Vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, ich bin erfreut über diese außerordentlich bewegte Debatte. Aber ich möchte hier als Betroffener sprechen.
Ich habe eine Streuobstwiese mit 60, 70 Bäumen und ich kann Ihnen sagen, bei einem Schnitt haben Sie zwei Hänger oder zwei Lkw-Ladungen voll Holz. Es gibt einen guten Grund, warum das Zeug verbrannt werden muss: Sie schneiden einen Baum so aus, damit er gesund ist. Sie schneiden die schlechten und kranken Teile weg. Sie können es
nicht schreddern. Sie können es nicht abgeben, sonst verbreiten Sie die Krankheiten weiter. Es gibt Schädlinge, die sich unter die Blätter setzen, die kriegen Sie nicht weg, indem Sie das Zeug schreddern und abgeben. Im Gegenteil, wenn Sie das Zeug abgeben, verbreiten Sie das. Deswegen unterstützen wir den CDU-Antrag ausdrücklich. Dieser Brenntag muss wieder eingeführt werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Man darf die Dinge schon nicht allzu sehr durcheinanderhauen. Wenn Pflanzen krank sind, wenn Bäume krank sind und ansteckende Krankheiten haben, Feuerbrand zum Beispiel, dann ist das verpflichtend von dem Eigentümer der Obstbäume dem Pflanzenschutzdienst zu melden, der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft.
Die zuständige Ministerin sitzt hier. Dann sind Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, die natürlich nicht im Schreddern und Irgendwohin-Transportieren liegen, sondern die darin liegen …
Nein, danke. Die natürlich darin begründet liegen, dass man dann verbrennt, die eventuell sogar in einer Antibiotikabehandlung liegen können, die von der entsprechenden TLL zugelassen wird. Aber wir können doch hier nicht einfach die Sachgebiete völlig vermengen. Das ist eine Sache, die ganz wesentlich ist. Und, Herr Malsch, Ihnen wollte ich noch sagen, dass das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nicht neu ist. Das hat eine lange Historie. Und wie gesagt, Ihre Bundesregierung weist darauf hin, dass es hinreichend lange Übergangszeiten gegeben hat. Ich weiß nicht, in welchem Kreis Sie leben oder von welchem Kreis Sie vorhin berichtet haben.
gungsmöglichkeiten vorzuhalten, genau wie die Landratsämter die Aufgabe hatten, die Entsorgung von Hausbioabfall per Biotonne vorzubereiten und bis zum 01.01.2015 umzusetzen. Ich sage mal, das mit der Biotonne, darüber können wir gern mal diskutieren, ob das wirklich in kleinen Gemeinden eine sinnvolle Geschichte ist bei den drei Leuten, die nicht selbst kompostieren, dann mit dem Lkw hinzufahren und das Zeug zu holen. Da müssen wir uns noch die Zahlen genau angucken. Aber Entschuldigung, bei den Mengen, von denen Sie hier reden, was Obstbaumschnitt angeht, da macht eine sinnvolle Entsorgungsvariante wirklich Sinn. Bitte, Frau Floßmann.
Herr Kummer, geben Sie mir recht, dass viele ältere Menschen gar nicht mehr in der Lage sind, ihren Baumschnitt so zusammenzuschneiden, dass er in eine Brennschale passt, allein körperlich? Und geben Sie mir auch recht, dass die Ausnahmegenehmigungen Geld kosten und sich das auch einige Leute nicht leisten können?
Frau Floßmann, mein Vater ist 78 Jahre alt, der hat sich einen Schredder gekauft, als es noch Brenntage gab, weil sie sich nämlich gedacht hatten, dass es in ihrem Garten auch zur Unkrautbekämpfung vielleicht hilfreich ist, mit dem entsprechend klein geschredderten Gut in etwas höherer Auflage das Unkrautwachstum zu verhindern, unter den Rosen, unter den Bäumen. Die kommen damit sehr gut zurecht. Ansonsten, wenn man so alt und gebrechlich ist, dass man den Baum- und Strauchschnitt nicht mehr kleinkriegt, dann kommt man auch nicht hoch, um Baum- und Strauchschnitt durchzuführen.
Ja, die Ausnahmegenehmigungen kosten Geld. Darüber muss man mal reden, ob die Gebühren, die dafür von den Landratsämtern erhoben werden, angemessen sind. Da kann man gern in den Kreisen noch mal draufgucken, wenn sie denn zu teuer sind. Aus meiner Sicht ist das eine Geschichte, die wirklich noch mal der Betrachtung wert ist. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kummer, ich möchte Sie noch mal darauf hinweisen: Es gibt Schädlinge, die Sie beim Verschneiden der Bäume im Frühjahr oder im Herbst nicht gleich sehen. Das werden Sie erst feststellen, wenn der Baum grün ist oder nicht mehr grün wird. Deswegen muss verbrannt werden. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten kann ich jetzt keine Wortmeldung mehr sehen. Herr Staatssekretär Möller, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich könnte es mir relativ einfach machen bei der Beurteilung des Antrags der CDU-Fraktion. Der Antrag der CDU-Fraktion zur Wiedereinführung der Brenntage verkennt die bestehende Rechtslage
und das, was Sie hier zu § 28 Abs. 3 vorgetragen haben, da geht es um Ausnahmen, und zwar um wirkliche Ausnahmen im Einzelfall und nicht um regelmäßige Ausnahmen, wie es in der Pflanzenabfallverordnung bisher regelmäßig so geregelt wurde. Also Ihr Antrag verkennt die Rechtslage und die Nebelkerzen, die Sie in dieser Beziehung geworfen haben, die führen eher dazu, dass das alles ein bisschen undurchsichtiger wird. Wir sollten eher dazu beitragen, dass die Rechtslage für die Bürgerinnen und Bürger klar wird. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes müssen seit 2015 – und das wissen Sie ganz genau und Herr Kummer hat Ihnen das auch vor Augen geführt, dass Sie das wissen und dass Sie das auch hier schon vor vielen Jahren gehört haben, auch auf Bundesebene, dass immer wieder deutlich gemacht wird, diese Art von Ausnahmen, wie Sie sie sich vorstellen, sind nicht mehr möglich. Sie wissen ganz genau, seit 2015 müssen Bioabfälle – dazu zählt auch Baum- und
Strauchschnitt – getrennt gesammelt und verwertet werden. Das ist die Rechtslage und da nützt es auch nichts, wenn Sie immer wieder sagen, § 28 Abs. 3 gibt Ihnen doch die Möglichkeit – nein, das gibt die Möglichkeit zur Ausnahme im Einzelfall.
Nein, Herr Primas, das wissen Sie ganz genau und Sie müssen hier auch nicht so tun, als sei das so. Entweder leiden Sie an einer schweren Form von Oppositionsamnesie oder Sie reden hier wider besseres Wissen.
Nein, das hat Ihnen doch Herr Kummer eindrücklich vor Augen geführt. Das ist nicht in Ordnung, was Sie hier machen.
die Rechtslage klar und deutlich vor Augen zu führen und nicht so zu tun, als gäbe es Möglichkeiten, die es nicht gibt.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Frau Präsi- dentin, so was von einem Staatssekretär ha- be ich überhaupt noch nicht erlebt!)
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie müs- sen sich mal überlegen, wie Sie mit den Ab- geordneten hier umgehen!)
Herr Staatssekretär, ich bitte Sie wirklich, sich auch an die Gepflogenheiten dieses Hauses zu halten. Ich habe Sie nicht zu belehren, das weiß ich, aber ich bitte einfach von hier oben, das auch zu tun.