Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind im Bereich des Sports Mittel in Höhe von insgesamt 180.000 Euro für die Integration von Flüchtlingen eingestellt. Hieraus wurde ganz aktuell ein Zuwendungsbescheid an den Landessportbund in Höhe von den bereits erwähnten 90.000 Euro erstellt. Der Landessportbund hat seinerseits angekündigt, ihm zugewiesene Lottomittel in Höhe von 50.000 Euro zweckgebunden für Integrationsmaßnahmen einzusetzen – auch das hat Knut Korschewsky schon erwähnt.
Die Integration von Migrantinnen und Migranten wird dabei im ersten Quartal des Jahres 2016 partnerschaftlich durch den Freistaat Thüringen und den Landessportbund weiter vorangetrieben. Die Landesregierung begrüßt die Durchführung des Programms „Integration durch Sport“ aus einer Vielzahl von Gründen. Der organisierte Sport hat eine besondere Integrationskraft und kann als Integrationsmotor wirken. Sport kann Menschen über Sprach- und Kulturbarrieren hinweg zusammenbringen und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Hier können Kontakte geknüpft und Freundschaften geschlossen werden. Im Vereinssport können alle Menschen erleben, dass sie willkommen sind, gebraucht werden und ihren Beitrag zur Gemeinschaft leisten können. Sportvereine sind neben dem alltäglichen Sporttreiben auch Orte der Alltagskom
munikation, die Anlass zu wechselseitigem, interkulturellem Lernen bieten. Die aktive Beteiligung im Verein bietet neben praktischen Alltagshilfen auch zahlreiche Möglichkeiten zur demokratischen Mitsprache und Mitwirkung bei der Gestaltung des Vereinslebens. Nicht zuletzt stärkt Sport das Selbstbewusstsein und vermittelt soziale Kompetenz sowohl bei den neu Zugewanderten als auch bei der einheimischen Bevölkerung. Das ist in Zeiten der Abgrenzung und zunehmenden Fremdenfeindlichkeit wichtiger denn je. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle ausdrücklich sowohl beim Landessportbund als auch bei den vielen Thüringer Sportvereinen und den darin engagierten Menschen dafür bedanken, dass sie ihren Teil zur Integration und damit auch zu einem menschlichen Miteinander beitragen.
Mein Dank gilt an dieser Stelle auch den Abgeordneten – und hier möchte ich stellvertretend Roberto Kobelt, Knut Korschewsky und Birgit Pelke nennen –, die sich ihrerseits sehr für den Sport engagieren.
Lassen Sie es mich direkt sagen: Wer gemeinsam gegen einen Fußball tritt oder um die Wette läuft, weiß, dass er vor dem anderen keine Angst haben muss. Und er zündet keine Flüchtlingsheime an. Wir können uns nur wünschen, dass noch viel mehr Menschen unterschiedlicher Nationalitäten gemeinsam Sport treiben und auf diesem Weg das gedeihliche Zusammenleben einüben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1216 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1910
Das Wort hat Abgeordnete Marx aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 31. Plenarsitzung am 5. November 2015 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen, nämlich in der 16. Sitzung am 6. November 2015, in der 17. Sitzung am 20. November 2015 und der 21. Sitzung am 11. März 2016 und schließlich noch vorhin in der 22. Sitzung am 16. März 2016 beraten und auch ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Im schriftlichen Anhörungsverfahren gingen neun Zuschriften ein. Die Zuschriften stammten aus der Thüringer Justiz – und zwar vom Landgericht Gera, Landgericht Meiningen und vom Oberlandesgericht –, berufsständischen Vereinigungen der Richterschaft und Anwaltschaft, Gewerkschaften – Thüringer Beamtenbund und DGB – und vom Thüringer Rechtsreferendarverein. Auch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena hat eine Stellungnahme abgegeben.
Die Anzuhörenden nahmen insbesondere Stellung zu der Änderung des Rechtsverhältnisses der Rechtsreferendare von einem Beamtenverhältnis hin zu einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sowie zur Höhe des Grundgehalts. Im Ergebnis der Anhörung empfiehlt der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zwei Änderungen: Erstens die Verortung der Regelungsinhalte zur Vergütung und Anwendbarkeit des Beamtenrechts im Juristenausbildungsgesetz anstatt, wie zunächst im Gesetzentwurf vorgesehen, nur in der Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung. Alle wesentlichen Regelungen finden sich damit nun im Gesetz, und insoweit wurden Bedenken aus der Anhörung ausgeräumt. Die Regelung im Gesetz sieht einen Mindestbetrag für die Vergütung von 1.100 Euro pro Monat vor, der mit der Regelung in der Verordnung durch den Verordnungsgeber erhöht werden kann. Schließlich gibt es als zweite Änderung auch noch die Einführung eines kinderbezogenen Zuschlags nach dem Thüringer Besoldungsgesetz. Daher lautet die Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf mit den Änderungen anzunehmen, wie Sie sie in der Landtagsdrucksache 6/1910 hier auf dem Tisch vorgefunden haben. Die Änderungen beruhen auf folgenden Hintergründen: Die Änderung in Ziffer 1 enthält insbesondere die Regelung, dass der Grundbetrag in Höhe von mindestens 1.100 Euro monatlich und der Kinderzuschlag nach Anlage 6 zum Thüringer Besoldungs
gesetz aufgenommen wird. Die Mindestbenennung der 1.100 Euro heißt, dass es in der Verordnung weiter erhöht werden kann. Dann gibt es noch verschiedene Folgeänderungen, die Sie noch in den weiteren Ziffern der Drucksache finden. Ich erspare es mir deswegen jetzt, Ihnen das im Einzelnen vorzulesen. Das war die Berichterstattung.
Ich danke der Abgeordneten Marx für die Berichterstattung und eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordnete Walsmann, Fraktion der CDU.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Ausschussbefassung und die kritischen Stellungnahmen in der Anhörung haben nichts bewirkt. Der Gesetzentwurf bleibt bei seinem Ziel: Die Ausbildungsvergütung der Thüringer Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird abgesenkt, und das drastisch. Man will den Gesetzentwurf so schnell wie möglich durchwinken, auch wenn Kritik an mangelnder Rechtsförmlichkeit aus dem Landesverwaltungsamt kommt und wenn der Gesetzentwurf auch in formeller Hinsicht unzureichend ist, weil wesentliche Regelungsinhalte nicht mit Bestimmtheit in das Gesetz eingegliedert wurden, sondern untergesetzlich geregelt werden sollen. Nichtsdestotrotz, man will diese unangenehme Tatsache schnell hinter sich bringen.
wie die Anhörung in großer Vielfalt und in bezeichnender Deutlichkeit zum Ausdruck brachte. Die Thüringer Verbände der Richter und Staatsanwälte haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, die es erstklassig auf den Punkt bringt: Es geht nur um fiskalische Erwägungen und sonst gar nichts. Zu den am Rundbetrag orientierten Einkommenseinbußen von 200 Euro im Monat – bisher 1.309 Euro, nach Ihren Planungen nur noch 1.100 Euro – kommen verschärfend noch die Sozialversicherungsbeiträge hinzu, die den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren zusätzlich aufgebürdet werden. Je nach Steuersatz gehen dann von den 1.100 Euro brutto nochmals um die 200 Euro an Sozialabgaben ab. Die Steuerquote kann man hier vernachlässigen.
Was bringt das dem Landeshaushalt insgesamt? Ab dem Jahr 2018 vielleicht eine jährliche Ersparnis von 300.000 Euro. Die zweijährige Ausbildung eines jeden Referendars wird dann um rund
7.000 Euro billiger. Kurzum: Andernorts, meine Damen und Herren, laufen die Programme zur Fachkräftegewinnung, und die Thüringer Justiz will 7.000 Euro an jedem berufsfertig ausgebildeten Juristen sparen. Das kann es ja wohl nicht sein.
Welche Gründe stehen denn noch im Raum? Sparen bei einer wichtigen, aber überschaubaren Gruppe, damit der Protest nicht so laut wird, einer Gruppe, die gemeinhin vielleicht nicht so öffentlich auffällt, wo man schneller drüber weggehen kann oder, wie man in Justizkreisen munkelt, die ausgeschacherten zusätzlichen Richterstellen, die dann hoffentlich nach Eignung, Leistung und Befähigung vergeben werden. Ich will da nicht munkeln, es reichen auch die Dinge, die auf dem Plan ganz offen daliegen. Zahlen sind eben manchmal unangenehm. Deshalb ist der Herr Minister auch gar nicht da. Es ist auch ein Novum, wenn ein Gesetz im Justizbereich verabschiedet wird, dass nicht einmal der Minister die Kraft hat, es hier zu begründen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er ist Vorsitzender der In- tegrationsministerkonferenz!)
Zahlen sind immer unangenehm, wenn sie vor Augen führen, welche Konsequenzen die Zahlen haben, die sich hinter dem Gesetzentwurf verbergen. Um die 870 Euro netto – in diesem Einkommensbereich werden Thüringer Rechtsreferendarinnen und Rechtreferendare landen. 870 Euro, das wäre tatsächlich – ich zitiere aus Ihrem Änderungsantrag – „ein Zuschuss zum Bestreiten des Lebensunterhaltes“. Sozial sieht anders aus. Gut, Sie sagen, dass wir uns damit an das niedrige Niveau anderer Länder anpassen. Wollen wir das? Können wir uns das mit Blick auf die Zukunft leisten? Nein, meine Damen und Herren; deutliches Nein! Bisher stellte unser Weg in Thüringen einen Wettbewerbsvorteil in der Gewinnung hoch qualifizierter Kräfte dar. Die Erfahrung zeigt, dass bereits im Referendariat ein Teil der Referendare seinen Lebensmittelpunkt durch Familienplanung und die Bildung von privaten und beruflichen Netzwerken festlegt.
Die mit der Umstrukturierung des Ausbildungsstatus in ein Angestelltenverhältnis vorgesehene Unterhaltsbeihilfe von 1.100 Euro brutto monatlich erscheint mit Blick auf die Nachbarländer eben gerade nicht verhältnismäßig, weil man sie auch richtig berechnen muss. Ich empfehle Ihnen noch mal –
ich meine, für Ihr Gewissen ist es in der Frage zu spät, aber trotzdem – einen Blick in die Stellungnahme des Thüringer Beamtenbunds. Der hat zum Beispiel aufgerechnet, was die Sachsen zahlen. Die sind mit den Steigerungsraten bei 1.209 Euro, und das sieht schon mal anders aus.
Man muss es bis zum Ende lesen, dann kommt man auf die Summe, die aktuell gültig ist. Dann trifft es eben nicht die Aussage, die Sie immer vermeintlich vorbringen.
Meine Damen und Herren, warum bin ich da so hartnäckig und warum bin ich da auch ziemlich emotional? Denn dieses ganze Thema, finde ich, ist eigentlich eine Armutslitanei, die wir hier darstellen. Denn an anderen Stellen zahlen wir tausendmal drauf, wenn es um die Gewinnung von Nachwuchskräften geht,
und in diesem Bereich – das garantiere ich Ihnen – werden Sie mit der Verfahrensweise auch draufzahlen, weil in den nächsten Jahren erhebliche Altersabgänge bevorstehen und die Lücken, die jetzt schon da sind, werden Sie kaum mit dem Vorgehen, was jetzt praktiziert wird, decken können – jedenfalls nicht im guten Bereich der Spitzenkräfte.
Meine Damen und Herren, wir brauchen gut ausgebildete Juristinnen und Juristen genauso wie gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten, gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, gut ausgebildete Beamtinnen und Beamte. Wir brauchen diese jungen Leute. Sie wollen Ihnen mit diesem Gesetz eine Entscheidungshilfe wegnehmen, sich nämlich für den Standort Thüringen zu entscheiden, für ein dauerhaftes Anstellungsverhältnis, für einen dauerhaften Einstieg in ein Dienstrechtsverhältnis mit dem Freistaat Thüringen oder in Thüringen. Wir brauchen sie für die Rechtspflege, meine Damen und Herren. Ich habe Ihnen das gesagt. Es gibt genug Publikationen, aus denen Sie entnehmen können, wie die Alterssituation ist, und das nicht nur in der Justiz, sondern auch in der Wirtschaft. Auch da braucht man im Dienstleistungssektor gute und Spitzenkräfte.
Meine Damen und Herren, angesichts des heute schon bestehenden Bedarfs an Juristinnen und Juristen hätte ich gern den Herrn Minister persönlich gefragt: Glauben Sie wirklich, dass Sie dem Gebot der hinreichenden Nachwuchsgewinnung nicht nur für die Justizjuristen, sondern für die juristische Kompetenz in allen Bereichen Thüringens mit dieser Gehaltsabsenkung gerecht werden? Das kann es nicht sein. Wollen Sie wirklich, dass sich Justiz, öffentliche Verwaltung, aber eben auch die Wirtschaft und der Dienstleistungsbereich wieder auf
den Weg der qualitativen Abwärtsspirale begeben, dass man wirklich wieder jeden einstellen muss, der gerade mal eben sein Examen geschafft hat? Nein, meine Damen und Herren, doch wohl nicht ernsthaft. Es erscheint geradezu abwegig, die ohnehin eingeschränkte Attraktivität des juristischen Vorbereitungsdienstes in Thüringen weiter zu beschneiden. Es gibt nun mal nicht die Großkanzleien, die Spitzenkräfte anziehen oder den Standortvorteil für junge Juristen bringen würden. Aber der Standortvorteil war unser eigenständiger Weg, den wir bisher erfolgreich verteidigt haben, übrigens über alle Parteigrenzen hinweg, immer in einer wilden Entschlossenheit der Justizminister gegen die jeweiligen Finanzminister. Es gab eine Ausnahme, weil ich mal beides war, aber ansonsten war das immer ein Sieg der Vernunft in den Reihen – und das auch parteiübergreifend.
Sie haben mit dem Haushaltsgesetz 2015 die Ermächtigung erhalten, 17 neue Proberichterstellen und Proberichter einzustellen. Genau diese haben Sie auch öffentlich verkündet. Ich frage Sie: Haben Sie diese 17 Stellen mittlerweile besetzt? Offensichtlich wahrscheinlich auch nicht aus vorhandenen Absolventen; vielleicht war es ja auch das Ziel, auf Bewerber aus anderen Bundesländern zurückzugreifen und die R1-Position damit zu besetzen – vordergründig.
Meine Damen und Herren, die Not der rot-rot-grünen Regierung ist andernorts offenbar so groß, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen bereit sind, um der 200 Euro im Monat willen junge Menschen in der Ausbildung mit einem Nettoeinkommensverlust in doppelter Höhe zu bestrafen. Gehaltskürzungen um jeden Preis durch einen Gesetzentwurf der Parteien, die sich mit dem Attribut „sozial“ und „sozialistisch“ schmücken. „Sozial“ sieht anders aus, meine Damen und Herren.
Oder ist das Ihr erster Schritt zur stärkeren Belastung der sogenannten zukünftig Besserverdienenden? Nach dem neuen Vorschlag der Regierungskoalition soll nun doch wenigstens den Eltern unter den Referendaren der Anspruch auf einen Kinderzuschlag nach Anlage 6 des Thüringer Besoldungsgesetzes erhalten bleiben. Chapeau, meine Damen und Herren! Damit zeigen Sie, dass Ihnen die Kinder von Akademikern zumindest 118,73 Euro pro Monat wert sind, zumindest für das erste und für das zweite Kind.
Indes, meine Damen und Herren, diese Änderung ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ändert auch nichts an der grundsätzlichen Schlechterstellung aller Rechtsreferendare. Der Gesetzentwurf, auch mit den beiden nun vorgeschlagenen Änderungen, treibt, wie es auch aus einer Stellungnah