Protocol of the Session on April 22, 2016

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Zuhörer im Plenum und vor den Geräten, der Bundesverkehrswegeplan befindet sich momentan in der Entwicklung. Er gilt bis ins Jahr 2030, also noch 14 Jahre, und ist deshalb aufgrund dieser langen Zeitspanne besonders wichtig für die Infrastruktur in ganz Deutschland. In ihm wird bestimmt, welche Bundesautobahn, Bundesstraße, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen gebaut werden. Wir sind froh, dass die Ortsumfahrungen

Mackenrode und Zeutsch bereits fest eingeplant sind. Die Fertigstellung des Hermsdorfer Kreuzes ist ebenso sicher vorgesehen und finanziert. Im Bereich „vordringlicher Bedarf“ sind weitere wichtige Projekte eingeordnet. Dazu gehört der Ausbau der B7 zwischen Weimar und Nohra und die vielen nützlichen Ortsumfahrungen wie die in Nordhausen oder die Anbindung der B7 bei Altenburg an die A72. Insgesamt sind 811,3 Millionen Euro in dem Bereich „vordringlicher Bedarf“ für Thüringen eingeplant, welche sich auf 38 Straßenverkehrsprojekte verteilen. Jedoch sind viele und bedeutende Projekte in Thüringen nur in der Sparte „weiterer Bedarf“ eingeordnet und eine Realisierung ist darum relativ unwahrscheinlich. Hier darf nicht nur geredet werden, es kann auch etwas unternommen werden. Wir müssen natürlich sagen, nicht jede Ortsumfahrung kann gebaut werden, obwohl wir verstehen können, dass viele Bürgermeister gern für ihre Gemeinde das Beste rausholen wollen.

Für die Bürger und die Zuhörer im Plenum ist hinsichtlich der Projekte, die nicht prioritär verfolgt werden, Folgendes interessant: Momentan findet eine Bürgerbeteiligung des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur zum Plan statt. Als AfD sind wir große Befürworter der Bürgerbeteiligung und können es den Thüringern nur nahelegen, sich zu beteiligen.

(Beifall AfD)

Sie können eine eigene Stellungnahme zum Plan im Netz abgeben – man darf sich nicht von der Textwand abschrecken lassen, die das Prozedere erklärt –, dann können Sie als Bürger dazu beitragen, den Bundesverkehrswegeplan besser und bürgernäher zu machen. Thüringen hat unter anderem in Ostthüringen einige Lücken. Hier lohnen sich persönliche Stellungnahmen. Die Beteiligung läuft aber nur noch bis zum 2. Mai, darum ist Eile geboten.

So haben wir in Thüringen mit der Herstellung der vollständigen Zweigleisigkeit im Abschnitt WeimarGera und der Elektrifizierung des Abschnitts Weimar-Gera-Gößnitz dringenden Bedarf im Zugverkehr. Leider wurde diese Strecke nur unter „potenzieller Bedarf“ eingestuft. Es gilt also für Thüringen das Beste herauszuholen und dafür zu sorgen, dass Thüringen eine noch bessere Infrastruktur hat, um die Ansiedlung und das Hierbleiben von Wirtschaft und Familien zu begünstigen.

Wir als Fraktion der AfD befürworten ausdrücklich, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, bisher nicht prioritär im Bundesverkehrswegeplan beachtete dringende Vorhaben in der Priorität weiter nach vorn zu rücken. Dass die CDU hier mit einem Antrag versucht die Landesregierung zu kritisieren, ist interessant vor dem Hintergrund, dass Sie 24 Jahre Zeit hatten, jede Straße zu bauen, zu der sie Lust hatten. Sie von der CDU hatten auch die

(Abg. Kobelt)

Hoheit über zwei Bundesverkehrswegepläne und haben die Interessen Thüringens so nachlässig vertreten, dass Sie schon kurz nach dem Ende Ihrer Regierungszeit wieder über den Verkehrswegeplan klagen können.

(Beifall AfD)

Wir müssen darauf hinweisen, dass die CDU mit ihrer Bundesregierung und ihren Thüringer Bundestagsabgeordneten die Chance hat, direkt und indirekt auf den Verkehrswegeplan einzuwirken, und dies auch tun sollte. Meines Wissens ist der Herr Volkmar Vogel Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Also er könnte da schon mal etwas machen.

Jederzeit ist die Diskussion zum Bundesverkehrswegeplan ein Muster für die Debatten im Thüringer Landtag. Die CDU sagt, Bodo Ramelow hat schlecht verhandelt und er soll es verpasst haben, mehr für Thüringen rauszuholen. Die Linke sagt, die Probleme liegen schon deutlich länger zurück und die CDU trage die Verantwortung für die Mängel des Bundesverkehrswegeplans, die 2013 verpasst haben soll, die Straßen angemeldet zu haben. Eine wirklich sachliche, thüringennahe Diskussion bleibt auf der Strecke und eben bei der AfD.

(Beifall AfD)

Letztendlich sind diese beiden Anträge der Regierungsfraktionen und der CDU am Besten im Infrastrukturausschuss aufgehoben, wo noch einmal ausführlich über den Bundesverkehrswegeplan diskutiert werden kann. Dort muss auch diskutiert werden, ob wirklich 15 bis 20 neue Stellen im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geschaffen werden müssen, oder ob das Ministerium mit seinen über 3.000 Mitarbeitern dies nicht auch so stemmen kann. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Heute wird das Pariser Klimaabkommen in New York bei der UN unterzeichnet. Gleichzeitig gibt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf des Klimaschutzprogramms 2050 zur Ressortabstimmung. Deshalb haben auch 26 Umweltverbände einen Brief an die Bundeskanzlerin und an die Regierungsmitglieder geschrieben und neben einer Energiewende, der Abschaffung umweltschädlicher Subventionen auch eine kurzfristige und konkrete Maßnahmengestaltung für den nationalen Klimaschutzplan gefordert. Dazu gehört

ebenfalls eine Verkehrswende, eine Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Verkehrsvermeidung, ein integriertes Transportkonzept und die Stärkung des ÖPNV. Dabei ist allerdings im Bundesverkehrswegeplan noch Luft nach oben. Davon zeugt auch die von meinem Kollegen Kobelt schon erwähnte Kritik, dass das Bundesumweltministerium vorab nicht beteiligt war und auch vorab den Umweltbericht, der sozusagen bei der Planung beim Verkehrsministerium mit erledigt wurde, vor Veröffentlichung dieses Plans nicht einsehen durfte.

Positiv ist jedoch – auch das ist mehrfach schon unterstrichten worden –, dass erstmals die Öffentlichkeit an der Diskussion des Bundesverkehrswegeplans beteiligt wird. Vom 21. März bis 2. Mai können sich Bürgerinnen und Bürger, Umweltinitiativen, Verkehrsverbände und natürlich auch der Thüringer Landtag daran beteiligen. Die Projekte sind sowohl auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur als auch des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft einsehbar.

Der Bundesverkehrswegeplan und auch der Umweltbericht können Gegenstand der öffentlichen Debatte werden. Deshalb möchten wir auch mit unserem heutigen Antrag vorrangig Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Vereine, Unternehmen und Verbände aufrufen, sich mit Argumenten und Stellungnahmen für die Projekte des Freistaats Thüringen einzusetzen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Länderanteil für Thüringen am Plan 2030 gegenüber dem Bundesverkehrswegeplan 2003 mit minus 5,55 Prozent am meisten gesunken ist. Ein Grund mag im gut ausgebauten Autobahnnetz zu finden sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Ihnen vorliegenden Antrag „Berücksichtigung Thüringens im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016 – Prioritäten setzen, Lücken schließen und Verkehrsverlagerungen Vorrang geben“ möchten wir erreichen, dass sich der Thüringer Landtag explizit dafür ausspricht, zwei wichtige Schienenprojekte – das heißt, den vollständigen zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung über Gera, Jena und Weimar nach Erfurt und den Lückenschluss der Werrabahn – in die nächst höhere Bewertungsstufe zu heben. Der Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung ist auch deswegen von großem Interesse, weil 2022 eine Neuvergabe des Netzes ansteht und es sicher gut wäre, wenn es die Landesregierung schon als elektrifiziertes Netz vergeben könnte. Die MDV ist bislang nur im potenziellen Bedarf eingeordnet. Das heißt formell ausgedrückt: Die Projektdefinition ist noch nicht abgeschlossen.

(Abg. Rudy)

Wir alle wissen, meine Damen und Herren, dass sie die wichtigste und meistbefahrene Strecke im Freistaat Thüringen ist, Zubringer zu den Fernverkehrsverbindungen ist, selbst vorgesehen für eine Fernverkehrsverbindung ist und deswegen der Freistaat auch bereits 3 Millionen Euro in den Haushalt 2016/2017 eingestellt hat, um dort Vorplanungen mit zu unterstützen, und dass 30 Millionen EFREMittel für die Elektrifizierung bereits beantragt sind. So viel also dazu. Hier ist schon sehr viel vorgelegt worden.

Ich will auch nicht vergessen, dass auf der MitteDeutschland-Verbindung auch ein S-Bahn-ähnlicher Verkehr eingerichtet werden soll. Hier wird also noch die genauere Projektbeschreibung gemeinsam mit Ministerium, Bahn und Bund vorgenommen. Dazu gibt es bereits zahlreiche Stellungnahmen aus den Stadträten, zum Beispiel Jena, vom Bahnbündnis und verschiedenen anderen Städten. Ich will auch hier erwähnen, dass die vollständige Elektrifizierung der Strecke Gotha-Leinefelde bisher ebenfalls nur im potenziellen Bedarf ist und natürlich auch hier die Bürgerinitiativen, die entsprechenden Abgeordneten und auch wir uns dafür einsetzen sollen, dass hier diese Strecke ebenfalls elektrifiziert wird, auch aus Gründen des Umweltschutzes.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Machen wir!)

Die Werrabahn ist schon erwähnt worden. Hier wird nach einer Formulierung gesucht, um die Wichtigkeit dieser Streckenführung und dieses Lückenschlusses so zu gestalten und die dort vorhandenen Verkehre so zu definieren, dass der Bund nicht einfach ablehnen kann, weil hier möglicherweise vorerst nur Nahverkehr geplant ist. Dieser wichtige Lückenschluss für Südthüringen ist ein ebenfalls notwendiges Projekt für uns. Ich möchte allerdings eins noch mit erwähnen, was hier noch keine Rolle gespielt hat und auch, ich denke, trotzdem wichtig ist, weil auch dieses Projekt im Koalitionsvertrag erwähnt ist. Leider ist die Maßnahme „Lückenschluss Blankenstein/Saale nach Marxgrün“ vorgesehen zur Streichung. Hier zeichnet sich aber durch die Initiative der örtlichen Wirtschaft und der IHK ein Weg ab, diesen Lückenschluss noch stärker zu betrachten. Die Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal baut ein Aufnahmeterminal für Rundholztransporte durch die Bahn aus. Die Entladung und der Transport können damit durch eine Bahnverbindung effizienter gestaltet werden. Hier ergeben sich für die Verlagerung der Gütertransporte vom LKW auf die Schiene große Potenziale. Wichtigster Lieferant von Holz ist Bayern. Hier sollten im Interesse eines Lückenschlusses an der Höllentalbahn gemeinsam die Wirtschaftsunternehmen, die Landesregierung Bayern, der Landkreis, aber auch Thüringen mit dem Bund nochmals alle Möglichkeiten ausloten. Vielleicht ergibt sich durch Vorleistungen der Wirt

schaft eine Chance, hier langfristig eine Lösung zu finden.

(Beifall DIE LINKE)

Ein Wort noch zum Straßenbau: Hier ist Thüringen recht gut vertreten. Das hat die Ministerin eingeschätzt. Weit mehr als 1 Milliarde Euro wird für die Realisierung neuer bzw. bereits laufender Straßenbauvorhaben im Bundesstraßenplan bereitgestellt. 36 Ortsumgehungen sind im weiteren Bedarf, 16 nicht berücksichtigt, darunter so wichtige – sie sind beide heute schon erwähnt worden – wie die B19 Wasungen und die B62 Dorndorf/Merkers. Hier ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ein Grund, aber ich denke, gemeinsam mit unserer Landesregierung, den örtlichen Vertretungen, den Bürgerinitiativen sollten wir hier alle Anstrengungen unternehmen, um eine bessere Einordnung noch nachzureichen.

Ich will in diesem Zusammenhang noch mal eines erwähnen: Alle Anträge zum Bundesverkehrswegeplan sind 2013 eingereicht worden, sie sind 2013 berechnet worden. Herr Malsch, da ist es relativ schwierig nach der Veröffentlichung am 21. März eine Nachberechnung im kürzesten Zeitraum vorzunehmen, denn diese Bewertung durch den Bund war auch so nicht absehbar. Ich will nur sagen: Hier kann die Thüringer Landesregierung nur nacharbeiten. Das ist tatsächlich so und das sollten wir gemeinsam machen.

(Beifall DIE LINKE)

Hier sollten wir uns auch nicht mit Vorwürfen belasten, sondern sollten gucken, dass wir als Landtag, als Landesregierung und als jeder einzelne Abgeordnete möglichst viel Initiative entfalten, um noch Veränderungen zu erreichen. Wir haben hier die Ergebnisse des Verfahrens auszuwerten, auf das sich die damalige Landesregierung verständigt hatte, nämlich alle Ortsumfahrungen, die aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 herausgefallen und nicht berücksichtigt worden sind, einzureichen. Es ist möglich, dass eine Konzentration auf bestimmte Vorhaben den Bund bewegt haben könnte, sie auch anders oder dringlicher zu bewerten. Allerdings muss ich das auch in der Möglichkeitsform sagen und Sie müssten das wissen: Der Bund bewertet selbst. Er richtet sich nur, ich will mal sagen, in wenigen Fällen nach solchen Kriterien wie Umweltverträglichkeit, Lärmbelastung.

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Der gibt auch das Geld!)

Er hat selber eine Klassifizierung vorgenommen. Er lässt sich dort auch nur durch neue Argumente überzeugen und darin sollten wir uns befleißigen. Ich wiederhole noch mal: Die Klassifizierungsschwerpunkte des Bundes sind Erhaltungsinvestitionen, die Vorrang haben, Aus- und Neubau zu Engpässen sind prioritär umzusetzen, 80 Prozent der Aus- und Neubaumittel für überregional bedeut

same Vorhaben. Kapazitätssteigerungen sollen erreicht werden und eine Gesamtnetzbetrachtung wird vorgenommen. Und in dem Zusammenhang wird es nicht einfach, diese beiden Vorhaben noch fortzusetzen, aber wir sollten uns hier für Wasungen, Merkers und Dorndorf sehr stark einsetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Hier komme ich noch einmal zur Bewertung Ihres Antrags. Wie gesagt, es sind bereits Mittel im Landeshaushalt für Planungsaufgaben bereitgestellt. Ich setze voraus, dass Restmittel, überschüssige Mittel natürlich auch dafür verwendet werden können. Ich setze auch voraus, dass sich das Ministerium bei der Personalgestaltung mit der Landesregierung verständigen wird. Aber was im Punkt 1 steht, ist für mich relativ schwierig zu bewerten. Sie wollen versuchen, dass alle Projekte befürwortet werden. Ich meine, manche mögen das in der Vergangenheit als Märchentraum bezeichnet haben und manche mögen dazu gesagt haben, hier hätten vielleicht schon Priorisierungsvorschläge stattfinden können. Fakt ist aber eins: dass der Bund entscheidet und dass wir uns tatsächlich darauf konzentrieren müssen, was noch unbedingt reparabel ist mit welchen Mitteln und Möglichkeiten. Da ist unser Antrag der wesentlich weiter gehende. Wir setzen uns konkret für zwei wichtige Projekte ein, wollen aber gleichzeitig noch erreichen, dass andere nachgerechnet werden und dass auch die Bürgerinnen und Bürger uns in unserem unbedingten Willen unterstützen, dort eine stärkere Berücksichtigung Thüringer Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan zu erreichen. Hier ist Ihr Antrag nicht sehr hilfreich, weil hier die Masse mitgenommen werden soll und außerdem eine Priorisierung von Ihrer Seite gar nicht angedacht ist. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie gemeinsam mit uns überlegt hätten: Wo sind unsere Kernforderungen, die wir jetzt noch an den Bund richten? Wo haben wir eventuell noch eine Erfolgsaussicht? Wenn wir fordern: Macht bitte alles – der Bund wird sich freuen, er wird selbst seine Kriterien anlegen, wird im Ernstfall neue Aspekte berücksichtigen, aber das war es dann auch. Hier bitte ich wirklich, darauf zu achten.

Noch eine kleine Mitteilung: Die Autobahnvorhaben, die Sie bei der ÖPP-Geschichte erwähnt haben, sind Bundesangelegenheiten. Der Bund hat sich dafür entschieden. Der Freistaat Thüringen hatte hier kein Mitspracherecht an der Stelle und wir sollten uns tatsächlich auch – wenn wir argumentieren – viel stärker darauf konzentrieren: Was ist wann eingereicht worden? Was ist wie bewertet worden und wer hat die Kompetenz bzw. die Möglichkeiten, noch etwas zu verändern, bzw. wer hat welche Zuständigkeit? In Bundeszuständigkeiten können wir im besten Falle als Antragsteller oder als Bittsteller gehen; er wird entscheiden. Hier bitten wir besonders, dass die starken Fraktionen, al

so die CDU, bei der SPD weiß ich, dass sie es tun will, sich für Thüringen dort mit einsetzen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Jetzt hat sich noch einmal Abgeordneter Malsch zu Wort gemeldet.

Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie können sich vorstellen, dass ich noch einmal hier vorgekommen bin, um auf einiges einzugehen. Frau Lukin, Sie haben es gerade angesprochen, der Bund gibt das Geld. Genau, der kann auch die Bewertungen machen. Denn immer der, der das Geld gibt, sollte auch die Bewertung machen können.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Macht er doch auch!)

Es wäre noch schöner, wenn wir die Bewertung letztendlich hier machen und dann sagen – okay, dann geht das „Wünsch dir was“ nämlich wieder los. Ich bin voll bei Ihnen, dass wir uns alle gemeinsam für die Ortsumfahrungen einsetzen, die jetzt nicht berücksichtigt sind. Aber wie Sie so schön gesagt haben, nach Möglichkeiten und mit Mitteln. Da muss man einfach auch sagen: Wenn mir diese Ortsumfahrungen wichtig sind, welche Mittel stelle ich denn zur Verfügung, um vielleicht diesen Kosten-Nutzen-Faktor anders bewerten zu lassen? Dann sind wir doch beieinander.

Herr Kobelt, die Rede, die Sie hier gehalten haben, war eine Oppositionsrede aus dem Bundestag. Das müssen wir einmal ganz klar feststellen.

(Beifall CDU)

Wir sind aber hier in Thüringen. Den Beweis haben Sie angetreten, dass Sie und Ihre Fraktion noch nicht in der Rolle der Regierung angekommen sind. Sie sind nämlich letztendlich für Thüringen zuständig und nicht für die grünen ideologischen Projekte.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Da kann ich nicht nur forcieren. Wir müssen eine Gleichbehandlung machen. Wir können doch nicht sagen, wir favorisieren jetzt, weil uns Grünen das am besten gefällt, das Thema „Schiene“. Ich habe das Beispiel angesprochen, alternative Energien fahren aktuell auf der Straße. Da muss ich mich auch um die Straßenprojekte mit einsetzen und kann nicht sagen, nur weil ich hier letztendlich Mitantragsteller bin, sehe ich das so oder so.

Und unter Punkt 4 Ihres Antrags musste ich heute neue Erkenntnisse finden, nämlich, so habe ich eigentlich die Ministerin verstanden, dass der Punkt 4

(Abg. Dr. Lukin)