Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Die Landesplanung haben wir so aufgestellt, dass 100 Prozent erneuerbare Energien möglich sind. Wir haben Reformen im Gebäudebereich gemacht. In der Landwirtschaft setzen wir auf ökologischen Landbau und im Verkehrsbereich wollen wir Thüringen im öffentlichen Nahverkehr voranbringen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung. Das ist eine grüne Handschrift und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren Koalitionspartnern. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Besuchertribüne, Einzelplan 10 ist Infrastruktur und Landwirtschaft. Meine Fraktionskollegin hat Ausführungen gemacht zu dem ganzen Bereich Infrastruktur. Ich möchte ein Schlaglicht auf die Landwirtschaft werfen. Die Landwirtschaft in Thüringen wie auch die Landwirtschaft in Deutschland insgesamt ist in einer schwierigen Lage. Kürzlich wurde von den Bauernverbänden die Auswertung der Ernten und Erlöse für das Jahr 2014/2015 dargestellt. Übereinstimmend erklären sinngemäß sowohl der Deutsche Bauernverband als auch der Thüringer Bauernverband, dass für die schwierige Situation als wesentliche Ursachen neben dem Russlandembargo, das zu Einbußen in Milliardenhöhe für die deutsche Landwirtschaft führt, auch die Konjunkturschwächen in nachfragestarken asiatischen Ländern sowie gut versorgte internationale Märkte – also Überproduktion – verantwortlich sind. Der Erlös- und Einkommenseinbruch betrifft fast alle Betriebszweige und Regionen. Besonders die Ferkelerzeuger, Schweinemäster und Milchbauern haben im Wirtschaftsjahr 2014/2015 einen massiven und derzeit noch anhaltenden Erlös- und Einkommenseinbruch erlebt.
Der Thüringer Bauernverband spricht vom schwierigsten Jahr überhaupt. In solchen Situationen schauen die Landwirte dann hoffnungsvoll auf die Landesregierung, den Landtag und die Haushaltsberatungen, auch wenn der Interessenverband sonst gebetsmühlenartig den sogenannten freien Markt und Exportchancen gepriesen hat. Das hat übrigens auch der letzte Landwirtschaftsminister
von der CDU hier getan. Ich sehe ihn jetzt nicht, er ist ja jetzt auch nicht mehr bei der CDU. Vielleicht ist er nicht nur in der Karibik, sondern auch „Rasta“ geworden und geht die Sache jetzt locker an.
Weltmarktturbulenzen und Embargos, die auf Entscheidungen auf EU- und Bundesebene zurückgehen, kann durch den Landeshaushalt nur in geringem Maße gegengesteuert werden. Wichtig ist dann aber, dass die Fördergelder zeitnah ausgezahlt werden. Da ist ja vieles geleistet worden, die Abschlagszahlungen wurden auf den Weg gebracht und sind ausgezahlt. Allein sieben Betriebe haben unverschuldet keine Abschlagszahlungen und Auszahlungen bekommen. Das ist natürlich bitter für sie, aber sie werden die im Januar bekommen.
Der Haushalt im Bereich Landwirtschaft ist traditionell von Kontinuität geprägt. Das ist schon allein dadurch verursacht, dass viele Posten ganz maßgeblich von der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union abhängen. Die Ausgestaltung der einzelnen Programme jedoch ist Ländersache. Aber auch hier scheint es so, dass der Kurs schon sehr früh festgelegt wurde und Kurskorrekturen nicht leicht vonstattengehen. Das ist so wie bei einem großen Tanker. Besonders schmerzlich haben wir das beim Kulturlandschaftsprogramm erlebt. Die Einschnitte hier sind bitter, gerade auch in der derzeitigen Situation.
Die Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms tragen besonders zur Erhöhung der Artenvielfalt in der intensiv genutzten Agrarlandschaft bei und führen auch in benachteiligten Gebieten, gerade auf dem Grünland, dazu, dass artenreiches Grünland weiterbewirtschaftet wird, damit es ein Garant für die Biodiversität ist und nicht aus der Nutzung fällt und damit der Verbuschung mit einem Artenrückgang anheimfällt. Artenreiches Grünland zum Beispiel sorgt in Thüringen auch für charakteristische Landschaftsbilder. Das macht die Landschaft attraktiv und ist daher auch ein weicher Standortfaktor für Thüringen. Artenreiches Grünland kann durch Raufutterfresser, also etwa Schafe und Rinder, bewirtschaftet werden und dient somit auch zur Stabilisierung dieses Wirtschaftszweigs, der besonders gebeutelt ist.
In Begleitung zum letzten Haushalt gab es zum Kulturlandschaftsprogramm einen Entschließungsantrag, an dessen Erfüllung immer noch gearbeitet wird. In den Verhandlungen wird sich bemüht, denn die Deckung soll aus dem Ressort kommen und kein Haushaltsbereich oder kein Einzelbereich gibt gern etwas auf. Jetzt zeigt sich ein Silberstreif am Horizont. Frau Becker hat das auch schon erwähnt und ich setze mich aber auch weiterhin dafür ein, dass es da zu einer Lösung kommt. Klar, die Situation war für dieses Jahr, nächstes Jahr, übernächstes Jahr unbefriedigend.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, weil die Exporte schwächeln und weil das auch ein Politikum ist. Ich war immer kritisch und halte an dieser Kritik auch fest, wenn die Landwirtschaft in Thüringen versucht, über Exporte nach Übersee, insbesondere in Schwellenländer und sogenannte Entwicklungsländer, ihr Geld zu verdienen. Hand in Hand mit diesen Exporten geht der Import insbesondere von Futtermitteln, Soja zum Beispiel. Dieser ausbeuterische Zweiklang verdrängt die Bauern in den Drittländern und raubt ihnen die Existenzgrundlage. Es ist also wichtig, den Fokus mehr auf regionale Erzeug und Vermarktung zu setzen.
Als Region meine ich dabei nicht nur Thüringen selbst, sondern auch den Binnenmarkt Deutschland und die EU. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Marktposition landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und ähnlicher Titel im Haushalt und auch für die Bewerbung Thüringer Produkte auf Messen und Ausstellungen ist mehr Geld eingestellt. Das finde ich gut, denn Sie wissen, ich hatte hier immer wieder festgestellt, dass Thüringen einen großen Nachholbedarf auf Messen hat, gerade was die Präsentation auf der „Grünen Woche“ angeht.
Gemüseund Obstproduktion brauchen neuen Schwung. Hier ist über die letzten 24 Jahre viel zu viel kaputtgegangen. Da braucht es wieder eine gezielte Bekanntmachung auf Bundesebene und in Europa. Natürlich liegt es jetzt auch an den Betrieben und Direktvermarktern, sich etwas in diesem Bereich auszudenken, die Fördermittel abzufordern und die Chancen zu nutzen.
Jetzt muss ich noch mal kurz auf Herrn Malsch reagieren. Sie haben sich hier hingestellt und so getan, als wäre per se in der Landschaft in den einzelnen Produktionsverfahren alles super, aber das ist es nicht. Also artgerechte und tiergerechte Haltung haben wir in vielen Bereichen, in der Schweinemast, in der Sauenhaltung eben nicht. Da freue ich mich schon, wenn es dann übergreifend Anstrengungen gibt, hier Verbesserungen auf den Weg zu bringen, die sind dringend nötig.
Ein letztes Wort noch zu regionaler Entwicklung. Regionale Entwicklung passiert, wenn Menschen da sind, die etwas unternehmen, die die Städte und Dörfer mit Leben erfüllen. Thüringen hat in den letzten 25 Jahren sehr viel Abwanderung erlebt. Gerade junge Menschen sind weggezogen. Jetzt kommen Menschen aus unterschiedlichsten Fluchtgründen zu uns, Fluchtgründe, die Deutschland mit verursacht hat. Ich denke da zum Beispiel an Waffenexporte, ich denke an die deutschen Handelsbilanzüberschüsse, ich denke an die heimliche oder offene Unterstützung sogenannter Regime-Changes, die ganze Staatswesen zerstört hat, und auch an den fortschreitenden Klimawandel.
Diese Menschen, die aus solchen Gründen zu uns kommen, können wir doch nicht zurückweisen. Ehrlich gesagt, ich finde, sie können auch eine große Bereicherung sein. Daher ist diese Zuwanderung wirklich eine große Chance für unser Land. Wir sollten nicht abschieben, sondern gemeinsam mit den Neuankömmlingen auch regionale Entwicklung anschieben. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Frau Ministerin Keller, liebe Herren und Damen Abgeordnete! Ich möchte an dieser Stelle für meinen Änderungsantrag zum Einzelplan 10 werben. Gemäß der Drucksache 6/310 ist im Jahr 2015 keine einzige Kommune und kein einziger Landkreis der gesetzlichen Verpflichtung gemäß Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz – kurz ThürGDIG – nachgekommen, Geodatendienste im Sinne der EU-INSPIRERichtlinie bereitzustellen.
Sieben Jahre nach Verabschiedung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes wurde erstmals ein Budget in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr eingestellt, in der Hoffnung, dass die bisherige fehlende Bereitschaft der Geodatenbereitstellung seitens der Kommunen nun in eine proaktive Datenbereitstellung umschlägt. Dieses Budget teilt sich in 50.000 Euro für Investitionen und 150.000 Euro für laufende Sach- und Personalkosten auf. Von diesem Budget sollen die kommunalen Aufwendungen für den Vollzug des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes durch eine Einwohnerpauschale in Höhe von 50 Cent kompensiert werden – so die Vorstellung der Landesregierung.
Aus meinem Änderungsantrag zum Einzelplan 10 gehen die tatsächlichen Kostenbestandteile für Investitionen und für die Folgekosten hervor. Weiterhin geht aus meinem Änderungsantrag hervor, dass eine Kompensation der Ausgaben über eine Einwohnerpauschale nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, und ich habe das anhand harter Fakten belegt.
Die tatsächlichen Kosten belaufen sich allein für die notwendigen Investitionen pro Behörde – also pro Kommune – auf 100.000 Euro. Da das Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz von allen Behörden vollzogen werden soll – also auch von den 900 Kommunen im Land Thüringen –, steht den von der Landesregierung zugebilligten Investitionszuschüssen in Höhe von 50.000 Euro ein tatsächli
Dass ich mit meiner Rechnung nicht übertreibe, zeigt sehr anschaulich das Beispiel der Stadt Erfurt. Aus Stadtratsinformationen geht hervor, dass die Stadt Erfurt knapp 1 Million Euro – also das Zehnfache meiner Berechnung – für die notwendigen technischen Komponenten ausgegeben hat, um den Anforderungen des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes und der EU-INSPIRE-Richtlinie zu genügen, mit dem Ergebnis – und das hat meine Mündliche Anfrage vorgestern bestätigt –, dass trotz dieser horrenden Ausgaben immer noch nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.
Jetzt gibt es genau zwei Optionen, diese Problematik zu lösen. Option 1: Der Titel 883 79 im Einzelplan 10 wird auf 100 Millionen Euro aufgestockt – meine Damen, meine Herren, das fällt aus, weil fernab der Realität. Option 2: Wir führen eine Exante-Validierung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes durch. Und eine Ex-ante-Validierung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes birgt erhebliche Potenziale. Die dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie definiert ganz präzise den Geltungsbereich der Richtlinie, ich zitiere: „Abweichend von Absatz 1 gilt diese Richtlinie nur dann für Geodatensätze, die bei einer auf der untersten Verwaltungsebene eines Mitgliedstaats tätigen Behörde vorhanden sind oder für diese bereitgehalten werden, wenn nach dem Recht des Mitgliedstaats ihre Sammlung oder Verbreitung vorgeschrieben ist.“ Genau dieser Geltungsbereich wurde im Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz im Jahr 2009 verschärft und ohne Not wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie auf alle Behörden des Landes ausgedehnt, obwohl kein Bundes- oder Landesrecht den Kommunen in Thüringen vorschreibt, Umweltdaten gemäß dieser EU-Richtlinie zu sammeln.
Und um Ihnen das heute hier noch einmal zu belegen, habe ich eine Kleine Anfrage an das Ministerium von Frau Ministerin Keller gestellt und diese Antwort in der Drucksache 6/1437 liegt mir seit zwei Tagen vor. Dort wurde festgehalten, ich zitiere mich erst mal selbst: „Welche Bundes- oder Landesgesetze regeln für die Kommunen in Thüringen die Aufgabe, Geodaten gemäß den Anhängen I bis III der INSPIRE-Richtlinie digital zu sammeln?“ Ich zitiere die Antwort der Ministerin Keller: „Gesetzliche Vorgaben, die explizit eine digitale Sammlung von Geodaten gemäß den Anhängen I bis III der INSPIRE-Richtlinie durch Thüringer Kommunen vorsehen, sind nicht bekannt.“ Vorgestern hat Frau Ministerin Keller auf meine Mündliche Anfrage geantwortet, Kommunen müssen nur Primärdaten bereitstellen.
setz geregelt, beispielsweise durch das Thüringer Vermessungsund Geoinformationsgesetz, das legt die Primärdaten der Landesvermessung fest. Wenn es aber keine Gesetze gibt, welche die Erhebung bestimmter Sachverhalte vorschreiben, dann gibt es auch keine amtlichen Primärdaten. Das heißt, mit einer kleinen Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes, welches dann immer noch richtig und konform ist, können finanzielle Belastungen für die Kommunen eingespart werden, und zwar in einer Höhe von 100 Millionen Euro. Wenn aber trotz der seit einem Jahr erdrückenden fachlichen Argumentation es für die Landesregierung ein Problem darstellt, ein Gesetz abzuändern, wie soll dann die geplante Funktionalreform realisiert werden? Das frage ich Sie. Die Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik erfordert ein hohes Maß an Rationalität und einen kühlen Kopf, um bestehende Gesetze emotionslos und ideologiefrei zu bewerten, damit eine Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung zwischen Land und Kommunen vollzogen werden kann.
Persönlich werte ich das Abstimmungsverhalten der regierungstragenden Fraktionen bezüglich meines Änderungsantrags als Lackmustest für die Landesregierung, ob die Landesregierung eine Funktionalreform in Thüringen meistern kann oder nicht.
Meine Damen und Herren Abgeordneten von den regierungstragenden Fraktionen, Sie sind keine Technokraten, sondern Politiker, die Entscheidungen im Plenum auch an bestimmte Zielgruppen verkaufen müssen. Hierfür möchte ich Ihnen kollegialerweise heute eine Brücke bauen. Der Städte- und Gemeindebund fordert exakt die gleiche Summe für die Kommunen, die wir durch Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes einsparen können, nämlich 100 Millionen Euro. Wenn Sie den Antrag annehmen, dann reduzieren Sie die kommunale Aufgabenlast um 100 Millionen Euro. Und wenn der Städte- und Gemeindebund dann immer noch nicht zufrieden ist, dann können Sie den Spieß ganz einfach umdrehen und ihn ermahnen, dafür zu sorgen, erst einmal den Vollzug der übertragenen Aufgaben sicherzustellen.
Mit der Annahme meines Antrags kann die Landesregierung extrem entspannt in das neue Jahr 2016 starten. Bitte denken Sie darüber nach. Herzlichen Dank.
klassisches Beispiel, wie hier von der RamelowEinheitsfraktion herumdilettiert wird. Das möchte ich mal kurz auf der Zunge zergehen lassen. Da gibt es einen Gesetzentwurf, der 15 Millionen Euro pro Jahr dem sozialen Wohnungsbau entziehen will, weil das Geld an anderer Stelle nicht reicht. Dieser Gesetzentwurf vom 23.09. schreibt bei Alternativen: „Keine“. Also ein alternativloser Gesetzentwurf. Dann schaltet sich die Alternative für Deutschland da ein. Wir meinen ja meistens, dass es Alternativen gibt, und siehe da, plötzlich rudert die Regierungskoalition zurück, macht einen Salto rückwärts. Aus den 15 Millionen Euro werden plötzlich nur noch 5 Millionen Euro und im Jahr 2017 nur noch 1 Million Euro. Man orientiert sich jetzt – warum auch immer und mal schauen, wie lange – an irgendwelchen Mitteln, die aus Entflechtungsgeldern des Bundes stammen. Das zeigt einen Dilettantismus von Anfang bis Ende; eine sozialistisch geprägte Landesregierung will Haushaltspolitik ausgerechnet zulasten des sozialen Wohnungsbaus machen, merkt dann, Mensch, das kommt nicht so gut an, Salto rückwärts, warum auch immer – chaotischer, meine Damen und Herren, geht es schwerlich, obwohl, da muss ich sagen, bei Ihnen habe ich keine Probleme, mir vorzustellen, dass es noch chaotischer geht. Vielen Dank.
Danke, Herr Brandner. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich der Ministerin das Wort gebe. Bitte, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Thüringer Gästeempore – Sie sind herzlich willkommen, egal, aus welchem Landkreis Sie kommen –,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream! „Thüringen entwickeln – Zukunft gestalten“, so lautet der Leitspruch des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Wir entwickeln Thüringens Zukunft demokratisch, sozial und ökologisch.
Wir fordern eine Landwirtschaft, die den Ansprüchen an das Tierwohl, die Ökologie und den Menschen, Produzenten und Konsumenten gerecht wird – eine moderne Landwirtschaft also, von der unsere Bauern leben sollen und können. Wir entwickeln eine Infrastruktur, die zu Thüringen passt.
Dabei spielt der ÖPNV eine zentrale Rolle. Wir geben dem Schienenverkehr Vorrang vor dem Verkehr auf der Straße, haben aber alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Blick, neben den Eisenbahnnutzern und den Fahrern und Mitfahrern im Auto selbstverständlich auch die Fahrradfahr und die Fußgänger. Mobilität bedeutet für uns also nicht allein und in erster Linie Individualverkehr. Wir gestalten ein umweltfreundliches und sozial verträgliches Gesamtkonzept für Mobilität. Wir entwickeln Wohnräume, die den Ansprüchen der Thüringerinnen und Thüringer gerecht werden. Gutes Wohnen zu bezahlbaren Mieten bei hohen energetischen Standards, Zuschüsse für unsere Kommunen und ihre Wohnungsbaugesellschaften bestimmen unsere Wohnungsbau- und Stadtentwicklungspolitik.
Wir entwickeln unsere ländlichen Räume, um gleiche Lebensverhältnisse für alle Thüringerinnen und Thüringer im gesamten Freistaat zu ermöglichen. Wir bauen, modernisieren und sanieren unsere Schulen, um Bildung einen angemessenen Raum zu geben.
All das befindet sich im Haushalt wie folgt abgebildet wieder: Der Ihnen vorliegende Entwurf des Einzelplans 10 enthält für das kommende Jahr Gesamtausgaben von 1,0937 Milliarden Euro. Für 2017 stehen uns 1,1377 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Entwurf des Einzelplans 18 sind darüber hinaus für staatliche Hochbaumaßnahmen im Jahr 2016 insgesamt 132,8 Millionen Euro veranschlagt, 2017 sind es insgesamt 120,6 Millionen Euro.
Sehr geehrte Damen und Herren, 1 Milliarde Euro ist eine riesige Summe. Sie zeigt die Größe meines Hauses mit seinen vielen Querschnittsthemen. So gewaltig sich die Beträge anhören, so dürfen sie dennoch nicht zu dem fatalen Fehlschluss verleiten, dass die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft aus dem Vollen schöpfen und alle Wünsche erfüllen kann. So ist es natürlich nicht. Die Spielräume, auch in meinem Ministerium, sind begrenzt. Wir haben uns selbstverständlich auch an der sparsamen Haushaltsführung beteiligt, die diese Koalition auszeichnet. Natürlich steht nur ein Teil der Haushaltsmittel für neue Vorhaben frei zu Verfügung. Viele Millionen sind für laufende Projekte verplant, die es selbstverständlich fortzuführen gilt.