Die TU Braunschweig hat bei einer Befragung von 12.000 Fahrern ermittelt, dass 4,5 Prozent das Mobiltelefon am Steuer nutzen, SMS verschicken und so das Unfallrisiko um das Sechs- bis Zwölffache steigern. Ich will in diesem Zusammenhang auf ein Projekt aufmerksam machen. Es zeigt an, dass ei
ne Sekunde Ablenkung bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde 14 Meter Blindflug bedeuten. Was das im Straßenverkehr heißt, kann sich jeder ungefähr vorstellen.
Wenn jetzt schon Städte in Deutschland und auch in Europa überlegen, ob sie für Handynutzer an Überwegen Fußbodensignale anbringen, dann ist das ein richtiges Problem. Hier sollte der Appell auf einen Verzicht von Handynutzung im Straßenverkehr noch mal ganz deutlich unterstrichen werden.
Bei den Senioren ist ebenfalls eine Zunahme der Unfallhäufigkeit zu verzeichnen. Sie sind zum Teil Verursacher, aber auch Opfer. Einmal ist es ein Ergebnis der demografischen Entwicklung, zum anderen auch ein Zeichen der wachsenden Mobilität der älteren Generation. Trotzdem besteht hier Handlungsbedarf. Das heißt aber nicht – das möchte ich gleich vorausschicken –, dass sich Senioren generell schlechter im Straßenverkehr bewegen, sie fahren sogar meist umsichtiger und weniger schnell und Geschwindigkeitsübertretungen sind meistens nicht die Ursache ihrer Verkehrsunfälle. Aber die wachsende Zunahme des Verkehrs, die wachsende Technisierung und die mangelnde Barrierefreiheit von Verkehrsmitteln und Infrastruktur stellen sie vor große Probleme.
Es gibt dafür eine Reihe von Lösungsvorschlägen, allerdings bisher keine politischen Mehrheiten. Die Deutsche Verkehrswacht hat vorgeschlagen, beim Umtausch der Führerscheindokumente – das wird ja jetzt alle 15 Jahre stattfinden – einen verpflichtenden Sehtest zu machen. Auch das fand bisher keine Mehrheit. Das bedeutet übrigens nicht nur, dass ältere Fahrer dort diesen Sehtest machen, sondern generell alle. Denn auch in jüngeren Jahren kann man Sehschwierigkeiten haben. Man sieht es auch an dem Vorhandensein von Brillen,
Sehhilfen in jüngeren Jahren. Es gibt eine generelle Empfehlung der Unfallversicherer, sein Fahrverhalten durch begleitendes Fahren im Realverkehr zu überprüfen mit detaillierter Rückmeldung über Schwächen und Abhilfemöglichkeiten. Das würde natürlich voraussetzen, dass es solche Angebote gibt und dass es auch in den Verkehrsschulen, in den Fahrschulen mehr im Mittelpunkt steht. Vielleicht kann man dort auch noch Möglichkeiten finden, denn meist ist es so, wie es der Chef des Thüringer Fahrlehrverbands sagt, dass es großes Interesse von Senioren dazu gibt. Allerdings bei der Frage der Preise dann mitunter auch das Interesse etwas geringer wird.
Es gibt auch neue Programme – „Fit im Auto“, Niedersachsen hat hier Angebote entwickelt. Ich möchte noch mal unterstreichen: Nicht die medizinischen Defizite sind das größte Problem bei den Senioren,
hier kann auch der Arzt Abhilfe schaffen. Das Problem ist, im zunehmenden Verkehr komplexe Entscheidungen schnell und sicher zu treffen. Allerdings fängt das auch schon in jüngeren Jahren an – bei Übermüdungen bzw. auch bei längerem Nichtfahren. Hier helfen nur Übungsprogramme, Fahrtraining, Eigenkontrolle.
Wir sollten allerdings hier die politische Diskussion führen. Ich möchte erinnern, dass auch Gurtpflicht sowie Helmtragepflicht für Motorradfahrer verordnet wurden. Sie haben heute sehr positive Ergebnisse. Auch die Verordnung zur Winterreifenpflicht ist in Vorbereitung.
Ich möchte noch kurz auf ein Problem aufmerksam machen, es ist beim Bericht der Ministerin mit benannt worden: Falschfahrer auf Autobahnen. Dazu gibt es eine sehr umfangreiche Analyse. Seit 2013 werden hier sicherheitstechnische Untersuchungen vorgenommen. Die Zahl der Meldungen per Äther ist meistens größer als die Zahl der Falschfahrer. Aber trotzdem sind hier auch in Thüringen die Anschlussstellen überprüft worden, Mängelbeseitigung vorgenommen worden, eine regelmäßige Streckenkontrolle findet statt.
Es wäre allerdings auch günstig, wenn sich hier das Fahrtraining für ältere Fahrer – denn 31 Prozent der Falschfahrer sind leider älter als 65 Jahre – darauf ausrichten würde, solche komplexen Situationen noch schneller zu erfassen bzw. auch zu trainieren. Gleichzeitig ist es aber auch notwendig, dass man eine fahrzeugtechnische Erfassung für Falschfahrer vornimmt – Datenschutz hin oder her. Wenn jemand falsch durch die Tunnelanlage fährt, ist das ein Problem, und ich denke auch, es müsste dort die Möglichkeit gegeben sein, dass man diese Fahrer rechtzeitig stoppen und auch zur Verantwortung ziehen kann.
Sicher ist es bei den Falschfahrern so, es gibt drei Kategorien: einmal die, die es aus Übermut tun, die kann man dadurch nicht stoppen; die, die mit Suizidgedanken in die Gegenrichtung fahren – auch die kann man nicht stoppen –, aber diejenigen, die Schwierigkeiten haben, die Auffahrten bzw. die Fahrten von den Parkplätzen oder die umfangreichen Autobahnkreuze zu bewältigen, die kann man unterstützen und denen kann man helfen. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei der Landesregierung für den sehr ausführlichen Bericht bedanken. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang für die Arbeit der bisherigen und der jetzigen Landesregierung zum Thema „Verkehrssicherheit“ bedanken.
Ja, meine Damen und Herren, doppelte Redezeit, da muss ich mir alles notieren. Also unsere – zumindest was die AfD-Abgeordneten angeht – Zeit ist kostbar, meine Damen und Herren. Dieser Antrag der Rot-Rot-Grünen ist genau das Gegenteil, nämlich aus unserer Sicht an Überflüssigkeit kaum zu überbieten.
Ein wichtiges Thema haben Sie da aufgegriffen, aber ob das hier in epischer Breite im Landtag diskutiert werden muss, das glauben wir nicht.
Wir vermuten mal, es ist der Ausfluss eines hektischen Aktionismus bei Rot-Rot-Grün, weil die Ramelow‘schen Buntfraktionen gemerkt haben, dass Sie mal was für die Antragsstatistik tun müssen, um nicht, gemessen an der AfD, weiter und gänzlich ins Hintertreffen zu geraten.
Meine Damen und Herren, vor allem Herr Adams, was sollte der angeforderte Bericht – Frau Keller tat mir richtig leid, was sie hier runtergebetet hat – hier im Plenum? Er hätte – wenn überhaupt – in eine Sitzung des dafür zuständigen Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gepasst. Noch ressourcenschonender wäre es gewesen, wenn man ihn in gedruckter Form den Fraktionen zur Kenntnis gegeben hätte, und die hätten dann damit machen können, was sie wollen.
Lenken Sie mal Ihren Blick auf Punkt II., den Aufforderungsteil. Der beinhaltet wieder einmal eine Reihe von Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden. Nicht umsonst ist ja wohl in dem Teil von „weiterhin“ die Rede. Was haben Sie sich bei so einem Antrag eigentlich gedacht? Wohl nichts. Sonst würden Sie ja etwas dazu sagen.
Etwas Gutes hat es. Wissen Sie, was ich mit dem Antrag machen werde? Wenn ich Bürgern und Interessenten in meinem Wahlkreisbüro darlegen soll, was überflüssige, zeitraubende Schaufensterpolitik ist, dann werde ich diesen Antrag dazu nutzen und denen diesen Antrag zeigen. Insofern, aber auch
nur insofern, meine Damen und Herren von RotRot-Grün, haben Sie mir einen guten Dienst geleistet. Vielen Dank. Selbstredend werden wir den Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche öfter mal nach der AfD-Fraktion und
es zeigt sich auch hier wieder deutlich: Sobald über Inhalte geredet wird, über konkrete Maßnahmen, dann ist bei Ihnen Luft im Schacht. Da kommt nichts, da beleidigen Sie nur die Antragsteller. Das sind wir von Ihnen gewohnt. Das kann man auch nicht anders erwarten. Wir versuchen auf jeden Fall, hier inhaltlich zu diskutieren.
Wenn wir über Verkehrssicherheit sprechen, dann ist für uns als Bündnis 90/Die Grünen ganz wichtig, dass wir die Priorität auf den Schutz der Schwachen setzen, und zwar auf die Fußgänger und Radfahrer. Ich wollte Ihnen eigentlich dazu in den nächsten 24 Minuten noch zehn Punkte vortragen, aber da die Zeit etwas fortgeschritten ist, beschränke ich mich auf zwei Hauptthemen.
Das erste Thema, was für uns wichtig ist, betrifft die Verkehrssicherheit in den Städten durch den Autoverkehr. Hier sagen wir ganz klar, wir setzen auf Entschleunigung in den Gemeinden und in den Städten. Das hat damit zu tun, dass wir in den Städten und Gemeinden wieder Lebensräume haben wollen, die die Menschen auch gern wieder vor der Tür nutzen können und nicht Gemeinden und Städte als Orte für Durchgangsstraßen gestalten wollen. Dazu gehört auch, dass wir über Tempo 30 reden,
allerdings nicht so, wie es uns oft in den Mund gelegt wird, dass wir sagen, auf jeder Straße soll nur noch 30 gefahren werden, sondern unser Konzept sieht es so vor, dass, wenn es Kommunen und Städte gibt, die schon sehr viele 30er-Bereiche ausgewiesen haben, diese das dann auch zur Grundgeschwindigkeit, zur Regelgeschwindigkeit machen können und auf wichtigen Hauptstraßen, auf denen schneller gefahren werden soll, dann wiederum mit
Verkehrsschildern eine Ausnahme auf 50 ausgewiesen ist. Das würde auch die Anzahl der Verkehrsschilder deutlich reduzieren und einen Beitrag zur Sicherheit leisten.
Das zweite Modell, mit dem wir uns sehr schwergetan haben, die Verkehrsbehörden in den Städten und Gemeinden, ist, Tempo 30 auf Durchgangsstraßen, auf Bundesstraßen oder Landstraßen auszuweisen, wenn es denn von den Kommunen gewünscht ist. Diese Situation gab es zum Beispiel in Weimar. Dort hat es fünf Jahre gedauert, ehe der Wunsch der Kommune Wirklichkeit wurde, auf einer Bundesstraße aus Sicherheitsgründen, Lärmgründen und Umweltschutzgründen Tempo 30 einzuführen. Jetzt allerdings gibt es den ersten Schritt in der Verkehrsregelung, dass dies auch durch die Verkehrsbehörden erlaubt werden darf, aber nur in besonderen Einzelfällen. Wir sagen ganz klar: Die Hoheit der Kommunen und Gemeinden ist für uns ein hohes Gut, und wenn diese zur Sicherheit ihrer Bevölkerung entscheiden, dass auf diesen Straßen 30 gefahren werden soll, dann sollen sich die Verkehrsbehörden und der Gesetzgeber auch nicht dagegenstellen und sollen dies auch umfänglich genehmigen.
Der zweite Schwerpunkt, den ich heute kurz benennen möchte, ist der Ausbau von Fußwegen und Radwegen. Bei den Fußwegen haben wir natürlich als Land beschränkte Einflussmöglichkeiten. Das ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen. Aber bei den Radwegen, gerade an Landesstraßen oder Durchgangsstraßen, haben wir schon einen Einfluss darauf. Für uns steht das Ziel ganz klar, was wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir jeden zehnten Euro für Straßenbaumittel in Radwege umsetzen. Das betrifft auch Radwege an Landstraßen, die durch die Kommunen gehen. Das soll auch mit gefördert werden. Ein Aspekt ist uns da besonders wichtig, dass wir die Mittel effizient einsetzen, vielleicht nicht auf wenige teure Radwege setzen, die separat geführt werden, sondern auf Radschutzstreifen, die in einer relativ einfachen, kostengünstigen Art und Weise parallel zu den Straßen errichtet werden können. Das kostet ungefähr ein Zehntel und wir können mit den begrenzten finanziellen Mitteln, die sowohl die Gemeinden haben als auch das Land, zehnmal mehr für den Radverkehr tun, als es bei ganz separaten Radwegen der Fall ist. Ein zweiter Aspekt ist auch eine höhere Sicherheit. Sie kennen das vielleicht, wenn Sie als Autofahrer rechts abbiegen, mit einem Lkw, Transporter oder auch mit dem Pkw ist es immer schwieriger, einen Radfahrer zu erkennen, der geradeaus fährt, vielleicht sogar Vorfahrt hat, wenn es eine Ampelschaltung gibt. Der ist schwierig zu erkennen, wenn er separat geführt wird. Besser ist es, wenn es parallel begleitend auf der Straße ge
führt wird. Das erhöht die Sicherheit, senkt die Kosten. Dafür wollen wir uns als Bündnis 90/Die Grünen einsetzen und werden dies auch tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere Fußgänger und Radfahrer haben keine Airbags und Knautschzonen. Grüne Politik heißt deshalb, dass wir den Schwerpunkt unserer Politik auf diese Gruppen legen. Dafür bitte ich Sie um Unterstützung, um für mehr Sicherheit in den Gemeinden und in den Städten zu sorgen. An der kurzen Rede der CDU konnte ich vermuten, dass sie dieses Grundanliegen vielleicht sogar mit unterstützt, dass sie auch nicht gegen den Antrag gesprochen hat. Deswegen bitte ich Sie heute schon in diesem Punkt um Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es kommt nicht alle Tage vor, dass wir hier im Landtag über ein Thema diskutieren, das einerseits derart wichtig, andererseits aber auch derart unterhalb der Wahrnehmungsschwelle angesiedelt ist wie das Thema unserer „Verkehrssicherheit“.
Jede und jeder von uns ist Verkehrsteilnehmer, egal ob als Fußgänger, Radfahrer, Kradfahrer. Und die wichtigsten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung besagen: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Und: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Wissen, können, handeln – aber wie entsteht Motivation zum richtigen Verhalten? Wie kann man richtiges Verhalten fördern, wenn man einmal weiß, wie dieses aussieht? Und Hand aufs Herz, halten wir uns alle immer daran? Sind wir immer die Vorbilder?
Verkehrssicherheit geht uns alle an, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz besonders jetzt, wo das neue Schuljahr begonnen hat und sich tagtäglich rund 18.000 neue Schülerinnen und Schüler auf den Schulweg machen. Umso wichtiger ist es, dass alle Jahre wieder die Deutsche Verkehrswacht auch hier in Thüringen allerorts mit Aktionen auf den Schulanfang hinweist.