Protocol of the Session on January 26, 2017

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Abgeordnete, werte Gäste, die Argumentationen waren sehr interessant zu hören, aber wir werden später noch darauf zurückkommen. Es hat sehr wohl Auswirkungen auf die kommunale Familie, aber dazu später.

Ende Dezember verlängerte die Landesregierung das Familiennachzugsprogramm des Freistaats Thüringen vorsorglich bis zum 31. Dezember 2018. Dass es schon heute in Syrien zumindest einen Waffenstillstand gibt, der auch hält, und bis Ende 2018 Frieden in dem geschundenen Land herrschen könnte, alles kein Thema für diese Landesregierung. Auch dass sich im letzten Jahr der Familiennachzug nach Deutschland verdoppelt hat, bei den Syrern und Irakern sogar verdreifacht – nicht relevant, wenn man die Wirklichkeit durch die rotrot-grüne Brille sieht. Wer wollte, konnte die Zeichen an der Wand schon sehr viel früher sehen. „Kommunen rechnen mit Nachzug von Tausenden Flüchtlingen“ titelte die „Thüringer Allgemeine“ bereits am 31. August 2016 auf ihrer Titelseite. Allein in Erfurt werden nach Angaben der Verwaltung in den nächsten Jahren bis zu 8.000 Familienangehörige von Flüchtlingen erwartet. Die Zahl der syrischen Flüchtlinge wird sich durch den Nachzug von

(Abg. Lehmann)

durchschnittlich einem Familienangehörigen pro anerkanntem Flüchtling auf 21.000 verdoppeln. Nur zum Vergleich: Das sind genauso viele, wie sich derzeit überhaupt Flüchtlinge in Thüringen aufhalten. Die Kommunen sind die Leidtragenden dieser Entwicklung: knapper Wohnraum wie in Jena und Erfurt, horrende Ausgaben für Sozialhilfe und Asylbewerber überall. Allein von Januar bis Juni 2016 gaben Thüringer Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften fast 2,5 Milliarden Euro aus. Das waren rund 6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Ausgaben für Sozialleistungen erhöhten sich trotz der nach wie vor guten Wirtschaftslage in Thüringen gar um 8,7 Prozent. Angaben des Thüringischen Landkreistags zufolge ist bei den Sozialausgaben in diesem Jahr mit einer Steigerung von 50 Millionen Euro zu rechnen.

Den anwachsenden Aufwendungen begegnet das Land, indem es kürzt. Allein die Schlüsselzuweisungen wurden 2016 um 46 Millionen Euro und 2017 um weitere 7 Millionen Euro reduziert. In der Summe wurden die Schlüsselzuweisungen seit 2009 um sage und schreibe 600 Millionen Euro zusammengestrichen. Die medizinischen Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind – gerade vor diesem Hintergrund – eine große zusätzliche Belastung. Auf den Kosten der Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie für Hilfen zur Pflege im Einzelfall bleiben die Kommunen sitzen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Zum Thema!)

Die Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte betrugen im 1. Halbjahr 2015 fast 2,2 Millionen Euro. Erstattet wurden nicht einmal 680.000 Euro. Kurzum, hier muss nachgebessert werden.

(Beifall AfD)

Die Kommunen in unserem Freistaat hätten eine Entlastung so nötig verdient wie ein Verdurstender das Wasser. Doch die Landesregierung steht nicht gerade für Barmherzigkeit gegenüber unserer kommunalen Familie.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Was für ein Schwachsinn!)

Wie wenig sie kommunale Interessen kümmert, zeigt sich geradezu wie unter einem Brennglas beim Landesprogramm Familiennachzug. Dass die kommunalen Spitzenverbände bei einer Änderung der Richtlinie für dieses Landesprogramm rechtlich gesehen zwar nicht angehört werden mussten, stimmt zwar, doch dass die Landesregierung so brachial über die Anliegen der Kommunen hinweggeht, indem sie ihnen zusätzliche, vermeidbare Kosten aufbürdet, das ist schon eine Frechheit.

(Beifall AfD)

Das Familiennachzugsprogramm für Angehörige syrischer Flüchtlinge ist überflüssig und es belastet gerade die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden enorm. Überflüssig ist es, weil gerade Deutschland so viele Syrer aufgenommen hat wie kein anderes europäisches Land oder die Vereinigten Staaten, die zwar kräftig im Konflikt mitmischen, aber nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

(Beifall AfD)

Die Sonderprogramme fast aller Bundesländer sind vor diesem Hintergrund inzwischen ausgelaufen. Nur Thüringen und vier weitere Bundesländer halten nach wie vor an ihren Sonderwegen fest. Die Belastung der kommunalen Haushalte ergibt sich gleich mehrfach. Bei Ausfall des Bürgen kommt der Thüringer Steuerzahler auf. Die Sozialausgaben der Kommunen steigen. In der Sprache des Rechnungshofs heißt das: Erhält ein bedürftiger Ausländer tatsächlich keine Mittel vom Verpflichtungsgeber, können ihm gegenüber Sozialleistungen nicht unter Hinweis auf abgegebene Verpflichtungserklärungen verweigert werden, ohne dass es darauf ankommt, warum der Garantiegeber nicht leistet. Im Mai 2016 von der Landesregierung geändert, wird diese Verpflichtungserklärung auch noch auf fünf Jahre begrenzt. Anders gesagt, nach fünf Jahren dürfen die Thüringer Bürger und die Thüringer Kommunen die Kosten tragen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Skandal!)

Denn denken Sie wirklich, dass die Syrer nach fünf Jahren alle in Lohn und Brot sind? Ich möchte hier nur mal das Beispiel Papenburg nennen. Von 70 Asylbewerbern, die dort arbeiteten, ist einer übrig. Wenn das Vergleichszahlen sein sollen, dann gute Nacht!

(Beifall AfD)

Selbst optimistisch zu nennende Studien, zum Beispiel der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, gehen davon aus, dass die Arbeitslosenquote unter Flüchtlingen nach fünf Jahren bei 50 Prozent liegt. Anders gesagt ist jeder Zweite arbeitslos.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Fachkräfte- dichte wie bei den Grünen!)

Wenn man allein diejenigen nimmt, die zwischen 18 und 65 Jahre alt sind, also im arbeitsfähigen Alter, und – Stand Mai 2016 – eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Sonderprogramm des Landes bekommen, wären es 139 Personen, die Hartz IV beziehen würden. Auf Grundlage des aktuellen Satzes ergibt das Sozialausgaben von fast 674.000 Euro, und das jährlich. Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Belastungen der Sozialsysteme dieser Landesregierung egal sind. Laut Ihrer unzureichenden Antwort auf die Anfrage weiß Rot-Rot

Grün über die durch das Sonderprogramm entstehenden Kosten für die Kommunen, über die Belastung der sozialen Sicherungssysteme und der sozialen Infrastruktur – Schulen, Kindergärten usw. – ebenso wenig wie über die Anzahl derjenigen, die tatsächlich über das Sonderprogramm nach Thüringen eingereist sind. Das hielt die Landesregierung wohlgemerkt nicht davon ab, das Sonderprogramm über den 31.12.2016 hinaus gleich bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Durch die Verlängerung des Sonderprogramms werden weitere Syrer hinzukommen, sodass die Belastung des Steuerzahlers noch steigen wird.

Dass noch viele folgen werden, steht fest. Der Kreis der Zuzugsberechtigten ist viel weiter gefasst als gewöhnlich im deutschen Asylrecht. Neben Ehegatten, Verwandten ersten Grades – heißt Eltern, Kinder – dürfen auch Verwandte zweiten Grades – Großeltern, Geschwister oder Enkel – sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder nachreisen. Infolgedessen ergibt sich ein Schneeballsystem, das für den Familiennachzug von Migranten allgemein typisch ist.

(Beifall AfD)

Diese Landesregierung schafft es, selbst positive Ansätze auf der Bundesebene ins Negative umzuwandeln. Wurde der Familiennachzug bei subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre aufgehoben – diese stellen inzwischen die Mehrheit der Syrer dar, deren Asylanträge in Deutschland entschieden werden –, liberalisiert die Landesregierung die Bedingungen für den Familiennachzug weiter;

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, gut so!)

ein Schritt vor, zwei zurück. Das ist nicht das, was die Kommunen brauchen. Die Landesregierung ist aufgefordert zu sagen, wohin die Reise gehen soll, zu steigenden Belastungen bei den Sozialausgaben, zum knappen Wohnraum, zu nicht unterrichtsfähigen Klassen, überlasteten Kitas oder einer Entlastung unserer Gemeinden, Landkreise und Städte. Wenn Letzteres tatsächlich gewünscht ist, beenden Sie dieses Sonderprogramm sofort! Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vonseiten der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich für die Landesregierung Herrn Minister Lauinger das Wort erteile.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, seit mehr als fünf Jahren tobt in Syrien ein erbitterter Bürger

krieg, der jetzt schon Hunderttausende von Menschenleben gefordert hat. Neueste Schätzungen sprechen derzeit von fast einer halben Million Toten. Die Bevölkerung dort – das kann man jeden Abend in den Nachrichten sehen – befindet sich in einer dramatischen Lage. Viele Städte wurden dem Erdboden gleichgemacht, es fehlt an Nahrungsmitteln, es fehlt an medizinischer Versorgung. Eine vor Kurzem vereinbarte Waffenruhe hatte über das ganze Land betrachtet eben gerade keinen Bestand. Hilfskonvois der UNO, die die notleitende Bevölkerung mit Medikamenten versorgen sollten, wurden bombardiert. Mit einem Wort: Die Lage in Syrien ist dramatischer, ja teilweise hoffnungsloser denn je. Und genau in dieser Situation fordert die AfD-Fraktion, den Beitrag, den Thüringen zur Milderung von Not und Leid leisten kann, zu beenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es ganz deutlich für die gesamte Landesregierung: Diesen Weg, liebe Abgeordnete der AfD, wird diese Landesregierung nicht gehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei dem konkret angesprochenen Landesprogramm handelt es sich um ein humanitäres Programm zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten oder durch Verpflichtungsgeber. Wo Sie, Herr Henke, die Belastung der Kommunen in diesem konkreten Fall hernehmen wollen, das erschließt sich mir nicht. Das Einzige, was ich gehört habe, dass es Ausfälle der Bürgen geben könnte möglicherweise. Dann schauen Sie sich mal diese Anträge an, was von Bürgen an finanziellem Background verlangt wird, bevor man diese Bürgschaft überhaupt akzeptiert. Also da will ich mal von Ihnen hören, ob Sie überhaupt einen Fall benennen können, dass in Thüringen ein Bürge tatsächlich mal ausgefallen ist. Ich glaube das nämlich nicht.

Diese Aufnahmeordnung wurde erstmals am 10. September 2013 durch das damals zuständige Thüringer Innenministerium erlassen. Die Anordnung war zunächst bis zum 10. März 2014 befristet und wurde dann – das ist richtig – auch in der Folgezeit mehrfach verlängert. Grundlage ist § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Nach dieser Vorschrift kann die oberste Landesbehörde aus humanitären Gründen anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Zum Erlass einer Landesaufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge, die Verwandte in Deutschland haben, hatten sich im Jahr 2013 nahezu alle Bundesländer verständigt. Hintergrund war zu diesem Zeitpunkt die bereits bestehende Krise in Syrien, die sich durch den lang anhaltenden Bürgerkrieg noch verschärft hatte. Das nach § 23 erforderliche

(Abg. Henke)

Einvernehmen zu der Landesaufnahmeanordnung wurde auch von dem Bundesinnenminister stets erteilt, so übrigens auch in dem konkreten Fall jetzt bei der Verlängerung bis 2018. Zuvor hatte der Bundesinnenminister im Mai 2013 eine Aufnahmeanordnung für 5.000 syrische Flüchtlinge erlassen, das Bundesinnenministerium erließ zudem im Dezember 2013 eine Aufnahmeanordnung für weitere 5.000 und im Juli 2014 eine Aufnahmeanordnung für 10.000 syrische Flüchtlinge. Lassen Sie mich das aber auch an dieser Stelle sagen: Angesichts der konkreten Situation in Syrien halte ich diese Zahlen für dramatisch zu wenig. Nach meiner Einschätzung würde es einem Land wie Deutschland gut anstehen, in dieser Situation auch noch Bereitschaft zur Aufnahme von mehr Flüchtlingen anzuzeigen und es eben gerade nicht bei dieser Zahl zu belassen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister Lauinger, es gibt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Henke.

Am Ende.

Am Ende, okay.

Lassen Sie mich vielleicht auf die konkreten Elemente dieser Aufnahmeanordnung eingehen, damit wir überhaupt wissen, wovon wir reden. Eine solche Aufenthaltserlaubnis kann einem syrischen Staatsangehörigen dann erteilt werden, wenn er infolge des Bürgerkriegs aus seinem Wohnort fliehen musste und sich in einem Anrainerstaat Syriens oder noch in Syrien aufhält und dieser Antrag von in Thüringen lebenden Verwandten gestellt wird. Begünstigt sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades – Eltern und Kinder –, Verwandte zweiten Grades sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt weiterhin voraus, dass durch die hier lebenden Verwandten oder eine dritte Person eine Verpflichtungserklärung nach § 68 – Frau Lehmann hat es erwähnt – Aufenthaltsgesetz abgegeben worden ist. Also man reist gerade nicht ein, ohne dass es eine Bürgschaftserklärung gibt. Diese Verpflichtungserklärung muss sämtliche Kosten abdecken, die durch den Aufenthalt der aufzunehmenden Person entstehen. Ausgenommen sind nur Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Ge

burt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung, denn derartige Kosten könnte praktisch auch kein Bürge übernehmen.

Die ausgenommenen Kosten sind durch die zuständigen Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren und werden sodann vom Land erstattet, also keine Last bei der kommunalen Familie, die von Ihnen erwähnt wurde. Auf die Ausnahme dieser Kosten von der Verpflichtungserklärung hatten sich die Innenminister und -senatoren bereits 2013 aus humanitären Gründen verständigt, um so auch die Aufnahme von alten und kranken Familienangehörigen zu ermöglichen. Die entsprechende Regelung wird schon seit der ersten Fassung der Landesaufnahmeanordnung vom 10. September 2013 auch in Thüringen angewandt. Die Aufnahmeanordnung ist für syrische Familienangehörige nach erneuter Erteilung des Einvernehmens durch den Bundesinnenminister, also immer auch in Zustimmung des Bundesinnenministers, mit Änderungsanordnung vom 9. Mai 2016 zum fünften Mal verlängert worden. 2016 neu in diese Aufnahmeanordnung aufgenommen worden ist eine Regelung, nach der die Haftungsdauer der Verpflichtungserklärung ab dem Tag der Einreise auf fünf Jahre begrenzt wird. An dieser Stelle sage ich ganz deutlich: Ein großer Erfolg für Thüringen, das seit Längerem beim Bundesinnenministerium genau eine solche Regelung vorgeschlagen hat, nämlich zu sagen, lasst uns diese Verpflichtungserklärung auf einen bestimmten Zeitraum begrenzen, damit ein Bürge nicht lebenslang haftet für so eine Situation. Ich persönlich habe das mehrfach in Schreiben gegenüber Herrn de Maizière angemahnt und finde es großartig, dass die Bundesregierung sich jetzt dazu entschlossen hat, auf diese fünfjährige Begrenzung zu gehen, etwas, das wir als Thüringer seit zwei Jahren gefordert haben. Die Begrenzung der Haftungsdauer entspricht damit der Neuregelung im Bundesgesetz. Mit dem Integrationsgesetz wurde auch der § 68 Abs. 1 dergestalt geändert, dass die Verpflichtungserklärung auf nachziehende Personen für fünf Jahre begrenzt ist. Die Regelung hat zur Folge, dass nach Ablauf dieser fünfjährigen Gültigkeitsdauer der Verpflichtungserklärung dann die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gelten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von September 2013 bis Dezember 2016 wurden exakt 514 Visa zur Einreise auf Grundlage der Thüringer Landesaufnahmeanordnung erteilt. Es ist gut, dass 514 Menschen damit kommen konnten, nach unserer Einschätzung hätten es noch viel mehr sein können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Minister Lauinger)

Es ist auch richtig, dass nach erneuter Erteilung des Einvernehmens durch den Bundesinnenminister diese Aufnahmeanordnung von uns bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden ist, und richtig ist, und darauf bin ich stolz, dass Thüringen zu den Ländern zählt, die von dieser Möglichkeit, die der Bundesgesetzgeber einräumt, auch tatsächlich Gebrauch gemacht haben. Manche Länder haben das nicht getan. Es ist gut, dass Thüringen davon Gebrauch gemacht hat.

Ich sage aber auch am Ende meiner Ausführungen mit aller Deutlichkeit: Es ist gut, dass wir die Möglichkeit haben, Familiennachzug über diese Verpflichtungserklärung in diesem geringen Umfang, wie ich es geschildert habe, sicherzustellen, aber Ziel bleibt – und das sage ich auch ganz klar und deutlich –, dass wir diese Regeln für den Familiennachzug insgesamt erleichtern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)