Sie haben es im letzten Absatz angesprochen. Können Sie mir erklären, warum es dann bei einer Grünen-Umweltministerin in Hessen und in BadenWürttemberg bei einem Grünen-Umweltminister noch keine Filtererlässe gibt?
Nein, das kann ich Ihnen nicht erklären, das muss ich Ihnen auch nicht erklären. Wir machen hier für Thüringen Politik. Wir machen für die Menschen und die Umwelt in Thüringen Politik, deswegen werden wir dieses Thema angehen.
Ich kann Ihnen auch noch sagen: Die Zahlen aus Niedersachsen zeigen, dass ein solcher Filtererlass auch wirkt. Ende 2014, nach nur zwei Jahren, waren dort bereits 286 von 364 großen Schweinehaltungsanlagen mit eignungsgeprüften Abluftreinigungsanlagen ausgerüstet. Das waren 80 Prozent der Betriebe – nach zwei Jahren! Also das geht. Wir haben dort nachgefragt. Es gibt in keinem der drei Länder irgendwelche Hinweise auf unzumutbare wirtschaftliche Belastungen oder gar Betriebsschließungen. Ihre Schwarzmalerei ist, glaube ich, wirklich nur als solche hinzunehmen. Das wird nicht passieren und es wird Ihnen auch nicht gelingen, die ökologische Landwirtschaft hier schlechtzureden. Im konventionellen Landbau gab es nur Klagen, nur Jammern im letzten Jahr, während der Ökolandbau eine sinnvolle Antwort ist. Dort kann nicht genug produziert werden. Dort reißen die Abnehmer den Produzenten die Produkte aus der Hand. Das ist die Antwort auf unsere Probleme. „Probleme kann man“ – und da möchte ich gern mal Albert Einstein zitieren – „niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ Das versuchen Sie immer wieder und das versucht zum Teil auch der Bauernverband. Das ist der falsche Weg. Die Konzentrationsprozesse haben dazu geführt, dass die Zustimmung zu der Landwirtschaft immer mehr in den Keller geraten ist. Und wir wollen gerade das ändern. Wir wollen gerade die Zustimmung zur Erzeugung von Schweinefleisch in Thüringen verbessern. Dazu braucht es diesen Filtererlass. Dazu braucht es die Abluftreinigungsanlagen.
Im Übrigen stellt der erwähnte Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik in seinem Gutachten fest, dass die normativen Auflagen zur Reduktion von Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung in Deutschland im Vergleich zu den Nachbarländern mit ebenfalls intensiver Tierhaltung ausgesprochen niedrig sind, und schlussfolgert daraus, dass es in Zukunft erhebliche Investitionen in den Bereichen Filteranlagen, Gülleabdeckung, Gülleausbringungstechnik geben wird und geben muss, wenn die von der EU vorgeschlagenen Ziele der NEC-Richtlinie – das ist die Richtlinie zur Festlegung von Emissionshöchstmengen – eingehalten werden sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, den Stand der Technik einzufordern, das ist weder überzogen, noch ist es landwirtschaftsfeindlich. Es ist unser Beitrag zum bestmöglichen Schutz der Umwelt und der Anwohnerinnen und Anwohner.
Die CDU hat Frau Ministerin Siegesmund – und sie wäre gern hier gewesen, sie hat einen dringenden privaten Termin, man ist ja auch noch Mensch nebenbei –
Sie hätte gern die Rede hier gehalten. – Die CDU hat Frau Ministerin in einer Pressemitteilung und auch jetzt hier in den Redebeiträgen immer wieder Wilderei im Agrarressort vorgeworfen. Das zeigt Ihr völlig unterentwickeltes einseitiges Verständnis von Umweltpolitik. Es geht nicht darum, dass da irgendjemand woanders wildert. Es geht um einen fairen Interessenausgleich. Es geht darum, dass wir als Umweltministerium für eine Landwirtschaft im Einklang mit der Natur und den Menschen stehen. Sie dagegen machen sich völlig einseitig die Positionierung des Bauernverbands und der AgrarindustrieLobby zu eigen und verlieren die berechtigten Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber diesen großen Tierhaltungsanlagen aus dem Blick. Und nur darum geht es: Es geht nur um die großen Tierhaltungsanlagen. Es geht nicht um die kleinen und mittleren Anlagen, es geht um große Tierhaltungsanlagen. Wir wollen, dass die Investitionen in solche Neuanlagen entsprechend ausgestaltet werden, dass solche Neuanlagen mit dem Stand der Technik ausgestattet werden, dass diese Filter eingebaut werden. Und wir wollen, dass die Akzeptanz solcher Anlagen verbessert wird. Das ist das Ziel unserer Politik. Es gibt von daher keinen Grund, diesen Erlass zu stoppen. Es gibt keinen Grund, diesen Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, den Umweltschutz zu stoppen, sondern wir wollen ihn schnellstmöglich verbessern. Und dafür brauchen wir diesen Erlass. Deswegen bitte ich auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten der Koalition, diesen Antrag der CDU abzulehnen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Möller, ich gestatte mir an dieser Stelle zu sagen, wirklich noch einmal darüber nachzudenken: Es steht auch den Mitgliedern der Landesregierung nicht zu, die Redebeiträge der Abgeordneten in dieser Art und Weise zu bewerten. Ich will das einfach noch einmal hier festhalten.
kommen zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Bei den Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der fraktionslosen Abgeordneten bzw. eines fraktionslosen Abgeordneten, Herrn Helmerich, und den Jastimmen der CDU-Fraktion und AfD-Fraktion ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1635. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der anderen Fraktionen und Abgeordneten des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Bewahrung der Stabilität des deutschen Finanzsystems – keine Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung zu Lasten funktionierender Einlagensicherungssysteme von Volksbanken und Sparkassen in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1642 dazu: Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1695
Guten Abend, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Bewahrung der Stabilität des deutschen Finanzsystems – keine Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung zu Lasten funktionierender Einlagensicherungssysteme von Volksbanken und Sparkassen in Thüringen“ – so lautet der Antrag unserer CDU-Fraktion, ein wichtiges Anliegen, das uns alle angeht. Wir beraten den Antrag am heutigen Donnerstag, das haben wir gestern so beschlossen, weil es eben auch ein hochaktuelles Thema ist. Die Aktualität liegt auch darin begründet, dass im Bundesrat am morgigen Freitag der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems behandelt werden soll. In der vorigen Woche hatten sich bereits der Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beraten und entspre
chende Empfehlungen bzw. auch Beschlüsse gefasst. Der Thüringer Landtag sollte sich in seiner Gesamtheit ganz klar zur Stabilität des deutschen Finanzsystems bekennen und der Landesregierung diesen Beschluss für die Bundesratssitzung am morgigen Freitag auch mitgeben.
Der Thüringer Landtag und die Landesregierung müssen sich gegenüber den europäischen Institutionen eindeutig und ausdrücklich für die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankensystems mit seinen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen einsetzen. Die bewährte Landschaft von Sparkassen und Genossenschaftsbanken darf nicht gefährdet werden, insbesondere im Hinblick auf unsere Bürger und mittelständischen Unternehmen. Von dieser Stelle aus müssen wir ganz klar zeigen, dass die Einführung einer einheitlichen Bankenaufsicht innerhalb der europäischen Union, die Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus für in Schieflage geratene systemrelevante Banken des Euro-Raums sowie einheitliche Anforderungen an die Einlagensicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wichtige Säulen für einen stabilen Bankensektor in Europa sind. Es ist wichtig, dass der Landtag eine weitere Europäisierung der Einlagensicherung und eine damit einhergehende Vergemeinschaftung dieser Systeme ablehnt,
denn diese Systeme sind in vielen Mitgliedstaaten noch im Aufbau begriffen und gehen in Deutschland beispielsweise bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit der Institutssicherung weit über den europaweit geregelten Schutzraum von 100.000 Euro hinaus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung muss sich im Bundesrat insbesondere für die Bewahrung der Stabilität des deutschen Finanzsystems einsetzen. Eine Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung zulasten funktionierender Einlagensicherungssysteme in Deutschland muss verhindert werden.
Wünscht aus den Fraktionen jemand das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Kuschel, Fraktion Die Linke.
Frau Präsidentin, mein sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag der CDU ist eigentlich überflüssig. Warum? Die Europäische Union macht einen Vorschlag,
die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag ab. Wer trägt diese Bundesregierung? Ich glaube, die CDU ist dabei. Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag der Europäischen Kommission ab. Der Bundestag lehnt sie ab, der Finanzausschuss und der Europaausschuss im Thüringer Landtag lehnen ab. Die Thüringer Landesregierung lehnt diesen Vorschlag ab. Jetzt kommt die CDU und bringt einen Antrag. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, genau das zu tun, was sie tut, nämlich ablehnen. Wie gehen wir damit um? Jetzt fehlt nur noch eine Pressemitteilung der CDU. Vorschlag für die Überschrift: Die CDU steht fest an der Seite der Thüringer rot-rot-grünen Landesregierung.
Der Antrag der CDU ist zwar überflüssig, aber er ist grundsätzlich nicht falsch. Aber, um nicht nur grundsätzlich, sondern auch vollinhaltlich zustimmen zu können, muss der Antrag ein wenig nachgebessert werden. Deshalb haben wir einen Alternativantrag eingereicht. Zum einen sind Sie offenbar nur gegen eine Schlechterstellung des deutschen Finanzwesens. Wir wollen aber einen Schritt weiter gehen und sagen, dass alle funktionierenden und auskömmlich ausgestalteten Sicherungssysteme in Europa zu schützen sind. Der Verlust oder die Verluste der risikoreich agierenden Großbanken dürfen keinesfalls auf die kleineren, seriösen und vor allem regional verankerten Kreditinstitute abgewälzt werden.
Dies sind vor allem die deutschen Sparkassen als Sondermodell innerhalb der Europäischen Union, aber auch die Genossenschaftsbanken, aber auch viele kleinere Geldhäuser in den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union. Zum Zweiten benennt unser Alternativantrag einen Punkt, an dem die Europäische Union noch nicht wirklich vorangekommen ist: die strikte konsequente Regulierung der Großbanken als eine wichtige Voraussetzung, um erneute Finanzkrisen auszuschließen. Ohne die Trennung der hoch riskanten Anlagen einiger Banken vom normalen Kredit- und Einlagengeschäft ist eine gemeinsame Einlagensicherung nicht nur nutzlos, sondern im höchsten Maße ungerecht, weil Sparkassen, Genossenschaftsbanken, kleinere Banken für das Geschäftsgebaren der Großbanken in Haftung genommen werden.
men. Selbstverständlich stellen wir uns nach wie vor vor die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, wenn sie wieder einmal von den privaten Banken und ihren Lobbyisten angegriffen werden. Insofern stimmen wir dort mit der CDU überein. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Danke.
Frau Präsidentin, Herr Präsident – wir schauen erst mal, wie jetzt der Wechsel vollzogen wird –, meine Damen und Herren! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit will ich jetzt nicht näher auf die Folgen der Bankenkrise und auf die Maßnahmen eingehen, die von der EU dort entsprechend eingeleitet worden sind, auch nicht auf die Sicherungsmöglichkeiten, die national eingeräumt worden sind und die die EU jetzt vervollkommnen will, indem sie die Einlagensicherung europaweit vergemeinschaften will.
Meine Damen und Herren, in seltener Einigkeit haben sich ganz viele politische Akteure bereits gegen den Richtlinienentwurf gewandt. Im Bundestag haben sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ablehnend zu den Überlegungen der europäischen Kommission positioniert. Verschiedene Ausschüsse des Bundesrats und auch der Bundesrat insgesamt haben negative Stellung bezogen. Wir haben es hier – das hat Herr Kowalleck schon in der Begründung gesagt – im Haushalts- und Finanzausschuss und auch im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beraten und wir waren uns darin einig, dass wir Bedenken angemeldet haben und dass wir die Kommissionsvorschläge ablehnen. Der Widerstand in Deutschland ist also organisiert. Die CDU-Fraktion hat aber trotzdem ihren Antrag hier stehen lassen und nicht zurückgezogen, sodass wir also das Thema heute Abend noch einmal beraten können, obwohl eigentlich schon alles erledigt ist.