Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, ich bin auch sehr froh, dass wir heute über den Gesetzentwurf zum Blindengeld in der zweiten Lesung noch mal debattieren. Lange hat es gedauert und ich hoffe, heute wird es gut. Ich bin davon überzeugt, denn es ist wichtig für die Menschen mit einer Sehbehinderung, für taubblinde Menschen und für deren Angehörige natürlich auch. Jetzt kann das Gesetz rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten.
Das Landesblindengeld – und ich habe es schon in meiner ersten Rede gesagt – erlaubt den Betroffenen eine halbwegs gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wir wollen diese Teilhabe möglichst gleichberechtigt gestalten. Zum ersten Mal wird dieses Landesblindengeld auf taubblinde Menschen erweitert. Darüber sind wir als Bündnis 90/Die Grünen sehr froh. Wie in der letzten Woche im Sozialausschuss noch mal zu hören war – und meine Vorrednerinnen und auch Herr Zippel haben es schon gesagt –, ist es sehr wichtig, dass das Landesblindengeld jetzt endlich in zwei Schritten bis 2018 auf 400 Euro angehoben wird.
Es wurde auch ein Beispiel genannt: Zum Beispiel haben sehbehinderte Menschen eine erhöhte Stromrechnung, was wir gar nicht sehen. Die müssen immer mehr Licht haben. Da kommen schon Kosten zustande. Dieser Nachteilsausgleich, ich betone es immer wieder: Es ist definitiv keine Luxusleistung, über die wir hier heute reden. Wir sind stolz darauf, dass wir Grünen in der Koalition mit den Linken und der SPD ein neues positives Kapitel in der Geschichte des Thüringer Blindengelds erzielen konnten.
Ich habe schon gesagt, es wird rückwirkend zum 01.07.2016 gezahlt und dann letztendlich auf 400 Euro erhöht, dann kommen wir in die Nähe des Bundesdurchschnitts. Damit wird die rücksichtslose Sparpolitik gegenüber blinden und taubblinden Menschen in Thüringen glücklicherweise beendet. Das Land Thüringen – ich sage es auch noch mal – investiert zu den bisherigen 9 Millionen Euro noch einmal 3,7 Millionen, um den oben beschriebenen Nachteilsausgleich zu gewährleisten. Darauf sind wir stolz und ich freue mich auch, dass die CDUFraktion diesem Gesetzentwurf zustimmt. Ich fand es sehr wichtig, dass wir diese Anhörung noch mal gemacht haben, um die Menschen noch mal zu hören. Ich finde einfach, das gehört sich so. Wir zahlen das Geld ja rückwirkend und es geht nichts verloren.
Durch die Kombination von Gehörlosigkeit und Blindheit sind taubblinde Menschen im besonderen Maße beeinträchtigt. Hilfsmittel, die bei blinden Menschen geeignet sind, um durch Nutzung des Gehörsinns die Sehbeeinträchtigungen zu kompensieren, sind für taubblinde Menschen oft nutzlos. Diese taubblinden Menschen erhalten rückwirkend diesen Nachteilsausgleich von 100 Euro.
Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass es aus Aspekten der Gerechtigkeit wichtig gewesen wäre, eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben. Es muss möglich sein, dass benachteiligte Menschen in allen Bundesländern in den Genuss eines gleichen und angemessenen Nachteilsausgleichs kommen. Andersherum gesagt: Es ist nicht nachvollziehbar, dass sinnesbehinderte Menschen in einem Bundesland mehr und in einem anderen erheblich weniger oder gar keinen Nachteilsausgleich bekommen. Unser Wunsch wäre ein Bundesteilhabegeld gewesen. Unser Wunsch auf Thüringer Ebene – und das wissen Sie auch – wäre ein Sinnesbehindertengesetz gewesen. Dafür werden wir uns auch in Zukunft weiterhin starkmachen, dass – Frau Stange hat es schon gesagt, die Zahl habe ich jetzt nicht mehr ganz genau im Kopf – etwa 870 betroffene Gehörlose auch irgendwann einen Nachteilsausgleich bekommen.
Das hier in Thüringen vorliegende Gesetz ist eine wirkliche Verbesserung eines Zustands und deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir Bündnis 90/Die Grünen werden auch weiterhin für gleiche Rechte und Chancen für Menschen mit Behinderung eintreten und uns dafür starkmachen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Werner das Wort.
Ich nutze die Gelegenheit gern, mich noch mal für die wirklich zügige Beratung unseres Gesetzentwurfs in den Ausschüssen zu bedanken. Ich möchte auch noch mal betonen, dass ich es sehr wichtig fand, dass wir die Betroffenen im Ausschuss angehört haben. Es war, denke ich, möglich, dass die Betroffenen so noch mal zum Ausdruck bringen konnten, a) was die Bedarfe sind, die sie haben, b) wo die Lücken sind, auf die die Politik noch mal reagieren kann, und c) gehört es, denke ich, auch zum Anstand dazu, tatsächlich die Betroffenen mit einzubeziehen. Das ist ein Teil, den uns die UN-Behindertenrechtskonvention mit auf den Weg gegeben hat. Deswegen fand ich die Anhörung im Ausschuss sehr gut.
Ich möchte auch noch mal darstellen, dass wir natürlich noch Dinge haben, die offen sind. Das ist uns im Ausschuss in der Anhörung ins Stammbuch geschrieben worden. Ich glaube, wir werden in den nächsten Haushaltsverhandlungen genau dazu noch einmal diskutieren. Ich rege an, dass wir das gemeinsam tun. Insofern herzlichen Dank dafür, dass es möglich war, den Gesetzentwurf schnell zu beschließen, damit die betroffenen Menschen ihre Nachteilsausgleiche tatsächlich auch schnell bekommen können. So denke ich, dass Benachteiligungen, die in Thüringen für blinde Menschen leider viele Jahre gang und gäbe waren, abgebaut werden. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/2689 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der Abgeordneten Gentele und Krumpe. Die Gegenstimmen, bitte. Gegenstimmen kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Die Stimmenthaltungen kommen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir dokumentieren dies in der Schlussabstimmung zu dem Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der Abgeordneten Krumpe und Gentele. Die Gegenstimmen, bitte. Gegenstimmen gibt es nicht. Enthaltungen? Enthaltungen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 19
500 Jahre Reformation – Jubiläum zur Stärkung des Thüringen-Tourismus nutzen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2930 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2999
Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen ist mir das Wort zur Begründung angezeigt von Frau Abgeordneter Mitteldorf, Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das Reformationsjubiläum ist aus unserer Sicht dreierlei: Es ist ein zentrales Erinnerungsmoment deutscher, europäischer und globaler Geschichte. Das Reformationsjubiläum ist weit mehr als nur Luther. Beispielhaft seien da zu nennen: Müntzer, Calvin, Karlstadt, die Zwickauer Propheten und viele andere. Es ist ein Kristallisationspunkt einer historischen Epoche mit weiten Vorläufen und nachhaltigen Auswirkungen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Hier seien zum Beispiel „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ von Max Weber, aber auch Luthers Schriften als Referenzrahmen der NS-Judenverfolgung zu nennen. All diese vielen Facetten gilt es zu beachten, wenn wir das kommende Jahr unter der Dachmarke „500 Jahre Reformation“ verbringen und eine kulturhistorische, ja, eine religionshistorische Einordnung vornehmen wollen und müssen.
Thüringen bietet hierzu mit einer Vielzahl historischer Stätten hervorragende Anknüpfungsmöglichkeiten. Gerade das macht uns berechtigte Hoffnung, dass das Jahr 2017 entscheidende Impulse vom Kulturtourismus mit einer Vielzahl an Veranstaltungen und Ausstellungen erhalten wird. Nach Einschätzung der Thüringer Tourismus GmbH können wir dabei darauf hoffen, weitere 500.000 Gäste im Freistaat begrüßen zu können, insbesondere beim Quellmarkt USA deutliche Zuwächse zu verzeichnen, mit dem Deutschen Wandertag unsere Tourismuslinie „Natur und Aktiv“ deutlich zu stärken und damit vielen Menschen das erste Mal Thüringen als touristisches Ziel zu präsentieren. Die Marktforschung zeigt uns, wer einmal in Thüringen war, kommt in der Regel gern wieder und bleibt dann auch gern ein paar Tage länger.
Diesen Effekt wollen wir mit unserem Antrag unterstützen. So wichtig das Reformationsjubiläum für Museen, Touristiker und das Gastgewerbe ist, muss es uns darum gehen, Gäste langfristig zu binden, um nachhaltige Entwicklungseffekte und eine fortgesetzte Steigerung der Wertschöpfung für den Freistaat Thüringen zu generieren.
Zur Diskussion hierzu laden wir also heute mit diesem Antrag ein, ehe wir uns dann morgen hoffentlich alle zahlreich auf der Wartburg zur feierlichen Eröffnung des Reformationsjubiläums wiedertreffen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer II des Antrags. Dazu erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Maier vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Regierungsfraktionen haben mit ihrem Antrag zum Thema „500 Jahre Reformation – Jubiläum zur Stärkung des ThüringenTourismus nutzen“ die Landesregierung um eine Sofortberichterstattung gebeten. Dem komme ich sehr gern nach. Bevor ich jedoch zu den einzelnen Punkten Stellung nehme, gestatten Sie mir noch ein paar einleitende Bemerkungen zur allgemeinen Bedeutung des Reformationsjubiläums aus touristischer Sicht.
Das Jubiläum „500 Jahre Reformation – Luther 2017“ ist ein Ereignis, durch das alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens im Kern betroffen sind. Durch die Lutherdekade, die im Jahr 2017 mit dem Jubiläumsjahr ihren Höhepunkt hat, steht Deutschland für einen längeren Zeitraum im Blickpunkt von Christen aus aller Welt. 400 Millionen Protestanten gibt es weltweit, das sind 5,8 Prozent der Weltbevölkerung, die potenziell am Reformationsjubiläum Interesse haben könnten. Den höchsten Anteil an Protestanten weisen die USA – 156 Millionen – und das Vereinigte Königreich – 35 Millionen – auf. In Asien nimmt Südkorea mit 4,3 Millionen Protestanten eine Sonderstellung ein. Thüringen als Kernland der Reformation ist auf besondere Weise mit Martin Luther verbunden. Davon künden zahlreiche authentische Lutherstätten. So wird die Wartburg zum Reformationsjubiläum einer der zentralen Magnete für Besucher aus der ganzen Welt sein. Darüber hinaus werden Schmalkalden, Erfurt, Mühlhausen oder auch Altenburg besondere Anziehungspunkte sein. Mit dem Reformationsjubiläum in 2017 wird das Ziel verfolgt, Thüringen als Reiseziel noch stärker in den Fokus zu rücken und durch attraktive Angebotsgestaltung und optimale Zielgruppenansprache die Zahl der Gäste, der Übernachtungen und die durchschnittlichen Ausgaben der Besucher zu erhöhen.
Zu Ziffer 1 – Stand der Vorbereitungen zum Reformationsjubiläum in Thüringen: Der Freistaat Thüringen wird bis Ende 2017 aus allen Ressorts circa 55 Millionen Euro für die Vorbereitung und Durchführung des Reformationsjubiläums ausgeben. Das Reformationsjubiläum wird als Querschnittsaufgabe der gesamten Landesregierung betrachtet. Maßgeblich beteiligt sind neben der Staatskanzlei das Wirtschaftsministerium und das Infrastrukturministerium; aber auch die anderen Häuser leisten im Rahmen ihres Aufgabenspektrums Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung. Die Planungen für die Hauptprojekte des Jubiläumsjahrs sind weit fortgeschritten. Die Landesregierung geht davon aus, dass diese aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln auskömmlich finanziert werden können. Für die touristische Vermarktung des Reformationsjubiläums hat die TTG umfangreiche Maßnahmen entwickelt. Das Marketing innerhalb Thüringens liegt in den Händen der Staatskanzlei. Erst am vergangenen Wochenende hat die Staatskanzlei eine informative Sonderbeilage zum Reformationsjubiläum in den Zeitungen der Mediengruppe Thüringen herausgegeben.
Zu Ziffer 2 – Finanzielle Ausstattung, bereits getätigte und noch anstehende Investitionen mit Blick auf das Jubiläum: Wie bereits erwähnt, wird der Freistaat bis Ende 2017 aus allen Ressorts circa 55 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Re
formationsjubiläum ausgegeben haben. Im Bereich der touristischen Infrastrukturförderung ist der Lutherweg in Thüringen als ein Leuchtturmprojekt der Landesregierung zur Förderung des Kulturtourismus im ländlichen Raum zu benennen. Der Lutherweg ist ein Beispiel dafür, wie das Thema „Wandern“ mit dem kulturtouristischen Thema „Luther“ und auch mit seinen spirituellen Elementen auf interessante Weise verbunden werden kann. Das Pilgern gehört zu den ältesten Motiven des Reisens. Als mitteldeutsches Gesamtprojekt verbindet der Lutherweg mit seinem Wegenetz in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen die drei Kernländer der Reformation. Gemäß dem Gesamtkonzept der Lutherwege in Thüringen hat neben der Grundausstattung auch die Schaffung der touristischen Infrastruktur am Weg eine sehr hohe Bedeutung für die Umsetzung dieses Projekts. So konnten von 2012 bis November 2016 bislang 26 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,6 Millionen Euro durch den Freistaat Thüringen mit Mitteln in Höhe von circa 3 Millionen Euro unterstützt werden. Darüber hinaus stehen auch vier Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 400.000 Euro im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum an. Dies sind unter anderem die Ausstattung von Ankerorten am Lutherweg in Schmalkalden und Eisenach sowie die Einrichtung eines Informationszentrums Romanik und Reformation am Lutherweg in Ichtershausen. Des Weiteren werden im Rahmen des vom Kabinett im Jahr 2012 beschlossenen Masterplans Eisenach aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums noch folgende Vorhaben unterstützt:
Erstens: Im Jahr 2015 eine Zuwendung über insgesamt 350.000 Euro für die Maßnahme „Projektsteuerung und Koordinierung Reformationsjubiläum 2017 und 117. Deutscher Wandertag“.
Zweitens: Förderung eines Mobilitätskonzepts der Stadt Eisenach mit insgesamt 651.000 Euro, davon 85.000 Euro für die Erweiterung der touristischen Beschilderung, weitere 349.000 Euro für den Ausbau eines Wohnmobilstellplatzes, die Errichtung von Toiletten und Gepäckboxen sowie 218.000 Euro für den Ausbau des Parkplatzes Mariental 3.
Zu Ziffer 3 – Stand der touristischen Vermarktung, insbesondere über vorliegende Erkenntnisse zu bereits bestehenden Buchungen und Anmeldungen aus nationalen und internationalen Märkten: Bereits seit dem Jahr 2008 bereitet die TTG am nationalen wie internationalen Markt – hier insbesondere Niederlande, Schweiz, Österreich, USA und die skandinavischen Länder – das Reformationsjubiläum vor. Dabei steigerten sich die Anzahl und die Intensität der Maßnahmen kontinuierlich. Seit 2015 können die ausländischen Märkte mit Mitteln aus dem EFRE-Programm noch einmal verstärkt angesprochen werden. Während aus dem Inland und den
übrigen Märkten vorwiegend Individualtouristen erwartet werden, ist das Reisegeschäft aus den USA traditionell von Gruppenreisen geprägt. Auf einer eigenen Homepage, www.visit-luther.com, sind wichtige Informationen über das Reformationsjubiläum zusammengestellt. Dort findet sich auch eine Übersicht von Gruppenreiseveranstaltern – derzeit 19 – und deren Angeboten. Daneben stellt die TTG eine zunehmende Zahl von privat organisierten Gruppenreisen fest, klassischerweise organisiert von häufig schon im Ruhestand befindlichen Pastoren der großen lutherischen Kirchen in den Vereinigten Staaten. Für diese Zielgruppe ist eine persönliche und individuelle Kontaktpflege sehr wichtig. Dies wird über eine auf dem US-amerikanischen Markt für religiöse Reisen spezialisierte Agentur, TourComm Germany, erreicht. Zahlen über Vorausbuchungen werden leider nicht statistisch erfasst, insofern wird seitens der TTG nur auf nicht repräsentative Umfragen in den Lutherstädten wie Eisenach und Erfurt verwiesen. Demnach gehen hier die Hoteliers durchgängig von einer sehr hohen Auslastung ihrer Kapazitäten aus. Vor allem zu Spitzenzeiten – wie zum Beispiel den Kirchentagen auf dem Weg – zeichnet sich für Erfurt und Weimar schon jetzt ab, dass die Hotelkapazitäten nicht ausreichen werden, sodass über die Kirchengemeinden nach Privatquartieren gesucht wird. Aber auch im Inland läuft derzeit eine Kampagne in nahezu allen großen Print- und Onlinemedien. Interessenten werden auf die zentrale Webseite www.lutherlandthueringen.de gelenkt.
Zu Ziffer 4 – Erkenntnisse zum Beitrag des German Travel Mart 2015, insbesondere in Bezug auf internationale Märkte: Beim GTM, der von circa 600 ausländischen Veranstaltern und Journalisten besucht wurde, lautet die Hauptzielsetzung, Thüringen als Reiseland noch stärker in das Bewusstsein touristischer Entscheider aus dem Ausland zu rücken. Dieses Ziel kann als zu 100 Prozent erreicht betrachtet werden.
Die TTG hat eine sehr umfängliche Zusammenstellung von Presseartikeln vorgenommen, in denen über den Thüringer Markt berichtet wurde. Darüber hinaus waren zahlreiche Veranstalter zum ersten Mal in der Region, auch etliche US-amerikanische Organisationen.
Zu Ziffer 5 – geplante Hauptveranstaltungen und Ausstellungen im Rahmen des Reformationsjubiläums in Thüringen: Die Veranstaltungen zum Reformationsjubiläum in Thüringen finden zwischen dem 10. November 2016, also morgen, und dem 10. November 2017 statt. Die Eröffnung des Reformationsjubiläums wird, wie gesagt, morgen rund um den Martinstag, der sowohl an den Geburtstag Martin Luthers als auch an den Tagespatron des 11. November, den Heiligen Martin von Tours, erin
nert, mit den kirchlichen Partnern in Eisenach festlich begangen. Damit erfolgt auch gleichzeitig der offizielle Startschuss für das Jubiläumsjahr 2017 im Freistaat Thüringen. Seitens der Landesregierung ist es das Ziel, eine gleichsam feierliche wie auch öffentlichkeitswirksame Veranstaltung an den Beginn zu setzen. Internationale Medienvertreter sind akkreditiert; der MDR hat eine intensive Berichterstattung einschließlich eines Livestreams von der Veranstaltung in Aussicht gestellt.
Für das Jubiläumsjahr 2017 sind circa 200 Veranstaltungen im Freistaat geplant. Beispielhaft möchte ich nachfolgend auf einige aufmerksam machen: Ausstellungshöhepunkt ist die Eröffnung der nationalen Sonderausstellung „Luther und die Deutschen“ am 3. Mai 2017. Vom 25. Mai bis 27. Mai 2017 folgen in Jena, Weimar und Erfurt als gesellschaftliches Diskussionsforum die „Kirchentage auf dem Weg“. Die im Netzwerk „Reformationsforschung in Thüringen“ kooperierenden Institutionen veranstalten im Juni 2017 eine zweiteilige international ausgerichtete Tagungsreihe in Jena und Gotha. Der Wandertourismus wird den Schwerpunkt anlässlich des 117. Deutschen Wandertags vom 24. bis 31. Juli 2017 in Eisenach darstellen.