der CDU-Fraktion eine wichtige Angelegenheit. Ich will mal etwas zum Abgeordneten Möller sagen, zu dem, was er hier gesagt hat. Die Sache als solche ist ja hier abgehandelt, das muss ich nicht noch mal alles wiederholen. Es gibt ein Bundesgesetz, das schreibt einiges vor, sogar ziemlich viele Einzelheiten. Jetzt gibt es noch die Notwendigkeit, dass das Land ein Ausführungsgesetz macht. Sich deshalb hier hinzustellen und grundsätzlich darüber zu reden, dass zum Beispiel Richter Urteile machen, von denen man der Meinung ist, dass sie zu milde sind, ist schlicht am Thema vorbeigeredet – setzen, Note 6.
Das hat mit dem Thema, über das wir hier reden, aber wirklich absolut nichts zu tun. Es ist ein ganz anderes Thema. Natürlich kann man sich darüber unterhalten, ob bei Vergewaltigungen das Strafmaß, das üblicherweise von Gerichten angewendet wird, vielleicht zu milde ist und man darauf hinwirken kann, soweit das geht, dass man hier schärfere Strafen ausspricht. Das hat aber doch mit der psychosozialen Opferbetreuung wirklich überhaupt nichts zu tun.
Das Opfer ist dann schon da. Es geht darum, wenn ich ein Opfer habe, wie ich das im Strafprozess begleiten kann. Nur darum geht es doch. Es geht gerade nicht um das, worüber Sie hier geredet haben, um die Vermeidung von Straftaten, das ist ein ganz anderes Thema.
Natürlich müsste man auch etwas machen, um Straftaten zu vermeiden. Aber wenn ein Opfer nun mal da ist, ein Opfer einer schwerwiegenden Straftat, dann geht es in der Sache darum: Wie kann ich diesem Opfer den Strafprozess – ich sage mal – erträglich machen. Das ist vorhin ja angesprochen worden. Früher wurde das Opfer schlicht als Zeuge angesehen und auch als Zeuge – in Anführungszeichen – abgehandelt. Da hat sich die Situation mittlerweile zu Recht geändert. Man nimmt auf das Opfer einfach mehr Rücksicht, als man das früher genommen hat. Da gehört so eine Prozessbegleitung in schwerwiegenden Fällen auch wirklich dazu. Das ist auch etwas Positives. Deshalb sollte man das auch unterstützen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob das Strafmaß, das die Richter im Moment anwenden, zu gering ist oder ob man mehr Polizei braucht, um Straftaten zu verhindern – ein völlig anderes Thema. Deshalb mein Schlusssatz zu dem Thema: Thema verfehlt, Herr Möller.
Das waren jetzt einfach zu viele – sage ich mal – neue Eindrücke, die ich gewinnen konnte. Die muss ich jetzt natürlich auch psychosozial verarbeiten.
Deswegen stehe ich jetzt hier vorn und spreche mit Ihnen, meinem sogenannten Therapiekreis. Fangen wir mal an mit Frau Berninger, meiner Lieblingspsychotherapeutin. Frau Berninger, ich muss schon sagen, wenn ich Sie so reden höre, wie dankbar Sie sind, da könnte man fast meinen, dass der Strafprozess hier in Deutschland, bevor dieses Gesetz eingeführt worden ist, noch nach den Regeln der Carolina abgelaufen ist, also irgendwas Vorsintflutliches, Mittelalterliches war; aber das war es natürlich mitnichten. Also unser Strafprozess ist weltweit einzigartig, wird oft genug in anderen Ländern versucht nachzuempfinden und ist ein Modell, was sehr erfolgreich ist. Das vielleicht erst mal zu diesem Punkt.
Dann zur Frage, welches Thema man hier diskutieren kann, Herr Scherer. Das, mit Verlaub, bestimmen nicht Sie. Und die Frage, wie ich einem Menschen am besten dienen kann, der Opfer einer Straftat geworden ist, ob ich das mit einem Erziehungswissenschaftler oder Sozialwissenschaftler an der Seite mache, der meine Händchen hält und mich gendergerecht ansprechen kann, ob das die richtige Alternative ist oder ob es nicht vielleicht doch besser ist, wenn ich endlich mal ordentliche Strafen ausurteile, wenn ich dafür sorge als Politik, da haben wir eine ganz klare Position.
Genau, und damit bin ich dann bei Ihnen, Frau Rothe-Beinlich. Zum Opferschutz gehört natürlich auch, dass ich mich mal mit den Realitäten in der Gesellschaft auseinandersetze.
Skat drücken, die durch deutsche Täter Opfer werden, dann ist das natürlich mitnichten so. Aber worauf ich hingewiesen habe, ist nun mal eine spezifische Entwicklung, die wir seit Anfang des Jahres in Deutschland immer mehr wahrnehmen, was auch mittlerweile ganz breit Rezeption in den Zeitungen, in den Medien gefunden hat und was Sie natürlich auch in den Statistiken eindeutig wiederfinden, nämlich dass wir in bestimmten schweren Kriminalitätsbereichen eine Belastung haben, zum Beispiel bei sexuellem Missbrauch, zum Beispiel bei Vergewaltigungen,
Und wenn Sie also solche Straftaten verhindern wollen, Frau Rothe-Beinlich, dann setzen Sie am besten da an, wo das am einfachsten ist, nämlich an der Grenze, und wenn Sie es da nicht getan haben, dann müssen Sie es eben bei der Durchsetzung der inneren Sicherheit machen. Und an all diesen Punkten versagt die etablierte Politik und Sie ganz vorneweg.
Ich bitte doch die Kolleginnen und Kollegen, sich in ihren Zwischenrufen etwas zu mäßigen. Ich schaue noch mal ins Rund. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Berninger hat den Arm erhoben. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Nur ganz kurz. Der AfD-Abgeordnete hat gerade behauptet, ich hätte hier irgendwie Dankbarkeit geäußert und damit zum Ausdruck gebracht, ich sei bisher von einem mittelalterlichen Strafrechtssystem ausgegangen, was hier herrsche. Herr Abge
ordneter Möller, vielleicht sollten Sie nicht nur auf Ihre Reizthemen hin hellhörig sein, sondern tatsächlich zuhören. Vielleicht sollten Sie Ihren Aluhut mal absetzen, wenn Sie hier der Debatte folgen wollen.
Ich habe von der EU-Richtlinie über Mindeststandards für Rechte für die Unterstützung und den Schutz von Opfern in Strafverfahren gesprochen. Und auch bei Entstehen dieser EU-Richtlinie ist niemand davon ausgegangen, dass ein mittelalterliches Strafrechtssystem in der Bundesrepublik bestünde.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst einmal die Frage nach Ausschussüberweisung. Herr Abgeordneter Emde, bitte schön.
An den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, um ganz genau zu sein. Wir stimmen über diesen Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Ich schließe die Beratung für diesen Tagesordnungspunkt und ich schließe die Beratung für den heutigen Tag.
Ich mache noch darauf aufmerksam, um 20.00 Uhr beginnt der parlamentarische Abend mit dem Reservistenverband und wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr zur Fortsetzung der Sitzung.