch in den Spiegel gucken?
Können Sie abends noch in den Spiegel gucken, ohne in Tränen auszubrechen? Wahrscheinlich nicht, oder?
Schauen wir mal zur SPD – die haben wir auch noch. Da hat es der reiche Sankt Martin aus Würselen vorgemacht, wie man fast ohne Bildung und fast ohne richtige Arbeit, aber mit viel Mauschelei und steuerfreien Pauschalen auch aus den Steuertrögen, die man gern auch mal unredlich erschleicht, wie wir im Fernsehen gesehen haben, zum mehrfachen Millionär von Steuerzahlers Gnaden werden kann. Der Martin aus Würselen hat es vorgemacht und Sie versuchen es hier im Kleinen nachzumachen. Das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren. Wir von der AfD sagen klipp und klar, dass Abgeordnete nicht länger Privilegien auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler in Anspruch nehmen dürfen. Dazu stehen wir jetzt in der
Wenn es nach mir ginge, meine Damen und Herren, würden alle – und ich sage: alle – in die Rentenversicherung einzahlen. Doch das Sozialversicherungsrecht ist Bundesrecht und allein der § 23 – ich weiß nicht, wer das Thema gerade aufgeworfen hatte – des Bundes-Abgeordnetengesetzes eröffnet dem Landesgesetzgeber – also uns – die Möglichkeit, die Abgeordneten in die Sozialversicherung aufzunehmen. Mit einer Änderung des SGB VI müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Abgeordnete regulär in die Rentenversicherung einzahlen. Herr Korschewsky, deshalb geht Ihr Vorwurf ins Leere. Es ist Bundesrecht, was geändert werden muss, das können wir von hier aus nicht machen, das macht die AfD dann ab Anfang des nächsten Jahres im Bundestag. Dann wird das auf den Weg gebracht.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn Sie sich dort so be- nehmen, fliegen Sie sowieso ganz schnell raus!)
Meine Damen und Herren, es gibt neben der durch nichts zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung, was das Ergebnis angeht, auf Kosten der Steuerund Beitragszahler einen weiteren triftigen Grund, warum die Abgeordneten in die Rentenkasse einzahlen müssen. Vielfältig, zum Beispiel mit der Mütterrente, der Hinterbliebenenrente, der abschlagsfreien Rente vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters oder der Höherbewertung der Berufsausbildung, finanziert die Rentenversicherung, also die Gemeinschaft der Beitragszahler, sogenannte versicherungsfremde Leistungen – ich habe es vorhin schon mal angesprochen. Herr Mohring, ich weiß gar nicht, warum Sie das so lustig finden; es ist eigentlich ein trauriges Thema. Oder waren Sie schon an der Bar draußen, Herr Mohring?
Mit diesen versicherungsfremden Leistungen unterstützt die Rentenversicherung zahlreiche sozial schwache Gruppen. Das ist gesellschaftlich erwünscht und auch in Ordnung. Für diese zusätzlichen Rentenansprüche gibt es den Bundeszuschuss, mit dem gesellschaftlich erwünschte Leistungen solidarisch über Steuermittel finanziert werden. Allerdings ist dieser Bundeszuschuss regelmäßig zu gering, um alle Ansprüche zu finanzieren. 2015 fehlten knapp 19 Milliarden Euro dieses Bundeszuschusses für die Rentenversicherung. Das ist übrigens ziemlich genau der Betrag, der im letzten
Jahr für das Flüchtlingsunwesen ausgegeben wurde – aber das ist ein anderes Thema. Das heißt, politisch erwünschte und der ganzen Gesellschaft förderliche Ausgaben in Höhe von 19 Milliarden Euro werden von den Beitragszahlern der Rentenversicherung allein geschultert. Die Abgeordneten nehmen sich erneut aus dieser Finanzierung aus, lassen also die Beitragszahler für das zahlen, was die Abgeordneten beschlossen haben. Mit versicherungsfremden Leistungen ist eine Art Schattenhaushalt entstanden, den die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung allein finanzieren. Auch das ist im höchsten Maße sozial ungerecht.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Es gibt keinen Grund, warum sich die Abgeordneten von der Finanzierung solcher Leistungen ausnehmen und darüber hinaus ohne jeglichen eigenen Beitrag üppige Renten kassieren. Es ist also an der Zeit, diese unsoziale Praxis der Abgeordnetenrenten zu beenden und – hören Sie mir zu! – sozial gerecht zu werden.
Da ja noch – auch bei Herrn Korschewsky – einiger Erklärungs- und Diskussionsbedarf besteht, beantrage ich die Überweisung an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und an den für Abgeordnetenrecht zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Ich glaube, ich kann Ihnen eine Wette anbieten, Frau Rothe-Beinlich. Sie haben ja schon wieder so eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe wird, was die Abgeordnetenrenten angeht, zu keinem Ergebnis kommen. Das einzige Ergebnis, was rauskommt, ist vielleicht ein dritter Wasserspender draußen auf dem Flur. Zwei haben Sie ja schon durchgesetzt. Ich weiß nicht, welchen Wetteinsatz Sie von mir haben wollen, Frau RotheBeinlich? Wünschen Sie sich etwas. Ich wette gegen Sie, das wird nichts mit Ihrer Arbeitsgruppe.
Alles klar, Sie wetten nicht. Da haben Sie eine einmalige Chance verpasst. Ich wäre aus dem Landtag gegangen, wenn ich verloren hätte. Aber Sie wollen es nicht und Sie schaffen es auch so, mich aus dem Landtag rauszubekommen, indem Sie bei der Bundestagswahl fleißig AfD wählen,
dann bin ich im Bundestag. Da haben wir auch noch mal so eine Tür für Sie geöffnet. Die Möglichkeit besteht auch. Vielen Dank.
Danke schön. Jetzt rufe ich als Nächste Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion auf. Ich bitte zugleich um etwas mehr Aufmerksamkeit und Ruhe.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das mit dem Wasserspender draußen war übrigens eine gute Idee und auch eine gemeinsame Idee, weil Wasser sehr wichtig ist, die Flüssigkeitsversorgung, auch für den Kopf, und dann auch unter anderem
Vielleicht hat dann auch die dauernde Unterbrechung etwas damit zu tun gehabt, dass Sie nicht zwischendrin zum Rednerpult gehen und das Wasserglas erheben konnten.
Es ist schon sehr viel gesagt worden. Sie haben sich hier wieder so ein Stückchen rausgefitzelt. Herr Brandner hat wieder die übliche Keile-Keilenach-allen-Seiten-Rede gehalten mit dem Versuch der persönlichen Ansprache von verschiedenen Abgeordneten, mit feurigem Blick die irgendwie zu irgendwelchen emotionalen Gegenreden zu provozieren, damit Sie sich darüber freuen und sagen: Oh, denen habe ich es aber wieder gezeigt.