Protocol of the Session on September 2, 2016

Sehr geehrte Damen und Herren, „Glyphosateinsatz begrenzen“ – das ist auch das erklärte Ziel der Landesregierung. Thüringen befindet sich bereits auf einem guten Weg hin zur Minimierung des Glyphosateinsatzes. Dieses Ziel wird unabhängig von der erteilten Verlängerung bis maximal zum Ende des kommenden Jahres durch die EU weiterverfolgt. Dazu sind viele kleine Schritte nötig, die wir – wie ich es soeben skizziert habe – konsequent und

mit Nachdruck auch weiter gehen müssen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Auch hier wieder der obligatorische Hinweis, dass die Beratungen zu Sofortberichten der Landesregierung in doppelter Redezeit verhandelt werden. Kann ich davon ausgehen, dass alle Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer 1 wünschen? Das ist allgemeines Nicken, dann gehen wir davon aus. Dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und gleichzeitig auch die Aussprache zu den Nummern 2 und 3 des Antrags. Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. ScheringerWright, Fraktion Die Linke, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Ministerin, für den ich mich ganz herzlich bedanken will, hat schon ein bisschen die Historie des ganzen Streits um Glyphosat dargestellt. Aber ich möchte auch noch mal ein paar Vorbemerkungen zu dieser Sache machen.

Die Ministerin hatte schon erzählt: Am 24. Juni dieses Jahres wurde im EU-Berufungsausschuss der Mitgliedstaaten noch einmal über die Zulassungsverlängerung verhandelt, weil sich die Europäische Union eben nicht einigen konnte, wie man mit diesem Pflanzenschutzmittel umgehen soll. Auch für die eingeschränkte Zulassungsverlängerung von nur 18 Monaten fand sich keine qualifizierte Mehrheit. Frankreich – ein landwirtschaftlich starkes Land und auch ein wichtiger Mitgliedstaat in der EU – und Malta haben mit einem klaren Nein gestimmt. Neben Deutschland haben sich Länder wie Italien, Portugal, Luxemburg, Bulgarien und Estland enthalten; 19 Länder stimmten für die Zulassungsverlängerung.

Normalerweise ist es so: Wenn keine qualifizierte Mehrheit erreicht werden kann, ist das Vorhaben eigentlich gekippt. Was dann passierte, ist auch einmalig. Obwohl die notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde, hat die Kommission dann entschieden, dass die Zulassung für das umstrittene Glyphosat doch um 18 Monate verlängert wird; und das just zu dem Zeitpunkt, wo die Verdrossenheit vieler Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union und über die Institutionen der Europäischen Union gerade exemplarisch ihren Höhepunkt im Brexit fand. Da kann ich nur sagen: Kein Wunder, dass es diese Verdrossenheit gibt, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben,

(Ministerin Keller)

dass die Technokraten der EU ihre Entscheidung machen, wenn sich die Mitgliedstaaten, die Regierungen nicht einigen können. Wirklich – daran sollten alle Demokraten arbeiten, dass sich hier etwas in der EU verändert.

Der Gesundheitskommissar musste aber den Ländern, die vehement mit Nein gestimmt haben, auch ein bisschen entgegenkommen. Nach seinen Angaben können jene EU-Staaten, die den Gebrauch von Glyphosat auf ihrem Territorium nicht wünschen, das Mittel auch trotz Zulassung verbieten. Leider wurde diese Meldung hier in Deutschland medial überhaupt nicht übertragen. Hätte ich nicht die offiziellen EU-Nachrichten, die uns Abgeordneten regelmäßig zugehen, gelesen, wäre das auch wahrscheinlich an mir vorbeigegangen. Das war in keinen Nachrichten.

Aus meiner Sicht wäre das eine Chance für Deutschland. Wir haben das auch in unserem Arbeitskreis diskutiert. Ich finde es eigentlich schade, dass wir uns dabei nicht auf eine entsprechende Bundesratsinitiative einigen konnten. Wichtig ist für mich, aber auch für uns alle in den Koalitionsfraktionen, dass wir jetzt endlich Schritte für mehr Gesundheit der Menschen und für Artenschutz auf den Weg bringen. Deswegen haben wir unseren Antrag noch mal sprachlich geschärft und so liegt er heute zur Abstimmung vor.

(Beifall Abg. Kießling, AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren, Glyphosat wurde in fast allen Nahrungsmitteln nachgewiesen. Die Ministerin hat die Ergebnisse noch mal dargestellt: 64,2 Prozent der Lebensmittelproben hatten Glyphosatrückstände. Es ist so, dass Glyphosat und dessen Abbauprodukte auch in Böden, Grundwasser, in den Flüssen – wie Frau Ministerin dargestellt hat –, in Pflanzen und Tieren in der Natur vorkommen. 70 Prozent aller untersuchten Urinproben von Menschen hier waren mit Glyphosat belastet. Der US-Agrarmulti Monsanto brachte Glyphosat 1974 in einem Totalherbizid mit Namen „Roundup“ auf den Markt. Und „Roundup“ – glaube ich – ist Ihnen und ist uns allen bekannt, weil das noch heute fast in jedem Baumarkt im Giftschrank steht. Heute wird Glyphosat in verschiedenen Varianten und von zahlreichen Unternehmen produziert und vertrieben. Glyphosat ist also ein gängiges Pflanzenvernichtungsmittel. Es wirkt gegen alle Pflanzen und eignet sich daher hervorragend für die absolute Säuberung von Feldern und Gärten vor Anbau der Kulturfrucht und auch für die Säuberung von gepflasterten und anderen Freiflächen in den Siedlungsgebieten. Und dort wird es auch eingesetzt. Wenn wir mal ehrlich sind und ehrlich machen, dann könnten wir das alle beobachten, auch entgegen den Anwendungsvorschriften und den Ausführungen, die Frau Ministerin schon gemacht hat.

Damit sind besonders Kinder gefährdet. Das muss immer wieder betont werden. Weil pro Jahr in Deutschland rund 5.900 Tonnen Glyphosat in der Landwirtschaft als Vorauflaufspritzung verwendet werden, also bevor überhaupt angebaut wird, aber ebenso zum Totspritzen des Getreides vor der Ernte, findet sich dieser Wirkstoff auch in der Nahrungskette. Auch die Verwendung von gentechnisch veränderter Soja, die gegen Glyphosat resistent ist und bei uns in der Tierernährung eingesetzt wird, trägt zur Aufnahme in die Nahrungskette bei. Die Gesundheitswissenschaftler der Weltgesundheitsorganisation haben Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft und es gibt eine Reihe von Studien aus den USA, aus Costa Rica und anderen Ländern, die hohe Erkrankungsraten an Krebs und anderen Erkrankungen – gerade Nervenerkrankungen wie beispielsweise Parkinson – in Verbindung mit Glyphosat darstellen.

Andere Wissenschaftler haben andere Ergebnisse aufgestellt. Böse Zungen behaupten, sie seien gekauft, und sagen, Glyphosat ist wahrscheinlich nicht krebserregend. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung – das stimmt schon – kommt zu diesem Schluss. Üblicherweise ist es so, bei so einem Stand in der Wissenschaft muss das Vorsorgeprinzip gelten. Das bedeutet für mich, dass man Glyphosat die Zulassung entziehen müsste.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Allerdings, und das wurde auch dargestellt, herrscht hinsichtlich der Risiken und der Wirksamkeit der Abbauprodukte und von Kombinationswirkungen mit Zusatzstoffen noch viel Klärungsbedarf. Die Abbauprodukte – es wird ja oft argumentiert, Roundup, Glyphosat ist gar kein Problem, es baut sich im Boden ab. Aber auch die Abbauprodukte sind nicht ungefährlich. AMPA wurde hier exemplarisch schon genannt.

So ist auch der Stand bei vielen anderen chemischen Pflanzenschutzmitteln. Dass von zugelassenen Pestiziden auch bei sachgemäßer Anwendung Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen, ist auch bekannt. Nicht umsonst gibt es einen nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Ziel muss es sein, den Pestizideinsatz zu reduzieren und das Belastungsrisiko für die Landwirte als Anwender, für die Konsumenten und die Erholungssuchenden, die die Landschaft in ihrer Freizeit besuchen, zu senken. Das EU-Parlament fordert ein Verbot von Glyphosat in öffentlichen Parks, auf Spielplätzen und in Gärten. Auch das Sprühen auf Nutzpflanzen direkt vor der Ernte soll verboten werden. Ähnliche Empfehlungen hat der EU-Gesundheitskommissar gegeben. Aber wir wissen ja, wie das ist. Empfehlungen werden erst dann flächendeckend umgesetzt, wenn es dazu klare Erlasse

und Richtlinien gibt. Daher die Forderung in Punkt 2 unseres Antrags.

Oft ist es so – das habe ich schon angesprochen –, oft gibt es die Genehmigung gar nicht. Aber weil jeder das Produkt kaufen kann, wird es auch angewendet. Die Durchsetzung in der Fläche ist auch ein Problem. Auch da, denke ich, müsste in jeder Gemeindeverwaltung ganz klar an der Wand hängen, dass Glyphosat auf Pflastern in den japanischen Gärten nichts zu suchen hat.

Dass ein vollständiges Verbot und auch die Einschränkung von anderen Pestiziden die moderne konventionelle Landwirtschaft vor Herausforderungen stellen wird, möchte ich gar nicht leugnen. Aber ich weiß, dass diese zu stemmen sind, vor allem, wenn die Einschränkungen von Pestiziden europaweit durchgesetzt werden und damit gleiche Bedingungen im europäischen Binnenmarkt herrschen. Aber hier hat sich eben gezeigt, dass da in der Europäischen Union wenig Gemeinsamkeit vorherrscht.

Dann von Unzumutbarkeit zu sprechen, wie das manche Lobbyverbände machen, halte ich für nicht sachgerecht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine wichtige Maßnahme – da spreche ich jetzt als Agronomin – für die Pflege eines gesunden Kulturbestands ist eine gute Bodenbearbeitung und eine mechanische Unkrautbekämpfung. Ja, dazu muss man öfter über das Feld fahren und das kostet Sprit. Da, finde ich, sollten wir in der Landwirtschaft auch mal wieder darüber nachdenken, den Treibstoff für die Zugmaschinen selbst herzustellen – Stichwort „Rapsöl“. Da waren wir auch in Thüringen schon mal weiter. Es ist schade, dass das in der Landwirtschaft wieder nachgelassen hat. Das rächt sich, dass das so eingeschlafen ist.

Es gibt natürlich in der Landwirtschaft auch Zielkonflikte. Pfluglose Bodenbearbeitung ohne chemischen Pflanzenschutz ist schwieriger. Gerade für den Erosionsschutz ist die pfluglose Bodenbearbeitung eine beliebte Maßnahme, die auch finanziell gefördert wird. Aber gerade hier in Thüringen, wo wir große Felder haben, kann auch der Konturlinienanbau große positive Effekte für den Erosionsschutz bringen; aber dieser wird kaum noch genutzt. Auch Mulchwirtschaft wäre eine Möglichkeit für den Schutz vor Erosion. Wenn ich das sage, dann weiß ich auch, dass es mit der Mulchwirtschaft auch Probleme gibt, die aber auch zu händeln sind.

Also niemand, auch ich nicht, sagt, dass ein Verbot für die jetzigen Landwirte einfach wegzustecken wäre, doch möglich ist eine leistungsfähige Landwirtschaft auch ohne chemischen Pflanzenschutz. Da sollte sich niemand von der Chemielobby schrecken lassen. Herr Primas, Sie schütteln immer

den Kopf, Sie müssen sich mal wirklich die verschiedenen Ackerbaumaßnahmen, die es gibt, vorstellen lassen.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Nein! Es tut mir langsam weh, was Sie hier sagen!)

Aber leider hat der chemische Pflanzenschutz heute so viele Ackerbaumethoden verdrängt, weil die Chemiekonzerne mit denen kein Geld verdienen können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Landbau ist aber nicht nur Agrarwirtschaft, sondern auch Agrarkultur und ich würde gerne auch zu Ihnen kommen, mich der Diskussion stellen und alternative Methoden vorstellen.

Ich bin davon überzeugt, dass die Landwirtschaft auch in Thüringen sich darauf vorbereiten muss, dass Glyphosat mittelfristig verboten wird. Das bedeutet auch, dass sich Agrarforschung, Ausbildung und Weiterbildung in den grünen Bereichen oder in den grünen Berufen darauf vorbereiten müssen. Wir haben in Punkt 3 unseres Antrags einige Maßnahmen für diese Vorbereitung aufgeführt und Frau Ministerin hat ja auch schon die Punkte dargestellt, die das Land in Angriff nimmt und die das Land verfolgt.

Einen Punkt möchte ich noch aufgreifen aus dem Bericht und das ist der integrierte Pflanzenschutz. Seit Jahrzehnten streiten wir Agrarwissenschaftler auch hier, dass überhaupt nicht definiert ist, was integrierter Pflanzenschutz ist. Also da eine klarere Definition zu bringen, was sich integrierter Pflanzenschutz nennen darf, wenn chemische Mittel eingesetzt werden, das wäre auch wegweisend. Also: Es kommt darauf an, das Ziel, das hier auch dargestellt wurde, Glyphosat zu begrenzen, mit Vehemenz anzugehen für mehr Gesundheit der Menschen und für den Artenschutz hier in Thüringen. Daher bitte ich im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Malsch, Fraktion der CDU, das Wort.

Werter Präsident, werte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, wenn man den Thüringer Medien heute Glauben schenken darf, dann haben wir es ja mit dem Hauptpunkt des heutigen Tages hier zu tun.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

Es kam zweimal heute früh schon in den Nachrichten.

Ich muss an der Stelle auch sagen, Politiker sind auch Menschen – das wird ja oft verkannt – und deswegen habe ich auch in meiner Person großes Verständnis dafür, dass sich die Menschen Sorgen machen um krebserregende Substanzen. Wem geht das nicht so?! Keiner will letztendlich, dass in der Landwirtschaft Substanzen verbraucht oder eingesetzt werden, die krank machen. Deswegen ist es sehr gut, wenn zur Schädlichkeit von Substanzen, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, aber auch überall anders, geforscht wird. Das muss natürlich wissenschaftlich fundiert geschehen. Aber noch viel wichtiger ist, dass die daraus resultierenden Einschätzungen und Äußerungen wissensbasiert erfolgen müssen. Deswegen, Frau Ministerin, danke, dass Sie es hier angesprochen haben, wie in der Thüringer Landwirtschaft – und ich möchte, im Gegensatz zu meinen Vorrednern, mich auch auf Thüringen beziehen, zumindest was das Thema heute angeht –, wie hier in Thüringen damit umgegangen wird und der Einsatz, wie Sie es geschildert haben, von Herbiziden auch stattfindet und welche Sorgfaltspflicht man in der Thüringer Landwirtschaft schon letztendlich walten lässt. Ich möchte jemanden zitieren, wenn ich das darf, nämlich den Präsidenten des Deutschen Raiffeisenverbandes, der es deutlich gesagt hat, Manfred Nüssel: „Die Zulassung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen ist Sache von kompetenten Fachleuten in unabhängigen und anerkannten Behörden. Sie darf nicht von Lobby-Gruppen jeglicher Couleur beeinflusst werden!“ Das ist ganz unsere Auffassung, denn er hat eindeutig recht, denn die zu treffende Entscheidung ist eine Entscheidung auf der Basis der Wissenschaft. Bauchentscheidungen helfen bei verantwortlicher Politik nur in Einzelfällen weiter. Und ich schaue mal auf die Tribüne, wir haben heute viele Besucher, die schon längere Lebenszeit und mehr Erfahrung haben, die können sich sicherlich zurückerinnern an die Zeit, wo bei Krankheiten die Ursachen nicht festgestellt werden konnten. Die Politik hat insbesondere gerade in der Vergangenheit viele Milliarden in Wissenschaft und Forschung gegeben. Das sollte auch hier so sein, deswegen halte ich mich auch an Fakten.

Fakt ist: Die EU hat zwar eine weitere Verwendung des Wirkstoffs bis Ende 2017 zugelassen, aber eben noch nicht endgültig über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden. Fakt ist auch: Das ist gut so, denn es gibt Gelegenheit, etwaige Zweifel an der Schädlichkeit des Pestizids auszuräumen.

(Beifall CDU)

Fakt ist: Die Überprüfung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat erfolgt routinemäßig gemäß der EU-Gesetzgebung.

(Beifall Abg. Holbe, CDU)

Danach ist ein Wirkstoff zu genehmigen, wenn aufgrund des wissenschaftlichen und des technischen Kenntnisstandes zu erwarten ist, dass er bei realistischen Verwendungsbedingungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und auf das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat.

(Beifall CDU)

Auch hier müssen wir mit den Ergebnissen sorgfältig umgehen und dürfen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, denn was der Einsatz bei uns in Thüringen und in Deutschland bedeutet, bedeutet noch lange nicht der Einsatz in den USA und sonstigen Staaten, denn da ist oftmals noch die Prämisse „viel hilft viel“. Für uns erscheinen jedenfalls Forderungen nach einem Stopp des Zulassungsverfahrens für Glyphosat wissenschaftlich völlig unbegründet und sind reine Panikmache.

Keine deutsche Bewertungsbehörde hat sich für ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Julius Kühn-Institut, das Bundesamt für Risikobewertung und auch das Umweltbundesamt haben die Zulassungsverlängerung für Glyphosat als vertretbar bewertet. Dem ist auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gefolgt, ebenso wie die Bewertungsbehörden der übrigen 28 Mitgliedstaaten.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist eine Frage politischer Berechenbarkeit und auch Rechtsstaatlichkeit, dass auf dieser fundierten wissenschaftlichen Grundlage eine weitere Zulassung nicht untersagt werden darf. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Umweltschutz dürfen nicht zum Spielfeld politischer Interessen werden. Und sicherlich hat noch jeder die Meldung im Kopf von vor sechs Wochen: „Glyphosat im Bier“. Jetzt kann ich sagen, ich habe den Selbstversuch angetreten: 1.000 Liter Bier sind schädlich pro Tag. Ich kann Ihnen sagen – und es geht wahrscheinlich den meisten hier im Raum auch so –: Man kommt nicht über die 1 Prozent von diesen 1.000 Litern, die man täglich trinken müsste.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Wie weit haben Sie es probiert?)