Protocol of the Session on January 29, 2016

rechtsorientierten und integrativen Flüchtlingspolitik. Unterstützen Sie uns darin,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

lassen Sie uns das gemeinsam schaffen und haben Sie dabei keine Angst vor Ihren Wählerinnen und Wählern, meine Damen und Herren der CDU.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Die sind ja schon weg!)

Fast die Hälfte, nämlich 49 Prozent der in einer Emnid-Umfrage von ein bisschen mehr als 1.000 Personen am 12. und 13. Januar befragten CDU-Wählerinnen und -Wählern finden, die Bundesregierung täte zu wenig zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge. Das kann Ihnen doch Ansporn sein oder den Rücken stärken für den gemeinsamen Ansatz menschenrechtsorientierter Flüchtlingspolitik.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Albin, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion der CDU fordert die Landesregierung in ihrem Antrag zunächst auf, die von der Bundesregierung zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vorgesehenen Maßnahmen auf Landes- und Kommunalebene zügig und vollständig umzusetzen. Zudem fordert sie, näher bezeichnete, konkrete Maßnahmen umzusetzen und bis zum 31. März 2016 im Landtag über den Stand der Umsetzung zu berichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz an die Genesis der gesetzlichen Änderungen im letzten Herbst erinnern, auf die die CDU mit ihrem Antrag abzielt. Am 24. September 2015 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder ein Maßnahmenpaket beschlossen. Dadurch sollen die großen Herausforderungen, die die hohe Zahl an Asyl- und Schutzsuchenden sowohl an den Bund als auch an die Länder stellt, besser bewältigt werden. In Umsetzung dieses Maßnahmenpakets wurde noch im Oktober 2015 ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt und innerhalb weniger Wochen das sogenannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz wurde am 15. Oktober 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist nach Zustimmung des Bundesrats am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurden wesentliche

Punkte umgesetzt, die zuvor im Maßnahmenpaket vom 24. September zwischen Bund und Ländern vereinbart worden waren. Darunter sind im Wesentlichen auch die unter Ziffer 2 des CDU-Antrags genannten Punkte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nun nachfolgend zu einigen Punkten aus dem Antrag Stellung nehmen. Unter Ziffer 2 a) des Antrags wird angesprochen, dass Asylsuchende verpflichtet werden sollen, bis zu sechs Monate, solche aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss des Asylverfahrens, in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben. Diese Regelungen sind neu in § 47 des Asylgesetzes aufgenommen worden.

Auf die Unterbringungssituation in den Landesaufnahmeeinrichtungen und das Thüringer Konzept zur Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen, das damit zusammenhängt, werde ich zum Schluss meiner Ausführungen zurückkommen. An dieser Stelle nur zwei kurze Anmerkungen: Die Zahl der Asylsuchenden aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern des westlichen Balkans ist im Verhältnis zum Beginn des Vorjahres stark zurückgegangen. So beträgt der Zugang an Asylsuchenden aus diesen Ländern in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur noch circa 2 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist es nicht erforderlich, diese Personen in eigenständigen Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Dies wird im Übrigen auch bundesgesetzlich nicht gefordert. Warum aber nach dem Antrag der CDU-Fraktion auch Asylsuchende mit sicherer Bleibeperspektive über die absolut notwendige Zeit hinaus in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen verbleiben sollen, erschließt sich uns nicht. Das Gegenteil ist richtig. Für diese Asylsuchenden ist eine schnellere Anerkennung und Integration geboten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Ziffer 2 b) des CDU-Antrags wird gefordert, bestandskräftige Ausreiseverpflichtungen konsequent durchzusetzen und geplante Abschiebungen vorher nicht mehr anzukündigen. Letztgenannte Forderung ist neu in § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Vorschrift auch in Thüringen beachtet wird. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass seit Oktober 2015 durch Änderung eines entsprechenden Erlasses keine Verpflichtung der Ausländerbehörden mehr besteht, die Ausländerakten vor einer geplanten Abschiebung der Zentralen Abschiebestelle im Landesverwaltungsamt vorzulegen. Dadurch entfällt eine doppelte Aktenprüfung vor einer Abschiebung. Diese Maßnahme hat bereits dazu geführt, dass die Abschiebezahlen in den letzten Wochen gestiegen sind. So wurden am 2. Dezember 2015 63 Personen nach Mazedonien abgeschoben, am 16. Dezember 2015 wurden 106 Per

(Abg. Berninger)

sonen nach Serbien zurückgeführt. Insgesamt wurden im Jahr 2015 461 Personen abgeschoben. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, dass für uns nach wie vor die freiwillige Ausreise Vorrang vor einer Abschiebung hat. Erst, wenn trotz Beratung zur Ausreisemöglichkeit und Androhung der Abschiebung die Ausreise nicht freiwillig erfolgt und im Einzelfall auch keine Abschiebungshindernisse vorliegen, kommt eine Abschiebung in Betracht. In der Praxis reisen mehr als doppelt so viele vollziehbar Ausreisepflichtige freiwillig aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte nun noch zu einigen weiteren Punkten des CDU-Antrags Stellung nehmen. Unter Ziffer 2 c) wird zunächst gefordert, dass der bisher mit dem Taschengeld abgedeckte Bedarf künftig in Erstaufnahmeeinrichtungen weitestgehend in Form von Sachleistungen zu erbringen sein soll. Bereits jetzt erhalten Asylsuchende bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts, den sogenannten notwendigen Bedarf in Form von Sachleistungen. Eine Neuregelung in § 3 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass darüber hinaus Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, das heißt der notwendige persönliche Bedarf, auch als Taschengeld bezeichnet, in Form von Sachleistungen gewährt werden sollen, wenn dies – darauf hat Frau Abgeordnete RotheBeinlich schon hingewiesen – mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Soweit Sachleistungen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich sind, können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden. Die Umsetzbarkeit dieser Regelung wird derzeit in den Ländern geprüft. Aus praktischer Sicht wird sie von den meisten Ländern eher kritisch beurteilt. Der bürokratische Aufwand in Thüringen, an sämtlichen Aufnahmestandorten Sachleistungen auszugeben, ist unverhältnismäßig hoch.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies betrifft vor allem die Kosten für zusätzliches Personal, das für Bedarfsplanung, Beschaffung und Ausgabe der Sachleistungen erforderlich wäre. Darüber hinaus müssen in der Praxis bestehende örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Beispielsweise ist die Erbringung der im gesetzlichen Leistungskatalog vorgesehenen Bildungs- und Kulturangebote als Sachleistung nicht in allen Einrichtungen möglich. Es besteht zumindest die Gefahr, dass die verfassungsrechtlich verankerte vollständige oder auch lückenlose Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht durchgängig gewährleistet werden könnte. Aus diesen Gründen

und vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Prüfungen ist diese Regelung nicht umgesetzt worden. Zudem dürfte der offensichtlich mit der Regelung verfolgte Zweck einer Anreizminimierung für die Asylsuchenden aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten durch die aktuellen Flüchtlingszahlen überholt sein.

Die CDU fordert weiter, dass Geldleistungen höchstens für einen Monat im Voraus zu zahlen sind. Dies wird bereits jetzt in Thüringen praktiziert. So wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen in der Regel Mitte des Monats das Taschengeld für den jeweiligen Monat ausgezahlt. In den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt die Zahlung der Geldleistungen teilweise einmal monatlich, teilweise zweimal im Monat.

Ein weiterer Punkt im CDU-Antrag ist die Forderung, dass die Mittel, die der Bund für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereitgestellt hat, eins zu eins an die Kostenträger weitergereicht werden. Diese Forderung geht an der Sach- und Rechtslage vorbei. Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen ist in diesem Jahr stark gestiegen und es ist mit einem weiterhin hohen Niveau zu rechnen. So wurden bundesweit bis zum 26. Januar 2016 67.864 unbegleitete minderjährige Ausländer gezählt, wovon Thüringen bisher 1.169 aufgenommen hat. Für die Kosten, die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer zusammenhängen, stellt der Bund 350 Millionen Euro bereit. Davon entfallen auf Thüringen circa 9,5 Millionen Euro. In jedem Fall hat nach § 89 d Sozialgesetzbuch VIII das Land den Jugendämtern die entsprechenden Kosten zu erstatten. Selbstverständlich erfüllt die Thüringer Landesregierung diese Verpflichtung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme schließlich noch zum letzten Punkt des CDUAntrags. Danach sollen die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden und vollständig für den sozialen Wohnungsbau in den Kommunen bereitgestellt werden. Durch den Bund wurde den Ländern für den sozialen Wohnungsbau ein Betrag von 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach dem Verteilerschlüssel erhält Thüringen davon 28 Millionen Euro. Die Länder haben sich im Rahmen des Maßnahmenpakets vom 24. September 2015 verpflichtet, diese Mittel zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung einzusetzen. Auch die Thüringer Landesregierung wird diesen zweckgebundenen Mitteleinsatz sicherstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von der Behandlung des vorliegenden Antrags der Fraktion der CDU möchte ich Ihnen gern Folgendes zur Kenntnis geben: Am 15. Januar 2016 hat Minister Lauinger die Presse über die vorgesehenen Neuregelungen der Flüchtlingsaufnahme

(Staatssekretärin Dr. Albin)

und -betreuung in Thüringen informiert. Nach dem gegenwärtigen Stand unserer Planungen sollen neuankommende Asylsuchende zunächst in einer der vier in Ostthüringen gelegenen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, die als Ankunftsportal fungieren. Hier sollen sie registriert werden und die medizinische Erstuntersuchung einschließlich Röntgen sowie eine Erstorientierung erhalten. Im weiteren Verlauf soll perspektivisch in Abhängigkeit von den Maßnahmen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Aufnahme in Suhl erfolgen, wo ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt werden soll. Das heißt, Asylsuchende mit hoher Schutzquote, wie etwa syrische Antragsteller, sollen bereits in Suhl anerkannt werden und so sehr raschen Zugang zu den regulären Sozialsystemen und zum Arbeitsmarkt erhalten. Asylanträge mit teils unklarer Rechtslage bzw. abzulehnende Asylanträge sollen dagegen in der Außenstelle des Bundesamts in Mühlhausen bearbeitet und die betreffenden Antragsteller in den Aufnahmeeinrichtungen in Ohrdruf, Gotha sowie in der geplanten Einrichtung in Sonneberg untergebracht werden. Ziel dieser Verfahrensumstellung ist es insbesondere, eine schnellere Abwicklung der Asylverfahren und eine schnellere Integration zu ermöglichen, was ja auch Ziel des Antrags der CDU bzw. der auf Bundesebene erlassenen Regelungen ist, auf die sich der Antrag bezieht. Bei diesen genannten Planungen handelt es sich um Zielvorstellungen. Notwendig ist jetzt die sehr schnelle Ertüchtigung der Außenstelle Suhl des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zum sogenannten Ankunftszentrum mit der entsprechenden Personalstärke zur beschleunigten Entscheidungen von Asylanträgen. Einfluss auf diese Prozesse haben natürlich auch die Entwicklung der Zusammensetzung der Asylsuchenden nach Herkunftsstaaten und nicht zuletzt die Gesamtankunftszahl in Thüringen, die derzeit weder für den Bund noch für die Landesregierung vorsehbar sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Staatssekretärin. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, Überweisung des Antrags ist auch nicht beantragt worden, sodass wir direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1403 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? 1 Enthaltung von Herrn Abgeordneten Krumpe. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Zukunft der Thüringer Grundschulhorte sichern – Thüringer Grundschulhorte in kommunaler Verantwortung zulassen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1404 - Neufassung

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Kowalleck, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute über die Thüringer Grundschulhorte, ein Thema, das uns seit vielen Jahren hier an dieser Stelle beschäftigt. Auch in der letzten Legislaturperiode habe ich schon mehrmals zu dem Thema gesprochen. Es ist auch ein wichtiges Anliegen für alle Parlamentarier in diesem Hohen Hause.

Meine Damen und Herren, der Thüringer Hort ist ein Erfolgsmodell. Thüringen ist das einzige Bundesland, in dem der Hort als fester Bestandteil der Grundschule im Schulgesetz verankert ist. In den vergangenen Jahren hat sich gerade im Bereich der Arbeitsgemeinschaften mit der Unterstützung unserer Kommunen ein zartes Pflänzchen zu einem starken Baum mit vielen Ästen und Möglichkeiten entwickelt. Das sehen Sie auch gerade vor Ort – von der Fußballgemeinschaft über das Basteln und viele andere Möglichkeiten haben sich die Erzieherinnen und Erzieher und auch die Vereine mit eingebracht.

Im Februar 2008 begann die Pilotphase des Erprobungsmodells „Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule“. Zum 31. Juli 2012 lief die erste Phase des Erprobungsmodells aus. Alle beteiligten Träger haben sich positiv über die Ergebnisse des Modellversuchs geäußert und sich für eine Fortsetzung eingesetzt. Die schwarz-rote Landesregierung entschloss sich in der vergangenen Legislaturperiode, das Erprobungsmodell auf freiwilliger Basis um weitere vier Jahre zu verlängern. Diese zweite Phase des Projekts läuft nunmehr am 31. Juli 2016 aus.

Unser Antrag greift die aktuelle Diskussion um die Zukunft der Thüringer Grundschulhorte auf. Sie wissen, dass schon länger darüber diskutiert wird, wie das Zusammenspiel von Schule, Hort und gesellschaftlichem Umfeld organisiert werden kann. Insbesondere die stärkere Verantwortung der Schulträger für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Hortangebots steht dabei in unserem Blickfeld. Im vorliegenden Antrag unserer CDU-Fraktion fordern wir die Landesregierung auf, eine Entscheidung zu treffen, bei der zumindest die Schulträger, die das wünschen, die Grundschulhorte dauerhaft in ihrer Trägerschaft behalten oder

(Staatssekretärin Dr. Albin)

übernehmen können. Das sogenannte „Optionsmodell“ wurde ja bereits in den letzten Wochen und Monaten erwähnt und auch von der SPD favorisiert. In unserem Antrag weisen wir auf die Berücksichtigung von grundsätzlichen Bedingungen hin, die bei der Übertragung der Grundschulhorte in die kommunale Verantwortung der Schulträger berücksichtigt werden müssen. Die pädagogische Einheit von Schule und Hort bleibt das Grundprinzip. Das Ziel ist neben einer familienfreundlichen Ausrichtung vor allem die Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität in einer Grundschule mit ganztägigen Schulmodellen. Auch bei der dauerhaften Übertragung der Verantwortung muss die Fachaufsicht über den Hort Aufgabe des Landes bleiben. Neben der fachlichen liegt auch die finanzielle Verantwortung beim Freistaat. Die Finanzierung muss auf Dauer angelegt werden sowie auch auskömmlich und transparent mit den Schulträgern geregelt werden. Eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Schulträger muss ausgeschlossen werden. Gerade im Bereich der Kommunalfinanzen dürfen die Kommunen nicht weiter ausgetrocknet werden – das Thema hatten wir ja auch gestern hier im Rahmen der Diskussion zur Gebietsreform. Die Diskussion zum Landeshaushalt möchte ich da auch erwähnen, gerade auch die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich. Das hat ja alles auch Auswirkungen auf die Schulträger vor Ort. Den Erzieherinnen und Erziehern dürfen keine finanzielle Nachteile aus der Übertragung erwachsen. Engagierte, pädagogische Arbeit mit unseren Kindern braucht eben auch Kontinuität und da möchte ich gerade auch die Kollegen der Koalitionsfraktion bitten, auch mal vor Ort zu gehen und mit den Erzieherinnen und Erziehern zu sprechen, denn da gibt es durchaus auch Zukunftsängste. Da muss man eben auch einen Fokus auf die jetzigen Angestellten legen, denn hier haben die Kommunen eine gute Arbeit in den letzten Jahren geleistet und kurzfristig auf Engpässe reagieren können. Ich bitte um eine gute Diskussion.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal ganz herzlich den Erzieherinnen und Erziehern danken und den Kommunen, die die Grundschulhorte in den letzten Jahren so tatkräftig unterstützt haben. Danke sehr.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Ich eröffne nun die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen auch den Gästen auf der Tribüne. In der Tat, Herr Kowalleck, ein

wichtiges Thema. Soweit stimme ich Ihnen zu. In einer gewissen Weise bin ich auch gar nicht undankbar, dass wir uns heute damit beschäftigen können. Denn so können wir mit Blick darauf, was derzeit landauf und landab – das war auch gestern im „Thüringen Journal“ zu hören – an Fehlinformationen, an zum Teil auch gesteuerter Einflussnahme bei den Erzieherinnen im Land passiert, heute ein Signal senden, um Sicherheit und auch für die Ganztagsschule noch mal Perspektiven aufzuzeigen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da sind wir aber gespannt!)

Ja, genau, Sie sind gespannt, weil Sie es eben acht Jahre nicht hinbekommen haben. Genau das ist das Problem, dass wir uns als rot-rot-grüne Landesregierung wieder mal mit einer Baustelle zu beschäftigen haben, die uns insbesondere die CDUAlleinregierung hinterlassen hat und die wir jetzt auflösen, gemäß dessen, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich eine Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen zu Ganztagsschulen. Herr Grob, wenn Sie im Kreistag bei sich zu Hause wahrheitswidrig sagen, dass wir Grundschulen, kleine Grundschulstandorte, per se schließen wollen, dann würde ich Sie auffordern: Stellen Sie sich doch hin und teilen Sie uns mit, was wir da wirklich vorhaben! Das wäre mal interessant, denn alles andere wäre ansonsten Gedöns von Ihrer Seite und das geht so nicht.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sagen Sie doch hier, was Sie vorhaben!)

So geht man nicht verantwortungsvoll mit einer guten Schulstruktur in Thüringen um.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: „Gedöns“ ha- ben Sie gesagt!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, die Entscheidung über die Zukunft der Thüringer Ganztagsschule hat mindestens zwei Seiten. Die eine Seite ist die Frage des Umgangs mit den Beschäftigten und die andere Seite ist die Frage der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule zu einer echten Ganztagsschule, so wie wir es beschrieben haben und so wie es auch viele Schulen, und zwar unabhängig ihrer Trägerschaft, in den letzten acht Jahren, auch in den letzten 25 Jahren, geschafft haben und gemacht haben.

Lassen Sie mich aber mit den Beschäftigten anfangen. Als Erstes eine Situationsbeschreibung, die ich selbst erlebt habe – es ist natürlich schon gehörig, wie soll ich sagen, nicht unbedingt gerade das, was man erwartet von Herrn Kowalleck, dass er uns hier auffordert, wir sollten uns doch mal mit den Erzieherinnen und Erziehern unterhalten. Ich sage mal, was mir eine Erzieherin unter Tränen am Don