Dazu muss man als Erstes festhalten, dass damit nicht nur Dienstanbieter im gewerblichen Bereich, große Social Networks usw., gemeint sind, sondern faktisch auch eine Einzelperson, die beispielsweise einen eigenen kleinen Mailserver für Freunde betreibt. Die ist dann per dieser Charta verpflichtet, präventiv Eingriff in die Publikationsprozesse zu nehmen. Und das ist Zensur. Wenn man nämlich im Vorfeld, bevor die Veröffentlichung überhaupt stattgefunden hat, sagt, ich zitiere noch mal aus Satz 2: „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf […] ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“, dann bin ich ganz ehrlich der Überzeugung, das kann es nicht sein. Es kann auch nicht sein, dass das hier als das Positive herausgestellt und von uns mitgetragen wird. Das mag ein sehr guter Diskursansatz zum Thema „Digitale Grundrechte“ sein, darüber kann man sich mal verständigen, aber definitiv nicht in dieser Form, wenn sozusagen im Vorfeld schon die Zensur steht,
jedenfalls lese ich das und übrigens auch sehr viele andere Menschen, die sich mit der Charta detaillierter beschäftigt haben, heraus. Das ist nicht das, wozu es von mir, von uns eine Zustimmung geben wird. Wir nehmen das als einen Diskursvorschlag, einen Debattenvorschlag mit, aber mehr auch nicht.
Ich habe gesagt, dass nicht nur ich das so sehe, sondern auch viele andere sehr kritisch an diese Charta herangehen. Ich will zwei Zitate bringen, und zwar einmal von Internet-Law: „Diese Charta ist nicht geeignet, die Grundrechte im digitalen Zeitalter zu stärken und sollte daher nicht weiter verfolgt werden. Eine öffentliche Debatte jedenfalls dieses Textes halten wir nicht für zielführend.“ Zitat zwei kommt von Social Media Recht: „Dieser Entwurf ist Murks. Auf allen Ebenen und aus allen Perspektiven. Er hilft nicht. Und noch viel schlimmer. Der Entwurf wird der Diskussion um das Recht im digitalen Zeitalter einen Bärendienst erweisen.“
Als Letztes will ich noch anfügen, wissen Sie: Grundrechte sind Grundrechte. Da braucht man keine Konkretisierung extra für das Internet, extra für die digitale Welt eine Charta der digitalen Grundrechte, sondern Grundrechte sind Grundrechte,
die sollten sowohl in der digitalen Welt gelten, wie sie auch in der realen Welt gelten. Da sozusagen eine Spaltung aufzumachen, führt letztlich nicht nur zum digitalen Dualismus, das ist das, was man unterstellen muss, sondern ist aus meiner Perspektive auch dazu geeignet, Grundrechte im Gesamten zu schwächen. Ich bin – ich glaube, ich spreche auch für die Gesamtheit meiner Fraktion – eine Vertreterin der Grundrechte und sage, bevor wir Grundrechte in der digitalen Welt beschließen, die letztlich möglicherweise sogar Grundrechte angreifen, lehnen wir diese ab, nehmen das aber gern als einen Debatten- und Diskursbeitrag mit. Danke schön.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Ich erteile jetzt dem Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herrn Minister Tiefensee, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste! Wodurch zeichnet sich eigentlich die neue digitale Welt aus? Wieso ist es eigentlich eine umstürzende Entwicklung? Ich meine, das haben viele noch nicht in der ganzen Tragweite erkannt. Vier Kriterien. Das Erste: Die digitale Revolution wird nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche umfassen. Das Zweite: Das Internet der Dinge, das Internet der Produktionsprozesse schafft völlig neue Möglichkeiten. Das Dritte: Die Daten werden zu dem wertvollsten Rohstoff des digitalen Zeitalters. Und das Vierte: Wir erleben völlig neue Formen von Kooperation und Vernetzung zwischen Maschinen, zwischen Menschen und zwischen Menschen und Maschinen.
Vor diesem Hintergrund haben wir längst die Erfahrung gemacht, dass die Digitalisierung sowohl Licht als auch Schatten hat. Der Eindruck verfestigt sich, dass die zivilisierte Welt, dass die Gesetzgeber eher wie Hase und Igel hinterherlaufen und den Gegebenheiten, die sich entwickeln, sowohl bei den ganz großen, weltumspannend agierenden Unternehmen einerseits als auch denjenigen, die mit krimineller Energie die digitale Welt ausnutzen, nicht gewachsen sind. Vor diesem Hintergrund lese ich die vorgelegte Charta der Digitalen Grundrechte. Es sei mal dahingestellt, ob das semantisch richtig ist. Nach meinem Dafürhalten gibt es keine digitalen und analogen Grundrechte, es sind eher die
Grundrechte in einer digitalen Welt oder die Grundrechte in einer digitalen Gesellschaft. Ich meine, Frau König, dass wir schon sehr genau entscheiden müssen oder darauf schauen müssen, dass die Grundrechtsdefinition, die wir beispielsweise in Deutschland haben, an einigen Stellen auf diese neuen Entwicklungen nicht reagiert. Wenn es zum Beispiel um ein Recht auf Vergessen geht: Ich wüsste nicht, wo das bisher festgehalten ist.
Die Charta ist ein Gesprächsangebot, ist das Fundament einer Diskussion. In diesem Sinne verstehe ich sie. Man darf sie nicht überfordern. Liest man eine Charta der europäischen Rechte oder – wie ich sie 2008 vorgelegt habe – eine Charta der europäischen Stadt durch, dann können das nur rote Linien, dann können das Rahmenbedingungen sein, dann kann das ein Festhalten von Themen sein, die es in der Zukunft zu untersetzen gilt, zum Beispiel in europäischem oder nationalem Recht. Die Charta richtet sich insbesondere an private und staatliche Stellen, aber sie bewegt sich in einem Dreieck von Privatpersonen, Unternehmen und Staat. Sie ruft eine Fülle von Themen auf, die Anzahl der Artikel ist riesig und sie ist nur deshalb klein gedruckt, weil man es auf eine A4- oder A3-Seite bekommen will, aber es gibt keine Fußnoten, kein Kleingedrucktes, sondern es sind Hauptsätze, die es zu beachten und zu diskutieren gilt.
Ich greife mal drei Themenkomplexe heraus, die mir wichtig zu sein scheinen: Das ist einmal die Frage der Teilhabe, zum Zweiten ist es die Frage der Datensouveränität und letztlich die Frage der Datensicherheit oder auch der Kriminalität.
Ich will es vorwegnehmen: Der Titel dieser Aktuellen Stunde bezieht sich auch auf Thüringen. Es ist bereits angeklungen, wir haben auf der einen Seite unser Aktionsprogramm, unser zehn Punkte umfassendes Aktionsprogramm, wir arbeiten intensiv an einer Digitalisierungsstrategie und wir nehmen uns deshalb Zeit, weil wir im Vergleich mit anderen Bundesländern, auch mit anderen Nationen herausgefunden haben, wo Schwachstellen sind, wo Spezifika in Thüringen einzuhalten sind. Wir haben einen umfangreichen Dialog nicht nur mit den unterschiedlichen Ministerien, sondern auch mit der Öffentlichkeit vor uns und wir wollen dann im Jahr 2017 die Digitalstrategie für Thüringen vorlegen.
Jetzt zu diesen drei Themenfeldern. Ad eins – Teilhabe: Teilhabe bedeutet im Sinne der Daseinsvorsorge, dass gewährleistet sein muss – mit dem Hintergrund – der Charta der Digitalen Grundrechte –, dass jeder diskriminierungsfrei, egal ob er gebildet oder ungebildet ist, an dieser digitalen Welt teilhaben kann. Das bedeutet zunächst und zuerst – und das ist auch die Anforderung an Thüringen –: Breitband, Zugang zu den Informationen, Zugang zu dieser digitalen Welt. Sie wissen, wie wir uns bemü
hen, mit den Privaten, die die Hauptlast zu tragen haben, aber eben auch mit der öffentlichen Hand dafür zu sorgen – und es sieht sehr gut aus, dass wir das schaffen –, bis ins Jahr 2019 flächendeckend, und das meint wirklich flächendeckend, die 50 Mbit/s – und für die Unternehmen, für die Gewerbegebiete weit über diesen Bereich, möglichst bis in den Bereich von 100, 500 Mbit/s – zur Verfügung zu stellen. Teilhabe heißt aber auch, dass ich bilde, dass ich ausbilde. Ich bin mit meiner Kollegin Klaubert einig, dass wir die Schulen, die Berufsschulen darin stärken müssen, dass Kinder und Jugendliche erlernen, wie man mit dieser Welt umgeht. Unsere Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung mit ihrem umfangreichen Programm in den sogenannten MINT-Fächern, also auch in den Fragen der Digitalisierung, ist unterwegs in den Grundschulen, in den Regelschulen, um Kinder und Jugendliche an diese Welt heranzuführen.
Teilhabe heißt aber auch, dass wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lage versetzen, dass sie mit dieser Welt mithalten können. Und das meint besonders diejenigen, die nicht besonders qualifiziert sind. Ich bin mit meiner Kollegin Werner unterwegs. Wir haben mehrfach über das Thema „Arbeitswelt 4.0“ diskutiert. Es wird eine extreme Herausforderung und das ist vielen noch nicht klar. Ich habe gestern gerade mit dem Logistiknetzwerk eine Veranstaltung gehabt. Es ist vielen nicht klar, dass es zur Teilhabe gehört, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahrscheinlich sogar einen Tag im Monat zur Verfügung stellen müssen, um sich fortzubilden, auszubilden.
Wenn Frau Klaubert ein Bildungsfreistellungsgesetz vorgelegt hat, was von Teilen dieses Landtags bekrittelt wurde, dann zielt es genau darauf, dass wir Menschen in die Lage versetzen müssen, dass sie sich mit diesem Thema beschäftigen, und zwar auch während ihrer Arbeitszeit und finanziell abgesichert. Wenn wir das nicht tun, dann werden wir zurückfallen und Menschen ausschließen.
Zur Teilhabe gehört aber auch, dass wir Unternehmen in die Lage versetzen, dass sie teilhaben. Da agieren wir in der Richtung, dass wir einen Wettbewerb ausgeschrieben haben, sogenannte digitale Plattformen zu kreieren, auf denen sich Unternehmen in der Wertschöpfungskette und in der Branche – also wenn Sie so wollen, vertikal und horizontal – vernetzen können, teilhaben am digitalen Diskurs. Wir haben jetzt den Zuschlag an ein Unternehmen erteilt, das uns solche Plattformen programmieren wird. Dazu gehört aber auch, dass wir die Unternehmen mit dem nötigen Equipment ausstatten. Hierzu gibt es eine Fülle von Förderprogrammen, die Thüringen anbietet, damit die Unternehmen teilhaben können.
Summa summarum: Es gehört zur Daseinsvorsorge, es gehört zur Teilhabe an der digitalen Welt, dass wir diskriminierungsfrei und flächendeckend jeden und jede an dieser Welt teilhaben lassen.
Der zweite Komplex ist der der Datensouveränität, Schutz der Privatsphäre. Spätestens hier, meine Damen und Herren, sind wir dann auf der nationalen und auf der europäischen Ebene angekommen. Ich kann nur auch von diesem Pult aus an Berlin, an Brüssel appellieren, dass wir aus diesem Haseund-Igel-Spiel nicht dauerhaft als die Hasen hervorgehen, sondern tatsächlich auf Augenhöhe mit den Unternehmen sind.
Worum geht es im Kern? Es geht darum, dass die Daten, die wir jetzt in dieses System geben, geschützt sind, nicht missbraucht werden. Da rede ich noch nicht von Cyberkriminalität, das ist ein anderer Punkt. Sondern scheinbar legal, weil in einem gesetzesfreien Raum, werden unsere Daten gesammelt, mit Algorithmen ausgewertet und zum Teil missbraucht. Hier sind solche Stichworte fällig, wie zum Beispiel das Vorhaben der Europäischen Union, den Datenaustausch zwischen der EU und den USA zu regeln. Safe Harbor ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Die Nachfolgeregelung nennt sich Privacy Shield; ich befürchte, dass auch die vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird, weil sie wiederum nicht umfangreich genug regelt, wie dieser Datenaustausch stattfinden muss.
Ich unterstütze ausdrücklich, dass die Europäische Union sich mit Facebook auseinandersetzt. Sie erinnern sich an das Zusammengehen von Facebook und WhatsApp. Ist Ihnen eigentlich klar, dass Facebook 50 Terabyte pro Tag erfasst? Ich unterstütze alles, was dafür sorgt, dass ein Dienst, eine Applikation, eine App nicht dazu missbraucht wird, dass in die Privatsphäre der Menschen eingedrungen wird. Wenn man normalerweise und nach Recht und Gesetz einen Durchsuchungsbefehl braucht, um in meine Wohnung zu kommen, und dieser Durchsuchungsbefehl setzt eine Reihe von Voraussetzungen voraus, ich aber jetzt in einer Millisekunde mit einem Klick in der Lage bin, in die Privatsphäre einzudringen und das noch nicht mal strafbewehrt ist, dann gilt es, hier dringend Abhilfe zu schaffen. Und dafür bildet wiederum die Europäische Charta einen Rahmen.
Es geht aber auch – das ist insbesondere bei Frau König angeklungen – darum, das Recht auf Information zu erhalten. Das bedeutet – und da bin ich anderer Meinung und lese die Europäische Charta anders –, dass wir eine Balance brauchen aus dem freien Zugang zu Informationen einerseits und der Frage, wie man einer rufschädigenden Information, wie man Hetze Einhalt gebieten kann. Das ist ein
Wir haben uns in Thüringen, was diesen freien Zugang angeht, dafür eingesetzt, die Störerhaftung so liberal wie möglich zu machen. Es ist im Bundesrat eine Regelung gefunden worden, die nach wie vor schwierig ist. Wir werden sehen, wie die Gerichte mit den entsprechenden Verfahren umgehen. Wir haben uns für den Ausbau des Wireless LAN, für die Möglichkeit des Freifunks ausgesprochen und investieren hier sehr viel Geld. Was also den Bereich der Souveränität, mit Daten umzugehen, die Privatsphäre und das Recht auf Vergessen betrifft, sollten wir von Thüringen aus alle Aktivitäten in Berlin und Brüssel unterstützen.
Und schließlich Letztens, die Cyberkriminalität, das, was wir tagtäglich erleben: Das ist, Dorothea Marx, ein weiterer hochaktueller Anlass, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, Stichwort Telekom Router. Wussten Sie, dass wir im Jahr 2015 dem Bundeskriminalamt 50.000 Straftaten, die auf Cyberkriminalität zurückzuführen sind, gemeldet haben, aber das Bundeskriminalamt davon ausgeht, dass 90 Prozent der Angriffe überhaupt nicht gemeldet werden und damit eine Dunkelziffer darstellen? Auch hier ist es dringend nötig, dass das Strafrecht verschärft wird, dass wir die Möglichkeit haben, hier einzugreifen. Der Appell an die Unternehmer und die Privatpersonen in diesem Dreieck aus Privat, Unternehmen und Staat lautet: Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Daten sicherer sind, einmal gegen die weltlichen Einflüsse bezüglich Datentransfer und Schnittstellen und schließlich in den Servern. Wir diskutieren in Thüringen darüber, ob es eine Thüringen Cloud braucht, ob wir eine Deutschland Cloud brauchen. Denn das Entscheidende ist, dass wir die Server hier haben, dass wir die entsprechenden Sicherheiten nach allen Standards gewährleisten können. Und wir müssen die staatlichen Stellen in die Lage versetzen, dass sie denjenigen, die immer schneller sind, die mit krimineller Energie die digitale Welt ausnutzen, gewachsen sind und ihnen das Handwerk legen.
In all diesen Feldern werden wir extrem schnell und extrem erfolgreich sein müssen, ansonsten verschiebt sich die Macht demokratisch legitimierter Instanzen, die Macht, die in einer Demokratie ausbalanciert ist, hin zu denen, die die digitale Welt mit ihren Möglichkeiten missbrauchen. Das darf nicht passieren. Und deshalb finde ich, dass die Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union, nicht zuletzt auch von Martin Schulz und vielen anderen Initiatoren angeschoben, von vielen anderen unterstützt, eine sehr gute Grundlage für die Diskussion ist. Ich freue mich auf die Veranstaltung am Montag und vor allen Dingen auf eine Diskussion auch in Zukunft hier im Thüringer Landtag. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es noch Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich den vierten Teil der Aktuellen Stunde.
e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Tendenziöse Jugendbildung? – Die Förderpraxis der Landesregierung über das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/3155
Meine Damen und Herren, um Datenmissbrauch ging es gerade, um anderen Missbrauch geht es jetzt, denn die Förderpraxis der Landesregierung, was die Jugendbildung angeht, ist erschreckend. Einige Beispiele dazu: Jugendorganisationen von Altparteien, hier in diesem Fall die Grüne Jugend – wobei ich mich schon wundere, dass es die Grüne Jugend überhaupt gibt, ich dachte, Sie wären alle Berufsjugendliche –,
jedenfalls führte diese Grüne Jugend am 11.11. – ich dachte auch erst an einen Faschingsscherz, war aber keiner – im Rahmen der steuergeldgeförderten Hirschfeld-Tage, Motto „Liebe“ bzw. “Lebe die Vielfalt“, einen gegenpolitischen Wettbewerb, nämlich eine gegen die AfD gerichtete Veranstaltung, durch – mit Staatsgeldern gefördert. Vielfalt, meine Damen und Herren, sieht anders aus.
Weiter: Wenn Sie aufmerksam die Post gelesen haben, ergibt sich aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1575, welche Institutionen für das nächste Jahr wofür Fördermittel aus dem gänzlich überflüssigen Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beantragt haben.
An erster Stelle natürlich die stasispitzelgeführte Amadeu Antonio Stiftung, die nicht nur die „Jüdische Rundschau“ ob seltsamen Finanzierungsdar
lehens-, Darlehens- und Rücklagengebarens auch als „Amadeu-Antonio-Bank“ bezeichnet. Wir erinnern uns.
Diese mit Thüringer Steuergeld gemästete Stiftung – oder Bank – hat eine Vorsitzende, nämlich Frau Anetta Kahane oder besser bekannt auch als „IM Victoria“, die schon zu DDR-Zeiten für ihre menschenverachtenden Spitzeltätigkeiten Geschenke und Zuwendungen aus volkseigenen Geldern erhielt, meine Damen und Herren.