Protocol of the Session on September 29, 2016

Stimmen Sie mir zu, dass klassenübergreifende Fahrten vor allem deswegen klassenübergreifend stattfinden, weil das Klassenfahrten sind, die sehr auf Begabung orientiert sind, zum Beispiel Mathematikschüler, Chorschüler, skifahrende Schüler, und dass es eher weniger so ist, wie Sie darstellen, dass es aus sozialen Gründen passiert? Denn gerade diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sozial finanziell nicht gut aufgestellt sind, haben die Möglichkeit, Gelder bei den zuständigen Ämtern zu beantragen.

Das waren jetzt, glaube ich, zwei Fragen. Ja, ich stimme Ihnen zu, dass es aus Begabung geschieht, und es kommt trotzdem vor, dass es Schüler oder Schülerinnen gibt, die aus sozialen Gründen nicht mitfahren können.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Woher neh- men Sie das?)

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Abgeordneter Meißner.

Im Gymnasium Sonneberg gibt es seit 20 Jahren Skilager, die klassenübergreifend durchgeführt werden. Dementsprechend wurde auch jetzt aktuell ein Antrag auf Genehmigung gestellt. Ist dieser schon beschieden bzw. hat dieser noch eine Chance, positiv beschieden zu werden?

Das muss ich nachliefern. Das weiß ich im Moment nicht.

Das ist hiermit zugesagt, Frau Staatssekretärin?

Ja.

Danke schön. Dann sehe ich keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank. Wir haben alle Fragen abgearbeitet. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 29 und wir widmen uns mit ungeteilter Aufmerksamkeit der Fortsetzung der Tagesordnung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8. Es steht an die erste Beratung zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes.

(Zurufe aus dem Hause: Nein, Wahl!)

Ach, Entschuldigung, Versehen vom Amt. Einen kleinen Moment. Also der Tagesordnungspunkt 8 ist somit wieder geschlossen.

Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 28 a

Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 6/3 gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/2739

Gibt es den Wunsch nach einer Aussprache? Den kann ich nicht erkennen. Gemäß § 46 Abs. 2 Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das kann ich auch nicht erkennen. Dann wird jetzt durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abgestimmt, und zwar in getrennter Abstimmung über den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Zunächst die Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Korschewsky, Fraktion Die Linke. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der CDUFraktion und des Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen bitte? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen aus den Reihen der Fraktion der AfD. Damit beglückwünsche ich Herrn Abgeordneten Korschewsky zu seinem neuen Amt. Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ist erreicht.

Nun kommen wir zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Vorgeschlagen ist hier von der CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Walsmann. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich ebenfalls um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, den Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Damit kann ich feststellen, dass die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht ist. Ich gratuliere Frau Abgeordneter Walsmann ebenfalls zu ihrem neuen Amt.

(Staatssekretärin Ohler)

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 28 a und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Neuregelung der Zusatzent- schädigung für Vizepräsiden- ten des Thüringer Landtags und der zusätzlichen steuer- freien Aufwandsentschädi- gung für die Vorsitzenden der Ausschüsse) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2551 ERSTE BERATUNG

Gibt es durch die antragstellende Fraktion den Wunsch nach der Begründung des Antrags? Herr Abgeordneter Brandner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob mir die ungeteilte Aufmerksamkeit zuteil wird. Wenn Sie sich mal umdrehen, da steht eine Bühne vor der Tür und ein Transparent.

Wir müssen damit klarkommen, Herr Abgeordneter, und ich denke, die Sitzung lässt sich dennoch in ordnungsgemäßer Weise fortführen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wenn es Sie stört, können Sie ja Ihre Rede been- den!)

Ich versuche, meine Rede so zu gestalten, dass Sie mir an den Lippen hängen, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist das Volk da draußen, Herr Brandner!)

Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zielt nicht nur auf einen sparsamen Umgang mit den knappen Haushaltsmitteln des Freistaats, meine Damen und Herren. Er will vor allem – und das ist viel wichtiger – eine notwendige und überfällige Anpassung des Abgeordnetengesetzes an verfassungsrechtliche Vorgaben erreichen. Im Kern geht es darum, dass wir die monatliche zusätzliche steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende abschaffen wollen, grob gerechnet 400 Euro Netto zusätzlich im Monat für die Ausschussvorsitzenden. Und wir wollen den größten Teil der etwa 3.600 Euro Brutto monatliche

Zuschläge für die Landtagsvizepräsidenten abschaffen. Diese jeweiligen Beträge kommen ja bekanntlich zu den üblichen Diäten von uns in Höhe von rund 5.300 Euro Brutto im Monat und ungefähr 2.400 Euro Netto im Monat hinzu. Diese beiden Auswüchse wollen wir mit unserem Gesetzentwurf abschaffen und das versuche ich, Ihnen näherzubringen.

Mit den verfassungsgerichtlichen Urteilen zu den Abgeordnetenentschädigungen und den Funktionszulagen, ebenso mit dem Pauschalen-Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2003 ist einiges ins Stammbuch geschrieben worden, meine Damen und Herren. Demokratie kostet Geld. Ja, wir wollen die Demokratie nicht abschaffen, wie vielleicht gleich der eine oder andere von Ihnen sagen wird, aber die Demokratie darf nur so viel Geld kosten, wie ihr auch zusteht und wie die Verfassung es ihr einräumt. Ob das alle in diesem Raum so wissen, meine Damen und Herren, daran habe ich großen Zweifel.

Gerade mit Blick auf die Verfassungsrechtsprechung ist zu betonen, dass es sich bei der Abschaffung der zusätzlichen steuerfreien Pauschale der Ausschussvorsitzenden – und um die geht es zuvörderst heute hier – um eine Notwendigkeit handelt. Denn nur wirklich anfallende zusätzliche finanzielle Aufwendungen dürfen im Rahmen einer steuerfreien Pauschale überhaupt abgegolten werden. Das Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts hat hierzu Klarheit geschaffen. Es geht aber nicht um zusätzlichen Arbeitsaufwand, darüber brauchen wir heute nicht zu diskutieren, denn dieser ist vollständig über die Abgeordnetenentschädigung, die Bruttoentschädigung abgedeckt und darf nicht zusätzlich alimentiert werden.

Unterschiedliche Arbeitsbelastungen sind, so das Bundesverfassungsgericht – ebenso wie die Existenz fauler oder fleißiger Abgeordneter, das ist die Hinzufügung von mir –, der inneren Ordnung des Parlaments zuzurechnen und zu akzeptieren. Das wiederum hat das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Redezeiturteil dargelegt. Das zurzeit in Thüringen geltende Gesetz setzt aber all diese Anforderungen aus der Rechtsprechung nicht korrekt um, auch nicht durch das mit dem Siebenten Änderungsgesetz eingeführte gestufte System der zusätzlichen steuerfreien pauschalen Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden. Wir halten dieses System für nicht verfassungskonform. Das liegt schlicht daran, dass kein regelmäßiger zusätzlicher finanzieller Mehraufwand der Ausschussvorsitzenden anfällt. Daran ändert auch ein Gutachten oder eine Stellungnahme des Rechnungshofs nichts, zu dem ich später noch mal komme.

Der zweite Punkt unseres Antrags ist die Tätigkeit der Vizepräsidenten. Unserer Auffassung nach

(Vizepräsident Höhn)

rechtfertigt nichts die zusätzliche Vergütung, schon gar nicht in Höhe von 70 Prozent der Grundentschädigung, also von zusätzlichen ungefähr 3.600 Euro Brutto im Monat. Diese Diskussion ist leider offenbar im Rahmen der Debatte um den § 6 des Abgeordnetengesetzes untergegangen.

Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, dass wir auch ansonsten das Abgeordnetengesetz für sehr kritikwürdig halten und auch die Teile der Verfassung, die sich mit den Diäten befassen. Also wir halten die indexierte automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, also die jährliche automatische Diätenerhöhung, die vom Bundesverfassungsgericht bereits für verfassungswidrig oder für grundgesetzwidrig erklärt worden war, in Thüringen für nicht weiter hinnehmbar. Dazu kommen wir dann zu einem späteren Zeitpunkt noch mal; wir hatten es ja schon mal im Parlament, wir werden es auch noch mal einbringen. Wir lehnen nämlich solche Verfahren, Diätenerhöhungen ohne Diskussion und hintenherum über irgend so eine Drucksache, die keiner mitbekommt, ab. Wir lehnen auch die völlig überhöhten Rentenansprüche ab, die wir uns hier in diesem Parlament genehmigen – nach sechs Jahren etwa Rentenansprüche von 1.300 Euro im Monat, meine Damen und Herren. Das schaffen sehr viele Menschen draußen nicht. Ich glaube, wenn Sie auf der Tribüne das mitbekommen und hören, dass die Abgeordneten des Thüringer Landtags nach sechs Jahren Zugehörigkeit einen Rentenanspruch von 1.300 Euro im Monat haben, dann werden Sie ganz blass, denn das schaffen viele Menschen draußen in ihrem ganzen Leben nicht, einen solchen Rentenanspruch hinzubekommen.

Das gesamte Konstrukt der steuerfreien Pauschalen halten wir auch für überholt – dazu kommen wir noch zu einem späteren Zeitpunkt –, denn jeder da draußen kriegt ein Brutto und muss seine Kosten dann beim Finanzamt nachweisen. Warum das bei Abgeordneten andersrum ist, dass die steuerfrei eine Pauschale bekommen und da nichts nachweisen müssen, erschließt sich uns nicht.

Es handelt sich also bei unserem Gesetzentwurf nur um einen weiteren kleinen Schritt in eine richtige Richtung und den sollten wir nun alle zügig gemeinsam gehen. Dabei sollten wir nicht abwarten, bis die von Rot-Rot-Grün gebetsmühlenartig heruntergebetete „umfassende Reform der Parlamentsarbeit und der Abgeordnetenbezüge“ Gestalt annimmt, denn darüber wird bekanntlich seit Jahren diskutiert und lamentiert. Passiert ist in den Jahren bislang nichts, bis auf zwei Wasserspender, die draußen aufgestellt wurden. Das ist der Erfolg der Parlamentsreform, den wir bisher haben. Das reicht uns nicht aus. Deshalb machen wir einen kleinen Schritt mit unserem Antrag und bitten, dem zuzustimmen. Das hat nichts mit „hatten wir schon“ oder

Neiddebatte zu tun, sondern dieser Antrag ist schlicht erforderlich. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das war die Begründung zum Antrag. Ich eröffne die Aussprache. Als Erstem erteile ich Herrn Abgeordneten Emde, Fraktion der CDU, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dieser Antrag der AfD ist wieder mal einer aus der Propagandaabteilung,

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Diesmal, um Neid und Missgunst zu schüren. Das erleben wir auch immer wieder. Wie ich das jetzt so vernehme, sollen offensichtlich noch weitere solcher kleinen Attacken folgen.

Herr Brandner, ich bin kein Jurist, ich will Ihnen aber trotzdem ein paar juristische Dinge zu den einzelnen Dingen sagen, die Sie hier vortragen. Sie sagen in Ihrem Antrag und haben das auch so vorgetragen, es gäbe ein Regelungsbedürfnis, weil mit Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs drei Regelungen immer noch mangelhaft wären. Dann zählen Sie auf: einmal die indexgebundene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, dann die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende sowie schließlich auch noch die Zusatzentschädigung für Vizepräsidenten.

Zu dem ersten und dritten Punkt, das heißt also zur Indexierung und zur Vergütung der Vizepräsidenten, ist ganz klar festzuhalten: Hier haben die beiden Gerichte, die zitiert werden, zu diesen Themen in keinster Weise Stellung bezogen und sich nicht dazu verhalten. Der Punkt „Indexierung der Grundvergütung“ steht in keinem der beiden Urteile in Rede. Aber mit Urteil vom 16.12.1998 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof über die Indexierung der Abgeordnetendiäten entschieden, hat sie bewertet, hat festgestellt, dass diese Lösung in doppelter Weise transparent war.

Die Diätenregelung war mehrfach Gegenstand von Aussprachen hier in diesem Landtag und seinen Ausschüssen. Festgestellt ist: Die Lösung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, entspricht insbesondere dem Transparenzgebot und korreliert mit dem Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.1975. Wenn also die AfD meint, dass es hier einen Regelungsbedarf gibt, den wir nicht sehen, dann hätte ich aber in der Stringenz erwartet, dass sie auch einen Vorschlag macht. Dies tut sie nicht.

(Beifall SPD)

(Abg. Brandner)

Herr Brandner, das ist dann mindestens inkonsequent oder offensichtlich vorgetragene Denkverweigerung, um mal ein Zitat von Ihnen aufzugreifen.

Zum zweiten Punkt: Vom Bundesverfassungsgericht wurde § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 Thüringer Abgeordnetengesetz insoweit aufgegriffen, als der Parlamentarische Geschäftsführer, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden zusätzliche Entschädigungen mit Entgeltcharakter erhalten hatten. Die Vizepräsidentenregelung stand nicht in Rede. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 14.07.2003 gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts insoweit falsch wieder. Um es noch einmal klarzustellen: Die CDU hat hier bereits einen Antrag zur Absenkung dieser Entschädigung für die Vizepräsidenten auf 25 Prozent eingebracht. Insofern werden wir Ihrem Antrag an der Stelle zustimmen, da wir diese Begrenzung für angemessen halten. Wenn man sich das mal im bundesweiten Vergleich anschaut, nur um das zu sagen, dann ist es so, dass in neun von 16 Bundesländern, aber auch im Deutschen Bundestag die Vizepräsidenten eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent bekommen. In drei Bundesländern bewegt sich das zwischen 75 und 140 Prozent, in anderen drei Bundesländern zwischen 13 und 25 Prozent, nur damit man auch mal einen Vergleich hat, wie sich das in Deutschland darstellt, und dass wir hier durchaus über Regelungen sprechen, die absolut verfassungskonform und gebräuchlich sind, anders als Herr Brandner das hier darstellen möchte.

Nun noch ein Wort zum Thema der Ausschussvorsitzenden-Entschädigung: Die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende steht trotz der Entscheidung 2 BvH 3/91 des Bundesverfassungsgerichts und des Urteils 2/01 des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Konflikt mit dem Gleichheitsgebot gemäß Artikel 38 Grundgesetz, so Ihre Aussage. Diese Aussage interpretiert aber die Urteile falsch und verkennt die infolge dieser Rechtsprechung vorgenommenen Gesetzesänderungen. Das Bundesverfassungsgericht verhielt sich mit seinem Urteil vom 21.07.2000 zur damals geltenden zusätzlichen Entschädigung mit Einkommenscharakter. Daraufhin hat der Thüringer Landtag mit dem Gesetz vom 20. Dezember 2000 diese zusätzliche einkommensgleiche Entschädigung abgeschafft und durch eine pauschalierte Aufwandsentschädigung ersetzt. Auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 14.07.2003 wurde die Aufwandsentschädigung mit Gesetz vom 16.12.2003 gemessen an der Entfernung des Wohnorts gestaffelt und damit entsprach der Thüringer Landtag dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs umfassend. Dort heißt es in den Leitsätzen: „Funktionsbezogener finanzieller Aufwand darf mit einem Pauschalbetrag ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber ist jedoch gehalten, die Pauschalie