Und plötzlich, ein Jubel geht durch die Medienlandschaft: Die CDU bekennt sich zur Basisdemokratie. Die CDU hat Bombenideen. Flankiert wird das wunderbar durch die Medien, die Sie unter Kontrolle haben, aber das merken die Leute draußen natürlich auch. Die wissen das Original von der billigen Kopie zu unterscheiden. Sie werden damit hier in Thüringen, Herr Mohring, keinen Blumentopf gewinnen. Auch wenn Sie nicht rot werden, wenn Sie hier vorn lügen.
Meine Damen und Herren, noch mal ein Satz abschließend zu dem unsäglichen Auftritt der LinkenFraktion ganz am Anfang hier mit ihren Friedenstäubchen. Auch das ist verlogene Politik, will ich Ihnen sagen. Am 01.09., dem von Ihnen sogenannten Friedenstag, haben Ihre politischen Gesinnungsgenossen 1983 nämlich – die sozialistischen, kommunistischen Russen, damals die UdSSR – ein ziviles Luftfahrzeug von der koreanischen Luftlinie Korean Airlines abgeschossen. Herr Blechschmidt, haben Sie da auch eine Friedenstaube hochgehalten, 1983?
Ja, da schauen wir mal in Ihre Akte rein, ob das von der Stasi auch so vermerkt wurde, dass Sie da aktiv waren. Also genau das ist Geschichtsklitterung, was Sie hier betreiben.
Sie und Ihre Gesinnungsgenossen bringen am 01.09. 270 Leute um und stellen sich ein paar Jahre später hin und halten Friedenstauben hoch.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Gesetzesinitiative beweist die CDU durchaus Mut – darauf wurde schon verwiesen –, auch Mut, indem sie ihren politischen Irrtum im bisherigen Handeln und Agieren als Regierungspartei eingesteht.
Das weiß ich aus eigener Erfahrung, dass es nicht einfach ist, im politischen Geschäft den politischen Irrtum einzugestehen. Insofern ist das bei Ihnen spät, aber spät ist immer besser als nie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wertvolle an Volksbegehren und auch an Referenden ist, dass es den öffentlichen Dialog befördert. Das erleben wir auch gegenwärtig bei der jetzigen Initiative auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen das Vorschaltgesetz. Das ist das Wertvolle, dass die bereits sehr intensive öffentliche Debatte noch einmal befördert wird. Das wollen wir auch. Andererseits müssen wir natürlich anerkennen, dass auch ein Volksbegehren oder auch ein Referendum den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen muss, und zwar in inhaltlicher, aber auch in rechtlicher und verfahrensrechtlicher Ausprägung. Da sind wir in der Verantwortung und ich will noch einmal deutlich sagen: Wer ein Referendum fordert, der muss sich natürlich mit der Frage des Artikels 82 Abs. 2 der Verfassung, dem Finanz- und Abgabentabu, beschäftigen,
denn wir haben dazu Rechtsprechung. Darauf will ich noch einmal eingehen, auch mit Blick auf das jetzt laufende Antragsverfahren für ein Volksbegehren, gerade weil die CDU es unterstützt. Ich bin überzeugt, dass die Initiatoren die Öffentlichkeit täuschen. Denn ich bin davon überzeugt, dass die
Initiatoren wissen, dass vieles dafür spricht, dass das jetzige geplante Volksbegehren mit unserer Verfassung nicht in Übereinstimmung ist, und zwar nicht, weil Rot-Rot-Grün etwas dagegen hat, sondern weil Sie als CDU sich bisher geweigert haben, das Finanzierungs- und Abgabentabu aufzuheben. Ich wollte nur noch einmal darauf eingehen. Bekanntermaßen habe ich ganz intensiv den Antrag für das Volksbegehren „Kommunalabgaben“ mit unterstützt. Das beinhaltete einen Vorschlag der Finanzierung, der den Landeshaushalt nicht zusätzlich belastet hätte. Das hat das Verfassungsgericht hoch eingeschätzt und hat gesagt: Das ist etwas ganz Wertvolles, dass Bürgerinnen und Bürger sich auf den Weg machen, etwas zu ändern, ohne zu sagen: Wir wollen aber mehr Geld vom Staat. Aber es beinhaltete eine Umverteilung der Belastungen innerhalb der Gebühren- und Beitragspflichtigen, also der Bürgerinnen und Bürger, also den sogenannten vertikalen Ausgleich. Da hat das Verfassungsgericht gesagt: Das Finanz- und Abgabentabu des Artikels 82 Abs. 2 betrifft eben auch diese Ebene. Das heißt, unsere Verfassung regelt, dass Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens auch nicht in Bezug auf die Umverteilung von Mitteln entscheiden dürfen. Jetzt versetzen Sie sich einmal in die Lage, meine Damen und Herren der CDU, Sie wollen Gesetze überprüfen lassen, in denen es nicht einmal um Geld geht, sondern nur um Umverteilung – das scheitert an der Verfassung. Also Sie müssen bereit sein, dann tatsächlich auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Ihre Initiative in der Praxis dann auch Wirkung erzielt. Für das jetzt laufende Volksbegehren kommt das offenbar zu spät. Ich bedaure das außerordentlich, weil es natürlich nie schön ist, wenn sich Bürgerinnen und Bürger auf den Weg machen und zum Schluss dann vom Verfassungsgericht gesagt bekommen: Es geht nicht, die Verfassung lässt es nicht zu. Aber die Situation haben Sie mit zu verantworten und das Handeln der CDU in dieser Frage ist sowieso äußerst widersprüchlich. Dazu nur ein paar wenige Fakten:
Sie haben am 15.12.2011 hier im Landtag einen Entschließungsantrag eingebracht und beschlossen, der viele Dinge, die jetzt im Vorschaltgesetz geregelt sind, beinhaltet, mit ein paar Nuancen: Abschaffung der Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften, Mindestgrößen von Gemeinden – Sie hatten 5.000 vorgeschlagen, im Vorschaltgesetz steht jetzt 6.000. Das ist aber alles nicht irgendwie groß abweichend. Jetzt bekämpfen Sie diese Regeln und beschreiben den Untergang von Thüringen! Oder die damalige amtierende Ministerpräsidentin, Frau Lieberknecht, hat im Oktober 2014 öffentlich erklärt, dass, wenn es zu einer Koalition mit der SPD kommt, Sie innerhalb von 100 Tagen einen Gesetzentwurf in den Landtag zur Abschaffung und Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften einbringt. Jetzt fordern Sie
den Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaften, ohne dass sich hier Rahmenbedingungen geändert haben. Ich kann nachvollziehen, dass das manche als Populismus bezeichnen. Sie tun der Demokratie da keinen Gefallen, wenn Sie nur, weil Sie jetzt in Opposition sind und weil Sie keine anderen Themen haben, Dinge, die Sie vorher durchaus richtig formuliert haben, jetzt völlig ins Gegenteil verkehren.
Meine Damen und Herren, auch in der jetzigen Phase agiert die CDU völlig widersprüchlich. Während Sie hier das Vorschaltgesetz als Teufelswerk beschreiben, agieren Ihre Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort sehr verantwortungsbewusst und zukunftsweisend. Ich verweise auf den Oberbürgermeister von Ilmenau oder den Bürgermeister der Wolfsberggemeinde. Die sind sich alle einig. 75 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langewiesen haben sich in einer Bürgerbefragung, an der sich 69 Prozent beteiligt haben, für die Eingemeindung nach Ilmenau ausgesprochen. Dort spricht keiner von Identitätsverlust und dergleichen oder der Zerstörung von Bewährtem.
Daran zeigt sich doch, dass Bürgerinnen und Bürger offenbar viel weiter sind als Sie von der CDU. Andererseits erheben Sie aber hier den Anspruch, dieses Land zu führen. Das haut nicht hin. Der Oberbürgermeister von Nordhausen hat konkrete Vorstellungen. Ihr Bürgermeister mit CDU-Parteibuch von Schleusingen hat schon Verträge im Entwurf mit umliegenden Gemeinden abgeschlossen.
auch mit CDU-Parteibuch. Öffnen Sie doch einfach den Blick für die Realitäten und versuchen nicht, hier in irgendeiner Art und Weise ein Gesetz zu bekämpfen, das in der kommunalen Praxis auf reges Interesse stößt.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden in den Ausschüssen weiter debattieren. Aber ich will es noch mal auf den Punkt bringen: Wenn Sie nicht bereit sind, die Verfassung so zu gestalten, dass die Referenden dann auch Wirksamkeit entwickeln, dann bleibt die Einschätzung als Populismus wahr. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es nur vorwegschieben – auch wenn er nicht im Plenarsaal ist –: Es hatte seinen guten Grund, warum die CDU Gera die Karriere des damaligen Mitglieds Brandner gestoppt hat. Weil sie schon frühzeitig erkannt hat, was aus diesem Mann werden kann und sich entwickelt. Brandstifter braucht die Demokratie nicht.
Die CDU-Karriere hat sie gestoppt, die anderen haben die anderen gefördert. Aber das ist ja auch nur ein Nebensatz, den ich einfach loswerden wollte, weil er nämlich eins zeigt: Wenn Herr Brandner hier vorn zum Beispiel sein eigenes Grundsatzprogramm – mit dem er ja immer dicke Hose macht – zitiert, einmal gelesen und sich ein bisschen juristisch reinversetzt hätte, würde er verstanden haben, warum der Jurist Scherer den Vorschlag des Juristen Brandner, den Vorschlag der AfD, vor wenigen Wochen im Parlament kritisiert und zu Recht richtig eingeordnet hat, dass das mit dem, was wir heute machen, nicht vergleichbar ist. Nämlich, es gilt genau das, was ich vorhin gesagt habe. Die AfD hat vor wenigen Wochen eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, wo sie genau gesagt hat, das Parlament soll eine Entscheidung an das Volk übertragen, damit dort die Entscheidung getroffen werden kann. Das ist aber pflichtwidrig gegenüber der Verantwortung, die man im Parlament hat. Wir schlagen vor, dass es eine Initiative von unten aus dem Volk selbst, ohne dass jemand von oben den Auftrag dazu erteilt, gibt, und wenn das Volk es möchte – ganz allein, ganz frei, nicht einmal irgendein Politiker das definiert –, dann können diejenigen eine Initiative starten und dann können sie das möglicherweise stoppen, was das Parlament beschlossen hat. Das unterscheidet uns. Wir wollen dem Volk ein Instrument an die Hand geben, das es freiwillig nutzen kann, und wir wollen nicht pflichtwidrig Parlamentsverantwortung abgeben. Das unterscheidet uns deutlich von Ihrem Vorschlag.
Sie in der AfD müssen sich angewöhnen, dass Sie ab und zu mehr erzählen als nur populistischen Quatsch, mehr erzählen, als von Meck-Pomm zu reden, wenn im Parlament des Thüringer Landtags eine Verfassungsänderung beschlossen wird. Wenn Sie sich einmal auf die Themen konzentrieren würden, die hier in dem Haus eine Rolle spielen, würden Sie auch einen Beitrag für die Demokratie leisten und mehr als nur Populismus, den Sie dauernd an den Tag legen.
Im Übrigen, wenn Sie sagen, auch einen Blick dafür hätten, was wirklich in der Öffentlichkeit diskutiert wird – Ihr Abgeordneter Kießling hat ja erst gesagt, er ist gegen unseren Vorschlag, dann hat er auf einmal seine Rede weitergelesen, die jemand aufgeschrieben hat, da war er für den Vorschlag und als er gemerkt hat, dass es irgendwie nicht zusammenpasst, hat er es konditioniert und hat Bedingungen gestellt. Ich finde, so eine Rede ist einfach nur schräg. Sie müssen mal lesen, was Ihnen einer aufgeschrieben hat. Vorher lesen, dann vortragen, im besten Fall sogar in freier Rede, dann würde Ihnen auch klar werden, was Sie manchmal für wirres Zeug erzählen.
Wenn Sie richtig vorbereitet gewesen wären, hätten Sie zum Beispiel in der OTZ auch noch zwei Monate später gelesen. Aber wahrscheinlich haben Sie das Altmedium einfach abbestellt, deswegen ist Ihnen das entgangen.
Am 18.08. hat nämlich Volkhard Paczulla in seinem Kommentar zu unserem Vorschlag, zu dem wir gerade beraten, Folgendes geschrieben, ich will das gern zitieren, Frau Präsidentin: „Die Idee, Landesgesetze jeweils durch die Endkontrolle des Wahlvolks laufen zu lassen, falls es denn Volkes Wille sein sollte, die ist gut. Sie ist deshalb gut, weil ihre Umsetzung geeignet erscheint, die Kluft zwischen Wählern und Gewählten wieder etwas zu verringern.“
Ich will das gern für meine Fraktion und für meine Partei ganz klar sagen, weil das immer wieder infrage gestellt wird: Wir werben sehr um Gemeinsamkeit für diesen Vorschlag. Wir wissen, dass wir alleine keine verfassungsändernde Mehrheit auf den Weg bringen können, wir wissen aber auch, dass Sie das nicht allein auf den Weg bringen können. Es braucht das Zusammenarbeiten von Opposition und Regierung, um die Verfassung in diesem Land zu ändern. Eine hohe Hürde, die auch bestmögliche Ergebnisse bringen soll.
Deshalb, lieber Kollege Adams, habe ich mich gefreut, dass Sie Ihre Wortwahl gegenüber der letzten Rede zur Verfassungsänderung etwas offener und auch dialogbereiter formuliert haben. Aber ich will Ihnen auch sagen, lieber Herr Adams, ein bisschen bleibt es anmaßend an der einen Stelle. Sie haben gerade so die Hürde des Parlaments mit der 5-Pro