Protocol of the Session on June 24, 2016

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Die Betreuung wird bei umfangreichen und rechtlich oder medizinisch anspruchsvollen Fällen ausnahmsweise berufsmäßig geführt. Der berufsmäßige Betreuer hat einen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten oder, bei Mittellosigkeit, gegen die Staatskasse. Der Fragestellerin wurde angezeigt, dass beim Amtsgericht Gera Vergütungsanträge – bei jährlicher Abrechnung – regelmäßig erst mit rund fünfmonatiger Verspätung bearbeitet worden sein sollen. Dies führe bei den betroffenen Berufsbetreuern zu existenzbedrohenden fünfstelligen Forderungen.

Der Sachverhalt soll der Hausleitung des Amtsgerichts Gera und dem Präsidenten des Landgerichts Gera bekannt sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung der beschriebene Sachverhalt bekannt?

2. Innerhalb welches Zeitrahmens nach Beantragung werden Vergütungsanträge berufsmäßiger Betreuer von den einzelnen Thüringer Amtsgerichten beschieden?

3. Gibt es einen rechtlichen oder sachlichen Grund für die verzögerten Antragsbescheidungen und Auszahlungen der Vergütungen berufsmäßiger Betreuer?

4. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung in ihrem Verantwortungsbereich, um den beschriebenen Missstand dauerhaft zu beheben?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Albin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner, vorgetragen von Herrn Abgeordneten Wucherpfennig, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Landgericht Gera und dem Oberlandesgericht, die die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über die Amtsgerichte ausüben, ist der Sachverhalt bekannt. Aus Sicht der Gerichte stellt sich die Situation aber weit weniger dramatisch dar als vom Abgeordneten Wucherpfennig geschildert. Ja, es ist richtig, dass sich beim Amtsgericht Rückstände bei der Auszahlung der Betreuervergütung aufgebaut haben, aber es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass an die Berufsbetreuer vom Amtsgericht Gera durchgängig monatliche Zahlungen veranlasst wurden. Längere Zahlungslücken können nicht festgestellt werden. Ebenso kann keine Rede sein von existenzbedrohenden Zuständen. Im Gegenteil, bei Engpässen hat das Amtsgericht Gera auf Hinweis der Betreuer schnell und unbürokratisch reagiert.

Zu Frage 2: Die Justizverwaltung führt keine Statistik zu den Bearbeitungszeiten von Vergütungsanträgen der Berufsbetreuer. Deshalb kann ich hier keine Ausführungen zu allen Thüringer Amtsgerichten machen. Beim Amtsgericht Gera soll die geschätzte Bearbeitungszeit bei zwei zuständigen Rechtspflegerinnen zwischen vier und fünf Monaten liegen, bei einer weiteren Rechtspflegerin gibt es gar keine Rückstände.

Zu Frage 3: Es gibt ausschließlich sachliche Gründe für die Verzögerungen. Einerseits standen in den vergangenen zwei Jahren mehrfach Personalwechsel in der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Gera an, zum anderen wurde aber ab November 2015 eine neue Fachanwendung, also die neue Unterstützungssoftware forumSTAR eingeführt, was gerade in der Anfangszeit viel Personal gebunden hat. In der Folge sind beim Amtsgericht Gera auch die Rückstände angewachsen.

Zu Frage 4: Den Rückständen wird mit mehreren Maßnahmen begegnet. Zunächst einmal wird das Amtsgericht Gera ab Juli mit einer zusätzlichen Rechtspflegerin verstärkt, die im Betreuungsgericht eingesetzt werden soll. Außerdem hat das Amtsgericht Gera das Gespräch mit den dort ansässigen Berufsbetreuern gesucht, um eine effizientere Verfahrensweise zu vereinbaren.

Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen.

Dann kommen wir zur Anfrage von Herrn Abgeordneten Walk, CDU-Fraktion, Drucksache 6/2312.

Danke, Herr Präsident.

Hooligans im Zusammenhang mit „Public Viewing“ in Thüringen anlässlich der EURO 2016

Auch zur Fußball-Europameisterschaft (EURO 2016) in diesem Jahr werden Fans in Thüringen zum gemeinsamen Ansehen der Übertragungen an öffentlichen Orten („Public Viewing“) zusammenkommen. Darunter könnten auch Hooligans und andere gewaltbereite Fans sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Verlauf bzw. die Gesamtlage in Thüringen im Zusammenhang mit der EURO 2016 hinsichtlich ausgehender Gefahren von Hooligans und anderen gewaltbereiten Fangruppen vor, während, nach und im Umfeld von „Public Viewing“?

2. Welche präventiven Maßnahmen – insbesondere hinsichtlich der Verhinderung von Gewalt – unter Einbeziehung welcher Behörden werden dabei umgesetzt?

3. Welche Erkenntnisse (Störungen, Straftaten, lo- kale Schwerpunkte) hat die Landesregierung hinsichtlich des Auftretens von Fans, namentlich Hooligans, anlässlich der genannten Veranstaltungen in Thüringen?

4. Welche inhaltlichen und personellen Schwerpunkte bilden die Grundlage des Einsatzkonzepts der Thüringer Polizei bei der polizeilichen Bewälti

(Abg. Wucherpfennig)

gung der Einsatzlage EURO 2016/„Public Viewing“?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Poppenhäger.

Herr Präsident, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zusammenhang mit Public-ViewingVeranstaltungen in Thüringen liegen bisher keine Erkenntnisse über Störungen durch Hooligans bzw. andere gewaltbereite Fangruppen vor. Die Landesregierung geht auch im weiteren Verlauf der EURO 2016 grundsätzlich von einem friedlichen Verhalten der Thüringer Fußballfans im Zusammenhang mit Public-Viewing-Veranstaltungen aus. Gleichwohl können Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere durch Hooligans und gewaltbereite Gruppierungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Konkrete Erkenntnisse liegen diesbezüglich nicht vor.

Zu Frage 2: Zur Verhinderung von Gewalttätigkeiten wurden als Präventivmaßnahmen Gefährderansprachen durchgeführt. Einbezogen waren die Landesinformationsstelle „Sport“ und die Landespolizeiinspektionen.

Zu Frage 3: Im Rahmen von Public-Viewing-Veranstaltungen wurden bisher zwei Straftaten festgestellt, welche jedoch nicht Hooligans zugeordnet werden konnten. Über Sicherheitsstörungen liegen keine Erkenntnisse vor. Örtliche Schwerpunkte wurden bisher nicht festgestellt.

Zu Frage 4: Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus Anlass der EURO 2016 hat die Landespolizeidirektion einen Rahmenbefehl erstellt. Schwerpunkte im Rahmenbefehl stellen dar: die anlassbezogene Aufklärung, die beweissichere Strafverfolgung, der Veranstaltungsschutz, das Zusammenwirken und die Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Ordnungsbehörden sowie den Fußballvereinen und Fanprojekten, die Übermittlung von Erkenntnissen über potenzielle Störer, die Vorbereitung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem terroristischen Anschlag bzw. Anschlagsdrohungen, die anlassbezogene größtmögliche Verfügbarkeit der Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei Thüringen sowie der Landespolizeiinspektionen und der szenekundigen Beamten, der Einsatz von zusätzlichen Einsatzkräften an Spieltagen der deutschen Fußballnationalmannschaft und schließlich die der Lageentwicklung angepasste Kräfteplanung sowie Kräftekoordinierung. Vielen Dank.

Herr Walk, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

Danke, Herr Minister. Das ist sehr erfreulich. Zu den Gefährderansprachen aus Frage 2 hatten Sie die Anzahl nicht genannt. Können Sie nachreichen, wie viele Gefährderansprachen durchgeführt worden sind?

Ich habe das jetzt nicht präsent, aber ich will das gern an Sie nachreichen.

Ich habe eine weitere Nachfrage.

Selbstverständlich, Herr Abgeordneter Walk.

Danke. Die zweite Nachfrage bezieht sich auf die Antwort zu Frage 3. Sie haben zwei Straftaten benannt. Können Sie mir sagen, um welche Straftaten es sich handelt? Ansonsten wäre auch da das Nachliefern in Ordnung.

Es handelt sich einmal um eine Straftat der Körperverletzung und einmal um Sachbeschädigung.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Grob, CDUFraktion, Drucksache 6/2313.

Vielen Dank.

Auswirkungen der Absenkung des Wahlalters auf die Bürgermeisterwahlen

Am 5. Juni 2016 fanden in zahlreichen Thüringer Kommunen Bürgermeisterwahlen statt. Zur Stimmabgabe waren rund 314.000 Thüringer aufgerufen. Nach der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre durften erstmals auch mehr als 6.000 Jugendliche wählen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Fand eine landesweite statistische Erfassung dazu statt, wie viele der etwa 6.000 Männer und Frau

(Abg. Walk)

en im Alter von 16 oder 17 Jahren an den Bürgermeisterwahlen teilgenommen haben und wenn nicht, aus welchen Gründen?

2. Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen die Absenkung des Wahlalters auf die Bürgermeisterwahlen hatte und wenn ja, welche?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Argument, dass eine statistische Erfassung der Wähler nach Altersgruppen vom Wahlgesetz nicht vorgesehen und damit nicht zulässig sei?

4. Ist eine entsprechende Analyse für zukünftige Kommunalwahlen geplant?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Poppenhäger.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Grob, ich beantworte Ihre Anfrage für die Landesregierung wie folgt: