Protocol of the Session on April 21, 2016

Zum Jugendangebot zunächst: Der Änderungsvertrag sieht die Einrichtung eines von ARD und ZDF zu gestaltenden Netz- oder Online-Jugendangebots vor, wobei man als Zielgruppe junge Menschen definiert hat. Wer diese jungen Menschen sein sollen, erfährt man nicht. Vor fünf Minuten hätte ich noch fragen können, jetzt sind sie alle weg.

In den Erläuterungen, die man zu dem Änderungsstaatsvertrag findet, ist oft die Rede von 14- bis 29-Jährigen, also eine nicht gerade homogene Gruppe und eine Gruppe, die sich nicht gerade durch gleichartige mediale Interessen und Perspektiven ausweist. Der Sinn des Ganzen soll darin bestehen, dass diese jungen Menschen für die Öffentlich-Rechtlichen zu gewinnen oder zurückzugewinnen sein sollen. Also sie sollen dazu beitragen, das Gesamtangebot von ARD und ZDF zukünftig in größerem Umfang als derzeit generationenübergreifend zu nutzen, wie es in der Begründung des Staatsvertrags heißt. Hinter dem Plan, meine Damen und Herren, steckt eine simple wie eigennützige Logik und die geht so: Junge Menschen sind heute vor allem im Netz unterwegs. Da sie sich dadurch zunehmend dem Zugriff des öffentlich-rechtlichen Staatsfunks entziehen und vielleicht deshalb anfangen, freier zu denken, sollen sie wieder an die Öffentlich-Rechtlichen gebunden werden, zahlen müssen sie ja ohnehin. Also gehen die ÖffentlichRechtlichen einfach auch ins Netz und hoffen, dass dann die jungen Menschen auch wieder zurückkommen. Der ehemalige ARD-Vorsitzende Herr Raff formulierte das 2008 so: „Es bleibt dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht das Internet.“ Wir aber müssen uns fragen, ob das Netz auch den öffentlichen Rundfunk braucht. Dazu sage ich und dazu sagt die AfD ganz klar: Nein, das braucht es nicht.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Mensch braucht die AfD!)

Und um die Frage, die Ihnen allen ins Gesicht geschrieben steht – also von denen, die da sind –, zu beantworten, warum wir das so sehen, erkläre ich Ihnen das von hier aus gern.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh nein!)

Das Konzept des Online-Jugendangebots beruht auf der Vorstellung, man könne im Netz für die jungen Menschen quasi einen öffentlich-rechtlichen Kanal etablieren, den man einschaltet, wie man den Bayrischen oder Mitteldeutschen Rundfunk im Fernsehen oder Radio einschaltet. Da aber genau das dem Nutzungsverhalten der jungen Menschen nicht entspricht und sich dies wahrscheinlich auch

schon – und Gott sei Dank – bei ARD und ZDF herumgesprochen hat, muss man aus deren Sicht das neue Angebot auch auf anderen Plattformen präsentieren, also etwa auf Facebook oder auf YouTube – Kollegin Henfling hatte darauf schon hingewiesen. Die Vorstellung, dass man die jungen Menschen auf diese Weise an das Gesamtangebot des Öffentlich-Rechtlichen heranführen kann, halten wir, halte ich – mit Verlaub – für äußerst naiv. Die Erfahrung zeigt doch, dass das Angebot, das die Öffentlich-Rechtlichen den jungen Menschen bisher so machen, allzu oft in altbackenen ideenlosen Kopien derjenigen Angebote besteht, die die Privatsender bereits präsentiert haben oder zurzeit herunternudeln. Genau das ist der Grund dafür, dass sich die jungen Menschen von den ÖffentlichRechtlichen abwenden. Wenn diese, also die Öffentlich-Rechtlichen, nun die privatwirtschaftlichen Plattformen wie Facebook oder YouTube nutzen wollen, zeigt sich darin nicht allein, dass man sich als öffentlich-rechtlicher Anbieter den Vorgaben dieser Plattformen zu unterwerfen bereit ist, also Plattformen von Mediengiganten aus dem amerikanischen Raum. Es zeigt vor allem, meine Damen und Herren, das klassische Versagen der mit jährlich 8 Milliarden Euro gepäppelten öffentlich-rechtlichen Medien, auf diesem Gebiet in die Zukunft zu denken und die Jugend und die Zuschauer von morgen an sich zu binden.

(Beifall AfD)

Es zeigt aber auch, dass man sich sehr weit in das Feld der kommerziellen Anbieter hineinbegibt, obwohl man jährlich über rund 8 Milliarden Euro von den Bürgern abgepresster Beiträge erhält. Damit lässt sich dann leicht Wettbewerb führen – natürlich, wenn man die 8 Milliarden schon im Rücken hat. Kritik hieran wurde im Vorfeld von politischer und Staatssenderseite stets eigennützig abgebügelt. Herr Hoff will die Kritik gar nicht hören, der ist schon mal rausgegangen. Aber die Kritik bleibt gleichwohl stichhaltig.

Nun sind Prognosen bekanntlich notorisch ungewiss, vor allem – wie man so schön sagt – wenn sie die Zukunft betreffen. Ich lege mich dazu hier trotzdem mal fest und wage die Behauptung, dass auch das geplante Online-Jugendangebot die jungen Menschen nicht an die öffentlich-rechtlichen Staatssender heranführen wird. Andere Projekte der versuchten Zuschauergewinnung oder -zurückgewinnung oder Zuschauerbindung sind bereits nach hohen Kosten wieder eingestellt worden. Ich erinnere da an die Spartenprogramme EinsPlus und ZDFkultur. Diese Pleite dort lässt auch hier nichts Gutes erahnen, meine Damen und Herren.

Es steht zu befürchten, dass das Jugendkanalprojekt am Ende nur als kümmerliches Schattengewächs überleben wird. Überleben deshalb, weil es sich auf die staatlich garantierte Finanzierung durch

Zwangsbeiträge der Bürger stützen kann. Dann kommt es auch nicht darauf an, ob das Internet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht, er ist im Internet einfach da und wird von uns allen zwangsweise bezahlt. Die Beitragszahler zahlen ja, egal, was dabei herauskommt. Egal auch, ob überhaupt irgendjemand irgendetwas vom Staatsfunk sehen und hören will, die Milliarden sprudeln leider trotzdem.

(Beifall AfD)

Das führt mich schon flugs zum zweiten Punkt, dem sogenannten Rundfunkbeitrag. In der Begründung zum Staatsvertrag wird hier auf die finanzielle Selbstverpflichtung von ARD und ZDF im Sinne des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags verwiesen, wonach die Aufwendungen für das neu einzurichtende Jugendangebot auf 45 Millionen Euro jährlich begrenzt werden sollen. 45 Millionen Euro, denkt man sich, sind viel Geld. Auf der anderen Seite muss man sich vor Augen führen, dass aus dem Topf der Zwangsbeiträge jährlich rund 1 Milliarde Euro in die Taschen von überbezahlten und verwöhnten Multimillionären im Fußball fließt. Vor diesem Hintergrund wirkt es zunächst mal wenig – denkt man. Und das soll uns die Sache schmackhaft machen. Aber wie ich Ihnen gerade gesagt habe, ist das eine Selbstverpflichtung. Wer sich selbst verpflichten kann, meine Damen und Herren, der kann sich auch selbst entpflichten. Wenn Sie wissen, wie die Organe der Kontrolle – zusammengesetzt überwiegend aus den Altparteien – in den Gremien des Staatsfunks reagieren, dann wissen Sie genau, dass sich eine solche Entpflichtung sehr leicht durchsetzen lässt und wir uns dann in ein paar Jahren nicht über 45 Millionen Euro unterhalten, sondern über wesentlich mehr.

Irgendwann kommt das Argument der Teuerungsrate oder es wird irgendein anderer Grund ins Feld geführt und dann wird die Kostenspirale Schritt für Schritt weitergedreht und dann kommen die Pensionsverpflichtungen der Öffentlich-Rechtlichen dazu und es werden diese 45 Millionen Euro, die aufgewendet werden, um sich auf Facebook und YouTube zu tummeln, jährlich oder regelmäßig steigen.

Deshalb ist den Beteuerungen, es gehe jetzt auch mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag darum, den „Rundfunkbeitrag seiner Höhe nach“ zu stabilisieren, nichts Wahres beizumessen. Da wird uns wohl etwas zu viel Sand in die Augen gestreut. Das war vorhin bei einigen Themen auch schon der Fall. Dazu passt auch – vielleicht nicht auf den ersten Blick –, dass die KEF, also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, ihren 20. Bericht vor Kurzem vorgelegt hat und – Sie haben es gelesen – dass eine satte Reduzierung des Rundfunkbeitrags ab 2017 ansteht, 30 Cent im Monat, auf monatlich 17,20 Euro. Super, sagt man sich da, da kann ich

mir ja nach einem Jahr schon ein zusätzliches Bier gönnen. Aber auch das macht einen nicht froh, weil wir genau wissen, dass ab der Beitragsperiode 2021 aus diesen häppchenweisen Senkungen fette Steigerungen werden, und da stehen uns ab 2021 Rundfunkbeiträge ins Haus, die wahrscheinlich über die 20 Euro im Monat hinausgehen. Angesichts dieser absehbaren Entwicklung, meine Damen und Herren, zeigt sich, dass das System des öffentlich-rechtlichen Zwangsfunks zu einem habgierigen Oktopus angewachsen ist. Man muss es als unverantwortlich ansehen, ein zusätzliches Angebot etablieren zu wollen, das noch mehr Geld kostet – alles auf dem Rücken der Beitragszahler. Was die durch den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommenen Änderungen am Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angeht, so dürfen sich die Zwangsbeitragszahler, also fast alle, im Übrigen darüber freuen, dass sich die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten oder der Beitragsservice, wie er euphemistisch genannt wird, auch als totales Kontroll- und Überwachungssystem bewährt hat. Zum Kontroll- und Überwachungssystem habe ich gestern schon etwas gesagt, Herr Blechschmidt, hier spielen wir auf einer anderen Ebene, aber die Richtung ist auch nicht ganz so schön, die hier die Rolle spielt.

Für schlimm hatten wir es schon gehalten und wenn man sich hier Kapitel 4 Nummer 8 des Vertrags anguckt, da ist ein bundesweiter Meldeabgleich vorgesehen. Das heißt, es werden wieder alle Bundesbürger oder alle hier in Deutschland Wohnenden erfasst, wo sie wohnen, und das lückenlos. Es entsteht da eine Superkrake, ein staatliches Supereinwohnermeldeamt. Ich wundere mich, dass unsere ansonsten so umtriebigen Datenschützer das alles durchwinken und zulassen, dass der Zwangsbeitragsservice auch noch zu einem großen Bruder orwellschen Ausmaßes heranwächst. Auch das können wir gern im Ausschuss besprechen.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass meine Zeit gleich um ist und mir auch kein neues Getränk gereicht wird, komme ich zum Ende. Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein überaus problematisches Werk, das vor allem die Interessen eines wuchernden Mediensystems im Blick hat und den Bürger in erster Linie als zwangsbeitragsverpflichteten Untertan behandelt. Da steckt sehr viel Obrigkeitsgehabe drin. Das sehen wir von der AfD grundsätzlich immer und überall sehr kritisch.

(Beifall AfD)

Ich bin deshalb zwar nicht wirklich gespannt, aber sehr interessiert daran, was die Regierung und dann hoffentlich auch Herr Hoff, wenn er Zeit für dieses Thema findet, uns im Ausschuss dazu sagen wird. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Jetzt erteile ich Herrn Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion Die Linke, das Wort.

Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, ich knüpfe mal an die sachlichen und fachlichen Beiträge der Redner an, die sich mit dem Staatsvertrag in der Form auseinandergesetzt haben, der auf der Grundlage der Bundesverfassungsgerichtsurteile liegt, die da lautet: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie in diesem Land. Ich knüpfe an drei Punkten an: Das sind die Problematik Jugendangebot, Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und Jugendmedienschutz. Ich werde versuchen, nicht das zu wiederholen, was schon gesagt worden ist, sondern vielleicht den einen oder anderen kritischen Gedanken noch mal aus vergangenen Debatten hier mit anführen.

Das Jugendangebot, das jetzt für den öffentlichrechtlichen Rundfunk gesetzlich verankert werden soll, bringt auch ein zunehmendes gesellschaftliches Bedürfnis, was durch junge Menschen artikuliert wird, ganz konkret zum Ausdruck. Die jetzige Entscheidung, ein inhaltsbezogenes Jugendangebot des Öffentlich-Rechtlichen im Internet zu etablieren, halten wir für richtig, wobei – ich will es nicht verschweigen – wir durchaus einen eigenen Fernsehkanal für geeignet gehalten hätten, letztlich aber das festzustellende Nutzerverhalten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für das Internetangebot ein nicht zu vernachlässigendes Argument ist. Auch sehen wir mit der Einstellung – das ist schon mehrmals gesagt worden – von ZDFkultur und EinsPlus zugunsten des Jugendangebots die Kritik der privaten Fernsehanbieter mit Blick auf eine mögliche Ausweitung des Fernsehangebots öffentlich-rechtlichen Rundfunks für berücksichtigt. Auch die angesprochene Forderung der Finanzierung, 45 Millionen Euro aus eigenen Mitteln der öffentlich-rechtlichen Anstalten und nicht zusätzlich für das Jugendangebot bereitzustellen, halten wir für sachgemäß und richtig.

Stichwort „Rundfunkbeitrag“: Ja, auch die Linke hat der Einführung des neuen Finanzierungsmodells „Haushaltsbeitrag in Deutschland“ zugestimmt, aber immer auch die Evaluierung im Großen und im Konkreten, sprich Korrektur gegenüber Gesellschaften und sozialen Einrichtungen, Veränderung bzw. Wiedereinführung von Befreiungstatbeständen und auch Regelung für die sogenannten Nichtseher eingefordert, bis hin zu einen gesellschaftlichen Diskurs – ich betone ausdrücklich Diskurs – zum Einstieg in die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Wenn ich heute den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag betrachte, nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass es Veränderungen gegenüber gesellschaftlichen und sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für behinderte Menschen gibt. Aber eine umfassende Wiederherstellung von Befreiungstatbeständen mit Blick auf die Menschen mit Behinderung im Konkreten sehen wir nicht, was wir ausdrücklich bedauern. Auch die Veränderung mit Blick auf die Betriebsstätten und die Einbeziehung der Anzahl der Beschäftigten ist für uns nachvollziehbar und richtig. Was die datenschutzrechtliche Problematik anbetrifft, ist hier auch schon einiges gesagt worden. Hier, glaube ich, ist es wichtig, noch mal zu erwähnen, dass es umfangreiche Gespräche mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz gegeben hat und dass zumindest einige größere Fehler beseitigt werden konnten.

Stichwort „Jugendmedienschutz“: Es ist schon angesprochen worden, die Verabschiedung eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags hat eine längere Geschichte, mittlerweile über zehn Jahre, das wiederhole ich jetzt nicht noch mal. Aber mit dem Staatsvertrag 2003 wurde auch die KJM – die Kommission zum Jugendmedienschutz – installiert. Sie ist ein wichtiges Organ für die Landesmedienanstalt. In diesem Zusammenhang: Herzlich willkommen, einer der letzten Zuhörer, Herr Direktor der Landesmedienanstalt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Auch die Konvergenz der Frage der Vergleichbarkeit der verschiedenen Medien – Fernsehen, Hörfunk, Video etc. pp. – halten wir für einen richtigen Schritt. Dennoch würde ich darüber hinaus zwei andere Gedanken nochmals auf den Tisch legen.

Frage „Netzneutralität“: Wir müssen uns durchaus im Klaren darüber sein – und das ist ja auch angesprochen worden –, dass es einen umfassenden Schutz für die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen im Netz, im Internet nicht geben wird. Gleichzeitig darf der Wunsch nach weiteren umfassenden Sperren oder Filtern nicht die Grundsubstanz der Netzneutralität infrage stellen. Das wollen wir nicht.

Zweites Stichwort „Medienkompetenz“: Wir können feststellen, dass Thüringen seit Jahren in Deutschland bei der Medienbildung, Medienpädagogik, Medienkompetenz Vorreiter ist und – ich hoffe – auch bleibt. Hier möchte ich jene Träger und Verantwortlichen, beispielhaft die Landesmedienanstalt, das ThILLM oder den Erfurter Netcode nennen. Sie haben in den zurückliegenden Jahren eine wirklich beispielgebende Arbeit geleistet. Dafür vielen Dank. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die Protokollnotiz zum Staatsvertrag zitieren, die lautet – Zitat: „In Erkenntnis dessen, dass ein wirksamer Ju

(Abg. Brandner)

gendmedienschutz allein auf gesetzlichem und technischem Weg nicht erreichbar ist, sehen die Länder die Stärkung von Medienkompetenz als eine wichtige Aufgabe an. Infolge dieses Zweckes unterstützen sie auch weiterhin Lehrende, Eltern und andere Menschen in Erziehungsverantwortung, Kindern und Jugendlichen Medienbildung zu vermitteln.“ Dies tragen wir ausdrücklich mit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Letzter Gedanke: Seit Jahren, bei jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, werden die verfassungsrechtlichen Abläufe von jedem Staatsvertrag erwähnt – Rundfunkkommission, Ministerpräsidentenkonferenz, Ratifizierung durch den Landtag und die entsprechende Debatte. Die rationale Feststellung, dass sich 16 Länder auf einen Inhalt und somit auf einen Staatsvertrag nicht nur verständigen, sondern gemeinsam beschließen müssen, hebt meine kritischen Bemerkungen zur Teilhabe, zur inhaltlichen Gestaltung jener Staatsverträge durch die Landtage nicht grundsätzlich auf. Positiv vermerke ich eine zunehmende frühzeitige Informationspolitik seitens der Landesregierung über die Sach- und Diskussionsstände in der Rundfunkkommission sowie der Ministerpräsidentenkonferenz, was schon am Ende der vergangenen Legislaturperiode durch die damalige Landesregierung praktiziert wurde. In diesem Sinne sehe ich einer weiteren intensiven Diskussion im Ausschuss, in dem entsprechenden Fachausschuss „Europa, Kultur und Medien“, mit Interesse entgegen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache und es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer diesem seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht sehr einstimmig aus. Damit erübrigen sich alle anderen Abstimmungsfragen. Ich bedanke mich.

Bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, noch eine Information für die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen, die treffen sich im Raum des Ältestenrats unmittelbar nach Beginn der Mittagspause, im Raum F 102. Die Sitzung wird fortgesetzt um 13.50 Uhr.

Wir setzen jetzt die Plenarsitzung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 28

Fragestunde

Die erste Frage hat Herr Abgeordneter Herrgott, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1951.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage:

Aufgaben der Thüringer Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe

Der Bürgermeister der Gemeinde Langenorla hat den Nutzungsvertrag des Feuerwehrgerätehauses des Feuerwehrvereins Kleindembach am 23. März 2016 dahin gehend verändert, dass der Verein das Gebäude ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Dorffesten nutzen darf. Jede weitere Nutzung im Zuge der Vereinstätigkeit ist untersagt worden. Zudem muss der Feuerwehrverein Kleindembach seit 2015 anteilig Betriebskosten in Höhe von 500 Euro pro Jahr für das Feuerwehrgerätehaus an die Gemeinde zahlen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist diese Vorgehensweise des Bürgermeisters mit dem § 10 Abs. 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz vereinbar?

2. Ist die Zahlung von Betriebskosten durch Feuerwehrvereine an die Gemeinde eine übliche Vorgehensweise im Freistaat Thüringen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen des Bürgermeisters der Gemeinde Langenorla hinsichtlich der Einschränkung des Feuerwehrgedankens durch Vereine nach dem § 10 Abs. 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz?