Vielen Dank, Frau Rosin. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung sehe ich das auch nicht, sodass ich frage, ob ich davon ausgehen kann, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I erfüllt worden ist. Es gibt keinen Widerspruch, sodass das so ist.
Es ist Fortberatung beantragt worden im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Ich frage noch einmal, ob nicht nur die Fortberatung des Antrags, sondern auch des Sofortberichts gewünscht war? Nur des Antrags, sodass wir direkt darüber abstimmen. Wer für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Jugend, Bildung und Sport ist, den
bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Einige Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit so überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wir haben vereinbart, dass der Tagesordnungspunkt 20 auf jeden Fall in dieser Sitzung aufgerufen wird, sodass ich jetzt Tagesordnungspunkt 20 aufrufe
Tag der Organspende am 4. Juni 2016 nutzen – Organspendebereitschaft in Thüringen fördern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2140
Mir ist signalisiert worden, dass das Wort zur Begründung gewünscht wird, aber ich sehe jetzt niemanden, der das vornehmen möchte.
Ich warte noch einen Moment, bis alle hereingekommen sind. Gut, dann verzichten wir auf die Begründung und kommen zur Landesregierung, die einen Sofortbericht zu Nummer II des Antrags erstattet. Bitte, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung nehme ich zur Vorlage wie folgt Stellung und möchte zunächst der Fraktion der CDU danken, dass sie mit diesem Antrag ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung gebracht hat.
Nach der umfangreichen Berichterstattung zu Manipulationen bei der Wartelistenführung in einzelnen Transplantationszentren der Bundesrepublik im Jahr 2012 und dem nachfolgend auf den Weg gebrachten Maßnahmenpaket war es zuletzt doch recht ruhig geworden um dieses so wichtige Thema. Anders als in der medialen Öffentlichkeit seinerzeit formuliert, handelte es sich nicht um Verstöße im Bereich der Organspende, es waren Verstöße in einzelnen Transplantationszentren. Aber natürlich können wir die Auswirkungen an den Spendenzahlen ablesen.
herrscht, ist abträglich, der Debatte zu lauschen, sodass ich Sie bitten würde, wenn Sie Gespräche wünschen, führen Sie die gern draußen. Sonst sollten alle, die hier drin sind, auch der Ministerin lauschen. Frau Ministerin, bitte.
Herzlichen Dank. Es kam also zu einer Verstärkung des bereits bestehenden bundesweiten Abwärtstrends. Erst jetzt mit der letzten Veröffentlichung der Zahlen für 2015 spricht die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die DSO, von einer Stabilisierung auf niedrigem Niveau. Diese Feststellung trifft auf die Bewertung der Bundesrepublik insgesamt zu. Für die Region Ost, zu der Thüringen gehört, zeigen die Veröffentlichungen erfreulicherweise einen gegenläufigen Trend.
Bundesweit sind die Zahlen von 2014 auf 2015 von 864 auf 877 Spender leicht gestiegen. Zur besseren Vergleichbarkeit beziehe ich mich auf die Zahlen pro 1 Million Einwohner. Wir hatten also 2014 10,7 Spender pro 1 Million Einwohner, 2015 waren es 10,8 Spender pro 1 Million Einwohner. In Thüringen erfolgte im Jahr 2014 bei 27 Verstorbenen eine Organentnahme, 2015 waren es 34 Spender. Das entspricht einem deutlichen Anstieg von 12,5 auf 15,8 Spender pro 1 Million Einwohner. Damit liegen wir – und vor allem auch die Region Ost – deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt.
Ich stelle also fest, dass wir hier in Thüringen insgesamt auf einem guten Weg sind. Auf Ihre Fragen gebe ich deshalb gern einen Sofortbericht.
Zu Frage 1 – Welche aktuellen Maßnahmen existieren, um Thüringerinnen und Thüringer aufzuklären und zu informieren? –: Die Information und Aufklärung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Transplantationsgesetzes kontinuierlich durch die Aushändigung der Unterlagen an die Ämter für Pass- und Meldewesen. In den Rahmenlehrplänen ist das Thema „Aufklärung und Information zur Organspende“ verankert, Lehrerfortbildungen werden hierzu wiederholt angeboten. Aufgrund der breiten Information durch die Krankenkassen hat sich der Schwerpunkt der ministeriellen Tätigkeiten auf die Unterstützung der Ärzteschaft und Selbsthilfegruppen verlagert.
Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitsministeriums unterstützen regelmäßig Informationsveranstaltungen der Deutschen Stiftung Organtransplantation, halten Vorträge bei Selbsthilfegruppen und in der Landesärztekammer.
Ein wesentlicher Schwerpunkt ist auch die Unterstützung der Deutschen Stiftung Organtransplantation im Fachbeirat der Region Ost gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Ärztekam
mern, den Krankenhausgesellschaften, den Krankenkassen, den Transplantationszentren und vor allem den Transplantationsbeauftragten. Das ist ein Beispiel für eine hervorragende länderübergreifende Zusammenarbeit.
In diesem Kontext wird auch jährlich die Auszeichnungsveranstaltung gemeinsam mit den Gesundheitsministern Sachsens und Sachsen-Anhalts organisiert. Ausgezeichnet werden hier Krankenhäuser, die ihre internen Abläufe nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft ausrichten, Personal freistellen und fortbilden, damit keine potenziellen Spender übersehen werden. In diesem Jahr habe ich zur Festveranstaltung eingeladen. Die Einladung ging auch an die Landtagsfraktionen. Sehr gern möchte ich die Eckdaten an dieser Stelle wiederholen. Die Festveranstaltung findet am 26.05. ab 10.30 Uhr im Augustinerkloster Erfurt statt. Hier würdige ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen, der Staatsministerin Klepsch und der Ministerin Grimm-Benne besonders engagierte Krankenhäuser unserer drei Länder.
Zu Frage 2: Für Belange des Transplantationsgesetzes sind keine finanziellen Mittel im Haushalt des Gesundheitsministeriums besonders ausgewiesen. Informationsveranstaltungen und Materialien werden aus den Titeln meines Hauses finanziert.
Zu Frage 3: Hier gehe ich davon aus, dass es Ihnen mit der Frage um die Organspende in den Kliniken geht. Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 und die jährliche Auszeichnungsveranstaltung sowie die fachliche Unterstützung der Fachkreise.
Zu Frage 4: Die Aufnahme auf eine organbezogene Warteliste richtet sich nach den Bestimmungen des Transplantationsgesetzes und den darauf basierenden Richtlinien über die Wartelistenführung der Bundesärztekammer. Die Führung der Warteliste obliegt den Transplantationszentren für die eigenen Patienten. Das Universitätsklinikum in Jena ist für Thüringen als Transplantationszentrum für Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm vom Wissenschaftsressort zugelassen. Die Patienten werden an Eurotransplant als zuständige Vermittlungsstelle nach § 12 Transplantationsgesetz gemeldet. Die Organvermittlung erfolgt dann über die einheitliche Warteliste und unabhängig vom Wohnort, sodass die Entwicklung der einheitlichen organspezifischen Warteliste für Deutschland insgesamt zu betrachten ist. Diese Zahlen werden monatsaktuell auf der Webseite von Eurotransplant eingestellt. Mit Stand Ende April 2016 warten deutschlandweit 7.458 Patientinnen und Patienten auf eine Nierentransplantation, 1.199 benötigen eine Leber, 764 ein Herz und 401 Menschen eine Lunge. Dazu kommen noch Patienten, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung mehrfach transplantiert werden müssen. Im Vergleich der letzten Jahre
sind die Zahlen rückläufig, mit Ausnahme der Warteliste für Nierentransplantationen. Hier sind die Zahlen unverändert auf hohem Niveau. Die Organvermittlung bei einem Menschen zwischen Spender und Empfänger erfolgt auf der Basis der Erfolgsaussicht nach der Transplantation der durch Gutachter bestätigten Dringlichkeit und der Wartezeit.
Zu Frage 5 – Welchen Bedarf an Organen gibt es in Thüringen? –: 2014 erfolgten am Universitätsklinikum Jena 6 Herztransplantationen, 9 Lungen- und Herztransplantationen, 34 Lebertransplantationen und 36 Nieren- und Pankreastransplantationen. Die Zuteilung der Organe hängt, wie zu Frage 4 ausgeführt, von der Erfolgsaussicht und Dringlichkeit ab. Ein Monatsbedarf kann nicht festgestellt werden. Hierzu verweise ich noch mal auf meine Antwort auf Frage 4 zu Wartelistenführungen.
Zu Frage 6 – Existiert eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, um den Bedarf gemeinsam zu decken? –: Auf die Organvermittlung haben die Bundesländer, wie in den Fragen 4 und 5 ausgeführt, keinen Einfluss. Eine Zusammenarbeit mit Sachsen und Sachsen-Anhalt erfolgt auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Unterstützung der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
Zu Frage 7 – Liegen Erkenntnisse über die Verbreitung von Organspendeausweisen in Thüringen vor? –: Da die Krankenkassen zwischenzeitlich alle Versicherten gemäß § 2 Transplantationsgesetz angeschrieben haben, sollten die Unterlagen allen Bürgerinnen und Bürgern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorliegen. Konkrete Zahlen, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich auch entschieden und ihre Entscheidung im Organspendeausweis dokumentiert haben, liegen nicht vor. Das ist eine persönliche Entscheidung.
Zu Frage 8: Das Gesundheitsministerium hat alle Kliniken, die die Voraussetzungen nach § 9 a Transplantationsgesetz erfüllen, als Entnahmekrankenhäuser gegenüber der Deutschen Stiftung Organtransplantation benannt. Als Entnahmekrankenhaus sind die Häuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Diese Beauftragten sind jedoch bereits seit vielen Jahren in den Häusern auch ohne gesetzliche Verankerung aktiv. Neu ist, dass Kliniken mit der Verpflichtung zur Bestellung auch eine Vergütung für die Freistellung der Beauftragten für deren Tätigkeit erhalten.
Zu Frage 9 – Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung gegen die Manipulation und Korruption bei der Organvergabe? –: Als die Manipulationsvorwürfe bei der Wartelistenführung 2012 bekannt wurden, haben sich Bund, Länder und die Selbstverwaltungsgremien auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt, um die Prozesse und Entscheidungen transparenter zu machen. Es wurde auch eine Überprüfung aller Transplantati
onszentren beschlossen. Inzwischen wurden alle Organprogramme in allen Transplantationszentren für die Jahre 2010 bis 2012 überprüft. Der Ergebnisbericht ist auf der Webseite der Prüfungs- und Überwachungskommission nach den §§ 11 und 12 Transplantationsgesetz abrufbar.
Das Universitätsklinikum Jena wurde ebenfalls überprüft. An den Audits hat auch die für das Transplantationsgesetz zuständige Mitarbeiterin aus meinem Haus teilgenommen. Für das Herzund Lungentransplantationsprogramm wurden Auffälligkeiten bei der Wartelistenführung in den Jahren 2010 bis 2012 festgestellt. Das Universitätsklinikum Jena hat diese Feststellungen zur Anzeige gebracht. Zwischenzeitlich hat die zuständige Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass kein Verfahren einzuleiten war.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal zusammenfassen: Den Patienten auf der Warteliste ist geholfen, wenn in den Krankenhäusern alle potenziellen Spender, die einer Organentnahme zugestimmt haben, durch Ärzte und Pflegende erkannt und eine Entnahme damit überhaupt erst möglich wird. Nicht nur engagierte ärztliche und pflegende Kolleginnen und Kollegen sind wichtig, unerlässlich ist auch die Verwaltungsebene der Krankenhäuser, die diese zusätzliche Aufgabe nach dem eigentlichen Behandlungsende unterstützt. Mein besonderer Dank gilt daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern, die sich im Rahmen ihrer täglichen Arbeit dieser wichtigen Aufgabe stellen. Deshalb erinnere ich abschließend noch mal an unsere Festveranstaltung in der nächsten Woche. Herzlichen Dank.
Doch, die Grünen, die CDU-Fraktion und die AfDFraktion – jetzt alle Fraktionen, wunderbar, sodass ich auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags eröffne. Ich erteile zunächst Frau Beate Meißner für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne und vor den Bildschirmen! Wir machen das heute mal andersherum, wir machen die
Einbringung nach dem Sofortbericht, wir sind da flexibel, aber an dieser Stelle schon mal vielen herzlichen Dank.
„Organspende“ ist ein Thema, das uns alle angeht, jeden von uns. Bundesweit warten rund 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Von diesen 10.000 Menschen auf der Transplantationswarteliste sterben – statistisch gesehen – täglich drei, für die kein passendes Organ gefunden werden konnte. Es gibt schlichtweg zu wenig Spender. Dagegen kann jeder Einzelne, auch von denen, die jetzt hier zuhören, etwas tun.
und damit gehöre ich zu einem Drittel der Deutschen, die ihre Entscheidung über eine Organspende nach dem Tod festgehalten haben. In neun von zehn Fällen müssen die Angehörigen nach dem Tod des Patienten darüber entscheiden, weil der Verstorbene seine Entscheidung nicht mitgeteilt hat. Das ist für viele Angehörige in einer ohnehin schweren Situation sehr belastend. Natürlich ist eine Organspende eine ganz persönliche Sache. Ob man dafür oder dagegen ist – diese Entscheidung kann einem niemand abnehmen, aber jeder sollte sich informieren und den eigenen Entschluss dokumentieren. Wie die Entscheidung letztendlich ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist vor allem, dass man sich entscheidet, solange man noch lebt. Eine klare Haltung in dieser Frage hilft allen, den Hinterbliebenen ebenso wie den Ärzten. Dass die Bereitschaft zur Organspende in Thüringen im Vergleich zum ersten Vorjahrsquartal um 10 Prozent gesunken ist, ist für uns als Fraktion alarmierend. 2015 gab es nur 33 Organspender in Thüringer Kliniken. 344 Patienten warteten Ende letzten Jahres vergebens auf ein Organ. Die Organspende-Skandale im vergangen Jahr in verschiedenen deutschen Kliniken sind sicherlich ein Grund für die geringe Bereitschaft zur Organspende, aber das ist zu kurz gedacht. Ich denke, der Grund liegt auch darin, dass das Thema „Organspende“ immer noch ein Tabuthema für viele Bürgerinnen und Bürger ist, ein unangenehmes Thema, mit dem sie nicht unbedingt konfrontiert werden wollen. Aber genau diese Konfrontation ist nötig, um zu sensibilisieren. Wir denken, der internationale Tag der Organspende am 4. Juni – also nach dieser Plenarsitzung – ist dafür ein guter Anlass. Deswegen ist es auch gut, dass wir uns in dieser Plenarsitzung mit diesem Thema beschäftigen und letztendlich auch in die Bevölkerung hinein wirken können.