Protocol of the Session on September 30, 2016

Ich gehe davon aus, zu den Nummern I und III des Antrags.

Von der Fraktion der AfD ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt worden. Wer der Ausschussüberweisung zu den Nummern I und III des Antrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete Gentele.

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 6/2354 in namentlicher Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung.

Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben?

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!)

(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Nein!)

Moment! Ich bin ja großzügig.

Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben. Es wurden 79 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 29, mit Nein 50 (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit sind die Nummern I und III des Antrags mit Mehrheit abgelehnt.

Bevor ich Sie in die Mittagspause bis 13.30 Uhr entlasse, möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss in 5 Minuten im Raum F 202 und der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit auch in 5 Minuten im Raum F 002 trifft. Wir setzen die Beratung um 13.30 Uhr fort.

Wir setzen die Beratung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 18

Interreligiöse Kompetenz und Toleranz stärken – Christliche Werte schützen und antichristliche Gewalt ächten und ahnden

(Abg. Pfefferlein)

Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2525 dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2731

Zunächst einmal die Frage nach dem Wunsch auf Begründung zum CDU-Antrag. Ist das der Fall, Frau Abgeordnete Walsmann?

(Zuruf Abg. Walsmann, CDU: Ja!)

Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die anwesend sind,

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie ganz besonders herzlich –, verehrte Besucher!

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wir sind interessiert an den CDU-Anträgen!)

Ja, das schreiben wir uns für die anderen auch auf.

Aber jetzt zu unserem Antrag. In Artikel 4 unseres Grundgesetzes ist die Religionsfreiheit umfassend definiert. Sie umfasst die positive sowie die negative Religionsfreiheit, auch das Recht, Religion, Weltanschauung oder sonstige Bekenntnisse zu wechseln. Ob und in welchem Umfang theologische Lehrmeinungen unterschiedlicher muslimischer Schulen mit diesem Verständnis der Religionsfreiheit in Konflikt stehen, ist Gegenstand mannigfaltiger wissenschaftlicher und politischer Erörterungen. Dass Christen in islamistisch beherrschten Regionen massiver Verfolgung ausgesetzt sind, ist unbestritten. Ob und in welchem Umfang Übergriffe auf Christen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften religiös motiviert sind, ist 2015 und 2016 wiederholt Gegenstand politischer Kontroversen gewesen. In Thüringen wurden im Jahr 2015 drei mutmaßlich religiös motivierte Angriffe auf Christen registriert. Die in religiös motivierten Auseinandersetzungen liegende Brisanz wurde durch die schweren Ausschreitungen in Suhl am 19. August 2015 deutlich. Die Debatte wird auch durch die jüngsten islamistischen Terrorakte befeuert. So beschreibt Markus Rode, Vorsitzender der Organisation „Open Doors“, einer Menschenrechtsorganisation, die sich weltweit für verfolgte Christen einsetzt, die Situation in deutschen Asylbewerberheimen für geflüchtete Christen als unerträglich. Sein Fazit damals in einer Sendung der ARD: Christliche Flüchtlinge würden hierzulande von denselben Menschen drangsaliert, vor denen sie in ihren Heimatländern geflüchtet seien. Der eigentliche Vorwurf besteht aber darin, dass die Verfolgung vor unseren Augen und vor allem der der

Politik und der Kirchen weitergehe, dass man den Unterdrückern unter dem Deckmantel unserer geschätzten Religionsfreiheit offenbar auch die Freiheit zur Unterdrückung Andersgläubiger erlaube.

Zurück zu uns nach Thüringen. Rückblickend auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen vom 02.11.2015 und 27.11.2015 sowie den Bericht der Landesregierung vom 22.04.2016 ist das Problem der Verfolgung von religiösen Minderheiten in Thüringen, abgesehen von dem weitreichenden Vorfall in Suhl, deutlich überschaubar. Damit das auch so bleibt, möchten wir, dass die Landesregierung zu Folgendem aufgefordert wird …

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wen meinen Sie mit „wir“?)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na ja, gucken Sie mal in Ihre Fraktion!)

Im Herzen sind die alle bei mir.

Die Landesregierung möge sich für die Einrichtung einer belastbaren statistischen Datengrundlage einsetzen. Bisher trennt die PKS lediglich zwischen fremdenfeindlicher, antisemitisch motivierter und gegen Religion im Allgemeinen gerichteter Gewalt. Mit der bundesweiten Erweiterung der PKS wurde eine verlässliche Datenbasis geschaffen und der thematische Kontext möglichst differenziert dargestellt. So können mutmaßlich religiös motivierte Angriffe auf Christen seriös und belastbar erfasst und regional ausgewertet werden. Die Bundesregierung verschärft mit der Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften die Qualifikationsanforderungen des in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften eingesetzten Wachpersonals. Wir denken, im Rahmen der Ausbildung sollte ein starkes Augenmerk auf Vermittlung interreligiöser Toleranz gelegt werden. So sollen Missstände abgebaut werden. So kann Vorurteilen vorgebeugt werden. Genauso wenig wie es zu Übergriffen von Asylbewerbern auf Asylbewerber kommen darf, darf Diskriminierung und Schikane von Bewachungspersonal ausgehen. Wir dürfen die Augen auch nicht davor verschließen, dass in anderen Regionen der Bundesrepublik, in denen sich das Sicherheitspersonal aus Migranten oder Deutschen mit Migrationshintergrund akquiriert, Übergriffe auf christliche Konvertiten gehäuft aufzutreten scheinen. Bei der Sensibilisierung auf die speziellen Anforderungen für Personal in multikulturell geprägten Gemeinschaftsunterkünften darf das Bewachungspersonal schlicht nicht ausgespart werden. Neben den Initiativen …

Frau Kollegin Walsmann, für die Begründung eines Antrags stehen Ihnen 5 Minuten Redezeit zur Verfügung. Diese sind schon überschritten.

(Vizepräsident Höhn)

Also noch ein Satz: Wir bringen diesen Antrag ein, um entscheidende Initiativen anstoßen zu können, damit sich die Situation in Thüringen nicht anders darstellt als es bisher in der Beantwortung der Anfragen war. Danke.

(Beifall CDU)

Herzlichen Dank. Jetzt geht die Frage an die Fraktion der AfD zum Wunsch nach Begründung ihres Alternativantrags.

(Zuruf Abg. Herold, AfD: Nein!)

Das kann ich nicht erkennen, dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Abgeordneten Herold, Fraktion der AfD, das Wort.

Was ist hier so lustig?

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Wir brauchen doch nicht zu diskutieren. Es ist doch niemand von der CDU da!)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Da können wir ja gleich abstimmen!)

Wir befinden uns in der Aussprache, Kolleginnen und Kollegen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Anwesende, in der DDR kursierte die Parole: „Von der Sowjetunion lernen, heißt Siegen lernen!“ Wie das ausging, weiß heute jeder. Russland ist immer noch groß und mächtig, die DDR hingegen ist untergegangen. Das hindert die CDU-Fraktion allerdings nicht daran, nach dem Motto zu handeln: Von der AfD lernen, heißt, verlorene Wähler zu umwerben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, mein Gott!)

Wir gehen davon aus, dass dieser schwache Versuch beim Wähler genauso ankommt und als das erkannt wird, was es ist: Abschreiben, abkupfern und unseren guten Antrag von vor einem halben Jahr frisch auflegen und als eine eigene Idee zu verkaufen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Herr Präsident, Taschentücher verteilen!)

Dazu kommt noch, dass wir uns hier im Plenum anhören mussten, O-Ton: Was Sie hier gerade vorgebracht haben, sind alles Dinge, die vielleicht in irgendeiner Form stimmen könnten, es ist aber nicht untermauert, es ist nichts unterlegt, es ist reines Hörensagen, reine Propaganda. – Also sprach der Abgeordnete Herrgott von der CDU.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Richtig!)

Sie, liebe Kollegen Abgeordnete von der CDU, haben vor einem halben Jahr bestritten, dass es Gewalt gegen Christen in Thüringen gibt, und haben unseren Antrag zu diesem überaus wichtigen Thema rundheraus abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Falsch! Völlig falsch!)

Heute, ein halbes Jahr und einige verlorene Wahlen später, taucht das Thema „Christenverfolgung“ unter CDU-Etikett auf einmal an der Oberfläche auf. Sie wissen schon, wenn Sie Beifall von der falschen Seite kriegen, haben Sie etwas falsch gemacht.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Falsch! Sie entscheiden nicht darüber, ob oder dass es falsch ist!)