der einer Partei angehört, die allen Ernstes auf Kinder und Frauen schießen lassen will? Was ist das für eine Lehrkraft,
in dem drinsteht, dass das ein viel zu tiefer Eingriff in die Familien ist, die Ganztagsschulen? Wie bigott sind Sie denn überhaupt, Herr Höcke? Was machen Sie hier?
Herr Höcke, Sie haben uns nicht einen Unterstützer Ihrer kruden Fantasie einer Veränderung des Thüringer Schulgesetzes aus Thüringen benannt. Sie nehmen hier Pressemitteilungen aus der großen, weiten Welt. Vielleicht finden Sie auch noch was aus San Francisco, ich weiß es nicht, dann können Sie es ja gern auch vortragen, diese Redezeit sei Ihnen gegönnt. Aber es dient überhaupt nicht dazu, hier eine sachliche Debatte zu führen anhand eines Themas, was uns alle umtreibt, nämlich die menschenwürdige Unterbringung und die Absicherung von Schulsport und Vereinssport. Dazu haben Sie nichts, und zwar gar nichts gesagt. Das ist ein Armutszeugnis. Dafür steht aber Ihre gesamte Fraktion – Kollege Kobelt hat das eben noch mal deutlich gemacht. Sie können nur die Klappe aufreißen, aber tatsächlich haben Sie nichts, und zwar gar nichts beizutragen.
(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Man hatte uns doch mehr Redezeit zugeteilt – dann ha- ben wir uns wohl verhört!)
Gibt es noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimmkarten abzugeben? Ja. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung der Stimmen.
Wir haben ein Ergebnis der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/1762. Es wurden 76 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 7, mit Nein 69, es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge 2). Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.
Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1840 ERSTE BERATUNG
Wünscht jemand aus den einbringenden Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Kuschel, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zunächst recht herzlich Ralf-Uwe Beck, den Landesvorsitzenden des Vereins „Mehr Demokratie“ und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter auf der Tribüne begrüßen.
Mit den direktdemokratischen Angeboten aktiviert man bekanntermaßen das Engagement der Menschen. Es gibt spannende inhaltliche Debatten. Es gibt Menschen, die Erfahrungen sammeln, dass sie selbst etwas verändern können. Nicht von ungefähr haben vor Jahren über 250.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner das Volksbegehren für mehr Demokratie auf Landesebene unterstützt und damit in einer ersten Runde erhebliche Verbesserungen in diesem Bereich im Freistaat durchgesetzt. Schon im Jahr 2005 hatten die damalige PDS und die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Der ist damals noch an der parlamentarischen Mehrheit hier gescheitert. Die Eckwerte dieses damaligen Gesetzentwurfs hat der Verein „Mehr Demokratie“ aufgegriffen und weiterentwickelt.
Durch den öffentlichen Druck und auch durch das bereits von mir genannte Volksbegehren gab es dann bereits im Jahr 2009 Änderungen auf Landesebene. Wir haben ein Volksbegehrenbegleitgesetz bekommen, in der Thüringer Kommunalordnung gab es erhebliche Veränderungen, aber damit waren wir noch lange nicht die Zugmaschine für mehr Demokratie auf Bundesebene. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf von Linke, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen ist eine klare und notwendige Stärkung und Ausweitung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Gerade auf kommunaler Ebene erleben Menschen Auswirkungen ihrer Entscheidungen. Insofern ist es richtig, ihnen zu ermöglichen, dass sie unmittelbar und direkt an diesen Entscheidungen mitwirken können.
Der 2009 ausgehandelte Kompromiss hat zu einer Unübersichtlichkeit im Gesetz geführt. Ich darf nur daran erinnern, dass es in der kommunalen Praxis immer noch schwerfällt, zwischen der Straßensammlung und der Amtsstubensammlung zu unterscheiden. Die Amtsstubensammlung wurde nicht in einem Fall zur Anwendung gebracht. Insoweit kann man sehen, wie realitätsfern die damalige Entscheidung der CDU-Mehrheit hier im Thüringer Landtag war. Sie haben eine Entscheidung getroffen, die in der kommunalen Praxis gegen Null gelaufen ist. Wir werden jetzt neue inhaltliche Regelungen einführen und damit Spitze in der Bundesrepublik.
Meine Damen und Herren, wir führen ein eigenständiges Verfahrensgesetz für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene ein, orientieren uns dabei an den Verfahrensvorschriften zum Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene. Wir entfrachten damit auch die Thüringer Kommunalordnung, weil wir in einem Spezialgesetz die gesamten Verfahrensregelungen aufnehmen. Insofern ist das schon eine Erleichterung. Aber wir verändern auch inhaltliche Dinge, indem
wir Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Ortsteilen und Ortschaften ermöglichen. Wir ermöglichen, dass durch ein Bürgerbegehren das Abwahlverfahren von Bürgermeistern in Gang gesetzt werden kann. Wir ermöglichen das Ratsbegehren, bei dem bekanntermaßen die kommunalen Gremien – also der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag – bestimmte Entscheidungen und Projekte selbst den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung übergeben können. Wir führen das Rederecht für die Initiatoren in den Gemeinderatssitzungen ein, damit die dort ihre Projekte selbst vorstellen können.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befindet sich der dritte wichtige Baustein eines umfassenden Ausbaus der direkten Demokratie in Thüringen auf der Zielgeraden. Die einreichenden Fraktionen von Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf nach einer umfangreichen Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss noch vor der Sommerpause hier im Landtag beschlossen werden kann und damit auch ermöglicht wird, dass er zeitnah in Kraft tritt. Wir werden dann in der Debatte sicherlich schon eine erste Einschätzung treffen. Mit meiner letzten Anmerkung stelle ich hier gleichzeitig den Antrag der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss und – da es ein Gesetzentwurf von einer Fraktion ist – auch an den Justizausschuss. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Holbe, CDU-Fraktion, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Einbringung des durch Herrn Kuschel noch mal begründeten rot-rot-grünen Gesetzentwurfs wird unter anderem mit einer dringend gebotenen Überarbeitung begründet. Gerade in den Regelungen für den Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
ist das für uns so nicht zu erkennen, und das gerade, obwohl wir in den vergangenen Jahren die Gesetzgebung auf Landes- und Kommunalebene hier im Thüringer Landtag weitreichend liberalisiert haben. Seit dem Demokratieforum im Jahr 2003 sowie mit dem von Ihnen bereits erwähnten im April 2009 vom Thüringer Landtag verabschiedeten Volksbegehren-Gesetz hat Thüringen auf diesem
Sie sprachen davon, Thüringen sei nicht Zugmaschine. Aber wenn man einen Blick in das sogenannte Volksentscheid-Ranking, das Mehr Demokratie e. V. im Jahr 2013 auf den Weg gebracht hat, wirft, dann wird man sehen, dass Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern gemeinsam mit Schleswig-Holstein auf Platz 4 ist, und Platz 4 von immerhin 16 Ländern ist ein respektables Ergebnis.
Lassen Sie mich kurz einige wenige Eckpunkte nennen, die Thüringen bei der direkten Demokratie so weit nach vorn gebracht haben. Die Hürden bei Bürgerbegehren wurden deutlich abgesenkt und die direktdemokratischen Möglichkeiten erweitert. Seither sind auch auf Landkreisebene Bürgerbegehren möglich und aus dem bisherigen Bürgerantrag wurde ein Einwohnerantrag, für den höchsten 300 Unterschriften erforderlich sind. Mit diesem Einwohnerantrag ist auch das Wahlalter auf kommunaler Ebene auf Jugendliche ab 14 herabgesenkt worden, sodass auch hier eine breite demokratische Basis der Teilnahme ermöglicht worden ist. Überdies wurde das Bürgerbegehren auch noch mal überprüft in Richtung auf Themen, die zulässig sind. Hier gab es ebenfalls eine deutliche Reduzierung, was alles ermöglicht worden ist. Der Zwang zum Kostendeckungsvorschlag wurde entfernt und für ein Bürgerbegehren in freier Sammlung müssen seither noch 7 Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben, maximal 7.000. Nun legt Rot-RotGrün einen Gesetzentwurf vor, der weitere Neuerungen auf diesem Gebiet vorsieht. Wen wundert es? Wenn man einen Blick ins Gesetz und auf die Homepage von „Demokratie Jetzt“ wirft, wird man unweigerlich Gemeinsamkeiten finden.
Ich will an dieser Stelle gar nicht abstreiten, dass der Gesetzentwurf auch Regelungen enthält, die meine Fraktion durchaus für sinnvoll und praktikabel erachtet. Aber meiner Meinung nach verfolgt Rot-Rot-Grün hier eine ganz andere Intention. Nach den Worten meines Kollegen Uwe Höhn soll mit dem Gesetz das Interesse der Bürger an kommunalen Angelegenheiten auch in künftigen Großgemeinden wachgehalten werden. Hieraus lässt sich die zeitliche und sächliche Nähe des Gesetzes zur geplanten Gebietsreform wunderbar ableiten, aber nach meinem Dafürhalten geht es Ihnen, werte Kollegen der rot-rot-grünen Fraktionen, vorrangig gar nicht darum, mehr Demokratie zu ermöglichen, sondern um die Schaffung von Unruhe und politischer Instabilität in den Thüringer Gemeinden.