Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der antragstellenden Fraktion für die Einreichung des Themas der Aktuellen Stunde „Keine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen in Thüringen“. Am 14. Oktober letzten Jahres haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf einen Kompromiss zum Bund-Länder-Finanzausgleich geeinigt. Bestandteil dieser Vereinbarung ist, dass die Länder unter anderem ihre Kompetenzen in den Bereichen, die sie als Auftragsverwaltung wahrgenommen haben, an den Bund abgeben und ihm gestatten, für die künftige Verwaltung der Autobahnen eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr einzusetzen und dafür das Grundgesetz entsprechend abzuändern. Thüringen hat dazu folgende Protokollerklärung abgegeben: „In der Ermächtigung des Art. 90 GG soll aus Sicht des Freistaats Thüringen geregelt werden, dass das unveräußerliche und vollständige Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen sowie an der Infrastrukturgesellschaft Verkehr festgeschrieben werden soll.“ Am 9. Dezember 2016 haben sich dann die Regierungschefs von Bund und Ländern auf die Leitlinien der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung geeinigt. Thüringen saß hier und bei vielen weiteren Verhandlungen mit am Tisch und hat diese Beschlüsse und Einigungen mitgetragen. So weit zur Historie.
Nun zu den Grundsätzen, die uns als Sozialdemokraten wichtig sind. Wir stehen zu dieser Reform, denn wir brauchen eine Reform der Bundesauftragsverwaltung bei den Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen. Es ist gut, dass sich der Bund und die Länder grundsätzlich auf eine Reform geeinigt haben. Eine wichtige Frage ist eindeutig durch die Einigung bei allen Ministerpräsidenten bereits beantwortet worden: Es wird keine Privatisierung der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen geben bzw. keine Privatisierung von Gesellschaftsanteilen. Das soll auch im Grundgesetz klar festgeschrieben werden, sowohl für das Eigentum an den Straßen als auch für das Eigentum einer Bundesfernstraßengesellschaft. Wir wollen die Investitionen des Bundes besser steuern. Eine Änderung des Grundgesetzes wird es mit der SPD daher nur mit einer doppelten Kommunalisierungsbremse geben. Das unveräußerliche Eigentum des Bundes muss für die Infrastruktur wie auch für die Gesellschaft bereits im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft Verkehr muss deswegen im vollständigen Eigentum des Bundes bleiben. Die neue Gesellschaft soll für die Planung, den Bau, Betrieb und Erhalt der Bundes
fernstraßen verantwortlich und damit auch Teil einer öffentlichen Daseinsvorsorge sein. Sie soll die künftigen Vergabeverfahren vor allem im Hinblick auf die Losgrößen auch so gestalten, dass die Chancen der mittelständisch geprägten Wirtschaft im Wettbewerb gewahrt bleiben. Weiterhin werden wir darauf bestehen, dass die Interessen der Arbeitnehmerschaft vollumfänglich berücksichtigt werden. Kein Beschäftigter, kein Arbeitnehmer darf hinsichtlich seines Status, seines Arbeitsplatzes, seines Arbeitsorts schlechter gestellt werden. Wir erwarten, dass die Personalvertretungen in die Verhandlungen mit eingebunden werden. Der Personalübergang muss im Interesse der Beschäftigten verlaufen und so gestaltet werden, dass sowohl der Bund als auch die Länder in jeder Phase leistungsfähige Strukturen haben. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Oktober des letzten Jahres haben sich der Bund und die Länder auf die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ab 2020 geeinigt. Die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes ist Bestandteil dieser Einigung. Die Infrastrukturgesellschaft soll die Verwaltung der Bundesautobahnen übernehmen. Bislang verwalten die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Diese sogenannte Auftragsverwaltung ist im Grundgesetz festgeschrieben, die Aufgabenverteilung damit klar geregelt. Die Auftragsverwaltung wird in Thüringen durch das Landesamt für Bau und Verkehr und die Straßenbauämter wahrgenommen. Die Überführung der bisherigen Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen durch die Länder in eine Bundesverwaltung ist nur durch eine Grundgesetzänderung möglich. Darauf basierende Folgeregelungen müssen parallel dazu einfachgesetzlich umgesetzt werden. Darauf haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 8. Dezember 2016 mit der Bundeskanzlerin geeinigt. Ein darauf basierender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundeskabinett am 14. Dezember 2016 verabschiedet und liegt jetzt im Bundesrat vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes stellt eine tief greifende Umstellung der bisherigen Praxis dar, die zahlreiche Risiken in sich birgt. Darauf hat Thüringen schon frühzeitig mit einer Protokollerklärung in den Verhandlungen im Bundes
kanzleramt aufmerksam gemacht. Zum einen geht es darum, die Privatisierung der zu gründenden Infrastrukturgesellschaft wirksam unmöglich zu machen. Zum anderen müssen die sozialen Belange der bisher in den Auftragsverwaltungen der LänderBeschäftigten bei der Überleitung in die Infrastrukturgesellschaft des Bundes höchste Beachtung finden. Thüringen, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnt eine Privatisierung von Autobahnen und Bundesfernstraßen ab. Ebenso soll eine Beteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft ausgeschlossen werden – das betrifft auch mögliche Tochtergesellschaften –, denn die Gewährleistung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur ist vor allem auch Daseinsvorsorge und damit Aufgabe des Staats. Daher lehnt die Landesregierung eine Beteiligung Privater ohne Wenn und Aber ab. Die durch die Bundesregierung vorgesehenen Privatisierungsschranken sind aus Sicht des Freistaats Thüringen unzureichend. Der aktuelle Formulierungsvorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes schließt aus unserer Sicht eine Privatisierung der Bundesautobahnen nicht vollständig aus. Das bestätigen verschiedene Rechtsgutachten. Mit unseren Befürchtungen sind wir als Freistaat nicht allein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bildet aus Sicht aller Länder nicht vollumfänglich den Beschluss vom 8. Dezember 2016 ab. Darüber hinaus sind unterhalb des Beschlusses in dem vorliegenden umfangreichen Gesetzeswerk zahlreiche Detailpunkte zu regeln, die nur im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bund und den Ländern mit dem Ziel der Einigung behandelt werden können. Das Gesetzespaket befindet sich derzeit im Bundesratsverfahren. Am Mittwoch, dem 25. Januar, also vorgestern, hat der Verkehrsausschuss des Bundesrats dazu zahlreiche Änderungsanträge beraten. Im Hinblick auf eine Verankerung umfassend wirksamer Privatisierungsschranken im Grundgesetz und von Mitwirkungsmöglichkeiten für die Länder wurden im Verkehrsausschuss fünf Thüringer Anträge gestellt. Diese betrafen den Ausschluss einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft, die Haftung des Bundes für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die Einbeziehung Privater bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Infrastrukturgesellschaft und von eventuell gegründeten Tochtergesellschaften bei wesentlichen Vorhaben nur auf gesetzlicher Grundlage, den Ausschluss solcher Bau- oder Betriebsmaßnahmen von der Einbeziehung Privater, die sich auf das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesstraßen beziehen, und last, but not least ein Zustimmungserfordernis des Bundesrats für die Gesetze im Zusammenhang mit der Gründung und strukturbestimmenden Entscheidungen für die Tätigkeit der Infrastrukturgesellschaft einschließlich der Ausbaugesetze.
setzes legte der Bund bereits Entwürfe für einfachgesetzliche Regelungen bzw. zur Änderung von weiteren Gesetzen vor. Für den Verkehrsbereich relevant sind vor allem die Gesetzentwürfe zur Errichtung der Infrastrukturgesellschaft und eines Fernstraßen-Bundesamts sowie zu den entsprechenden Übergangsregelungen, insbesondere für die Beschäftigten. Vor allem in dem Überleitungsgesetz sind konkrete Vorgaben für die Erfassung der aktuellen Gegebenheiten in der Auftragsverwaltung der Länder, zur Gestaltung des Übergangsprozesses für Beamte und Arbeitnehmer sowie zur Überführung von Sachmitteln enthalten. Die Landesregierung hat sich in der Erörterung dieser Fragen insbesondere dafür eingesetzt, dass die Standorte der bisherigen Auftragsverwaltung gesichert und die sozialen Belange der bislang dort Beschäftigten geschützt werden. Hierzu zählen die Einrichtung von Tochtergesellschaften des FernstraßenBundesamts an bisherigen Standorten der Straßenbauverwaltung der Länder, die Einrichtung von mindestens einer Niederlassung des Fernstraßen-Bundesamts je Bundesland, die Einrichtung eines beratenden Bund-Länder-Gremiums für den Transformationsprozess unter Beteiligung des Bundes, aller Länder und unter Einbeziehung von Personalvertretungen, die Einrichtung von Schlichtungskommissionen aus Bund, Ländern und Sachverständigen unter Beteiligung der Personalräte, Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen sowie die komplexen Fragen zu den Überleitungsmodalitäten der Beschäftigten. Ich kann Ihnen versichern, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sich die Landesregierung mit ganzer Kraft für die Belange der Beschäftigten einsetzen wird.
Auch wenn die Thüringer Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge im Ausschuss des Bundesrats keine Mehrheit gefunden haben, können wir feststellen: Die wichtigsten inhaltlichen Anliegen daraus haben in den Beschlüssen des Verkehrsausschusses des Bundesrats Berücksichtigung gefunden. Dies bezieht sich insbesondere auf den Ausschluss einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung Privater an der zu gründenden Infrastrukturgesellschaft. Das Nähere dazu soll ein Bundesgesetz regeln, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Beide Vorgaben sollen in Artikel 90 Grundgesetz festgeschrieben werden.
Darüber hinaus verabschiedete der Verkehrsausschuss eine allgemeine Entschließung, in der die weiteren Anliegen aus den Thüringer Änderungsanträgen aufgegriffen wurden. Dies bezieht sich konkret auf gesetzliche Regelungen zur Beteiligung Privater an der künftigen Finanzierung der Bundesfernstraßen. Außerdem soll geregelt werden, dass Private nicht in Maßnahmen einbezogen werden, die sich auf das Gesamtnetz oder Teilnetze der Bundesfernstraßen beziehen.
Ebenso wurden Änderungs- und Ergänzungsanträge für die sozialen und standortbezogenen Aspekte beschlossen. Damit wurde im Verkehrsausschuss des Bundesrats eine gute Grundlage für die weiteren Diskussionen und Beschlüsse im Bundesrat, insbesondere für einen sozial ausgewogenen Übergangsprozess der entsprechenden Beschäftigten vom Land zum Bund und für einen Erhalt der bisherigen Standorte der Straßenbauverwaltung gelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung wird auch weiter dafür eintreten, dass es keine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen in Thüringen geben wird. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich schließe damit den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den dritten Teil
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Vorfälle in Thüringer Justizvollzugsanstalten – rechtsfreie Räume für Inhaftierte und Bedienstete?“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/3331
Meine Damen und Herren, liebe zwei Besucher auf der Tribüne, das wird eine etwas außergewöhnliche Aktuelle Stunde, die sich aber vom Ablauf her in Zukunft wiederholen könnte, denn sie ist das Ergebnis der undemokratischen Machtvergessenund Machtversessenheit der Altparteien, auf die schon der ehemalige Bundespräsident von Weizsäcker hinwies.
Was ist passiert? Die Fraktion der AfD hatte für den nicht öffentlich tagenden Justizausschuss beantragt, das Thema „Zustände und Vorfälle in der Jugendstrafanstalt Arnstadt“ zu behandeln, das auf mehreren anonymen Zuschriften
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hatte die Landesre- gierung von sich aus auf die Tagesordnung gesetzt!)
ren, ob diese Zuschriften authentisch sind. Das ging aber leider im Ausschuss nicht, da nach wie vor – auch nach der geänderten Geschäftsordnung – im Ausschuss nur dann etwas behandelt werden kann, wenn ein Drittel der Mitglieder damit einverstanden ist. Dafür hätten wir also die Unterstützung zumindest von ein paar Altparteienvertretern gebraucht. Die gab es aber nicht, warum auch immer. Ich vermute mal: aus ideologischem Starrsinn.
Aus meiner Sicht, Herr Fiedler – wo auch immer Sie sein mögen –, ist das die wahre Schande des Parlaments, dass die Altparteien die Opposition unterdrücken.
Deshalb nun im Rahmen dieser Aktuellen Stunde die Aufforderung an den Justizminister, insbesondere zu den nachfolgenden Punkten, die die Jugendstrafanstalt Arnstadt betreffen, öffentlich Stellung zu nehmen. Ich vermute, das wird Sie betreffen.
Erstens: Wie werden Verabredungen zu Drogenwürfen über die Mauer während des Freigangs verhindert, die darauf zurückzuführen sind, dass die Gefangenen telefonieren können? Zudem soll das Mediasystem der Gefangenen zum Telefonieren benutzt und damit Drogenlieferungen organisiert werden. Kann die Landesregierung das ausschließen?
Wie wird sichergestellt, dass Privatpersonen bei sogenannten Candle-Light-Dinners – meine Damen und Herren, inzwischen gibt es in Knästen in Thüringen mehr oder weniger öffentliche Candle-LightDinners –,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Widerlich, wie Sie diese Initiative ins Lächerliche ziehen!)
wie kann da sichergestellt werden, dass Privatpersonen, also Anstaltsfremde, die an solchen CandleLight-Dinners teilnehmen, keine Drogen oder sonst verbotene Sachen mit in die Anstalt bringen?
Drittens: Angeblich soll es anlässlich so eines sogenannten knastinternen – mit Zugang von außen – Candle-Light-Dinners in einer Toilette zu sexuellen Handlungen eines Jugendstrafgefangenen mit seiner 17-jährigen Freundin gekommen sein. Gab es dazu, Herr Lauinger, disziplinarische oder sonstige Konsequenzen?
Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Drogeneinschleusungen wurden während kultureller Veranstaltungen im Rahmen des Thüringer Orgelsommers 2016 durchgeführt?
Nächste Frage: Wie viele und welche meldepflichtigen Vorfälle mit Gefangenen gab es überhaupt seit der Öffnung der Jugendstrafanstalt?
Nächste Frage: Erwachsene Strafgefangene werden räumlich getrennt untergebracht, treffen jedoch beim Essen, Arbeiten und bei Veranstaltungen jeglicher Art mit Jugendstrafgefangenen bei nur oberflächlicher Überwachung zusammen. Was hält die Landesregierung von diesen Zuständen?
Nächste Frage: Angehörige von Gefangenen, die kein gültiges Ausweisdokument bei sich führen, sollen entgegen der Besuchsordnung trotzdem Zugang erhalten haben. Was sagt die Landesregierung dazu?
Nächste Frage: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor, dass wegen Mordes verurteilte Gefangene im Küchenbereich – Stichwort Messer – eingesetzt werden sollen?
Nächste Frage: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor, dass es binnen zwei Jahren zwei Totalausfälle des Stromnetzes und einen Kommunikationstotalausfall aus und zur Anstalt gegeben haben soll?
Nächste Frage: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor, dass Kameras und ganze Bereiche der inneren Sicherung seit der Eröffnung der Jugendstrafanstalt im Jahr 2014 immer wieder tagelang ohne Funktion gewesen sein sollen?
Nächste Frage: Aufzeichnungen von Überwachungskameras, mit deren Hilfe Vorfälle aufgeklärt werden können, sollen lediglich 24 Stunden abrufbar sein und zudem nur dem Zugriff von drei Beamten unterliegen, die zudem nicht täglich im Dienst seien. Insbesondere Vorfälle, die sich Samstag und Sonntag ereignen, können daher so gut wie nicht aufgeklärt werden.
dass es keine HD-Kameras im Außenbereich geben soll und deshalb Tatverdächtige in den meisten Fällen mangels Erkennbarkeit der Gesichter nicht zu überführen seien?
Nächste Frage: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor, dass die sogenannten PNAs, also Funkgeräte, immer wieder Fehlalarme auslösen?
Und letzte Frage: Wie schätzt die Landesregierung die Stimmung überhaupt im Thüringer Strafvollzug ein?