Protocol of the Session on March 16, 2016

Meine Damen und Herren, ich erlaube mir einen Präsidenten eines Gerichts zu zitieren in der Anhörung: „Der Einsparbetrag, den der Staat nach einer ehrlichen Berechnung erzielt, ist im Verhältnis zu dem Betrag, der dem einzelnen Referendar verloren geht, viel zu gering, als dass man die Nachteile für den einzelnen Rechtsreferendar in Kauf nehmen sollte.“ Besser kann man es nicht formulieren, besser könnte auch ich das nicht formulieren.

(Beifall AfD)

Ich erinnere daran – ich hatte bereits im Ausschuss darauf hingewiesen –, das Einsparvolumen beträgt 340.000 Euro im Jahr, das grob und großzügig geschätzte Einsparvolumen. Meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, 340.000 Euro im Jahr sind das, was Sie in sieben bis acht Stunden für Ihr Flüchtlingswesen in Thüringen raushauen. Und darauf bauen Sie Einsparungen bei den Referendaren auf. Da ist eine Schieflage zu erkennen, die nicht erklärbar ist.

(Beifall AfD)

Nicht völlig grundlos – Frau Martin-Gehl hat es angesprochen – wird eine einzige denkbare Verbesserung angesprochen, nämlich die Gefahr, nach der Ausbildung arbeitslos zu werden. Wir dürften uns allerdings alle einig sein, dass das Ziel der Ausbildung ist, gerade nicht arbeitslos zu werden, und dass arbeitslos ja nur die werden – ich sage es mal ganz salopp –, die in der Prüfung nicht gerade das Beste hingelegt haben. Wir hatten auch dazu eine Wortmeldung im Ausschuss, ich will nicht sagen, wer es war, aber er hat gesagt, er wäre froh darüber, denn er war arbeitslos nach seinem Studium und er hätte sich darüber gefreut. Aber ich glaube, die Mehrheit der Referendare macht ordentliche Prüfungen, macht ein ordentliches Staatsexamen und ist danach nicht arbeitslos. Sie machen also hier Politik für eine verschwindende Minderheit und auch mit der falschen Zielrichtung. Denn allenthalben wird ja qualifizierter juristischer Nachwuchs gesucht. Warum also sollte jemand,

der in Thüringen ein gutes Examen macht, arbeitslos werden?

Sie verkennen auch, dass ich selbst dann – Frau Martin-Gehl hat es angesprochen –, wenn ich arbeitslos werde und auf Grundlage dieser Minimalvergütung von 1.100 Euro im Monat Arbeitslosengeld bekomme, unter den Hartz-IV-Satz rutsche und somit auch nicht gerettet bin. Ich muss also weiterhin Hartz IV beantragen und hoffen, dass die hohen Kriterien von mir erfüllt werden.

Die Argumentation, Thüringen sei das einzige Bundesland, das Rechtsreferendare noch als Beamte einstellt, überzeugt ebenfalls nicht. Das ist zwar richtig, aber man muss ja nicht alles Schlechte von anderen Bundesländern nachmachen. Zum anderen ist auch nicht bekannt, dass Thüringen jemals von anderen Bundesländern aufgefordert worden wäre, den Status der Rechtsreferendare zu ändern. Ganz im Gegenteil. Auch – darauf weist der Präsident eines Gerichts vollkommen zu Recht hin – wird der nur sehr beschränkt attraktive Vorbereitungsdienst in Thüringen weiter an Ansehen verlieren, wenn das Alleinstellungsmerkmal der sofortigen Einstellung und vergleichsweise höheren Vergütung wegfallen sollte. Sie schaffen damit einen klassischen weiteren Standortnachteil.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ich weiß ja nicht, wie eine lange Rede ausgesehen hät- te!)

(Beifall AfD)

Die sieht nicht aus, die hört man an, Sie können mich auch gern angucken, aber ich hoffe, Sie hören noch mehr zu.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ist doch span- nend!)

Meine Damen und Herren, das ist im Übrigen genau die Argumentation meiner Fraktion in der ersten Lesung. Der wahre Fachkräftemangel, nämlich der an gut ausgebildeten Akademikern, die die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichern können und sollen, wird bei den Juristen spätestens Anfang des nächstens Jahrzehnts mit der großen Pensionierungswelle einsetzen, die daraus folgt, dass Anfang der 90er-Jahre eine homogene Richterschaft, also vom Alter her, eingestellt wurde. Es ist offenkundig, dass der Personalmangel auftreten wird. Sie von Rot-Rot-Grün ignorieren es trotzdem, obwohl es offenkundig ist – ein weiteres Zeichen Ihrer Weltfremdheit, ein weiteres Armutszeugnis der Art und Weise, wie Sie hier Gesetze machen.

(Beifall AfD)

Was droht noch, wenn Ihre Gesetzesidee Wirklichkeit wird? Durch die abgesenkte Vergütung wird es vermehrt zu Nebentätigkeiten bei den Referendaren kommen. Es wird dazu kommen müssen, damit sie überleben können, was sich wiederum negativ

auf das Ausbildungsergebnis auswirken wird, sodass deshalb dann im Anschluss Arbeitslosigkeit eher droht als heute. Sie schaffen sehenden Auges, meine Damen und Herren, eine Arbeitslosengefahr, ein akademisches und juristisches Prekariat – und das alles ohne Not. Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich Rechtsreferendare dazu veranlasst sehen werden, höhere oder ergänzende Vergütungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Das mag man dann zwar als praktischen Teil der Ausbildung verkaufen können, aber es wird die Kosten, die Sie einzusparen hoffen, wahrscheinlich egalisieren.

Die Krönung des Verrisses, meine Damen und Herren, kommt aber jetzt – Herr Emde, wenn Sie zuhören wollen. Es gibt im Ministerium für Justiz Aktenvermerke, in denen rechnerisch und sachlich belegt wird, dass die Abkehr von Widerrufsbeamten im juristischen Vorbereitungsdienst weder dem Staat und schon gar nicht den Betroffenen irgendeinen Vorteil bringt. Der Skandal in dem Zusammenhang ist also nicht, dass Sie Gesetzentwürfe einbringen, die unsinnig sind, das ist ja eigentlich üblich bei Ihnen, der Skandal in dieser Sache ist, dass im zuständigen Ministerium Aktenvermerke vermodern, die Ihnen haarklein selber den Unsinn Ihres Gesetzentwurfs erklären könnten und die Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Ich zitiere – ich vermute, Sie haben die Aktenvermerke selber nicht gelesen. Da steht drin – was Sie von Rot-Rot-Grün wollen, steht da natürlich nicht drin –, dass das, was Sie wollen, auf kurzfristige, technokratische und die Dinge nicht zu Ende denkende Argumente gestützt ist. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Also gucken Sie mal in die Aktenvermerke, die in Ihrem Ministerium, Herr Lauinger, vorliegen, dann müssten Sie diesen Gesetzentwurf eigentlich auch ablehnen. Das ist prima bei Ihnen, es passt wie die Faust aufs Auge zu Ihrer gesamten Politik: Augen zu und durch!

(Beifall AfD)

Das bisher Gesagte ist eigentlich schon mehr als genug, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Wenn ich aber zu Ihnen gucke, zu Rot-Rot-Grün, sehe ich das noch nicht. Deshalb muss ich noch ein paar Argumente bringen und will der Vollständigkeit halber noch auf einige Dinge hinweisen.

Es besteht zu Recht – die Frau Walsmann hat darauf hingewiesen – die Sorge einer Ungleichbehandlung mit Lehramtsreferendaren und Polizisten in Ausbildung. Diese beiden Gruppen werden nach wie vor verbeamtet, obwohl gerade bei Lehrern in der späteren Laufbahn eine weitere Verbeamtung nahezu ausgeschlossen ist. Also warum Sie da die Lehrer anders behandeln als die Rechtsreferendare, die zumindest noch die Chance darauf haben, Beamte oder Richter zu werden, erschließt sich nicht ansatzweise. Damit ist Ihr Argument, der

Großteil der Rechtsreferendare werde für ein späteres Berufsleben außerhalb der Beamtenlaufbahn ausgebildet, ebenfalls ad absurdum geführt. Von den rechtlichen Unwägbarkeiten der Ungleichbehandlung gar nicht zu reden, ich hatte auf die drohenden Auseinandersetzungen vor Gericht hingewiesen.

Ihr Entwurf ist zudem familienfeindlich, beschränken Sie den Familienzuschlag doch ausschließlich auf Kinder, und auch das erst, nachdem wir von der Opposition Sie darauf hingewiesen hatten, dass eine soziale Schieflage besteht. Ihr Entwurf, Frau Rothe-Beinlich – ist doch Ihrer oder? –

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Meiner?)

ist auch ansonsten unsozial. Wie schon im alten Preußen – so machen Sie es jetzt auch – werden sich vornehmlich nur noch gut Betuchte leisten können, den Referendardienst zu absolvieren, also solche, die auf ein finanziell gut ausgestattetes Elternhaus zurückgreifen können. Und damit fördern Sie diejenigen, die aus staatsnahen, weil aus staatlicher Besoldung alimentierten Familien stammen. Auch das wieder klassische Klientelpolitik, mit der Sie das konterkarieren, was Sie ansonsten predigen, nämlich Chancengleichheit. Chancengleichheit findet nach Ihrem Gesetzentwurf in Thüringen im Referendardienst nicht mehr statt.

(Beifall AfD)

Sie fehlt hier völlig. Wenn es darauf ankommt, kneifen Sie und treffen eine soziale Selektion, die in Zustände zurückführen wird, die wir längst überwunden zu haben glaubten.

Sie kürzen nun das Einkommen – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – bei Annahme einer üblichen 40-Stunden-Woche auf unter 6,50 Euro pro Stunde und damit weit unter dem Mindestlohn, den Sie ja sonst wie eine Monstranz vor sich hertragen.

(Beifall AfD)

Und das betrifft jetzt hier nicht irgendwelche Hilfsarbeiter oder Zeitungsausträger, die auskömmlich bezahlt werden sollen, es betrifft hier Menschen mit Abitur und einem mehrjährigen Universitätsstudium, das auch noch erfolgreich abgeschlossen worden ist. Die wollen Sie demnächst mit 6,47 Euro in der Stunde abspeisen. Das müssen Sie den Leuten draußen mal erklären. Was denken Sie sich dabei?

(Beifall AfD)

Ich sage es Ihnen: Das ist der klassische Umgang mit der Intelligenz, der schon die DDR zugrunde gerichtet hat.

Meine Damen und Herren, kurze Rede, klarer Sinn: Wenn alle Angehörten und nicht etwa nur die Opposition, zu der ja Gott sei Dank jetzt bei diesem

Thema auch mal die CDU zählt – dafür danke schön erst mal –, wenn alle Angehörten und die gesamte Opposition sagt, dass das, was Sie da vorhaben, Murks ist, das brauchen wir nicht, das verschlechtert die Situation, da müssten eigentlich auch Sie aufwachen. Nicht nur anhören, ist doch Ihre Maßnahme, die Sie im Koalitionsvertrag irgendwo gepriesen haben, Sie wollen doch den Menschen zuhören, das umsetzen, was die Leute Ihnen sagen. Wenn alle gegen das sind, was Sie wollen, dann können Sie nicht mit dem Kopf durch die Wand.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn alle dagegen wären, könnten wir ja keine Mehrheit dafür finden!)

Na ja, bis auf 46 in Thüringen, die wahrscheinlich gleich dafür sind, sind sonst alle dagegen.

Sie können also jetzt hier unter Beweis stellen, dass Sie es ernst meinen mit dem, was Sie selber sagen: Bürgerbeteiligung, Anhörung, das Aufnehmen von Kritik und es einfließen lassen. Und dann, wenn Sie das mal kurz sacken lassen – nach mir kommt ja vielleicht noch ein Redner – machen Sie es wahrscheinlich genauso wie vor Kurzem beim Abgeordnetenüberprüfungsgesetz und stimmen mit uns gemeinsam und dem Rest der Opposition gegen Ihren schlechten, ungerechten und unausgegorenen Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Ich weiß jetzt, was bei der AfD eine kurze Redezeit ist: 1 Minute unter der gesamten Redezeit. Als Nächste hat Abgeordnete Marx, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer am Livestream, sofern es noch welche gibt, und die Presse ist noch da: Hallo! Wir haben bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs eine ausführliche Debatte gehört, die Bedenken, die auch die CDU und Frau Walsmann schon vorgetragen haben, haben sich natürlich auch in der Anhörung widergespiegelt. Sie haben sie dann noch einmal genannt, Frau Walsmann: Thüringen verliere ein Alleinstellungsmerkmal, Thüringen könne dadurch nicht ausreichend qualifizierten Nachwuchs sichern und das Grundgehalt von 1.100 Euro treibe die Betreffenden in die Prekarität. Dem kann jedoch entgegengehalten werden: Das Alleinstellungsmerkmal Verbeamtung, ja, das hatten wir bisher. Aber wie schon mehrfach gesagt worden ist, wir sind die Letzten, die das aufgeben. Aber wer ist denn wirklich deswegen nach Thürin

gen gekommen? Wir haben auch mit Referendaren und ehemaligen Referendaren gesprochen, die vor nicht langer Zeit ihre Ausbildung in Thüringen gemacht haben, und die haben gesagt: Das war nicht unser Aspekt. Es gab keine Vorteile für die Referendare durch die Verbeamtung, wenn wir jetzt mal von der Höhe der Vergütung absehen und nur die Statusänderung alleine betrachten. Es gab in der Regel keine Übernahme nach dem Referendariat in den Staatsdienst. Allerdings gab es Nachteile durch die Verbeamtung. Es gab nicht nur keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – das Argument kann man ja noch nicht so prickelnd finden, wenn man weiß, dass viele Juristen doch im Anschluss zum Glück eine Beschäftigung finden. Aber es gab vor allen Dingen auch keine Zahlungen in die Sozialkasse, insbesondere keine Rentenbeiträge. Wenn man berücksichtigt, dass die Mehrzahl der Juristen auch bei erhöhtem Bedarf an Richtern und Staatsanwälten in den nächsten Jahren eben nicht im Staatsdienst des Landes, sondern als Angestellte oder freiberuflich tätig wird, dann ist es schon sehr wichtig, dass auch in dieser Zeit Sozialbeiträge anfallen. Von der Grundvergütung im Beamtenverhältnis musste auch die Krankenversicherung noch selbst bezahlt werden, das wird dann auch entsprechend bei der Sozialversicherung anteilig vom Arbeitgeber mitgetragen. Wir geben deswegen nach unserer Überzeugung keinen Wettbewerbsvorteil auf, sondern passen uns an die tatsächlichen Gegebenheiten an. Wie schon mehrfach gesagt, Thüringen gibt als letztes Bundesland den Beamtenstatus auf.

Die Verbeamtung der Lehramtsreferendare wird uns dann als Gegenargument entgegengehalten, auch heute wieder. Es gibt aber hier ein anderes Wettbewerbsverhältnis. Denn es gibt eine Vielzahl der Länder, die diese Referendare immer noch verbeamten und dann macht es auch Sinn, dass man sozusagen eine Beamtenkarriere nahtlos anknüpft oder fortsetzt.

Das Argument, wir würden keinen qualifizierten Nachwuchs nach Thüringen bringen: Der Sinn der Einsparung, es ist in der Tat ein Einsparungsgesetz, dient dazu, eine Einstellungsreserve bei den Richtern finanzieren zu können. Damit finanzieren wir eigentlich das, worauf es maßgeblich ankommt mit den Einsparungen, nämlich Berufsperspektiven für junge Menschen. Und das ist, das ist auch schon gesagt worden, das entscheidende Argument, warum ich nach Thüringen komme oder in Thüringen bleibe, nämlich weil ich weiß, hier kann ich auch einen Beruf ausüben.

(Beifall SPD)

Im Übrigen sind auch im letzten Jahr schon Richter eingestellt worden, 17 im letzten Jahr, fünf in diesem Jahr, und darunter waren auch Leute, die aus anderen Bundesländern, wo sie das Referendariat

(Abg. Brandner)

gemacht haben, ohne verbeamtet zu sein, nach Thüringen zurückwollten – nicht weil sie hier etwa nicht das Referendariat machen konnten, sondern weil sie hier eine Berufsperspektive haben.

Die demografische Entwicklung zeigt sich dramatisch in der Thüringer Richterschaft und diese neuen Einstellungsperspektiven werden nach unserer Überzeugung junge, qualifizierte Juristen eher nach Thüringen locken als eine weitere Beibehaltung der Verbeamtung im Referendariat.

Kommen wir jetzt zu dem Punkt, der zugegebenermaßen wehtut, das sind die 1.100 Euro, eine Absenkung der bisherigen Vergütung im Beamtenverhältnis. Das ist eine Kürzung gegenüber dem bisherigen Status, das ist so. Aber wir finden uns dann immer noch im Mittelfeld der Referendarvergütungen bundesweit. Außerdem ist es jetzt mit der Änderung, die wir Ihnen mit der Ausschussmehrheit vorgeschlagen haben, außerdem möglich, in der Rechtsverordnung die 1.100 Euro zu erhöhen. Wir haben jetzt in der Änderung die 1.100 Euro ausdrücklich als Mindestbetrag festgeschrieben. Das heißt, damit ist gesetzlich geklärt, dass es keine weitere Unterschreitung geben kann, allerdings eine Erhöhung in der Rechtsverordnung möglich ist. Die Gefahr, dass das Grundgehalt nicht ausreicht, sehen wir nur bei Referendaren mit Kindern und deswegen haben wir den Kinderzuschlag wieder ergänzt. Das ist wichtig. Das ist nicht einfach nur ein Familienzuschlag für die Heiratsurkunde, sondern ein Kinderzuschlag unabhängig vom Familienstand, für das erste und zweite Kind sind es 118,63 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind 357,73 Euro. Es sollen deswegen auch Referendare mit Kindern nicht davon abgehalten werden, das Referendariat auszuüben.

Jetzt kommen wir aber noch einmal zu einem grundlegenden Unterschied. Unser Referendariat ist kein Arbeitsverhältnis, auch wenn es viel Arbeit macht. Es ist eine Ausbildung. Es ist ein Ausbildungsstatus und deswegen ist es falsch, wenn man praktisch dieses Gehalt oder diese Aufwandsentschädigung mit dem Verdienst von jungen Berufstätigen vergleicht. Die Messgröße oder die Vergleichsgröße ist die Ausbildung. Im Vergleich zu einer beruflichen Ausbildung ist das Grundgehalt von 1.100 Euro sehr hoch. Über 1.000 Euro Ausbildungsvergütung erreichen nur wenige berufliche Auszubildende und wenn, dann erst im dritten Lehrjahr und solange dauert ein Rechtsreferendariat gar nicht. Ich nenne Ihnen mal die Durchschnittsvergütung von Auszubildenden in den neuen Bundesländern, in denen es ein bisschen höher ist als hier. Das sind 769 Euro. Als Vergleichszahl kann man zum Beispiel Verdienstverhältnisse von jungen Akademikern anführen. Wer nach dem Studium zunächst an der Universität arbeitet und zum Beispiel eine Doktorarbeit schreibt, der nimmt meist eine halbe Stelle in der Eingruppierung E 13 nach TV-L

in Anspruch und hat dann auch nur 1.028,96 Euro brutto. Das ist durchaus eine vergleichbare Tätigkeit, denn da hat man auch schon ein abgeschlossenes Studium.