Protocol of the Session on August 24, 2016

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass Sie das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Thüringer Landesverwaltung als diejenige Partei

unterstellen, die 25 Jahre lang die stärkste Fraktion gestellt hat,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Stellen wir immer noch!)

heute noch stellt und die Landesregierungen angeführt hat, dass Sie dies Ihren früheren Beschäftigten in den Ministerien zutrauen, das finde ich einen interessanten Vorgang.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Was war denn mit Herrn Metz genau?)

Ich nehme eine Zwischenruffrage auf und komme dann zum Abschluss. Es ist gestern im Ausschuss – und ich verweise hier auf die schriftliche Stellungnahme der Landesregierung – deutlich gemacht worden, dass, nachdem die Fachebene des TMBJS auf Basis der am 23. Juni vollzogenen Entscheidung der Bildungsministerin darum gebeten hat, ihre kritische Würdigung dieser Entscheidung der Hausleitung zu verdeutlichen, durch die Bildungsministerin der Pressesprecher des TMBJS, mit dem sie an der Plenarsitzung in der Lobby des Landtags saß, gebeten worden ist, sich die Argumente der Fachebene erläutern zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt – und jetzt wiederhole ich im Wesentlichen wörtlich, was die Ministerin gestern im Ausschuss gesagt hat – waren die für die Hortüberführung von den Kommunen zum Land noch zu treffenden Entscheidungen nicht endgültig abgeschlossen. Sie wissen, dass Herr Metz das TMBJS zu diesem Zeitpunkt beraten hat, damit es in diesem wirklich rechtlich nicht einfachen Vorgang der Rücküberführung der Hortnerinnen und Hortner zum Land ein rechtlich anständiges und entsprechend rechtskonformes Verfahren gibt. Aus diesem Grund wurde der zu diesem Zeitpunkt sich ebenfalls zum Gespräch befindliche Rechtsanwalt Metz gebeten, an diesem Gespräch teilzunehmen, das als Telefonat geführt wurde. Rechtsanwalt Metz hat seinerseits deutlich gemacht – auch hierauf wurde gestern in der Ausschusssitzung hingewiesen –, dass er aufgrund fehlender Kenntnisse des gesamten Sachverhalts eine Meinung nicht abgeben kann. Insofern kann man die Frage stellen: Hat es sich als notwendig erwiesen, Herrn Metz hinzuzufügen? Für die rechtliche Entscheidungsfindung ja offensichtlich nicht.

Ich möchte auf einen Aspekt eingehen, der heute mehrfach wieder angesprochen worden ist und auf den wir gestern bereits in der Stellungnahme eingegangen sind, und damit möchte ich abschließen. Am 27. Juni, nachdem die Entscheidung der Ministerin bereits vier Tage zuvor getroffen worden war und die Hausleitung des TMBJS die Erwartung gegenüber der Fachebene des TMBJS geäußert hat, dass die Entscheidung insoweit materiell umgesetzt

(Minister Prof. Dr. Hoff)

wird, dass Familie Lauinger das Zeugnis für ihren Sohn erhält, das ein Vorrücken in die Klasse 11 bei Ermöglichung der Externenprüfung zur BLF am Ende des Schuljahres der Klasse 11 vorsieht. Insofern ist auch diese Frage des Abgeordneten Höcke beantwortet: Hat der Pressesprecher des TMBJS, also des Bildungsministeriums, den stellvertretenden Pressesprecher des Justizministeriums gebeten, im Hinblick auf mögliche Presseanfragen zu dem Vorgang die Frage zu klären, in wessen Zuständigkeit mögliche Presseanfragen beantwortet werden? Der persönliche Referent und stellvertretende Pressesprecher des TMMJV befand sich also auf der Leitungsebene des TMBJS und führte das Gespräch. Der Pressesprecher des TMBJS regte gegenüber der Ministerin an, die unterschiedlichen Rechtspositionen noch mal zu verdeutlichen. Dieses Gespräch fand am 27. Juni von 17.00 Uhr bis 17.45 Uhr unter Anwesenheit der Bildungsministerin, des Pressesprechers des TMBJS, des stellvertretenden Pressesprechers des TMMJV und persönlichen Referenten des Justizministers und des Leiters der Abteilung der Schulaufsicht statt. In diesem Gespräch wurden die Entscheidung der Bildungsministerin dargestellt und die unterschiedlichen Rechtspositionen erneut deutlich gemacht. In dem Moment, als es um die Frage ging, die Rechtsposition nicht nur zu erläutern, sondern zu diskutieren, hat der persönliche Referent und stellvertretende Pressesprecher deutlich gemacht, dass er an dieser Stelle in der Diskussion nicht mehr als stellvertretender Pressesprecher des TMMJV und persönlicher Referent des Ministers agieren kann, weil er sonst den Eindruck erwecken würde, hier eine Vermischung der Rollen vorzunehmen, und sagte: Ich kann an dieser Stelle die Position des Herrn Lauinger nur als dessen Vertrauter darstellen. Und insofern ist er an dieser Stelle als Vertrauter von Herrn Lauinger und nicht als Mitarbeiter des Ministers reflektiert worden.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Was denn nun?)

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wenn Sie es jetzt schon nicht genau wissen!)

Und genau dieser Punkt … Ich zeige Ihnen gerade, dass ich die Fakten kenne und Ihnen darstelle. Oder können Sie die Uhrzeiten, Tagesabläufe und Gesprächspartner in dieser Form darstellen? Ich gehe auf alle Fragen, die gestellt worden sind, ein.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist doch genau der Punkt! Das wollen wir wis- sen! Dann legen Sie es doch offen!)

(Unruhe CDU)

Insofern gibt es nichts, was die Landesregierung bisher an Informationen zurückgehalten hat. Sie haben sich, lieber Herr Mohring und Ihre Fraktion, Ihre Meinung bereits gebildet, denn Sie haben die Ent

lassung des Ministers in dieser Angelegenheit bereits beantragt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als Nächster hat Herr Abgeordneter Gentele das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucher! Herr Minister Lauinger, auch ich möchte einige Sätze an Sie richten. Sie haben als Minister in der Sache mit Ihrem Sohn sehr schwere Fehler begangen und sich selbst als Minister sowie auch Ihrer Familie und Ihrer Partei geschadet. Viel wichtiger ist aber: Sie haben bei dem normalen Bürger einen sehr schlechten Eindruck von der Politik hinterlassen. Ich verstehe Sie zwar als Vater, denn ich habe auch zwei Söhne. Aber die Vorgehensweise einer Person im Blickpunkt des öffentlichen Lebens, wie Sie es sind, ist äußerst unangemessen. Über den Sachverhalt verliere ich hier keine Worte mehr, die sind nun bekannt und mehrfach ausgeführt.

Dass Sie erst gestern im Ausschuss, ich hoffe, nun die ganze Wahrheit gesagt haben, das ist für mich nicht nachvollziehbar. So darf und sollte ein Minister nicht arbeiten, zumal Sie auch noch Justizminister in Thüringen sind. Dass man Fehler in seinem Leben begeht, passiert schon einmal. Nun haben Sie sich als Minister mit Worten entschuldigt. Lassen Sie nun Taten folgen – und hier meine ich alle Beteiligten –, geben Sie alle Unterlagen zur absoluten Aufklärung frei.

Ich sage aber auch, ich fordere nicht unbedingt Ihren sofortigen Rücktritt oder den Rücktritt anderer Personen, aber setzen Sie ein sichtbares und messbares Zeichen. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen und den anderen beteiligten Personen, dass Sie nicht noch einmal solche schwerwiegenden Fehler machen und Ihr Amt als Minister privat ausnutzen, sondern zum Wohl des Bürgers in Thüringen gesetzeskonform ausfüllen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Als Nächster hat Herr Abgeordneter Tischner, CDU-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war gut und richtig, dass gestern in den Ausschüssen des Landtags eine gründliche erste Analyse der Vorfälle rund um Minister Lauinger und seine Interventionen in das Bildungsministerium

(Minister Prof. Dr. Hoff)

hinein stattgefunden hat. Es wurden viele Fragen gestellt, es wurden viele Fragen beantwortet, es wurde viel interpretiert und durch die Regierung zurechtgelegt, es wurde die Edith-Stein-Schule mit der Alleinschuld überzogen.

Die Staatskanzlei mit Herrn Ministerpräsidenten Ramelow und Herrn Minister Prof. Dr. Hoff hat offensichtlich nun für zwei Minister der Landesregierung die Vormundschaft übernommen. Bei Frau Dr. Klaubert läuft das schon seit Juni, bei Herrn Lauinger seit der letzten Woche. Dass der Thüringer Justizminister sich Unrecht zu eigen macht und auf der Umsetzung von Unrecht besteht, ist untragbar, schädigt das Amt und stellt den Freistaat Thüringen in ein schlechtes Licht. Das ist und bleibt ein Skandal.

(Beifall CDU)

Dass sich die Bildungsministerin dieses Landes zur Gehilfin der Umsetzung von Unrecht macht, ist ebenso untragbar und zeigt einmal mehr bei aller Menschlichkeit und Herzlichkeit, Frau Dr. Klaubert, die fachliche, rechtliche und politische Überforderung der gesamten Hausleitung.

(Beifall CDU)

Diese Überforderung wird nicht besser, wenn man fast wöchentlich einen Mitarbeiter im engsten Umfeld austauscht. Inzwischen ist der dritte Büroleiter im Anmarsch, der Pressechef ausgetauscht sowie humoristische Pressereferenten und Persönlichkeitstrainer sind bestellt. Die Überforderung zeigt sich unter anderem auch bei aktuellen Themen wie den Einstellungsbedingungen, die nicht verbessert werden, dem ganzen Chaos um das Thema „Horte“, bei der Vergabepraxis im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der Erhöhung der Referendarzahlen, die nicht erfolgt, den Klassenfahrten usw. usw. Seit ein paar Wochen zeigt sich die Überforderung nun auch in der Anwendung von Recht und Gesetz in der Schulverwaltung. Die Causa Lauinger hat Frau Klaubert zur Lex Lauinger geführt. Hierfür tragen Sie und Ihre Staatssekretärin die Verantwortung.

(Beifall CDU)

Einige Beispiele: Ministerin und Staatssekretärin haben kein Vertrauen in ihr eigenes Haus und in die Fachabteilungen. Ministerin und Staatssekretärin entscheiden gegen die eigene Fachabteilung, holen sich nach ihrer Entscheidung dann einen Rat, eine Expertise von der Staatskanzlei und einem Anwalt, zweifeln also offensichtlich dann doch an ihrer eigenen Entscheidung. Ministerin und Staatssekretärin berufen sich auf Vertrauensschutz und öffnen damit Tür und Tor, Prüfungen zu umgehen. Vertrauensschutz darf es bei Unrecht nicht geben. Vertrauensschutz darf Unrecht nicht legitimieren.

(Beifall CDU)

Ministerin und Staatssekretärin treffen Einzelentscheidungen, die Vater Müller oder Mutter Schulz nie hätte erreichen können. Und Ministerin Klaubert verfasst höchstselbst Zeugnisse, von denen sie weiß, dass sie rechtswidrig sind. Es bleibt dabei: Das Ministerium und damit die Ministerin und die Staatssekretärin haben politische Mitverantwortung für Fehlverhalten nachgeordneter Behörden und damit des Schulamts. Diese Mitverantwortung können sie auch nicht damit beiseiteschieben, indem sie das zuständige Schulamt rügen. Die Causa Lauinger haben Frau Klaubert und Frau Ohler zur Lex Lauinger geführt. Das ist Ihr Versagen.

Meine Damen und Herren, vor den Ferien haben wir Ihnen, sehr geehrte Kollegen von den Grünen, von der SPD, von den Linken, vorausgesagt: Das Duo Infernale im Ministerium wird für ein Chaos Infernale der rot-rot-grünen Landesregierung sorgen. Das haben wir jetzt vor unseren Augen.

Herr Ministerpräsident, Sie sind hier gefordert. Herr Ministerpräsident, Sie sind für das Bildungsministerium verantwortlich. Der Staatskanzleiminister hat uns dies gestern bereits sehr öffentlich unter Beweis gestellt: Dauerfeuer aus den eigenen Reihen, die Herabwürdigung der eigenen Mitarbeiter als verwahrloster Maschinenraum – so viel zum Thema „Umgang mit den Beamten des Freistaats Thüringen“, Herr Minister –, widersprüchliches Agieren der Hausleitung und, und, und. Es bleibt folgendes aktuelle Bild über die Hausleitung in der Öffentlichkeit stehen: kein Vertrauen in den eigenen Reihen, kein Vertrauen in das eigene Ministerium, kein Vertrauen innerhalb der Hausleitung, kein Vertrauen bei den Gewerkschaften und kein Vertrauen bei Lehrern, Eltern und Schülern.

(Beifall CDU)

Herr Ministerpräsident, nicht Flickschusterei oder Oberaufsicht sind gefragt, sondern Wiederherstellung von Vertrauen und Handeln im Sinne des Thüringer Schulsystems.

(Beifall CDU)

Als Nächste hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Mike Mohring: Rache ist ein niedriger Beweggrund.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Und es ist sehr deutlich geworden, worum es Ihnen geht.

(Abg. Tischner)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist eine Unverschämtheit!)

Es geht Ihnen um eine Schmähung aus dem Jahr 2013 –

(Unruhe CDU)

Sie haben sie selbst benannt –, die Sie ganz offenkundig nach wie vor nicht verwunden haben.