Protocol of the Session on June 23, 2016

Ich möchte an dieser Stelle auch einige Sätze in Würdigung der hier stattgefundenen Anhörung verlieren, die nun auch im gesetzgeberischen Handeln eine ganz große Rolle spielt – zu Recht spielt. Es ist nun nicht so, dass wir in keiner Weise darauf reagiert hätten bzw. uns das alles egal wäre, wie man uns vorwirft. Ich will auch deutlich sagen, in unserem Verfahren, in dem Gesetz, was der Innenminister dem Thüringer Landtag vorgelegt hat, na

türlich unter wohlwollender Begleitung der Koalitionsfraktionen – das ist doch selbstverständlich –, da gibt es eine Struktur und einen roten Faden, der sich durchzieht und den wir einhalten werden. Da kann es noch die eine oder andere Verwindung geben, aber die Grundstruktur steht und die wird auch nicht verändert. Lassen Sie sich das bitte gesagt sein.

Zu den Anzuhörenden: Die Vertreter des Gemeindeund Städtebundes und des Thüringischen Landkreistags vertreten im Wesentlichen – das sage ich auch aus meiner eigenen Erfahrung – weniger die Bürgerinnen und Bürger und sind eher die Repräsentanten der kommunalen Familie an sich. Dass wir natürlich bei einer Landkreisreform bei Landräten auf wenig Gegenliebe stoßen, das – glaube ich – liegt auch ein bisschen in der Natur der Sache. Ich will das aber nicht überhöhen, ich will auch niemandem etwas vorwerfen, aber mir schien manche Kritik aus diesen Reihen schon ziemlich interessengeleitet.

Aber einen Punkt will ich hier ansprechen, der hat mich schon etwas erschüttert. Ich hätte nicht für möglich gehalten, dass eine solche Denkweise nach dem Vogel-Strauß-Prinzip bei einem wirklich im Lande bekannten und kommunal tief verwurzelten Politiker überhaupt auftreten kann. Der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes – selbst Bürgermeister – hat hier in diesem Rund dargelegt, dass er nicht glaubt, dass die demografischen Zahlen so eintreten, dass er nicht glaubt und nicht davon überzeugt ist, dass das eine Basis für eine Reform sein kann. Ich muss wirklich sagen, die Ignoranz, diese riesengroße Ignoranz an dieser Stelle noch zu überbieten, das fällt nun wirklich schwer. Alle anderen Bundesländer um uns herum haben ja auch nicht ohne Grund solche Reformwerke in Angriff genommen. Alle anderen Bundesländer um uns herum – selbst die CDU-geführten – schauen auf dieses Thüringen, wie wir derzeit diese Problematik angehen. Natürlich wissen wir, dass das nicht ohne Diskussionen und manchmal auch nicht ohne den einen oder anderen blauen Fleck abgehen wird. Das ist doch ganz klar. Aber unsere Nachbarländer erkennen, dass wir hier einen Weg gehen – und wie ich aus internen Gesprächen weiß –, den sie an manchen Stellen auch gern gegangen wären.

Ich habe aus dem Munde des Thüringer Rechnungshofs eine sehr detaillierte Kritik vor allen Dingen über den Aspekt der Qualität der Aufgabenerfüllung sowohl bei Kommunen, also Städten, Gemeinden, und auch bei Landkreisen vernommen. Ich verkürze das mal, weil das mittlerweile oft kommuniziert und mehrfach hier dargelegt worden ist. Mein Urteil über das, was der Rechnungshof hier aufgeschrieben hat, lautet mit einem Wort: Das ist eigentlich vernichtend für die Qualität der Aufgabenerfüllung. Da hilft es auch nicht, immer wieder

zu beschwören: Uns geht es doch gut, wir sind gut aufgestellt, uns fehlt nur das Geld. Da sind wir wieder bei diesem Totschlagsargument, sich kleine Strukturen leisten zu wollen und dann, wenn es nicht reicht, zu sagen: Aber Land, jetzt musst du uns mal ordentlich ausstatten. Das ist keine verantwortungsvolle Kommunalpolitik. Ich kann dem Rechnungshof hier nur beipflichten, das sind auch meine Erfahrungen – nicht überall und nicht an allen Stellen, aber es häuft sich.

Heute wurde hier vom Vertreter der CDU gesagt, die Kommunen haben ja schon eingespart, sie haben ihre Verwaltungen verkleinert. Meine Damen und Herren, das ist genau das Problem: Die sind mittlerweile so klein und teilweise unterqualifiziert, dass sie ihre originärsten Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Fragen Sie mal die Bürgerinnen und Bürger, was zum Beispiel die Qualität von Bescheiden im Bauwesen betrifft. Was da zurzeit abgeht, was ich da für Informationen bekomme – ich will nicht ins Detail gehen –, aber das ist wirklich irre, das kann einem wirklich ernsthaft Sorge bereiten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kleinteiligkeit in unseren Verwaltungen ist ein Problem und wir müssen diese Strukturen straffen.

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Dann ge- hen Sie doch mal ins Detail!)

(Unruhe CDU)

Das schaffen wir nur mit vernünftigen Strukturen innerhalb der Kommunen. Das haben wir uns auf die Fahnen geschrieben.

Es gibt auch nicht zu verachtende Stellungnahmen, beispielsweise aus den Reihen der Industrie- und Handelskammern. Nun kann man sagen, davon gibt es ja nur drei in Thüringen. Aber, meine Damen und Herren, das sind auch Verbandsvertreter. Die vertreten Hunderte, wenn nicht gar Tausende von Unternehmen. Wenn ich die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer Mittelthüringen oder Erfurt – Erfurt heißt es ja, Mittelthüringen ist die Sparkasse, das habe ich jetzt verwechselt, wahrscheinlich wegen des Chefs –

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: IHK Ost- thüringen sieht das ganz anders!)

und die IHK Südthüringen sieht das aber ganz genauso. Mit deren Vertretern bin ich wirklich in engem Kontakt. Das können Sie mir glauben. Deswegen habe ich auch den Vertreter der IHK Ostthüringen, der hier bei der Anhörung anwesend war, gefragt, ob seine Meinung, die er durchaus auf kritische Weise dargelegt hat, repräsentativ für alle IHKs ist. Die Frage konnte er natürlich nicht bejahen, das ist ganz klar. Schauen Sie sich die Stellungnahmen an: Die Wirtschaft erwartet von uns Reformen, und zwar ohne Aufschub,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

und wenn ich das richtig verstehe, sogar noch in einem viel stringenteren Maße, als wir das hier vorhaben. Das darf man auch nicht vergessen.

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Nun er- zählen Sie mal keinen Murks!)

Meine Damen und Herren, ich will zum Schluss noch ein paar Sätze zu unserem Änderungsantrag sagen, weil das ein Ausfluss aus den Stellungnahmen, die uns schriftlich und auch dann in der Anhörung mündlich erreicht haben, ist. Wir haben in der Tat sehr intensiv innerhalb der Koalitionsfraktionen darüber diskutiert, ob man nach dieser Anhörung beispielsweise das Rechtsinstitut einer Verbandsgemeinde oder ganz und gar Übergangslösungen für Verwaltungsgemeinschaften in Erwägung ziehen soll. Wir haben uns in einer intensiven Debatte dafür entschieden, den Kommunen ein Angebot zu machen für den Übergang hin zu Einheits- und Landgemeinden, der ja, wie ich vorhin ausgeführt habe, politischer Wille auch der CDU in diesem Hause seit über zehn Jahren ist, bzw. wie wir diesem Willen Rechnung tragen.

Wir haben uns dazu entschlossen, ein Angebot zu unterbreiten, für eine begrenzte Zeit der nächsten kommunalen Legislatur noch einmal die Satzungshoheiten und die Haushaltshoheiten im Falle eines freiwilligen Zusammenschlusses bei der jeweiligen Kommune, die dann neuer Ortsteil ist, zu belassen. Das ist ausdrücklich ein Angebot an die kommunale Familie, damit der Übergang möglicherweise etwas leichter fällt, denn ich nehme zur Kenntnis und ich habe dafür auch Verständnis und respektiere das, dass zwar die fiskalischen und die strukturellen Defizite gesehen werden, aber die politische Selbstständigkeit auch des kleinsten Hundert-SeelenDorfs doch ein hohes Gut und eine hohe Reputation in den Köpfen der Menschen besitzt und wir uns aber entschlossen haben, das Primat unserer Politik auf verbesserte Strukturen zu legen. Deswegen haben wir gesagt, wir brauchen einen Übergang hin zu diesen Strukturen und wir wollen die kommunale Familie ermuntern, vor allen Dingen diejenigen, die jetzt noch in Verwaltungsgemeinschaften stecken, von denen ich im Übrigen weiß, dass viele von denen lieber heute als morgen aus diesen VGs rausmöchten – aber das nur nebenbei bemerkt. Das ist ein Angebot an diejenigen. Es ist weit davon entfernt, mit den Begriffen wie „Mogelpackung“ beispielsweise beehrt zu werden. Darauf können wir wirklich verzichten, meine Damen und Herren.

Wir haben das Ganze unter den Titel „Große Landgemeinde“ gestellt. Ich bin selbst gespannt, wie viele Verwaltungsgemeinschaften dieses Angebot annehmen. Von den theoretischen Voraussetzungen

her kann das eine ganze Menge sein. Wir erhoffen uns einen höheren Grad an Freiwilligkeit bei der jetzt anstehenden Phase.

Meine Damen und Herren, abschließend: Wir haben hier sozusagen eine Kombidebatte für zwei andere Punkte. Zum Punkt 10 des AfD-Antrags, einer vermeintlichen Stärkung von Verwaltungsgemeinschaften, habe ich mich in der ersten Lesung schon ausgelassen. Ich bleibe dabei: Das ist kein Gesetzentwurf zur Stärkung von VGs, sondern zur Schwächung von Gemeinden. Ihr weiterer Antrag in TOP 25 – Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen: Schauen Sie in die Tagesordnung, es gibt einen Gesetzentwurf der Landesregierung, also ist auch dieser Punkt insofern obsolet. Damit habe ich auch diesem Anspruch Genüge getan.

Ich möchte noch gern einen Satz zu dem Änderungsantrag von Abgeordneten Krumpe verlieren: Wirklich interessant, und es ist auch nicht so, dass beispielsweise die Zahlen, die Sie in den ersten beiden Punkten Ihres Änderungsantrags genannt haben, was die Größenordnungen von Gemeinden betrifft, mir unsympathisch wären – kann ich nicht behaupten. Aber Sie wissen auch, dass ein Gesetzentwurf das Ergebnis eines intensiven politischen Diskurses ist, und die Mutter der Politik ist nun mal der Kompromiss. Deswegen stehe ich dazu, was im Gesetzentwurf steht. Ich will Ihnen noch mal meinen hohen Respekt dafür zollen, was Sie hier als einzelner Abgeordneter zu Papier gebracht haben, davon kann sich manch einer von größeren Fraktionen durchaus eine Scheibe abschneiden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Ihr braucht doch jede Stimme!)

Meine Damen und Herren, ich bleibe dabei, dieses Reformwerk,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich hoffe, das ist auch ehrlich, was der macht. Passt auf!)

was die Koalitionsfraktionen mit dem heutigen Tage, mit der heutigen Beschlussfassung auf den Weg bringen, ist wirklich von historischer Bedeutung für Thüringen. Es wird eine Entwicklung eingeleitet, die dafür Sorge trägt, dass unsere Kommunen auf die Herausforderungen der Zukunft – Stichwort „fiskalische Herausforderung“, Stichwort „demografische Herausforderung“ – gewappnet sind, und dafür lohnt es sich allemal, in den politischen Diskurs zu treten. Ich wünsche mir, dass dieser Diskurs in einem sachlicheren Niveau verläuft, als ich das bisher zur Kenntnis nehmen durfte. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Herr Abgeordneter Höhn. Damit rufe ich Herrn Abgeordneten Henke für die AfD-Fraktion auf.

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste, ich muss noch mal kurz auf die Ausführungen von Herrn Ministerpräsidenten Ramelow heute Morgen eingehen. Vieles von dem, was er gesagt hat, war richtig. Aber das ist ja nicht das Problem, sondern dass es falsch gemacht wird. Mit Geschäftsordnungstricks und eilig anberaumten Sondersitzungen von gleich drei Ausschüssen versuchte die rot-rot-grüne Koalition, das sogenannte Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform zu retten. Seien Sie sicher: Auch wenn es Ihnen im Parlament gelingt, draußen im Land werden Sie scheitern. Spätestens das Verfassungsgericht wird Ihren Größenwahn – und das meine ich sowohl im übertragenen als auch im buchstäblichen Sinne –, die zwangsweise Umgestaltung Thüringens, zügeln. Sie hätten sich das Ganze sparen können. Der Tenor der Mammutanhörung zum Vorschaltgesetz war eindeutig. Dieses Gesetz ist schlecht gedacht und schlecht gemacht. Die einzige Schlussfolgerung wäre, dieses Gesetz zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten. Statt dessen halten Sie am Gesetz fest, das die kommunale Selbstverwaltung in Thüringen einschränkt, zu mehr Zentralismus führt, funktionierende Verwaltungsstrukturen zerstört und letzten Endes nichts anderes macht als einen Angriff auf den ländlichen Raum.

(Beifall AfD)

Thüringen, meine Damen und Herren von der grünen Großstadtpartei, ist jenseits von Erfurt und Jena ländlicher Raum. Gerade die Verwaltungsgemeinschaften stellen die Selbstverwaltung im ländlichen Raum sicher, verbinden Effektivität mit demokratischer Legitimation und sind ein bundesweites Erfolgsmodell. Die Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften ist die Abschaffung der Selbstverwaltung im ländlichen Raum.

(Beifall AfD)

Wie der ehemalige Innenminister Dr. Dewes ausführt, existieren in allen Flächenländern, außer dem Saarland, Verwaltungsstrukturen, die extra auf den ländlichen Raum zugeschnitten sind, ob nun Verwaltungsgemeinschaften oder Verbandsgemeinden. Herr Dewes bezweifelt übrigens als Jurist, ob die Folgen der Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften, durch die die Thüringer Kommunen faktisch nur noch das Rechtsinstitut der Einheitsgemeinde bleiben, wirklich mit der Verfassung zu vereinbaren sind. Rot-Rot-Grün will in Thüringen offensichtlich einen Sonderweg beschreiten, ohne ir

gendwelche Beweise für die Überlegenheit von Land- und Einheitsgemeinden gegenüber Verwaltungsgemeinschaften zu verfügen. Alle Argumente der Verwaltungsgemeinschaftskritiker lassen sich nämlich relativ einfach widerlegen. Dazu genügt nur ein bisschen Nachdenken und ein Blick in die Thüringer Kommunalordnung. So wird gern und oft moniert, dass der Gemeinschaftsvorsitzende nicht direkt gewählt wird. Man muss jedoch erst anmerken, dass der Gemeinschaftsvorsitzende durch die Gemeinschaftsversammlung, in der Bürgermeister und Vertreter des Gemeinderats sitzen, legitimiert ist. Das unterscheidet ihn nicht vom Ministerpräsidenten oder der Bundeskanzlerin, vom Bundespräsidenten ganz zu schweigen, die allesamt nicht direkt vom Volk gewählt werden. Dass sie deswegen weniger demokratisch seien, hört man von den Kritikern kaum. Gegen die Direktwahl des Gemeinschaftsvorsitzenden spricht auch, dass er nach § 48 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung ein Verwaltungsfachmann zu sein hat. Das unterscheidet ihn von seinem Nachfolger, dem hauptamtlichen Bürgermeister einer Landgemeinde, der bekanntlich über keinen Qualifikationsnachweis verfügen muss. Im Übrigen wäre durch eine einfache Änderung des § 48 eine Direktwahl des VG-Vorsitzenden möglich.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Pro-Kopf-Basis der VG-Umlage. Bemängelt wird, dass dadurch finanzschwache Gemeinden benachteiligt werden. Doch erstens ist nach § 50 der Thüringer Kommunalordnung eine andere Regelung der VG-Umlage möglich, soweit ein einstimmiger Beschluss der Gemeindeversammlung vorliegt, und zweitens steht auch hier den Kritikern frei, durch eine einfache Änderung der Kommunalordnung andere Kriterien wie den Schuldenstand oder die Steuereinnahmekraft pro Kopf als Basis der VG-Umlage zu bestimmen.

Schließlich wird in Verwaltungsgemeinschaften bemängelt, dass der Koordinationsaufwand zu hoch sei. In der Tat ergibt sich eine bestimmte Größe und ein bestimmter Abstimmungsbedarf. Zehn Mitgliedsgemeinden, für die jeweils ein Haushalt vorzubereiten ist, können, müssen aber nicht zu viel sein. Hier wäre aber eine Abhilfe möglich, indem entweder Mindesteinwohnerzahlen für die Mitgliedsgemeinden einer VG angehoben werden oder die Anzahl der Mitgliedsgemeinden begrenzt wird. Herr Dewes als ehemaliger Innenminister unseres Freistaats hat im Rahmen der Anhörung zum Vorschaltgesetz entsprechende Vorschläge unterbreitet. Sie sehen, die Kritiker tun das, was sie am besten können, nämlich kritisieren. Tatsächlich lassen sich ihre Einwände nicht aufrechterhalten bzw. wären die Gegenstände der Kritik durch einfachgesetzliche Änderungen schnell aus der Welt zu schaffen.

Genau das Gleiche lässt sich von der in unserem Gesetz zur Stärkung der Verwaltungsgemeinschaf

ten selbst geäußerten Kritik sagen. Inhaltlich kam da nicht viel, und was da kam, war inhaltlich schwach. Beanstandet wurde, dass die VG keine Prämie dafür bekommt, dass sie zusätzliche Aufgaben übernimmt. Doch das soll sie auch nicht. Die Prämie zur Aufgabenübertragung dient als finanzieller Anreiz, damit die Mitgliedsgemeinden Aufgaben auf die VG übertragen, denn von ihnen muss die Aufgabenübertragung ausgehen. Die VG kann und soll, das steht in § 50 der Thüringer Kommunalordnung, von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage erheben, soweit ihre sonstigen Einnahmen oder Erträge nicht ausreichen, um ihren Finanzbedarf zu decken. Die bereits angesprochene VGUmlage könnte also entsprechend bei Aufgabenübertragung angepasst werden. Bei Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Verwaltungstätigkeit sparen die Mitgliedsgemeinden auf jeden Fall mehr, als sie an VG-Umlage zahlen. Bei der Verwaltungsgemeinschaft wie bei der Gebietsreform insgesamt zeigt sich eines sehr deutlich: Rot-RotGrün in seinem Lauf halten keine Argumente auf!

(Beifall AfD)

Sie haben die Alternativlosigkeit zur Maßgabe Ihrer Politik erhoben und das, was Sie als Pseudoalternativen anzubieten haben, ist nichts als Augenwischerei.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Aneinanderreihung von schlechten Zitaten macht noch keine Rede!)

Getroffene Hunde bellen!

Groß ist an der Großen Landgemeinde nur der Betrug. Von den Befürwortern dieses Konstrukts wird ins Feld geführt, dass die Große Landgemeinde die kommunale Selbstverwaltung stärkt, indem sie für die Ortschaften ein Teilhaushaltsrecht einführt und das Ortschaftsrecht einer Ortschaft nach wie vor gilt. Doch gerade das führt zu einem Flickenteppich. Innerhalb der Großen Landgemeinde wird es dann zum Beispiel Ortschaften geben, die Straßenausbaubeiträge erheben, und andere, die das nicht tun. Der Verwaltungsaufwand – etwas, was von Rot-Rot-Grün bei Verwaltungsgemeinschaften immer wieder kritisiert wird – wird enorm sein und die Ungleichbehandlung der Bürger höchst bedenklich. Durch die Mindestgröße von 10.000 Einwohnern wird das Modell der Großen Landgemeinde wohl auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Die durchschnittlichen Einwohnerzahlen einer Landgemeinde in Thüringen liegen nach den letzten Zahlen bei gerade mal 4.880 Einwohnern. Dass die Große Landgemeinde nur für eine Übergangsperiode bis 2024 Bestand haben soll, trägt ebenfalls nicht zu ihrer Attraktivität bei,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Landgemeinde hat immer Be- stand!)

ebenso wenig wie die komplizierte Vorgehensweise; zunächst müssen sich ehemals selbstständige Gemeinden – jetzt hören Sie genau zu – zu Landgemeinden zusammenschließen, danach in die Hauptsatzung reinschreiben, dass sie eine Landgemeinde bilden wollen, und schließlich soll das Ganze durch die Bürger bestätigt werden. Fakt ist, die Große Landgemeinde sorgt nur für große Verwirrung, ist für die meisten Gemeinden in Thüringen aufgrund der Einwohnerzahl nicht praktikabel und stellt überhaupt keinen Ersatz für die Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften dar.

(Beifall AfD)

Neben den Verwaltungsgemeinschaften sind die Landkreise das funktionierende Rückgrat des ländlichen Raums. Diese sollen zu Monsterkreisen von der Größe des Saarlands, eines Bundeslands mit fast 1 Million Einwohnern, zwangsvergrößert werden, ohne Freiwilligkeitsphase, ohne Fusionsprämie und ohne Entschuldungsbeihilfen. Man könnte meinen, nachdem das finanzielle Aushungern bereits begonnen hat – der Thüringische Landkreistag verweist in seiner Stellungnahme zum Vorschaltgesetz darauf, dass die Landkreise in diesem Jahr 46 Millionen Euro weniger an Schlüsselzuweisungen bekommen werden als im letzten –, sind nun die Landkreise in ihrem Bestand selber dran.