Protocol of the Session on February 25, 2016

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe kürzlich in der Presse gelesen, dass sie rechtswidrig Gelder, die Sie vom Landtag zur Verfügung gestellt bekommen, für Parteienwerbung ausgibt. Das zumindest konnten Sie doch selbst anzeigen, wenn Sie denn allen anderen schon unterstellen, dass sie sich nicht an Recht und Gesetz halten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist kein Grund!)

(Vizepräsidentin Jung)

Und ein Zweites: Herr Höcke sprach von dem neuen Wind, der hier wehen müsste. Stellen Sie sich mal vor, Bismarck schwebt wieder durch diese Räume. Das

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Macht er doch permanent!)

ist ja der Wind, den Herr Höcke so mit sich bringt.

Meine Damen und Herren, der eingereichte Gesetzentwurf sieht vor, dem Thüringer Rechnungshof verpflichtend aufzugeben, bei einem Untreueverdacht unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Ein solcher Gesetzentwurf ist weder notwendig, noch ist der sachgerecht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Rechnungshof selbst, der sich seit langer Zeit mit der Problematik auseinandersetzt, hat sich dazu wie folgt geäußert, ich zitiere: Die vorgesehene Änderung der Landeshaushaltsordnung und des Rechnungshofgesetzes sehen wir kritisch, da sie die Arbeit des Rechnungshofs beeinträchtigen könnte. Bei der Finanzkontrolle und der Strafverfolgung handelt es sich um unterschiedliche Funktionskreise, die getrennt gehalten werden sollten. Etwaige Durchbrechungen sollte es nur für wenige herausgehobene, ausdrücklich gesetzlich festgelegte Fälle geben. Nach der Landeshaushaltsordnung besteht nämlich eine Auskunftspflicht der geprüften Stellen gegenüber dem Rechnungshof. Alle Behörden sind quasi zur Kooperation verpflichtet. Etwaige Verweigerungsrechte, wie sie die Strafprozessordnung kennt, sieht das Haushaltsrecht dagegen nicht vor. Über den Umweg des Haushaltsrechts müssten sich Betroffene unter Umständen selbst belasten, das Strafprozessrecht würde umgangen. Der Rechnungshof als Organ der Finanzkontrolle verfolgt einen ganz anderen Ansatz als eine Strafverfolgungsbehörde. – Lediglich Behörden, meine Damen und Herren, denen Strafverfolgungsaufgaben obliegen, und für die deshalb das Legalitätsprinzip gilt, sind, soweit sie in diesem Aufgabenbereich tätig werden, verpflichtet, beim Verdacht strafbarer Handlungen einzuschreiten, und, soweit sie nicht selbst tätig werden, die zuständige Strafverfolgungsbehörde zu unterrichten. Erhalten mithin Strafverfolgungsbeamte von Straftaten Kenntnis, sind sie stets zur Anzeige verpflichtet. Ich will auch gern die Paragrafen zitieren: Das sind § 152 Abs. 2, § 160 und § 163 der Strafprozessordnung. Dagegen besteht für Beamtinnen und Beamte, die selbst keine Strafverfolgungsaufgaben wahrnehmen können und wahrzunehmen haben, keine allgemeine Anzeigepflicht. Sie sind nur dann zur Erstattung einer Anzeige verpflichtet, wenn sich eine entsprechende Dienstpflicht aus besonderen gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Hier gehe ich auf ein BGH-Urteil vom 30. April 1997 ein.

Meine Damen und Herren, den Prüferinnen und Prüfern im Geschäftsbereich des Rechnungshofs obliegt mithin keine allgemeine Verpflichtung zur Erstattung einer Strafanzeige, wenn sich bei Prüfungen der Verdacht strafbarer Handlungen ergibt. Diese Rechtsauffassung steht mit der Verschwiegenheitspflicht der Beamtinnen und Beamten nach § 37 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz in Einklang. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde – in Thüringen in das die Leitstelle Innenrevision beim Innenministerium –, einer Strafverfolgungsbehörde oder einer durch Landesrecht bestimmten weiteren Behörde oder außerdienstlichen Stelle, ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 Strafgesetzbuch – das sind, wer das nicht aus dem Kopf weiß, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung usw. – angezeigt wird. Im Übrigen bleibt auch die gesetzlich begründete Pflicht, geplante Straftaten anzuzeigen, unberührt.

Ergänzend ist für die überörtliche Kommunalprüfung darauf hinzuweisen, dass Prüferinnen und Prüfer gemäß § 2 Abs. 5 Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetz verpflichtet sind, beim Verdacht strafbarer Handlungen, bei sonstigen schwerwiegenden Feststellungen oder bei besonderen Vorkommnissen die erreichbaren Beweismittel zu sichern und den Präsidenten des Rechnungshofs unverzüglich zu unterrichten. Der Präsident wiederum setzt dann die zur Dienstaufsicht befugten Personen unverzüglich in Kenntnis. Besondere Anzeigepflichten ergeben sich beispielsweise auch noch aus der Abgabenordnung, hier verweise ich auf § 116, die Anzeige von Steuerstraftaten, oder § 6 Subventionsgesetz, das ist der Verdacht des Subventionsbetrugs. Außerhalb dieser speziellen Anzeigepflichten besteht, wie dargelegt, jedoch für die Prüferinnen und Prüfer vom Rechnungshof keine allgemeine Verpflichtung, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten, wenn sich bei Prüfungen der Verdacht strafbarer Handlungen ergibt.

Meine Damen und Herren, ich will zur Praxis etwas sagen. Der Rechnungshof kann Strafverfolgungsbehörden Prüfergebnisse mitteilen, soweit er dies aus besonderen Gründen für erforderlich hält. Besteht der begründete Verdacht strafbarer Handlungen, wirkt der Rechnungshof in der Regel zunächst darauf hin, dass vom zuständigen Ministerium das Erforderliche veranlasst wird. Bleibt dieses untätig oder wird durch seine Stellungnahme der Verdacht nicht ausgeräumt, unterrichtet der Rechnungshof die Strafverfolgungsbehörden jedenfalls in schwerwiegenden Fällen unmittelbar, sofern nicht durchgreifende Belange der Finanzkontrolle entgegenstehen.

Im Hinblick auf die vorgeschlagene Änderung von § 97 Landeshaushaltsordnung ist außerdem festzustellen, dass die Generalstaatsanwaltschaft ohne

(Ministerin Taubert)

hin den Jahresbericht des Rechnungshofs zur Verfügung gestellt bekommt. Durch die vorgeschlagene Regelung wurde der Thüringer Rechnungshof zu einer Art Hilfsbehörde von Polizei und Staatsanwaltschaft degradiert. Dies entspricht aber weder der Stellung des Thüringer Rechnungshofs noch den originär in der Verfassung beschriebenen Aufgaben des Thüringer Rechnungshofs. Der Gesetzentwurf ist daher aus Sicht der Thüringer Landesregierung klar abzulehnen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Hier!)

Doch. Bitte, Herr Brandner.

Das kann man jetzt so nicht im Raume stehen lassen, Frau Taubert. Ich hoffe, ich habe Sie falsch verstanden, als Sie gesagt haben, dass die AfDLandtagsfraktion Ihrer Auffassung nach Fraktionsgelder zur Parteienfinanzierung eingesetzt hat. Denn wenn Sie das gesagt haben, Frau Taubert, dann wird demnächst eine einstweilige Verfügung fällig. Wir werden das prüfen, was Sie hier von diesem Pult aus gesagt haben. Ich vermute mal, das war zumindest etwas oberflächlich, was Sie hier wiedergegeben haben.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wahrscheinlich haben Sie morgens bei Kaffee und Brötchen in der Tagespresse geblättert und da irgendwelche Gerüchte aufgeschnappt, die Sie jetzt hier vom Pult aus als Ministerin verbreiten. Sie sollten sich so ein bisschen ans Neutralitätsgebot halten und auch bei Experten informieren, nicht in die Tagespresse gucken, bevor sie hier so unhaltbare Dinge sagen, Frau Taubert.

(Beifall AfD)

Sie haben auch sonst, Entschuldigung, ziemlichen Unsinn erzählt.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt reicht es aber lang- sam!)

Warum sollten wir uns selbst anzeigen, Frau Taubert, wenn Sachen in der Zeitung stehen? Wissen Sie, was eine Selbstanzeige ist? Denken Sie mal darüber nach, ob das Sinn macht, sich selbst anzuzeigen, wenn es schon in der Zeitung stand. Wer sich selbst anzeigen sollte, das sind Sie, Frau Taubert. Denn seit gestern wissen wir, dass Sie, warum

auch immer, mit Kreditkarte Autos kaufen. So was finde ich ganz seltsam, muss ich sagen. Das ist mir bisher noch nicht geglückt, mit meiner Kreditkarte ein Auto zu kaufen. Da sollte man mal schauen, ob da nicht vielleicht eine Vorteilsnahme im Raum steht, warum Sie solche Kreditkartenkonditionen bekommen, mit denen Sie Autos kaufen können. Ich bin mal gespannt, was da die Aufklärung ergibt. In der Sache selbst ging es noch um ein paar Tassen und ein paar Lineale, die angeschafft zu haben uns als Fraktion vorgeworfen wurde, was nicht sachgemäß wäre.

(Unruhe DIE LINKE)

Wir haben mal nachgeguckt, die Linken verbreiten Strampelhosen, Handschuhe, Feuerzeuge – oh je –; bei der CDU kann man Chardonnay und Waffeleisen beziehen; bei den Grünen Pfannenwender, Badeenten und Brausepulver – wir hoffen, da ist auch Brausepulver drin, wo Brausepulver draufsteht –;

(Beifall AfD)

bei der Jungen Union gibt es Kondome, Eiswürfel, Bikinis und Badeschuhe und – ganz besonders schön –

Herr Brandner, vielleicht kommen Sie bitte wieder zurück zum Thema.

bei den Piraten gibt es Vaginaaufkleber, was immer das sein mag.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können ja die Partei nicht einmal von der Fraktion unterscheiden!)

Herr Brandner, es wäre vielleicht für alle im Haus gut, wenn wir auf Gerüchte nicht sofort draufspringen, das gilt aber auch für Ihre Fraktion.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt möchte ich zu den Abstimmungen über die vorgeschlagenen Ausschüsse kommen. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbrauchschutz beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kollegen von der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Die kommen aus allen anderen Fraktionen

(Ministerin Taubert)

und von den fraktionslosen Kollegen. Damit ist das abgelehnt worden.

Es ist die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Kollegen der AfD-Fraktion teilweise.

(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD)

Komplett. Gegenstimmen? Von allen anderen Fraktionen und den fraktionslosen Kollegen. Damit hat sich die Federführungsabstimmung erledigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Gute Bildung braucht starke Schulleiter Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/508 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/1644

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1649

Herr Abgeordneter Grob hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss.