Protocol of the Session on September 1, 2016

Als Nächster erteile ich Frau Abgeordneter Pelke, Fraktion der SPD, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Zippel, selbstverständlich schätze ich Ihre Diskussion und Ihre Mitarbeit und Unterstützung im Ausschuss mit Ihren Kollegen und Kolleginnen – auch was das Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ angeht. Aber ich bitte einfach auch noch einmal darum festzuhalten: Es ist nicht das erste Mal, dass wir aufgrund Ihres Antrags zum Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ hier im Thüringer Landtag diskutieren. Das hatten wir schon an der einen oder anderen Stelle. Insofern kann ich mich nur den Worten von Frau Pfefferlein anschließen, dass wir nach wie vor sagen, was die koalitionstragenden Fraktionen angeht, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst eine der drei tragenden Säulen unseres Gesundheitswesens ist – gar keine Frage – und dass die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Hand tagtäglich aktiven Gesundheitsschutz für unsere Bevölkerung und damit auch einen unverzichtbaren öffentlichen Dienst zum gesundheitlichen Wohlergehen der Menschen in Thüringen erbringen.

Dafür ist ihnen Danke zu sagen, aber danke allein genügt nicht. Sie haben sehr deutlich auf die unterschiedliche Entlohnung hingewiesen und an diesem Punkt müssen wir etwas ändern. Jetzt noch mal zu Ihrem Antrag, weil Sie sagten, Ihr Antrag sei der konkretere von beiden: Sie schreiben zum Beispiel unter II. Punkt 2: „Die Landesregierung wird aufgefordert, Möglichkeiten zu eruieren, mehr Ärzte für eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst zu gewinnen.“ Ja, aber wenn es so ist, dass sie schlechter entlohnt werden, dann hat das auch etwas mit der Finanzierung zu tun. Dann muss ich sagen, da sind wir, die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, mit unserem Antrag konkreter. Unter Punkt 2 bitten wir die Landesregierung, „die Tarifvertragsparteien zu bitten, eine Tariferhöhung für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Angleichung an die Tarife der Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern zu erreichen.“ Natürlich gibt es die von der Ministerin angesprochene Tarifautonomie. Aber wir wollen ja auch in der Pflege beispielsweise schauen, dass wir moderierend eingreifen können – Kontakte suchen, Gespräche führen –, um damit unterstützend im Interesse der Ärzte tätig zu werden.

Wir wollen unter Punkt 3 weiterhin prüfen, ob die Zahlung der Arbeitsmarktzulage für Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst analog der Fachärzte-ÖGD-Richtlinie generell genehmigt wer

(Abg. Herold)

den kann. Unter Punkt 4 wollen wir prüfen, ob die Zahlung möglicher Zulagen zur Angleichung der Einkommen im Öffentlichen Gesundheitsdienst an die Einkommen der Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken aus Landesmitteln unterstützt werden kann. Das Ganze endet dann in Punkt 13 in unserem Antrag, dass wir bitten, dem Landtag bis zum Ende des I. Quartals 2017 einen Zwischenbericht zu den aktuellen Entwicklungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen zu geben und dabei natürlich insbesondere auf die vorhergehenden Punkte entsprechend einzugehen.

Ich finde, all das waren Themen in der Anhörung, die Sie ja auch dankenswerterweise unterstützt haben und sich mit eingebracht haben, wo ganz deutlich gemacht worden ist, es geht um die Finanzierung, es geht um eine Weiterentwicklung der Qualität des Öffentlichen Gesundheitsdiensts durch Fortund Weiterbildung, es geht um personelle Leistungsfähigkeit, Zukunftssicherung, was die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst angeht. Da brauchen wir eben auch zusätzlich Partner. Es geht weiterhin darum, den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit der kommunalen Sozialplanung zu verzahnen, um nachhaltige, an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientierte Angebote der gesundheitlichen Prävention zu schaffen. Darüber hinaus ist es unser mittelfristiges Ziel – das hat Kollegin Pfefferlein auch schon erwähnt –, nach einer grundsätzlichen Bestandsanalyse und Analyse der Aufgabenerfüllung sowie Aufgabenkritik des ÖGD die Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen durch Schaffung eines Thüringer Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst nach vorn zu bringen.

Deswegen denke ich, dass es sinnvoll ist, unseren Alternativantrag zu unterstützen, weil ich schon finde, dass er mehr ins Detail geht und dass er konkreter ist. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch mal sagen: Schade ist, dass wir den gemeinsamen Antrag nicht hinbekommen haben, denn das läuft dann eben nicht so, dass entweder wir drei Ihren Antrag übernehmen oder Sie allein unseren gemeinsamen Antrag, sondern dass man hätte versuchen können, einen Kompromiss zu finden. Ich glaube, wir sind da inhaltlich überhaupt nicht weit auseinander. Ich schätze auch Ihre Arbeit im Sozialausschuss sehr. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass wir das gemeinsam hinbekommen hätten. Das haben wir jetzt nicht und deswegen können Sie vielleicht auch unserem etwas konkreter formulierten Antrag Ihre Zustimmung erteilen. Ich glaube, wir haben hier nicht das letzte Mal über den ÖGD geredet und wir werden da auch gemeinsam – denke ich – in die richtige Richtung arbeiten, um dem Öffentlichen Gesundheitsdienst die Stellung und auch die finanzielle Ausstattung zu geben, die er verdient und die er braucht. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Koalitions

fraktionen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nun spricht Herr Abgeordneter Kubitzki, Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, nach dem Diskussionsbeitrag von Frau Herold möchte ich erst mal feststellen, auch für alle Thüringer und Thüringerinnen: Der öffentliche Gesundheitsdienst in Thüringen funktioniert

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und er funktioniert gut. Das muss ich an dieser Stelle erst mal sagen, damit hier nicht Verunsicherung entsteht.

Herr Zippel, nach Ihrer herzerfrischenden Rede sei es gestattet, dass ich etwas darauf erwidere.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Danke, dan- ke!)

Ich will jetzt nicht das wiederholen, was Birgit Pelke gesagt hat. Jawohl, ich habe auch mit Ihnen gesprochen und wir sind da einer Meinung. Unser Alternativantrag, der ein Ergebnis der Anhörung ist, ist aus unserer Sicht ein ganz konkreter und hat auch ein paar konkrete Punkte, worauf ich noch eingehen will, die sich in Bezug auf Ihren Antrag unterscheiden. Aber eines wurde hier eigentlich so deutlich auch noch nicht gesagt, was die Anhörung verdeutlicht hat, nämlich dass die Probleme des Öffentlichen Gesundheitsdiensts nicht erst entstanden sind, wie hier festgestellt wurde, nachdem Rot-RotGrün nun Regierungsverantwortung übernommen hat. Ich kann mich an die vorherigen Legislaturperioden erinnern, in denen der Öffentliche Gesundheitsdienst, von unserer damaligen gesundheitspolitischen Sprecherin Ruth Fuchs angesprochen, öfter zu Debatten hier im Landtag geführt hat. Denn das hat die Anhörung deutlich gemacht: Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet eigentlich der öffentliche Dienst in Thüringen? Das hatte ich eigentlich erwartet, dass das irgendjemand sagt. Das kam ja in der Anhörung. Er arbeitet auf der Grundlage der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter vom 8. August 1990. Also wer sich ein bisschen in der Historie auskennt: 8. August 1990 – da waren wir noch DDR. Und diese Verordnung ist bis heute gültig und die Arbeitsgrundlage für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Organisationsstruktur der Gesundheitsämter geht auf einen Kabinettsbeschluss aus dem Jahr 1993 zurück. Und

(Abg. Pelke)

heute haben wir das Jahr 2016. Also es wäre auch von den Vorgängerregierungen genug Gelegenheit gewesen, dort Änderungen vorzunehmen. Hinzu kommt, dass durch Gesetzgebungsverfahren die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdiensts seit dieser Zeit – und da sage ich: 1990 – gestiegen sind. Ich möchte nur an folgende Gesetze zum Beispiel erinnern: Kindertageseinrichtungsgesetz aus dem Jahr 2005, wo festgelegt ist, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst jedes Kind im Kindergarten jährlich einmal untersuchen soll. Ich erinnere – 2001 – an das Bundesseuchengesetz, welches dann in das Infektionsschutzgesetz überführt wurde, wonach zum Beispiel der Öffentliche Gesundheitsdienst, was die Feststellung und Erfassung von Infektionskrankheiten betrifft, das zwei- bis zweieinhalbfache Aufkommen zur Feststellung von Tatbeständen hat. Auch die Landeshygieneverordnung von 2012 erteilt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zum Beispiel die Aufgabe: „Etablierung von Netzwerken gegen multiresistente Keime“. Darauf ist auch Frau Herold eingegangen. Jawohl, das ist jetzt Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdiensts; ich glaube, wir sollten aber alle mal darüber nachdenken, ob wir gerade bei der Wichtigkeit der Bekämpfung von diesen Keimen in Krankenhäusern nicht über neue Formen nachdenken sollten, wie wir dieser Erscheinung begegnen können. Als Erstes sind nämlich die Krankenhäuser für die Hygiene in ihren Häusern verantwortlich. Dazu – und das brauchen wir und darüber sollten wir auch im Rahmen der Krankenhausplanung nachdenken – brauchen wir Hygieneärzte in unseren Krankenhäusern und diese müssen ausgebildet werden. Als Zweites könnte ich mir vorstellen, dass nicht mehr der Öffentliche Gesundheitsdienst diese Kontrollen übernimmt, sondern dass wir vielleicht eine Behörde schaffen – die könnte im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angesiedelt sein –, die diese Kontrollen in den Krankenhäusern durchführt. Das will ich hier nur einmal in die Diskussion mit einwerfen. Die Problemfelder, die die Anhörung gezeigt hat, wurden hier genannt.

Erstens brauchen wir aufgrund dessen, dass wir die Verordnung von 1990 haben, dass wir noch die Strukturen aus dem Jahre 1993 haben, wirklich eine Aufgabenevaluierung: Was macht der Öffentliche Gesundheitsdienst? Was soll er machen? Was können andere im Öffentlichen Gesundheitsdienst machen? Die Personalsituation wurde hier genannt. Jawohl, das Einkommen spielt hier die entscheidende Rolle. Aber was die jungen Ärzte betrifft, die nach dem Studium eine Arbeit aufnehmen wollen. Ich glaube, die sind Ärzte geworden, weil sie Menschen heilen wollen. Das sollten wir auch einmal ins Auge fassen, nicht unbedingt gleich Amtsarzt zu werden, sondern die wollen Menschen helfen. Das bewegt junge Ärzte in erster Linie.

Deshalb geht es vor allem darum, wenn ältere Ärzte in den Öffentlichen Gesundheitsdienst wollen, dass wir wirklich die Problematik, was die Bezahlung betrifft, ins Auge fassen. Der kommunale Arbeitgeber hat in der Anhörung eindeutig gesagt, sie sind dort an Verhandlungen dran, und es wurde auch diese Arbeitsmarktzulage erwähnt. Wir sind uns als Koalition durchaus bewusst, dass das etwas mit Geld zu tun hat und dass wir darüber nachdenken müssen, wie wir zum Beispiel den Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen nutzen können, aber auch um den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken.

Ich will an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass wir mit dem Haushalt 2015 erstmals einen neuen Titel im Haushalt geschaffen haben – den Öffentlichen Gesundheitsdienst – und haben den erstmals 2015 mit 50.000 Euro belegt und dass wir in den Doppelhaushalt 2016/2017 Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen haben, nämlich für 2016 322.800 Euro und für 2017 387.600 Euro. Das heißt, wir haben schon erkannt und im Haushalt Grundlagen geschaffen, dass wir Geld in die Hand nehmen müssen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Noch etwas – Kollege Zippel – zu unserem Antrag, was konkret drinsteht. Das dürfte Sie freuen und deshalb wundere ich mich, dass Sie sich nicht angeschlossen haben. Wir werden das Thema Öffentlicher Gesundheitsdienst weiter hier in diesem Hause und im Ausschuss behandeln.

Wir haben zwei Punkte drin, dass die Landesregierung im I. Quartal 2017 dem Landtag zu berichten hat – einen Zwischenbericht zu geben hat –, wie der Stand der tariflichen Bezahlung und der Einkommenssituation der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist, und darüber berichten soll, wie der Stand der Vorbereitung zur Erarbeitung eines ÖGD-Gesetzes ist. Das ist das Wichtigste für mich oder für uns aus dieser Anhörung: Wir brauchen in Thüringen endlich ein ÖGD-Gesetz und nicht nur eine Arbeit aufgrund einer Verordnung oder eines Kabinettsbeschlusses von 1993. Wir brauchen ein modernes ÖGD-Gesetz und das wollen wir angehen. Bis zum IV. Quartal 2017 soll die Landesregierung dem Landtag die Erkenntnisse oder die Ergebnisse einer grundsätzlichen Bestandsanalyse und Aufgabenerfüllung und Aufgabenkritik des Öffentlichen Gesundheitsdiensts hier im Haus vorlegen.

Das heißt, wir haben in unserem Antrag auch ganz konkrete Zielsetzungen, was wir bis wann zur Verbesserung der Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdiensts tun wollen. Wir müssen auch dafür sorgen, dass bestimmte Aufgaben vom Öffentlichen Gesundheitsdienst weggenommen werden, wie zum Beispiel die Kontrolle der Krankenhäuser und wie zum Beispiel die Durchsetzung der Hygieneverordnung. Dafür sollten wir an dieser Stelle etwas extra schaffen.

Deshalb möchte ich noch einmal für unseren Antrag werben und bin überzeugt – Wenn diesem Antrag zugestimmt wird –: Wir werden auf der Grundlage dieses Beschlusses hier in diesem Haus noch mehrmals über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sprechen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung ist der im Antrag der CDU-Fraktion genannten Bitte nachgekommen, dem Landtag zu verschiedenen Fragen zu berichten. Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, einzelne Prüfungen durchzuführen, mit dem Ziel, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Die Diskussion, über bestehende Probleme auch öffentlich zu diskutieren, ist notwendig und die entsprechende Anhörung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – da gebe ich Ihnen durchaus recht, Herr Zippel – war sehr hörens-, bzw. für mich lesenswert. Ich denke aber, wir sind uns einig, dass es sich nicht um neue Probleme handelt, sondern um solche, die sich in vielen Jahren manifestiert haben. Es wurde zwar in der Vergangenheit viel diskutiert, aber die Situation des ÖGD hat sich bislang nicht verbessert. Rot-RotGrün ist deswegen aktiv geworden und hat unter anderem im Haushalt zusätzliche Finanzmittel eingestellt. Wir sind dazu in der abschließenden Ressortabstimmung, um kurzfristig die akute Situation zu mildern. Wir wollen die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst nicht im Stich lassen.

Aber dieser nicht unumstrittene Schritt hat natürlich auch seine anderen Seiten. Sie haben uns in der Berichterstattung gebeten, Informationen zu geben. Das haben wir getan, aber sie sind aus unserer Sicht nicht geeignet, tatsächlich der prekären Situation im Öffentlichen Gesundheitsdienst etwas entgegenzusetzen, denn das bekannte Hauptproblem, auf das der Antrag der CDU-Fraktion jedoch nicht schwerpunktmäßig eingeht – wie wir jetzt wissen, weil sie keine Hoffnung auf Änderung haben –, ist seit Jahren die im Vergleich zu Klinikärzten geringe Vergütung der im ÖGD tätigen Ärztinnen und Ärzte, weil der kommunale Arbeitgeberverband nicht bereit ist, in diesem Bereich endlich die Entlohnung anzuheben.

Herr Zippel, ich hoffe da sehr auf Ihre Unterstützung der Forderung auf allen Ebenen, denn bislang war beispielsweise Frau Taubert da Alleinkämpferin auf weiter Flur.

Sehr geehrte Damen und Herren, die mit dem Antrag vorgelegten Anregungen der CDU-Fraktion sind auch aus Sicht des Ministeriums nur unzureichend geeignet, die Probleme tatsächlich wirksam anzugehen. Lassen Sie mich auf einige wenige Punkte eingehen. Die vorgeschlagene Etablierung der Gesundheitsämter als anerkannte Stelle im Rahmen des praktischen Jahrs war eine der Überlegungen im Zuge der Diskussion zu dem mit den Bundesländern entwickelten Masterplan. Die Bestrebungen wurden jedoch dann zugunsten der Schwerpunktsetzung auf die Hausarztstärkung erst einmal zurückgestellt. Die vorgeschlagene Kooperation mit der Uniklinik Jena wird bereits praktiziert und der Vorschlag, die Landesmittel des ÖGD an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, ist ein ständiges Thema der kommunalen Finanzausstattung. Eine Überprüfung der Landesmittel des ÖGD als Teil der kommunalen Finanzausstattung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Revision nach § 3 Abs. 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz. Aus diesen Gründen haben die Koalitionsfraktionen einen Alternativantrag erarbeitet, den ich sehr begrüße. Der Alternativantrag zeigt konkrete und wirksame Ansätze auf, wie im Einzelnen eine erfolgreiche Stärkung des ÖGD erreicht werden kann. Ausgehend von der Erstellung einer belastbaren Bestandsanalyse mit einem Schwerpunkt in der Aufgabenkritik kann der tatsächliche Bedarf ermittelt werden. Dieses Ergebnis dient dann gegenüber den Tarifvertragsparteien als starkes Argument für die im Alternativantrag vorgeschlagene Tariferhöhung oder Zulagenzahlung. Darüber hinaus kann das Ergebnis der Bestandsanalyse Aufschluss geben, ob in der Rechtsgrundlage Parameter oder Schwerpunkte zu berücksichtigen oder zu ändern sind.

Die Aufnahme des Inhalts des ÖGD in die Ausbildung ist wichtig. In welcher Form und in welchem Ausbildungsabschnitt dies jedoch am besten mit den Ausbildungsinhalten harmoniert, wird zu prüfen sein. Sowohl die Anforderungen bezüglich der Art und Weise der Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im ÖGD als auch ihre Durchführung trägt ebenfalls zu einer qualitätssichernden Stärkung des ÖGD bei. Die vorgeschlagene Einbeziehung des ÖGD in präventive Angebote und Netzwerke auch im Rahmen von Landesgesundheitskonferenzen zeigen konkrete Lösungswege auf, um derzeitigen Entwicklungen entgegenzuwirken. Dass die im Alternativantrag enthaltenen konkreten Handlungsvorschläge geeignet sind, auf eine Stärkung des ÖGD hinzuweisen und hinzuwirken, zeigt auch ein Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2016, denn die dortigen Vorschläge, die in vie

(Abg. Kubitzki)

len Punkten den oben genannten Vorschlägen entsprechen, wurden einstimmig beschlossen.

Ich empfehle daher, dem Alternativantrag zuzustimmen und natürlich werden wir als Regierung diesen Auftrag, der uns gegeben wird, sehr ernst nehmen. Ich möchte aber auch die Gelegenheit hier nutzen, auch noch mal sehr herzlichen Dank zu sagen an die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir wissen, dass trotz einer schwierigen Personalsituation immer wieder große Verantwortungsbereitschaft gezeigt wird, dass sehr engagiert gearbeitet wird. Herzlichen Dank dafür und herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 6/988. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/2307. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU- und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in Drucksache 6/2307 angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 in den Teilen

a) Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1766 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/2309 dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2588

b) Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1908 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/2310

Das Wort hat Frau Abgeordnete Walsmann aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf Ihnen den Bericht zu den Beratungen des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Thema „Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter“ zu den Anträgen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1766 in Form der Neufassung sowie dem Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1908 sowie dem Alternativantrag der AfD in der Drucksache 6/2588 geben.

Hintergrund ist die Aufforderung zur Neufassung der im Jahr 2013 ausgelaufenen Förderrichtlinie des Justizministeriums für die Fortbildung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit von 2010. Durch Beschluss des Landtags in seiner 48. Plenarsitzung am 22. April 2016 wurden der Antrag der Regierungsfraktionen und der Alternativantrag der CDU an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen. Die gemeinsame Beratung der Anträge im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz fand in seiner Sitzung am 13. Mai 2016 und in der Sitzung am 17. Juni 2016 statt. Die Fraktion der AfD hat zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Ausschussberatung einen Änderungsantrag eingebracht, demzufolge Fördermittel nicht an Institutionen, sondern direkt als Ausbildungspauschalen individuell an ehrenamtliche Richter gezahlt werden sollen. Außerdem sollten vorrangig aktive oder pensionierte Richter oder Beamte des höheren Verwaltungsdiensts die Fortbildung durchführen (vgl. dazu den zum Ple- num eingebrachten Alternativantrag der AfD in Drucksache 6/2588). Die Landesregierung hat in der 26. Sitzung des zuständigen Ausschusses am 17. Juni 2016 zu dem Antrag, dem Alternativantrag sowie dem Änderungsantrag Bericht erstattet und Stellung genommen. Aus Sicht des TMMJV sei die Erneuerung der Fördertatbestände sinnvoll und geboten, allerdings stelle sich die Förderung erneut

(Ministerin Werner)

nur auf die ehrenamtlichen Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit als zielgerichtet dar.

Anschließend erfolgte die Beratung und Diskussion dazu im Ausschuss, insbesondere zu folgenden Fragen:

Förderung wie bisher nur der ehrenamtlichen Richter aus der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, so begehrten die Koalitionsfraktionen, da die gesetzlichen Regelungen in diesen Bereichen einem fortlaufend starken Wandel unterworfen seien, das ehrenamtliche Richteramt in diesen Fachgerichtsbarkeiten im Übrigen eine besondere Fachkunde voraussetze, also nicht mit dem Schöffenamt vergleichbar sei, wo gerade das Laienelement im Vordergrund stehe. Oder demgegenüber die Förderung aller ehrenamtlichen Richter unabhängig von der Gerichtsbarkeit, so die Anträge der Fraktionen der CDU und der AfD, um für alle eine grundlegende Einführung zu Verfahrensprinzipien oder auch zu eigenen Rechten zu vermitteln.

Des Weiteren ist über entstehende Kosten gesprochen worden. Der ursprüngliche Antrag der Koalitionsfraktionen enthielt eine Obergrenze von 10.000 Euro jährlich, die in der Neufassung nicht mehr aufgeführt wurde. Den Angaben der Landesregierung zufolge entstehen für die Förderung der circa 1.200 ehrenamtlichen Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Kosten in Höhe von 10.000 Euro, während sich bei der Einbeziehung aller ehrenamtlichen Richter der Kreis der Berechtigten auf circa 3.600 verdreifachen würde.

Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Änderungsantrag der Fraktion der AfD mehrheitlich abgelehnt und empfiehlt mehrheitlich, den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/1766 – Neufassung – anzunehmen. Er empfiehlt mehrheitlich, den Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1908 abzulehnen. Danke.