Wir kommen jetzt zu Abstimmungen zu den eingereichten Entschließungsanträgen, zunächst zu dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/2217. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt, das bleibt auch so. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Krumpe. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion und der AfD und des Abgeordneten Gentele. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/2337. Auch hier wurde keine Ausschussüberweisung beantragt. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus den Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Krumpe. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Damit ist auch dieser Antrag angenommen.
Zum Antrag der CDU in Drucksache 6/2341 wurde zum einen keine Ausschussüberweisung beantragt und zum anderen namentliche Abstimmung. Deshalb bitte ich die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln. – Hat jeder seine Stimme abgeben können? Das ist der Fall, dann bitte ich um Auszählung. – Es gibt ein Ergebnis zur Abstimmung über die Drucksache 6/2341, ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Es wurden 89 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 34, mit Nein 46, es gab 9 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 7). Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 6/2346, ein Antrag der AfD-Fraktion. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Mir wurde signalisiert, dass die einzelnen Ziffern I.a bis d und II einzeln, getrennt und in namentlicher Abstimmung zu absolvieren sind. Deshalb rufe ich die Schriftführer und bitte, die Stimmkarten einzusammeln zu Buchstabe A.I des Entschließungsantrags der AfD-Frak
tion. – Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann bitte ich jetzt um Auszählung. – Wir haben ein Ergebnis der Abstimmung zu Buchstabe A.I des Antrags in der Drucksache 6/2346 der AfD-Fraktion. Es wurden 89 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 8 Abgeordnete, mit Nein 80 und es gab 1 Enthaltung. Damit ist dieser Punkt abgelehnt.
Ich rufe auf aus der Drucksache 6/2346 die Ziffer I.b. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln. – Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das ist offenkundig der Fall. Ich bitte um Auszählung. – Hier ist das Ergebnis der Abstimmung zu Ziffer I.b des Antrags der AfD-Fraktion in Drucksache 6/2346. Es wurden 89 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 8, mit Nein 81, es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 9). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich rufe auf die Ziffer I.c in dem Antrag der AfDFraktion in Drucksache 6/2346. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln. – Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich bitte um Auszählung. – Das Ergebnis der Abstimmung zu Ziffer I.c des Antrags der AfD-Fraktion in Drucksache 6/2346: 89 abgegebene Stimmen, 8 Jastimmen, 81 Neinstimmen (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 10). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich rufe auf die Ziffer I.d des Antrags in Drucksache 6/2346 und ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln. – Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimmkarte abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich bitte um Auszählung. – Hier ist das Ergebnis der Abstimmung zu Ziffer I.d in der Drucksache 6/2346: Es wurden 89 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 8, mit Nein 81, es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 11). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich rufe auf die Ziffer II des Antrags in der Drucksache 6/2346 und bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. – Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann bitte ich um Auszählung. – Mir liegt das Ergebnis der Abstimmung über den Punkt II in dem Antrag der AfD-Fraktion in Drucksache 6/2346 vor. Es wurden 89 Stimmen abgegeben, davon 8 Jastimmen und es entfielen auf Nein 81 Stimmen und keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 12). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Da das Ganze so schön und wir immer noch so friedlich beieinander sind: Es wurde mir ein Abstimmungsfehler angezeigt bei der Abstimmung zur Ziffer I.a dieses Antrags und ich sehe mich veranlasst, diese Abstimmung zu wiederholen. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten zur Abstimmung zu Ziffer I.a in Drucksache 6/2346 einzusammeln, darüber wird noch einmal abgestimmt. – Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, die Stimme abzu
geben? Dazu gibt es keinen Widerspruch. Ich bitte um Auszählung. – Hier das Ergebnis der Wahlwiederholung zu Ziffer I.a in Drucksache 6/2346: 89 Stimmen wurden abgegeben, davon entfielen auf Ja 8 und auf Nein 80 Stimmen, 1 Enthaltung (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 8). Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun noch zu den Abstimmungen zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/2123. Zur Erinnerung, das ist der Tagesordnungspunkt 10, den wir ja im Komplex mit debattiert haben. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/2123 in zweiter Beratung. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Gegenstimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, der CDU und der Abgeordneten Krumpe und Gentele. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Und nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 6/1992. Zur Erinnerung, das war TOP 25 unserer Tagesordnung. Es ist ein Antrag der Fraktion der AfD. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, der CDU und der Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Zu diesem Antrag gibt es einen Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/2179. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion. Enthaltungen? 1 Enthaltung vom Abgeordneten Krumpe. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Ich schließe diese Tagesordnungspunkte und bitte um einen kleinen Augenblick Geduld. Jetzt gibt es nämlich erst einen kleinen Wechsel.
Wir setzen die Beratung, wie vereinbart, mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 41 fort. Danach würden wir dann den Tagesordnungspunkt 29 aufrufen und zum Abschluss in die Fragestunde gehen.
und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 11. Mandatsperiode (2016 bis 2020) Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 6/2328
Für die noch bis zum 19. Oktober 2016 laufende 10. Mandatsperiode des KGRE hatte der Landtag in seiner 5. Sitzung am 29. Januar 2015 Herrn Abgeordneten Kubitzki als stellvertretendes Mitglied nachbenannt. Für die kommende 11. Mandatsperiode des KGRE von 2016 bis 2020 wird Thüringen entsprechend dem zwischen den Ländern vereinbarten Rotationsverfahren ein ordentliches Mitglied entsenden können. Mit Schreiben des Ministerpräsidenten vom 9. Juni 2016 überlässt die Landesregierung dem Landtag das Benennungsrecht für die 11. Mandatsperiode des KGRE und bittet zur Einhaltung der Benennungsfrist um eine zeitnahe Entscheidung des Landtags, vergleiche die Drucksache 6/2333. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/2328 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Kubitzki. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Solche kann ich nicht erkennen. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir per Handzeichen ab.
Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Krumpe. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Der Abgeordnete Fiedler und die Abgeordnete Holbe. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ich gratuliere dem Abgeordneten Kubitzki. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen.
Stärkung von Informationsfreiheit und Transparenz im Freistaat Thüringen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2137
Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Dittes, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren, wir haben im letzten Tagesordnungspunkt viel über Bürgerbeteiligung und Formen direktdemokratischer Mitbestimmung gesprochen. Im Kern geht es auch um die Frage: Wie organisieren, wie gestalten wir diese Gesellschaft, damit Menschen an politischen Prozessen teilhaben und eben auch direkt an Politik partizipieren können? Eine Grundvoraussetzung dafür – das ist, glaube ich, im letzten Tagesordnungspunkt auch sehr deutlich geworden – ist die Information,
Information dergestalt, dass, wenn Sie so wollen, Verwaltung, Politik keinen Informationsvorsprung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern mehr haben und praktisch belehrend erläutern können, warum Entscheidungen so oder so getroffen worden sind, sondern Informationsausgleich zwischen Bürgern, Verwaltung und Politik dergestalt herzustellen, dass ein Austausch von Argumenten möglich ist, ein Streit in der Sache möglich ist und alle gemeinsam eine Entscheidung auf Grundlage tatsächlicher Informationen treffen können. Davon sind wir in Thüringen in vielen Bereichen noch meilenweit entfernt.
Ich glaube, auch in Bezug auf die besondere politische Situation in diesem Jahr und auch vor dem Hintergrund, dass politische Gruppierungen versuchen, Stimmungsmache in diesem Land zu betreiben, ist es notwendig, den Menschen auch das Signal auszusenden, dass ihr Mittun, ihr Mitmachen, ihr Mitentscheiden in dieser Gesellschaft gewünscht ist. Es ist auch ein besonderes Anliegen, Bürgerinnen und Bürger so in die Lage zu versetzen, dass sie den falschen Argumenten, den falschen Informationen in sozialen Netzwerken und Hetzschriften oder auf Hetzkundgebungen nicht nachrennen, sondern dass sie selbst die Fähigkeit und die Kompetenz besitzen, sich eine Meinung zu bilden.
Meine Damen und Herren, wir haben seit einigen Jahren dafür auch eine Rechtsgrundlage in Thüringen wie in anderen Bundesländern oder auf der Bundesebene mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Aber wir mussten feststellen, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht nur in seiner Struktur an den eigentlichen Erfordernissen vorbeiwirkt, weil es eben den Bürger in die Pflicht versetzt, einen Antrag zu stellen gegenüber der Verwaltung auf Informationszugang, über den diese entscheiden kann oder entscheiden wird. Dazu haben wir der Verwaltung noch eine Reihe von Ausnahmemöglichkeiten eröffnet, die das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz de facto unwirksam in der Praxis hat werden lassen. Deswegen haben sich die Linke, SPD und Grüne in den Koalitionsverhandlungen dazu verabredet, das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz
fortzuentwickeln zu einem tatsächlichen Transparenzgesetz, was einen Paradigmenwechsel auch in der Verwaltung mit sich bringen wird, nämlich, dass der Bürger nicht mehr Bittsteller für Informationen ist, sondern dass die Verwaltung proaktiv Bürgerinnen und Bürgern, der Öffentlichkeit die ihnen zugänglichen Informationen zur Verfügung stellt und der Zugang entgeltfrei und hinderungsfrei ermöglicht wird.
Wir haben uns dazu verständigt, dass wir uns an den Beispielen in Hamburg und Rheinland-Pfalz orientieren und dort auch die positiven Erfahrungen des Ausarbeitungsprozesses eines solchen Transparenzgesetzes anschauen und uns zum Vorbild machen, aber auch die Erfahrungen im Vollzug dieses Gesetzes berücksichtigen. Es ist auch an der Zeit, diese Erfahrungen im Prinzip in die Fortentwicklung dieses völlig neuen Paradigmenwechsels der Transparenz von Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einfließen zu lassen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat im Februar 2016 einen eigenen Entwurf vorgestellt und die Koalitionsfraktionen haben im Rahmen einer Veranstaltung mit Sachverständigen, mit Experten auch für den Transparenzgedanken geworben, haben diskutiert, wie ein solches Transparenzregister auch für Thüringen ausgestaltet werden muss. Wir wollen nicht nur das Transparenzregister mit dem Transparenzgesetz auf den Weg bringen. Wir wollen auch die nächsten Monate im Erarbeitungsprozess für ein solches Transparenzgesetz dazu nutzen, den Paradigmenwechsel der Transparenz, der proaktiven Veröffentlichung bereits im Erarbeitungsprozess wirken zu lassen: nämlich, dass bereits im Rahmen der gesetzlichen Erarbeitung Bürgerinnen und Bürger, Interessenvertreter, Sachverständige ihre Meinung mit einbringen können. Insofern stellen wir heute einen Antrag zur Abstimmung, der einerseits die Landesregierung auffordert, dem Thüringer Landtag ein Transparenzgesetz als Entwurf vorzulegen. Dieser Antrag beinhaltet Eckdaten, die wir dann bei der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung weiter diskutieren müssen, aber der Antrag beinhaltet darüber hinaus ein klares Bekenntnis zur Transparenz, zur Offenheit als Voraussetzung für Partizipation und Mitbestimmung. Dieser Antrag beinhaltet auch
mein letzter Satz –, bereits den Erarbeitungsprozess transparent und unter weitestgehend öffentlicher Beteiligung zu gestalten. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung heute in dieser Plenarsitzung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der 106. Sitzung des Thüringer Landtags im Dezember 2012 wurde das Gesetz zur Änderung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes verabschiedet und das ist jetzt gerade einmal dreieinhalb Jahre her. Bereits in der damaligen Debatte hatten wir deutlich gemacht, worauf wir Wert legen. Unsere damalige Position ist auch noch die heutige und deshalb erlauben Sie mir nochmals einen Blick in das damalige Plenarprotokoll. Ich zitiere: „[D]er Zugang zu Informationen ist in der Informationsgesellschaft Grundlage und Voraussetzung einer aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen wie auch am politischen Leben. Die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen führt zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns und beeinflusst bereits damit nachhaltig das Agieren öffentlicher Stellen. Die durch die Interaktion bewirkte weiter gehende Legitimation staatlichen Handelns stellt ein wesentliches Element eines modernen Staatswesens dar, der die Bürgerinnen und Bürger nicht nur als Adressat staatlichen Handelns betrachtet, sondern als Ausgangs- und Endpunkt eines jeden öffentlich-rechtlichen Tätigwerdens.“ So weit unsere Position aus dem Protokoll 2012.
Aber unser Standpunkt damals war auch, dass das Recht auf Zugang zu Informationen nicht um jeden Preis gewährt werden kann. Private und öffentliche Interessen, die durch den Informationszugang berührt werden, müssen bedacht, wo es erforderlich ist, auch geschützt werden. Wichtig war uns zudem, neben dem Recht auf Informationsfreiheit auch darauf hinzuweisen, dass ein solches Gesetz auch immer das Ergebnis der Abwägung zwischen dem Recht auf Informationszugang auf der einen Seite und den schutzwürdigen Belangen auf der anderen Seite ist. Kurz: Es geht immer um den Ausgleich, die Balance der widerstreitenden rechtlichen Interessen nach Offenlegung und Geheimhaltung.
Damit komme ich zu einem ersten Zwischenfazit. Festzustellen ist zunächst, das Informationsfreiheitsgesetz hat sich aus unserer Sicht bewährt. Es ist an das bestehende Bundesgesetz angelehnt, geht aber zugleich über dieses hinaus. Die bisherigen Regelungen werden durch uns als ausreichend erachtet und schon heute – so darf ich den ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vom März 2015 zitieren – gilt: „Das Informationszugangsrecht
kann von jedem geltend gemacht werden. Es wird grundsätzlich ohne die Angabe eines Verwendungszwecks oder den Nachweis eines besonderen Interesses, sondern um seiner selbst willen gewährt.“ Das ist das Besondere. Insofern ist der Antragsteller, Kollege Dittes, nicht bloßer Bittsteller, sondern ist wesentlich mehr. Das Antragsrecht wird um seiner selbst willen gewährt. Das war ja das Besondere auch aus dem bisherigen Gesetz.
Der Vollständigkeit halber will ich noch anführen, dass sich zwischenzeitlich lediglich zwei Länder – nämlich Hamburg und Rheinland-Pfalz – für ein weiter gehendes Transparenzgesetz entschieden haben.
Nun zum vorliegenden Antrag – und damit lassen Sie mich, Kollegin Marx, zunächst auf Sie eingehen: Sie sind eine von drei Unterzeichnern und Unterzeichnerinnen des heutigen Antrags. In der genannten Dezember-Debatte im Jahr 2015 haben Sie Folgendes nüchtern festgestellt – das bezog sich auf das inzwischen beschlossene Informationsfreiheitsgesetz –, ich darf Sie zitieren: „[...] da ist das Gesetz“, sagten Sie damals, „[...] modern und moderner als fast alle Informationsfreiheitsgesetze, die auf Bundesebene existieren“.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zum Fazit komme, lassen Sie mich aber noch voranstellen, dass es natürlich richtig ist, auch Sinn macht, zunächst das bestehende Informationsfreiheitsgesetz auch auf den Prüfstand zu stellen und zu evaluieren. Welche Auswirkungen hat das Gesetz? Welche Erkenntnisse über die Inanspruchnahme des Gesetzes durch den Bürger sowie über die Gesetzesanwendung durch die Verwaltung liegen vor? Wie entwickelten sich die Antragszahlen, wie die Bearbeitungszeiten, was muss sich gegebenenfalls auch ablauf- und aufbauorganisatorisch ändern? Haben sich die Gesetzesneuerungen als praktikabel erwiesen, wird Änderungs- oder Anpassungsbedarf gesehen, wenn ja, in welchen Bereichen? Nach meinem Kenntnisstand – das entnehme ich dem Plenarprotokoll aus 2012 – war aufgrund einer fehlenden Evaluierungsklausel des Informationsfreiheitsgesetzes wohl angedacht – so interpretiere ich das jedenfalls –, dass diese Evaluation im Rahmen der Berichterstattung durch den neuen, jetzt nicht mehr ganz neuen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit erfolgen sollte. Richtig ist aber auch, dass es ein klassisches Evaluationsergebnis bis heute nicht gibt, zumindest ist es mir nicht bekannt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss in sechs Punkten noch mal anführen, warum meine Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen wird.