Im Prozess der Gemeindeneugliederung sollen selbstverständlich die Gemeinden unterstützt werden. Das Vorschaltgesetz sieht Strukturbegleithilfen und die Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen in Höhe von 155 Millionen Euro vor. Die Regelungen hierfür wurden durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen überarbeitet, die ursprünglich vorgesehene Intention wurde beibehalten. Die Frage einer finanziellen Förderung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wurde in der Anhörung angesprochen und es wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Kreisgebietsreformen in anderen Bundesländern unter anderem eine sogenannte Anschubfinanzierung gewährt wurde. Ob dies in Thüringen ebenfalls erfolgen soll, wird im Rahmen des konkreten Neugliederungsgesetzes bzw. bei künftigen Haushaltsaufstellungen zu entscheiden sein.
dem 15. Juni 2016, den kommunalen Spitzenverbänden zur ergänzenden Anhörung – wie im Ausschuss zuvor vereinbart – übersandt. Mit dem Antrag soll die Mindesteinwohnerzahl für Landkreise auf 80.000 Einwohner und ohne Obergrenze festgesetzt werden. Abweichungen von der Mindesteinwohnerzahl seien im Fall dauernder Leistungsfähigkeit möglich. Wenngleich die Mindestgrenze für kreisfreie Städte mit 100.000 Einwohnern unverändert bleiben soll, beantragt die CDU-Fraktion die gesetzliche Verankerung von Ausnahmen zum Erhalt der kreisfreien Städte aufgrund kultureller, geschichtlicher oder touristischer Belange oder durch Bürgerbefragung der jeweiligen kreisfreien Stadt bis zum 31.12.2017. Nach dem Änderungsantrag sollen eigenständige Gemeinden künftig eine Größe von mindestens 5.000 Einwohnern aufweisen. Eine Mindesteinwohnerzahl in derselben Höhe soll für die nach Ansicht der CDU fortzubestehenden Verwaltungsgemeinschaften gelten, denen territoriale Weiterentwicklungsmöglichkeiten und eine Freiwilligkeitsphase eingeräumt werden soll. Mit dem Änderungsantrag möchte die CDU weiterhin erreichen, dass vor jeder gesetzlichen Neugliederung eine Effizienzanalyse zu erstellen ist und die Freiwilligkeitsphase sowohl zeitlich bis 2018 als auch auf die Landkreise ausgeweitet wird. Dieser Logik folgend sollen auch Landkreise Anspruch auf die zu gewährenden Strukturbegleithilfen haben. Hinsichtlich der Einwohnergrößen möchte die CDU-Fraktion entgegen der Regelung im Gesetzentwurf der Landesregierung diese nicht demografiefest verankern, sondern nimmt die im Jahr 2015 tatsächlich bestandenen Einwohnerzahlen zum Maßstab.
Weiterhin werden Änderungen in der Kommunalordnung angeregt. So soll künftig der Ortsteilrat selbst als Veranstalter auftreten und die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unmittelbar verwenden können. Auf die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Dynamisierung der Mittel für Ortsteile habe ich bereits hingewiesen.
In der Diskussion wurde seitens der Koalitionsfraktionen im Zuge der Auswertung der Anhörung auf den intensiven Abwägungsprozess der einzelnen Argumente verwiesen. Dieser Abwägungsprozess prägte die sich dann fortsetzende nahezu dreistündige Debatte sowie die Fragestellungen an die Landesregierung sowie wechselseitig an die Antragsteller der eingebrachten Änderungsanträge.
Zum Abschluss der Diskussion und in Vorbereitung der Entscheidungen in Verfahrensfragen wurde durch den Ausschussvorsitzenden auf das durch die CDU-Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten zu den Voraussetzungen und Fristen einer ergänzenden Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zu Änderungsanträgen zum Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen aufmerksam gemacht. In dem mit Datum vom 26. Mai 2016 erstellten Gutachten äußert sich der
Wissenschaftliche Dienst zu Fristen bei ergänzenden Stellungnahmen, zur eingeschränkten Wirkung des Hinweises auf die Beteiligung von Gremien und einzelnen Mitgliedern durch die Spitzenverbände auf die Fristen im ergänzenden Anhörungsverfahren sowie zum fehlenden Anhörungserfordernis bei Änderungsanträgen, die nicht im späteren Gesetz Aufnahme finden. Der durch den Ausschussvorsitzenden aufgrund eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Diensts geäußerten Auffassung, dass keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit besteht, von einer mindestens vierwöchigen Anhörungsfrist zum Änderungsantrag der CDU auszugehen, wurde trotz unterschiedlicher Auffassungen über die Gewährung von Fristen generell rechtlich nicht widersprochen.
Der Antrag des Gemeinde- und Städtebunds, die Frist für die ergänzende Anhörung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion für den 13. Juli festzusetzen, wurde von der Mehrheit des Ausschusses daraufhin abgelehnt. Abgelehnt wurde auch ein in der Sache wesensgleicher Antrag des Landkreistags, der eine Fristverlängerung um vier Wochen beantragte.
In der 29. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses erfolgte die Auswertung des ergänzenden schriftlichen Anhörungsverfahrens der kommunalen Spitzenverbände und die abschließende Beschlussfassung des Ausschusses über die Änderungsanträge sowie über die Beschlussempfehlung. Der Thüringische Landkreistag teilte mit Schreiben vom 20. Juni 2016 dem Innen- und Kommunalausschuss mit, dass eine Stellungnahme zu dem am 2. Juni 2016 übersandten Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen nicht möglich sei. Das Gleiche gelte für den am 15. Juni 2016 übersandten Änderungsantrag der Fraktion der CDU. Nach Darstellung des Landkreistags war eine Stellungnahme zu beiden Änderungsanträgen unterschiedslos aufgrund der unangemessen kurzen Anhörungsfrist nicht möglich.
Auch der Gemeinde- und Städtebund kritisierte in seiner am 20.06.2016 eingegangenen Stellungnahme das Anhörungsverfahren und verwies zur Begründung auf öffentliche Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Thüringer Landtag, der die sogenannte Große Landgemeinde als neues Gemeindemodell bezeichnet habe. Danach handelt es sich bei dem Änderungsantrag für den kommunalen Spitzenverband um eine Änderung von grundlegender Bedeutung. Im Einzelnen verwies der Gemeinde- und Städtebund hinsichtlich der vorgeschlagenen Strukturbegleithilfen, der Möglichkeiten der Vergrößerung der Gemeinderäte sowie der Möglichkeit der Fortgewährung der Aufwandsentschädigung für Bürgermeister auf bestehende
Hinsichtlich des in § 45 Abs. 13 Thüringer Kommunalordnung vorgeschlagenen Übergangsmodells der sogenannten Großen Landgemeinde verwies der Verband auf eine Reihe von bestehenden Unklarheiten, die noch umfassend analysiert und geprüft werden müssen, und verwies begründend wiederum auf Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Rahmen eines Pressegesprächs. Nach Ansicht des Verbands wäre es nunmehr geboten, alle vorliegenden Modellvorschläge in die Diskussion einzubeziehen und eine Diskussion zum Abwägungsprozess in diesem Fall vollständig zu vollziehen.
Für das konkrete Übergangsmodell verwies der Gemeinde- und Städtebund auf rechtliche Unklarheiten hinsichtlich der Gründung, des Budgetrechts und der Erweiterung des Ortschaftsrechts. Er machte deutlich, dass ein breites Interesse daran bestehe, dass die Landesregierung eine breit aufgestellte Handlungsempfehlung erarbeiten und zur Verfügung stellen könnte, um insbesondere alle Gemeinden, die während der sogenannten Freiwilligkeitsphase bis zum 31. Oktober 2017 an einem freiwilligen Zusammenschluss mit anderen Gemeinden interessiert sind, mit der Vorgabe eines verbindlichen Verfahrensablaufs sowie entsprechenden Erläuterungen zum Zweck eines rechtssicheren und klaren Ablaufs zu unterstützen.
Die Fraktionen setzten sich mit den Ausführungen der Spitzenverbände in der Auswertung der ergänzenden Anhörung auseinander. Die Ergebnisse habe ich im Wesentlichen bereits vorgetragen. Zu den angesprochenen Verfahrensfragen haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag angekündigt.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss der Beratung wurde über die vorliegenden Änderungsanträge abgestimmt. Die Koalitionsfraktionen stellten selbst einen weiteren Änderungsantrag in Auswertung der Anhörung zur Abstimmung, der in einem Punkt eine redaktionelle Klarstellung beinhaltete und in einem weiteren Punkt eine Anregung aus dem Antrag der CDU-Fraktion aufgriff. Die CDU beließ ihren Änderungsantrag unverändert.
Den Änderungsanträgen der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen wurde sodann mehrheitlich zugestimmt. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion erhielt hingegen keine Mehrheit im Ausschuss. In der sich anschließenden Abstimmung wurde dem Landtag mehrheitlich empfohlen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zuzustimmen.
mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und bestätigten die zuvor vom Innen- und Kommunalausschuss beschlossene Beschlussempfehlung. Zuvor wurden insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss Fragen erwarteter Effizienzrenditen und erwarteter Auswirkungen der Gebietsreform auf den Landeshaushalt sowie für die kommunalen Haushalte umfassend erörtert. Im Haushalts- und Finanzausschuss stellte die CDUFraktion erneut ihren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Abstimmung. Ebenso keine Mehrheit erhielten Verfahrensanträge der CDU, die diese sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss als auch im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stellte.
Somit, meine Damen und Herren, empfehle ich Ihnen abschließend namens des Innen- und Kommunalausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs für ein Thüringer Vorschaltgesetz für eine Gebietsreform in Thüringen unter Berücksichtigung der in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/2344 aufgeführten Änderungen. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihren Entschließungsanträgen? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag zu TOP 25 und zu ihrem Entschließungsantrag zu TOP 9? Herr Brandner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Meine Damen und Herren, das Vorschaltgesetz lehnen wir von der AfD in ganz großer Übereinstimmung mit den Thüringer Kommunen, den Thüringer Bürgern und der übergroßen Mehrheit der lang und gründlich Angehörten ab. Die CDU hat sich auch dieser Positionierung von uns inzwischen angeschlossen, allerdings etwas janusköpfig oder ambivalent, nach außen offensiv – das haben wir heute schon gemerkt –, nach innen, freundschaftlich verbunden mit dem einen oder anderen in der Regierungskoalition, eher zögerlich. Immerhin ist zu konstatieren, dass die CDU sich hier zumindest nicht weitere Positionen aus unserem Grundsatzprogramm zu eigen macht, wie das vorhin der Fall war.
Meine Damen und Herren, wir als konstruktive Opposition sind bestrebt, das Beste für die Bürger und die kommunale Familie herauszuholen und wenigstens die gröbsten Schnitzer des Vorschaltgesetzes zu heilen – deshalb unser Entschließungsantrag.
Wir fordern die Landesregierung auf, für eine Gleichbehandlung der kreisfreien Städte und Landkreise zu sorgen. Es kann nicht sein, dass denen im Gegensatz zu kreisangehörigen Gemeinden keine Freiwilligkeitsphase zugebilligt wird und Fusionsprämien und Entschuldungshilfen versagt bleiben.
Herr Fiedler, Sie haben das bei uns abgeschrieben. Das haben wir doch heute schon mehrfach erlebt. Verdrehen Sie hier doch nicht einfach die Tatsachen!
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht – das werden Sie mir unterschreiben können, Herr Fiedler – gilt ohne Abstriche auch für die Landkreise. Etwas – und das ist der Grund, warum ich hier rede und nicht der Kollege Henke, der übernimmt dann die nächste Dreiviertelstunde –, das besonders den kreisfreien Städten, die sich an uns gewandt haben, vor allem natürlich Gera, woher ich komme, am Herzen liegt, ist die unklare Regelung im Hinblick auf die Mindesteinwohnerzahl. Sowohl für die kreisfreien Städte als auch für die Landkreise und Gemeinden wurden Sollbestimmungen bei den Mindesteinwohnerzahlen formuliert. Das heißt aber nichts anderes, als dass – sehr mauschelanfällig – auch Ausnahmen möglich sein werden, nötig und möglich sein müssen. Kriterien für diese Ausnahmen werden weder im Vorschaltgesetz definiert noch wird auf eine Rechtsverordnung Bezug genommen. Das ist möglicherweise bewusst so gemacht. Analog zu dem Spruch „Pfusch am Bau“ ließe sich hier sagen „Pfusch am Gesetz“.
Meine Damen und Herren, genau dieser Pfusch am Gesetz öffnet Willkür Tür und Tor. Bei den Ramelow-Koalitionären wird es so sein, dass sich für sie genehme Kommunalvertreter – also die mit dem richtigen Parteibuch – Gründe finden lassen, beispielsweise für Weimar oder Erfurt oder Jena, warum die nicht weg- oder zwangsfusioniert werden. Bei der absehbaren rot-rot-grünen Parteibuchwirtschaft wird Gera mangels linksaffiner Stadtspitze wahrscheinlich hinten runterfallen, obwohl Gera nur knapp unter der 100.000-Sollgrenze liegt
und Gera eine dynamische Wirtschafts- und Einwohnerentwicklung vorzuweisen hat. Gera wird also unter dieser Willkür leiden. Am 14.06. wandte sich die Oberbürgermeisterin von Gera an mich mit einem Schreiben – ich glaube, das haben die anderen Geraer Abgeordneten auch bekommen –, in dem sie darauf hinweist, ich zitiere: „Dieses Ausschlusskriterium“ – diese willkürliche 100.000-Ein
wohnergrenze – „missachtet nicht nur die positive dynamische Einwohnerentwicklung der Stadt Gera“ – die übrigens heute auch in den Zeitungen Erwähnung findet –, „sondern auch die spürbaren Fortschritte insbesondere in Wirtschaft und Bildung.“ Sie schreibt weiter: „Ich habe auf die zu erwartenden Nachteile, die der Verlust der Kreisfreiheit für Gera bedeuten würde und die auch eine Schwächung des Ostthüringer Oberzentrums zur Folge haben wird, nachdrücklich aufmerksam gemacht.“
Mir und Gera liegt sehr am Herzen, dass da nicht die Willkür regiert, sondern dass da sachlich vorgegangen wird, meine Damen und Herren. Gera ist zweifellos aufgrund der relativen wirtschaftlichen Stärke und der Einwohnerzahlen die Hauptstadt Ostthüringens und ein im Landesentwicklungsprogramm für 2025 festgelegtes Oberzentrum nah an der willkürlichen 100.000-Einwohnergrenze. Meine Damen und Herren, Gera hat die Kreisfreiheit nach wie vor verdient.
Das schließt nicht aus, dass man in einem Gesamtkonzept, das wir noch nicht kennen, vielleicht doch zu einer etwas anderen Auffassung kommt, wenn nämlich klar wird, dass es möglicherweise in Thüringen außer Erfurt gar keine kreisfreie Stadt mehr geben wird. Dann wird natürlich auch Gera nicht sagen, wir müssen kreisfrei bleiben. Aber dieses Gesamtkonzept, dieses schlüssige Gesamtkonzept gibt es bisher nicht. Unverzichtbar ist nach wie vor für mich und meine Fraktion, dass Gera und Jena gleichbehandelt werden – also entweder beide kreisfrei oder beide nicht kreisfrei. Unverzichtbar wird nach wie vor sein, dass Gera dann, wenn die Stadt kreisangehörig werden sollte, auf jeden Fall Kreisstadt wird.
Meine Damen und Herren, ich hatte auf die drohenden Manipulationsmöglichkeiten hingewiesen. Dagegen helfen nur rechtlich klar definierte Kriterien, die wir hiermit fordern. Man braucht kein Prophet zu sein, um vorherzusagen, dass diese Auseinandersetzung über die Gebietsreform vor dem Verfassungsgericht landet. Was da rauskommt, ist alles andere als klar.
Nein, aber bei der Begründung nicht. Herr Brandner, Sie sind in der Begründung Ihres Antrags und nicht im Redebeitrag.
Aber nicht für die Begründung. Sie können sich ja dann noch mal zu Wort melden. Ich wollte Sie nicht unterbrechen, denn eine Begründung Ihres Antrags war es bis jetzt nicht. Ich bitte Sie, sich zu setzen. Sie können dann weiterreden.
Ja, gut, dann sehen Sie mich überrascht. Also dann werde ich mich gleich noch mal zu Wort melden, wenn der Kollege Henke ein paar Minuten übrig lässt. Danke schön.
Meine Damen und Herren! Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags – TOP 25 –? Das ist nicht der Fall.