Protocol of the Session on December 9, 2016

Thüringerinnen und Thüringer sagen, es gibt unwertes und wertes Leben, wenn 16 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer sagen, dass der Nationalsozialismus auch seine guten Seiten hatte, wenn 10 Prozent sagen, dass die Juden einfach etwas Besonderes und Eigentümliches haben und nicht so recht zu uns passen, und wenn 27 Prozent sagen, wer schon immer hier lebte, sollte mehr Rechte haben als später Zugezogene, dann haben wir ein Problem.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass jemand als rechts eingeordnet wird, das passiert nicht, weil er einem dieser Werte zustimmt, sondern weil er ganz vielen dieser Werte zustimmt und weil diese Zustimmung in der Regel …

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Blödsinn, was Sie erzählen. Völliger Schwachsinn!)

Herr Heym, wir sprechen gerade über die Ergebnisse des Thüringen-Monitors.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist Ihre Interpretation, Frau Lehmann!)

Das ist nicht meine Interpretation des ThüringenMonitors, das sind wissenschaftlich fundierte Ergebnisse, Herr Heym.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht also, um dort als rechts eingestuft zu werden, nicht nur um die Frage, einer dieser Aussagen zuzustimmen. Sondern es geht darum, sehr vielen dieser Aussagen zuzustimmen und in der Regel nicht nur zu denken, sondern zu sagen, dass man auch gewaltbereit ist, und zu sagen, dass man auch bereit ist, mit Gewalt gegen solche Personengruppen vorzugehen. Auch das sagt der ThüringenMonitor. Die Werte bewegen sich seit vielen Jahren auf hohem Niveau. Das zeigt uns, dass wir in diesem Land ein Problem mit Demokratie haben. Es zeigt uns, dass wir ein Problem damit haben, dass die Werte, die das Grundgesetz uns vermittelt, nicht für alle Menschen in diesem Land gleichermaßen gelten. Das zeigt uns zum Beispiel auch die „Mitte“-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, die sagt, dass muslimfeindliche Einstellungen genauso wie Vorurteile gegen Asylsuchende und Abwertung von Langzeitarbeitslosen in Deutschland nach wie vor sehr verbreitet sind.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Hoffentlich hat der Spuk bald ein Ende!)

Es gibt hier auch starke Unterschiede zwischen Ost und West. Die „Mitte“-Studie zeigt auf, dass Fremdenfeindlichkeit, Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus, Abwertung Asylsuchender oder Obdachloser im Osten weit stärker ausgeprägt sind als im Westen. Das sagt nicht, dass die Mehrheit der Men

(Abg. Höcke)

schen im Osten oder die Mehrheit der Menschen in Deutschland insgesamt rechtsextrem oder Nazis sind. Aber es sagt uns, dass es einfach zu viele Menschen sind, die die Werte, für die wir uns sonst hier einsetzen, die Werte, die das Grundgesetz beschreibt, offensichtlich nicht vertreten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sowohl Thüringen-Monitor als auch „Mitte“-Studie zeigen noch einen anderen Zusammenhang auf, nämlich dass die Personen, die sich selbst als rechts einstufen, eher bereit sind, Gewalt auszuüben.

(Heiterkeit AfD)

Es bleibt aber inzwischen auch nicht mehr nur beim Denken, sondern das drückt sich auch in anderen Zahlen aus. Zum Beispiel ist Thüringen das Kernland der extrem Rechten. Wir haben eine extrem hohe Veranstaltungsdichte.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben die Antifa vergessen!)

(Unruhe AfD)

Es gibt in keinem Bundesland mehr Rechtsrockkonzerte, es gibt ein extrem hohes Niveau an rechten Straftaten. Das wird auch deutlich, wenn man sich in Deutschland insgesamt die Entwicklung von Gewalt gegen Geflüchtete ansieht, die sich im Vergleich zu 2014 mehr als verdoppelt hat. Es gab 2015 über 1.300 Straftaten und bis September 2016 bereits 1.800. Also auch in diesem Jahr ist der Anteil noch mal gestiegen.

All das zeigt uns, dass Abwertung von Menschen aufgrund einzelner Merkmale eben keine Seltenheit, sondern weit verbreitet ist. Das Konstrukt der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, das Heitmeyer geprägt hat, der einer der renommiertesten Sozialwissenschaftler ist, die wir in Deutschland haben, sagt nichts anderes, als dass es diese Abwertung gibt. Es sagt: Macht keine Unterscheidung mehr zwischen rechts und links, weil es egal ist, ob jemand, der sich rassistisch äußert, selbst sagt, dass er links oder rechts ist, oder ob er sagt, dass er in der Mitte dieser Gesellschaft steht, weil es auch egal ist, ob jemand, der sexistisch ist, Muslim, Katholik oder Atheist ist. Das ist in diesem Fall einfach egal. Es ist ein Blick, der weg von den Rändern...

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Muslime oder Katholiken!)

Oder Atheist.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Um Gottes willen, alles Religionen!)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Hilfe...!)

(Unruhe im Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Frau Abgeordnete Lehmann hat das Wort.

Frau Tasch, ich nehme an, Sie haben sich in anderen Situationen auch schon mal von Männern oder anderen Frauen diskriminiert gefühlt, und genau damit will sich diese Enquete-Kommission auseinandersetzen.

Der Begriff der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit will den Blick von den Rändern wegnehmen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass es einzelne kleine Gruppen sind, die diese Abwertung vornehmen, sondern dass das in der gesamten Gesellschaft vorkommen kann. Unsere Aufgabe ist es, einen Weg zu finden, damit umzugehen. Die Enquete-Kommission soll einen Beitrag dazu leisten, indem sie einen Dialog ermöglicht zwischen den Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, aber auch mit Experten und Zivilgesellschaft, um Ursachen und Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu ermitteln, aber auch den Umgang damit. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir das gemeinsam mit der CDU tun würden.

Ich muss sagen, Herr Tischner, dass ich es mehr als bedauerlich finde, dass Sie sich von dem Konsens, den der NSU-Abschlussbericht gefunden hat – und der ist in der vergangenen Legislatur von allen Abgeordneten in diesem Haus beschlossen worden – verabschieden und dass Sie jetzt versuchen, das hier wieder aufzumachen und den Eindruck zu erwecken, dass wir nicht bereit gewesen wären zu verhandeln, weil es unserer Meinung nach an dieser Stelle nichts zu verhandeln gibt. Der NSU-Abschlussbericht ist mit den erschreckenden Erfahrungen, die wir mit dem NSU hier gemacht haben, für uns eine große Verantwortung, die wir tragen. Wir müssen darauf eine Antwort finden. Natürlich wird das ergebnisoffen stattfinden, was wir dort diskutieren, aber natürlich nicht so ergebnisoffen, dass der Eindruck entsteht, dass plötzlich rassistische Einstellungen in irgendeiner Art und Weise in Ordnung sind. Das sind sie nämlich nicht; das wird mit Sicherheit Ergebnis dieser Enquete-Kommission sein. Ich würde mich freuen, wenn wir da gut mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU zusammenarbeiten könnten. Die AfD hat ja jetzt schon sehr deutlich gemacht, dass sie an diesem Thema kein Interesse hat. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Frau Abgeordnete Berninger für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Ich will gleich vorab etwas zu dem Entschließungsantrag der rechtspopulistischen Fraktion sagen. Kurzgefasst kann man sagen, die AfD hat aufgeschrieben – das wird man wohl noch sagen dürfen, die wollen uns unsere Meinungsfreiheit wegnehmen, das machen wir nicht mit –, dass es uns um die Bekämpfung bürgerlicher Meinungen ginge, liberaler und konservativer Auffassungen. Meine Damen und Herren, das ist schon ein starkes Stück. Rassistische Meinungen sind keine bürgerlichen Meinungen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

ebenso wenig wie liberale oder konservative Auffassungen mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gleichzusetzen sind.

Zu der Ablehnung der Enquete-Kommission kann ich nur sagen: Die Geschäftsordnung schreibt keine Pflicht zur Mitarbeit in dieser Enquete-Kommission vor.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Den Gefallen tun wir Ihnen nicht!)

Wenn Sie das ablehnen, dann lassen Sie das einfach.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Darauf brau- chen Sie sich gar nicht zu freuen!)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Wan- dert doch aus nach Nordkorea!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, „ALLE, DIE HETZEN. ALLE, DIE WEGSCHAUEN. ALLE, DIE SCHWEIGEN.“ – das ist die Antwort, die PRO ASYL letztes Jahr auf die Frage „Wer hilft mit, Familie Salawi zu überfallen?“ auf ein Plakat im Rahmen der Kampagne gegen Rassismus geschrieben hat. PRO ASYL zählte 2015 1.065 Angriffe gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte, das Bundeskriminalamt allein in diesem Jahr bis Ende November bereits 877. Das Thüringer Innenministerium zählte im letzten Jahr 340 rassistisch motivierte Straftaten – 71 gegen Flüchtlingsunterkünfte. In den ersten drei Quartalen 2016 wurden bisher – das hat eine Anfrage der Abgeordneten König ergeben – 46 Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte in Thüringen und 46 gegen Geflüchtete registriert. Die Opferberatung ezra verzeichnete 2015 – das hat Frau Lehmann eben schon erwähnt – eine Ver

dopplung der Anzahl von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. 196 Menschen waren in Thüringen betroffen und haben sich bei ezra gemeldet. Das häufigste Motiv: Rassismus.

Meine Damen und Herren, zu ähnlichen Schlüssen wie PRO ASYL kam der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss 2014: Dass nämlich das Ignorieren, das Negieren, das Verharmlosen, das Relativieren von Einstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen zu einer Verfestigung rassistischer Einstellungen, zur angenommenen Legitimierung dieser und zu einem sich daraus entwickelnden Handeln bis hin zu rassistisch motivierten Übergriffen, Sachbeschädigung, Gewalttaten führen kann. Dass das sogar zwangsläufig dazu führen muss, wenn dies strukturell geschieht, dieses Negieren, dieses Verharmlosen, ist eine der Erkenntnisse, die mit dem NSU-Untersuchungsausschuss erstmals in dieser Deutlichkeit offiziell in einem Konsens verschiedener politischer Lager festgehalten wurde. Deshalb möchten wir uns im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission mit den tiefer liegenden Ursachen rassistischer Stereotype und deren Ausprägungen eingehend und wissenschaftlich befassen, um daraus zielgerichtet Maßnahmen abzuleiten, mit deren Umsetzung möglichst noch in dieser Legislatur begonnen werden soll. Die Kommission soll dabei nicht unabhängig von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren arbeiten und lediglich auf deren bereits erarbeitete Erkenntnisse aufbauen, die viel zu lange von weiten Teilen der Politik als übertrieben, als an den Haaren herbeigezogen, als nestbeschmutzend und dem Standort schadend – Sie erinnern sich sicher, meine Damen und Herren – diskreditiert wurden. Die Kommission soll also nicht unabhängig von Zivilgesellschaft agieren, sondern wir sehen den Auftrag der Kommission darin, in enger Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren Ursachenforschung zu betreiben und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, Handlungsempfehlungen, wie dem Syndrom der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sowie Rassismus begegnet, wie präventiv gehandelt werden kann – nicht nur, aber vor allem auf staatlicher Ebene.

Der erste NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss folgert in seinem Abschlussbericht – das ist die Bundestagsdrucksache 17/14600 –, ich zitiere: „Die polizeilichen Ermittlungen zu den Gewaltstraftaten, die dem NSU zugerechnet werden, sind von rassistischen Vorurteilen und Zuschreibungen geprägt gewesen. Von Anfang an und in den meisten Fällen ohne weitere Änderung der Ermittlungsrichtung standen die Familien der Opfer bzw. die Ermordeten im Fokus der Ermittlungen, richteten sich die polizeilichen Nachforschungen gegen sie, wur

den die Opfer der schweren Straftaten selbst in das Zwielicht krimineller Machenschaften gerückt. Entlastende Ermittlungsergebnisse wurden nicht dazu genutzt, den Tatverdacht gegen die Angehörigen auszuräumen. Vielmehr dienten sie lediglich als Aufhänger dafür, permanent neue Verdachtsmomente im Umfeld der Opfer zu suchen.“

Und die Abgeordneten im Bundestagsuntersuchungsausschuss schreiben weiter: „Da spätestens mit dem zweiten Mord an Abdurrahim Özüdogru am 13. Juni 2001 in Nürnberg klar war, dass es sich um eine Mordserie handelt, suchte die Polizei nach Gemeinsamkeiten zwischen den Opfern. Aus heutiger Sicht erscheint es völlig unerklärlich, dass diese Gemeinsamkeit nicht im Migrationshintergrund bzw. in ihrer türkischen, kurdischen und griechischen Herkunft gesehen wurde – dem einzigen Merkmal, dass alle Ermordeten miteinander verband. Stattdessen wurden allen Opfern – letztendlich alleine aufgrund ihrer Herkunft – Kontakte ins Milieu der Organisierten Kriminalität unterstellt. Zur Erklärung dieser an allen Tatorten gleichen Ermittlungsrichtung, die die Ermordeten, ihre Angehörigen und die Opfer der Sprengstoffanschläge kriminalisierte und stigmatisierte, liegt es nahe, von einem strukturellen bzw. institutionellen Rassismus auszugehen, der nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE jenseits individueller Einstellungen und Überzeugungen der einzelnen Ermittler als ein strukturelles Merkmal der Polizeiarbeit in diesem Fall zu erkennen ist.“

Barbara John, die Ombudsfrau für die Opfer und Opferangehörigen der sogenannten Zwickauer Zelle, bedankte sich am 8. März 2012 bei den Mitgliedern des Bundestagsuntersuchungsausschusses, und zwar dafür, dass der Ausschuss zu Beginn seiner Arbeit den Blick auf die Angehörigen der Opfer gerichtet hatte, auf die Familien, die jahrelang nicht nur allein gelassen wurden, sondern – Zitat Frau John – „aus dem Kreis der Anständigen ausgeschlossen worden sind, indem man sie selbst verdächtigt hat, die Taten in irgendeiner Weise mit verursacht zu haben“.

Aus heutiger Sicht scheint es unvorstellbar – das habe ich 2013 in einem Aufsatz „Rassistische Ermittlungen im Fall NSU“ geschrieben –, „wie sich die Ermittlungsbehörden derart irren konnten“. Und im Sondervotum zum Abschlussbericht des Thüringer Untersuchungsausschusses führen die Mitglieder der Thüringer Linken-Fraktion fort: Es ist „unbegreiflich, dass Hinweisen, es könne sich um rassistisch motivierte Gewalttaten von rechts handeln, nur sehr oberflächlich oder gar nicht nachgegangen wurde. Auch wenn keine Thüringer Beamt_innen an den Ermittlungen der Soko ‚Bosporus‘ direkt beteiligt waren, kann aus unserer Sicht keine ‚Entwarnung‘ gegeben werden. Ausgehend bspw. von teils rassistischen Formulierungen in den Ermittlungsakten zum untergetauchten Kerntrio muss davon aus

gegangen werden, dass Thüringer Sicherheitsbehörden ähnlich wie die Soko Bosporus vorgegangen wären.“

Meine Damen und Herren, auch mit Blick auf aktuelle Geschehnisse muss man konstatieren, dass das sogenannte „rechte Auge“ häufig noch Probleme hat, dass eindeutige Anzeichen einfach nicht gesehen werden, zum Beispiel, als im Juni 2015 in Jena drei indische Studierende brutal zusammengeschlagen wurden und die ermittelnden Beamten zunächst keine rassistischen Motive erkennen konnten – trotz des Hitlergrußes, trotz der Aussage der Geschädigten, die Gewalttäter hätten ausländerfeindliche Parolen skandiert. Oder erst in der vergangenen Woche in Nordhausen, wo ein Brandsatz in einer Asylbewerberunterkunft in Verbindung mit mit SS-Runen und Galgenzeichnungen versehenen Drohbriefen offenbar nicht dazu führte, dass die Polizei rassistische Motive sah. Eine von ezra – der mobilen Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – 2014 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Die haben uns nicht ernst genommen“ berichtet, mehr als die Hälfte der befragten Opfer habe den Eindruck gehabt, die Polizei sei nicht an der Aufklärung der politischen Motive der Täter interessiert. Genauso schlimm: Viele fühlten sich mit Vorurteilen seitens der Beamtinnen und Beamten konfrontiert.